Bernhard Kaster (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Bernhard Kaster
Geburtstag
01.11.1957
Berufliche Qualifikation
Diplomverwaltungswirt (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Trier
Wahlkreis
Trier
Ergebnis
45,7%
Landeslistenplatz
3, Rheinland-Pfalz
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(...) Die Umsetzung dieses Ziels in Form des Mediengesetzes und die Verfassungsänderung in Ungarn werden jedoch, auch von der unionsgeführten Bundesregierung, kritisch gesehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
26.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kaster,

Herr Heitland befragte Sie am Anfang diesen Jahres zur Reaktion der Bundesregierung auf die politische Situation in Ungarn. Leider antworteten Sie bislang nicht.
Mittlerweile verabschiedeten die Herrschenden in Ungarn (aus Respekt vor ihrem Berufsstand werde ich im folgenden nicht von einer Regierung sprechen) eine neue Verfassung, die Staatspräsident Orbán die Befugnis erteilt das Parlament selbst dann aufzulösen, wenn er an einer Wiederwahl scheitern sollte.
Die Staatsform "Republik" wird aus der Verfassung gestrichen, Beobachter vermuten künftige Einschränkungen der Menschenrechte zum Beispiel auf den Gebieten der freien Religionswahl sowie der sexuellen Orientierung.

Diese Entwicklung in dem Land, dessen Präsident momentan den EU Ratsvorsitz inne hat, stimmt mich sehr nachdenklich, das Ausbleiben jeglichen Kommentars von Seiten der anderen Mitgliedsstaaten, insbesondere Deutschlands, empfinde ich als einen großen Skandal und Respektlosigkeit nicht nur gegenüber der Menschen in Ungarn sondern auch der Opfer früherer Unrechtsstaaten, deren Genese oft ähnlich ihren Lauf nahm.

Wie stehen Sie persönlich zu den Entwicklungen in Ungarn (spezifisch: Mediengesetz, Verfassungsänderung 2011), was können Sie tun um zumindest eine deutliche Reaktion der Bundesregierung zu unterstützen und warum blieb diese bislang aus?

Ich bin doch sehr verwundert darüber, wie man EU-Skeptischen Bürgern eine zu geringe Reflexion ihrer Position vorwerfen kann, wenn man gleichzeitig ein derartiges Desinteresse an allen Entwicklungen die über den Statusquoismus der eigenen Wirtschaftssituation hinaus geht vorlebt.

mit freundlichen Grüßen,
M.

P.S. Auch wenn meine Frage in keinster Weise "ihren" Themen im Bundestag entspricht würde ich mich über eine Antwort im Namen Ihrer Fraktion sehr freuen.
Antwort von Bernhard Kaster
bisher keineEmpfehlungen
06.06.2011
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email bezüglich der politischen Situation in Ungarn. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir in der unionsgeführten Bundesregierung die kontroverse Debatte um die neue ungarische Verfassung angesichts der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit der gegenwärtigen ungarischen Regierungspartei, die sie in der zurück liegenden Parlamentswahlen errungen hat, mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Dabei suchen wir das Gespräch mit Ungarn, als gleichberechtigten, europäischen Partner.

Der Schutz der Menschenrechte, die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit sind Grundlagen deutscher Außenpolitik. Dabei handeln wir gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union. Der Respekt vor diesen Prinzipien ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Die Pressefreiheit gehört - da stimme ich Ihnen selbstverständlich uneingeschränkt zu - zu den Grundrechten eines jeden Menschen und entspricht dem deutschen und eben europäischen Wertekanon. Damit sie funktioniert, müssen Pressegesetze regeln, welche Grenzen zum Schutz vor der Verletzung von Rechten anderer, eingehalten werden. In Ungarn hat es in der Vergangenheit schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die Medien gegeben. Darauf hat - dies sage ich vollkommen wertfrei - die ungarische Regierung reagiert.

