Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen
Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen
Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Straffreiheit bei der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ausgesprochen.
Hintergrundinformationen
Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, die Beschneidung von Jungen künftig auch dann zu ermöglichen, wenn diese aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird fortan festgeschrieben, "dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen." In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen laut Regierungsentwurf auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind.

Die gesetzliche Klarstellung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Mai 2012, das die Auffassung vertrat, bei der religiösen Beschneidung eines vierjährigen Jungen habe es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung gehandelt.

Ein alternativer Antrag von 66 Oppositionspolitikern, wonach die Beschneidung unter Berufung auf das Recht des Kindes erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt sein soll, fand keine Mehrheit.
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #136
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von: Ihr Name
am: 20.05.2013 15:16
Kommentar #135
In meiner Religion schneiden wir Politikern die Nasen ab.
Weil ich das in Deutschland nicht darf fühle ich mich in meiner religiösen Ausübung eingeschränkt.
*Hier beliebige Nazi-Keule denken*, ihr pösen Deutschen.
Es hat außerdem hygienische Vorteile, wenn die Nase weg ist.
Z.B. kann kein Rotz mehr aus der Nase laufen, wenn keine Nase mehr da ist.
Natürlich ist das keine Ironie, ich meine das ganz genau so, aufs Wort.
von: Horst von Sachsen
am: 03.05.2013 19:30
Kommentar #134
Wenn etwas absolut mit nichts zu rechtfertigen ist, dann bemüht man einfach die Religion und betont die Wichtigkeit der freien Religionsausübung.
Die Freiheit des Einzelnen sollte meiner Meinung nach jedoch auch bei der Religion dort aufhören, wo anderen Schaden zugefügt wird. Und das ist bei Beschneidungen ganz klar der Fall!
von: Oliver Laugszims
am: 22.04.2013 09:43
Kommentar #133
Es ist ausserordentlich tröstlich, dass zu diesem Thema auch nach Monaten noch Kommentare in so großer Anzahl von verantwortungsvollen und besorgten Menschen geschrieben werden. Sie unterscheiden sich damit angenehm von einer Mehrheit karrieregeiler und inkompetenter Abgeordneter, die offenbar keine Moral haben. Es ging ihnen wohl nur darum, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Man muß befürchten, dass mit ihnen mehrheitlich auch das Ermächtigungsgesetz wieder zu machen wäre. Die Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises (Zustimmung) habe ich auf ihr Wahlverhalten angesprochen. Leider habe ich keine Antwort erhalten.
Ich werde mich auch im Herbst noch an diese Abstimmung erinnern und nicht wählen, obwohl ich Mitglied einer politischen Partei und ehemaliger Mandatsträger bin.
von: Klaus Bender
am: 20.04.2013 14:06
Kommentar #132
Wir sind hier in Deutschland und nicht in der Türkei oder sonst wo!!!
Also passt euch gefälligst unserer Lebensweise an und lasst die Kinder
Unverstümmelt aufwachsen.Wenn sie im Erwachsenenalter das so für sich entscheiden dann sollen es tun.
von: Ihr Name
am: 19.04.2013 08:33
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Abstimmungsergebnis