Die Umsetzung dieses Ziels in Form des Mediengesetzes und die Verfassungsänderung in Ungarn werden jedoch, auch von der unionsgeführten Bundesregierung, kritisch gesehen.

Wir befürworten ausdrücklich die von der Europäischen Kommission - als zuständiges Gremium - diesbezüglich durchgeführten Prüfungen nach EU-Recht. Nach dem Abschluss der juristischen Analyse seitens der Europäischen Kommission - wie der Berichterstattung zu entnehmen war - ist auch der ungarische Ministerpräsident zu notwendigen Änderungen bereit. Ich möchte auch aus diesem Grund die von der Unionsfraktion vertretene Ansicht in dieser Sache bekräftigen: Wir sollten auf die ungarische Demokratie und seine Repräsentanten vertrauen und zunächst die Ergebnisse dieser Prüfung und die folgende ungarische Reaktion abwarten.

Ich hoffe Ihnen damit meine Sichtweise zum Thema hinreichend dargelegt zu haben und verbleibe
mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen,

Bernhard Kaster, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kaster,

wie ich auf der Website der Organisation LobbyControl erfahren habe (siehe Link unten), gab es am 07. April 2011 im Deutschen Bundestag eine Debatte über die Einführung eines sogenannten Lobbyistenregisters, die Debatte ging zurück auf Anträge der Fraktion Bnd. 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. In dieser Debatte haben Sie sich kritisch zu den Anträgen geäußert.

Ihre wichtigsten Argumente waren:
  • Ein Lobbyregister kann den Lobbyismus nicht gänzlich verhindern.
  • Der Kontakt der Bürger zu ihrem Abgeordneten wird unverhältnismäßig stark eingeschränkt.
  • Durch die Registrierung jedes einzelnen Gesprächs würde ein solches Register viel zu umfangreich werden.
  • Es existiert bereits ein solches Register.
  • Die Abgeordneten sind nicht korrupt.

Auf der Website werden Ihre Argumente allesamt entkräftet, es hat den Anschein, als hätten Sie sich inhaltlich nicht oder nur grob mit den Anträgen der Fraktionen auseinandergesetzt. Wie stehen Sie heute, mit diesem offenbar neuem Wissen, zu der Einführung eines solchen Registers, oder welche Gegenargumente haben Sie dem Bericht von LobbyControl entgegenzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen,



Link zum Artikel (aufgerufen am 18. Mai 2011):
www.lobbycontrol.de
Antwort von Bernhard Kaster
2Empfehlungen
07.06.2011
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich bin und bleibe der Überzeugung, dass die geltenden Regeln für den Umgang mit Interessenvertretern aus allen gesellschaftlichen Gruppen - Verbänden, Unternehmen, Kirchen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen - eine ausreichende Gewähr für Transparenz und demokratischer Offenheit bieten.

All diese Organisationen, Institutionen und Gruppen ringen um die Aufmerksamkeit der Abgeordneten in der Abwägung gesetzgeberischer Entscheidungen. Dabei entscheide ich jedoch selbst, mit wem ich über was wann spreche.

Dabei bin ich mir bewusst: Einzelne, die die Grenze zwischen legitimer Interessenvertretung und unzulässiger Manipulation missachten, werden sich auch von noch so ausgeklügelten Listen und Registern nicht abschrecken lassen. Dafür ist das Strafrecht eine viel wirksamere Waffe - und nicht zuletzt eine wachsame, kritische Öffentlichkeit, die die vielfältigen Möglichkeiten der Information über das Parlament und der Kommunikation mit den Parlamentariern - insbesondere im Zeitalter der digitalen Medien - konsequent nutzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bernhard Kaster, MdB
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
01.09.2011
Von:

Wie ist Ihr Abstimmverhalten bei der Errichtung des sog. Euro-Rettungsschirms?
Wenn immer mehr Entscheidungen nach Brüssel abgegeben werden, welche Daseinsberechtigung haben Sie dann noch?
Wenn Sie oder ihre Kollegen für diesen Rettungsschirm stimmen, sehe ich mich gezwungen aus Protest ganz Rechts zu wählen, auch wenn es absolut gegen meine überzeugung ist.
Antwort von Bernhard Kaster
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2011
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr ,

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zum Europäischen Rettungsschirm. Vor dem Hintergrund der letzten Wochen und Monate kann ich Ihre Sorgen nachvollziehen. Die vergangenen und kommenden Wochen waren und werden für mich und meine Kolleginnen und Kollegen sehr schwierig. Uns allen ist bewusst, dass wir zum wiederholten Mal in kürzester Zeit mehrere Entscheidung von immenser Bedeutung treffen mussten und treffen müssen. Vor diesem Hintergrund möchte ich klar sagen, dass wir in der christlich-liberalen Koalition uns dafür einsetzten, dass die Souveränität aller EU-Staaten - und damit auch Deutschlands - weiterhin gewahrt bleibt. Das Deutsche Parlament ist und bleibt weiterhin die zentrale legislative Entscheidungsinstanz. Dies war und bleibt mir persönlich und auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Herzensangelegenheit, für die wir uns auch weiterhin im Deutschen Bundestag und auf europäischer Ebene einsetzen werden.

Die unionsgeführte Bundesregierung hat dieses Ziel mit ihrem konsequenten Handeln der letzten Wochen und Monaten nochmals wichtige Signale für eine wegweisende Europapolitik gesetzt. Dies haben wir besonders bei dem Gipfel der Europäischen Union im Juli, mit dem Beschluss zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), dem Plan einer europäischen Wirtschaftsregierung sowie der Vorlage des vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform befundenen Gesetzesentwurfs zur "Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus" beziehungsweise dem sogenannten, von Ihnen kritisch angesprochenen, europäischen Rettungsschirm, der den Ansteckungsgefahren und negativen wirtschaftlichen Entwicklungen in Europa frühzeitig entgegenwirken soll, deutlich gemacht. Die Umsetzung dieser Ziele wird so auszugestalten sein, dass die Souveränität aller EU-Staaten und damit auch Deutschlands weiterhin gewahrt bleibt.

Die Voraussetzungen hierfür - dies zeigt auch das besagte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. September diesen Jahres - haben wir in der unionsgeführten Bundesregierung bereits gelegt. Entgegen Ihrer Sorge, die parlamentarischen Beteiligungsrechte würden durch die zunehmende europäische Integration beschnitten, stärkt das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil die Kompetenzen des Bundestages. Es bekräftig die Notwendigkeit der von der christlich-liberalen Koalition forcierten Ausweitung der Befugnisse der EFSF und die Schaffung eines dauerhaften Europäischen Rettungsschirms zur Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Bereits vor dieser Entscheidung sind wir in der christlich-liberalen Koalition hinsichtlich der Beteiligungsrechte tätig geworden und haben uns auf weitgehende abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundestags bei der Änderung des "Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (StabMechÄndG) verständigt. Diese geplante stufenweise Beteiligung des Bundestags geht - dies möchte ich an dieser Stelle betonen - sogar über die Vorgaben des Gerichts hinaus. Die rechtlichen Vorgaben des Gerichts beziehen wir selbstredend in unsere aktuellen Beratungen ein.

Zu einer wegweisenden Europapolitik gehört - im Rahmen dieser Beteiligungs- und Kontrollrechte - die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro. Sie ist im ureigensten Interesse Deutschlands und damit zum Wohle des Deutschen Volkes, da von der Stabilität des Euro insbesondere Deutschland als Exportnation profitiert hat. Dies hatte und hat positive Effekte auf unsere Beschäftigungs- und Wachstumssituation. Ein Auseinanderbrechen der Eurozone muss deshalb ebenso vermieden werden wie ein unkontrollierter Ausfall eines Staates.

Vor diesem Hintergrund haben und werden wir diese Problematik weiterhin intensiv beraten. Im Zuge der zuletzt verabschiedeten Griechenlandhilfen, hat die christlich-liberale Koalition die Bundesregierung zugleich bei ihren weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene, zu strikter Konditionalität bei weiteren Hilfsmaßnahmen aufgefordert. Zudem sollen auch private Gläubiger griechischer Verbindlichkeiten ihren Beitrag leisten. Auch können nicht einfach so neue Milliardengarantien mit deutschen Steuergeldern abgesichert werden.

Mit Hilfe der Erweiterung des europäischen Rettungsschirms zur "Ertüchtigung der Europäischen Finanzmarktstabilisierungsfazilität" (EFSF) - der ich ausdrücklich zustimme - und dem Ziel einer gemeinsamen europäischen Wirtschaftsregierung wurde diesen Forderungen entsprochen. Damit sollen derartige Fehlentwicklungen und Finanzkrisen in der Eurozone in Zukunft frühzeitig erkannt und abgewendet werden. Akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder aber müssen im Lichte der jüngsten Entwicklungen kurzfristig von ihren Partner unterstützt werden. Ein sonst möglicher Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die zielgerichtete Krisenhilfe sein. Und genau dafür brauchen wir einen verlässlichen und transparenten Europäischen Stabilitätsmechanismus. Mit der angestrebten Flexibilisierung durch die Erweiterung des EFSF werden zusätzliche Instrumente eingeführt. Bei Krediten und Bürgschaften für Staaten in der Euro-Zone steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt. Die Haushalte der Länder sollen demnach angepasst und Defizite zurückgeführt werden. Die Hilfen gibt es auch weiterhin nur bei einer Gefährdung der Finanzstabilität der Eurozone insgesamt und nur im Gegenzug für ein striktes finanz- und wirtschaftspolitisches Reformprogramm. Belastungen für die Steuerzahler sind dabei zwar nicht komplett auszuschließen, ich glaube dennoch, dass das Risiko auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleibt und langfristig auch den Bürgerinnen und Bürger zu Gute kommt.

Gerade wir in der Region Trier-Luxemburg wissen um den Wert Europas und des Euros. Es geht um nicht mehr nur um unsere Währung. Die notwendigen Maßnahmen sind keineswegs als Gefahr für die Souveränität Deutschlands zu sehen. Ein starkes Europa stärkt nachhaltig die Souveränität und Handlungsfähigkeit unseres Landes. Vor diesem Hintergrund werde ich dem vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform eingestuften und den Grundsätzen parlamentarischer Beteiligung, Solidarität und Eigenverantwortung entsprechenden Gesetz zum europäischen Rettungsschirm zustimmen.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen und Ihnen die Notwendigkeit dieser Entscheidung hinreichend dargelegt zu haben, verbleibe ich

mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen

Bernhard Kaster, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
27.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kaster,

am kommenden Donnerstag wird im Bundestag über den EMS abgestimmt.

Die Frage, welche ich Ihnen nur stellen kann lautet:

Sie werden doch hoffentlich gegen diese Sache stimmen, oder?

Eine andere Entscheidung ist in meinen Augen nicht möglich, da es ansonsten der Abschaffung aller demokratischen Grundsätze gleichkäme, und quasi einen Weg in diktatorische Gefilde bedeuten würde.

Wie stimmen Sie im Angesicht dieser Tatsachen ab Herr Kaster?

MFG

Antwort von Bernhard Kaster
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30.09.2011
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zur dieswöchigen Abstimmung der Erweiterung des Europäischen Rettungsschirms zur "Ertüchtigung der Europäischen Finanzmarktstabilisierungsfazilität" (EFSF). Vor dem Hintergrund der letzten Wochen und Monate kann ich Ihre Sorgen nachvollziehen. Mir und meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist bewusst, dass wir auch in dieser Woche, zum wiederholten Mal in kürzester Zeit, eine Entscheidung von immenser Bedeutung treffen mussten, die uns gewiss nicht leicht gefallen ist. Vor diesem Hintergründen haben und werden wir diese Problematik weiterhin intensiv beraten.

Entgegen Ihrer Sorge, wird mit dieser Entscheidung allen demokratischen Grundsätzen entsprochen. Dies wurde auch in aller Deutlichkeit im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. September 2011 bestätigt. Entsprechend der von Ihnen angesprochenen demokratischen Grundsätze, bekräftig das Gericht die Notwendigkeit der von der christlich-liberalen Koalition forcierten Ausweitung der Befugnisse der EFSF und die Schaffung eines dauerhaften Europäischen Rettungsschirms zur Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Hierdurch wird die demokratische Legitimation geschützt und die Souveränität Deutschlands weiterhin gewahrt. Dies war und bleibt mir persönlich und auch den Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Herzensangelegenheit, für die wir uns auch weiterhin im Deutschen Bundestag und auf europäischer Ebene einsetzen werden. Bereits vor dieser Entscheidung sind wir in der christlich-liberalen Koalition hinsichtlich der Beteiligungsrechte tätig geworden und haben uns auf weitgehende abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundestags bei der Änderung des "Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (StabMechÄndG) verständigt. Diese stufenweise Beteiligung des Bundestags geht -- dies möchte ich an dieser Stelle betonen -- sogar über die Vorgaben des Gerichts hinaus. Dies untermauert abermals -- entgegen Ihrer Befürchtungen -- die Verwirklichung demokratischer Grundsätze durch das in dieser Woche zur Abstimmung stehende Gesetz. Die rechtlichen Vorgaben des Gerichts haben wir selbstredend in unsere aktuellen Beratungen einbezogen.

Es kann und darf nun nicht um eine "Symptomheilung" gehen, sondern um die nachhaltige und bestmögliche Beseitigung des Ursprungs der europäischen Schuldensituation. Insbesondere mit dem Beschluss zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und dem mit großer Mehrheit beschlossenen Gesetzesentwurf zur "Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus" soll deshalb nachhaltig den Ansteckungsgefahren und negativen wirtschaftlichen Entwicklungen in Europa frühzeitig entgegenwirkt werden. Akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder aber müssen im Lichte der jüngsten Entwicklungen kurzfristig von ihren Partner unterstützt werden. Ein sonst möglicher Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die zielgerichtete Krisenhilfe sein. Und genau dafür brauchen wir einen verlässlichen und transparenten Europäischen Stabilitätsmechanismus. Mit der beschlossenen Flexibilisierung durch die Erweiterung des EFSF werden zusätzliche Instrumente eingeführt. Bei Krediten und Bürgschaften für Staaten in der Euro-Zone steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Mittelpunkt. Die Haushalte der Länder sollen demnach angepasst und Defizite zurückgeführt werden. Die Hilfen gibt es auch weiterhin nur bei einer Gefährdung der Finanzstabilität der Eurozone insgesamt und nur im Gegenzug für ein striktes finanz- und wirtschaftspolitisches Reformprogramm.

Es geht dabei nicht mehr nur um unsere Währung. Ein Auseinanderbrechen der Eurozone muss deshalb ebenso vermieden werden wie ein unkontrollierter Ausfall eines Staates. Eine geordnete Insolvenz ist deshalb kein gangbarer Weg, denn die Stabilität der gemeinsamen Währung Euro ist im ureigensten Interesse Deutschlands. Vor diesem Hintergrund habe ich dem vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform eingestuften und den demokratischen Grundsätzen parlamentarischer Beteiligung, Solidarität und Eigenverantwortung entsprechenden Gesetz zum europäischen Rettungsschirm in meiner Rolle als Volksvertreter zugestimmt.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen und Ihnen die Notwendigkeit dieser Entscheidung hinreichend dargelegt zu haben, verbleibe ich

mit guten Wünschen und freundlichen Grüßen
Bernhard Kaster, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kaster,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: www.sueddeutsche.de

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: www.spiegel.de

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb zu verpassen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bernhard Kaster
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30.04.2012
Bernhard Kaster
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. April 2012. Zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit den Überlegungen zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages will ich gerne Stellung nehmen.

Infolge der öffentlichen Berichterstattung zu diesem Thema verstehe Ihre Besorgnis. Ich habe, entgegen der Presseberichterstattung, im Geschäftsordnungsausschuss keineswegs dafür gestimmt, dass Abgeordnete nur noch reden dürfen, wenn ihre Fraktion Ihnen dies erlaubt. Dies wäre schlichtweg unzulässig.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages werden bisher die Redezeiten zunächst zwischen allen Fraktionen abgestimmt. Auf Vorschlag des Ältestenrats wird die Gestaltung und Dauer von Plenardebatten sodann im Bundestag zu Beginn jeder Sitzung grundsätzlich einvernehmlich festgelegt. Die konkrete Redeordnung dient der Berechenbarkeit des parlamentarischen Beratungsablaufs. In der Praxis ist die Vereinbarung der Redezeit von einem äußerst kooperativen Umgang zwischen allen Fraktionen geprägt.

Eine explizite Regelung für die Handhabung von Ausnahmen von der Rednerreihenfolge kennt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bisher allerdings nicht. Diese Regelungslücke soll geschlossen werden.

Die Wahrnehmung des Rederechts des Abgeordneten gehört zu den verfassungsrechtlich geschützten Kernelementen seiner Mandatsrechte. Es kommt allen Abgeordneten gleichermaßen zu, also auch jenen Mitgliedern der Fraktionen, die im Plenum von der Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion abweichen wollen. Das Rederecht soll weder beschnitten, noch sollte ein "Maulkorb" gegen Abgeordnete verhängt werden, wie vielfach behauptet wurde. Es sollte lediglich neu geregelt werden, dass der amtierende Präsident - abweichend von der im Bundestag jeweils beschlossenen Redeordnung - weiteren Rednern "im Benehmen mit den Fraktionen" das Wort für in der Regel drei Minuten erteilen kann. "Benehmen" heißt weder "Einvernehmen" noch "Zustimmung". Es sollte letzten Endes der amtierende Bundestagspräsident über die Zulassung, Platzierung und Dauer des Beitrages eines Abgeordneten entscheiden.

Zweck dieser Regelung sollte es sein, den Fraktionen in Kenntnis der zusätzlichen Wortbeiträge die Gelegenheit zu geben, die Rednerreihenfolge auch der von ihnen gemeldeten Rednerinnen und Redner noch einmal zu überdenken. Die Dauer des zusätzlichen Redebeitrages sollte begrenzt werden auf "in der Regel" drei Minuten. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Redezeit sollte möglich sein, wenn der Verhandlungsgegenstand und der Verlauf der Aussprache das nahelegen. Dabei sollte z.B. auch die Bedeutung der Debatte eine Rolle spielen, aber auch die Anzahl der zusätzlichen beantragten Wortbeiträge im Verhältnis zu den anderen Kolleginnen und Kollegen und den Fraktionen. Es hätte also insgesamt keine starre zeitliche Vorgabe für einen Redner außerhalb der Rednerreihenfolge bestanden.

Unser Anliegen war es, für eine transparente und geordnete Rednerreihenfolge Sorge zu tragen. Auch nach dem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung war es keinesfalls intendiert, das Rederecht der Abgeordneten in Frage zu stellen, insbesondere wenn sie eine von ihrer Fraktion abweichende Meinung im Plenum vertreten wollten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernhard Kaster MdB
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