Bernd Busemann (CDU)
Abgeordneter Niedersachsen 2008-2013
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Grunddaten
Bernd Busemann
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Justizminister
Wohnort
-
Wahlkreis
Papenburg
Ergebnis
56,3%
Landeslistenplatz
keinen
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(...) Bei vielen Straftaten über die Terrorismusgefahr hinaus, sind diese Verkehrsdaten für die Ermittler wichtig. Der so genannte Holzklotzmord zum Beispiel konnte schnell aufgeklärt werden, weil über das Mobiltelefon des Tatverdächtigen festgestellt wurde, dass er sich zum fraglichen Zeitpunkt auf der Autobahnbrücke aufhielt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Busemann,

ich bin sicher, dass Sie sich noch an mich erinnern werden. Mein Name ist und ich habe fünfeinhalb Jahre zu Unrecht in Haft gesessen.
Sie selber haben mal in einer Panorama Sendung gesagt, dass Sie sich für eine schnelle Entschädigung und für eine unkomplizierte Bearbeitung meines Falles einsetzen werden. Die nachfolgenden Internetseiten werden belegen das dem so ist.

www.wikimannia.org

www.youtube.com

www.daserste.ndr.de

www.zeit.de

Warum dauert es so lange mit meiner Entschädigung und warum vertreten Sie die Ansicht, dass sich unschuldig Inhaftierte an dem kümmerlichen Schmerzensgeld bereichern würden.
Herr Oberstaatsanwalt Arnold prüft sicher noch ob, ich durch diese Situation meinen Arbeitsplatz verloren habe, oder ob ich bei der ÜSTRA goldene Löffel gestohlen habe. Sie wollten sich des Öfteren von unserem Fall berichten lassen. Wann haben Sie zum letzten Mal eine Nachricht von der Generalstaatsanwaltschaft angefordert?
Demnächst wird die Öffentlichkeit mit noch ganz anderen Dingen aus der Staatsanwaltschaft Hannover vertraut gemacht. Eine stille Entschädigung und ein sachlicher Umgang wäre auch in meinem Interesse gewesen, doch offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage, einen schnellen und für den Steuerzahler günstigen Weg zu bestreiten.
Dass ich nach der Haftzeit konsequent um mein Recht kämpfe, dürfte Sie nicht verwundern.
Hierzu meine Fragen.
Wie lange soll das Entschädigungsverfahren noch dauern?
Was gedenken Sie zu tun, um die Verantwortlichen für den entstandenen Schaden zur Verantwortung zu ziehen?

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Witte
Antwort von Bernd Busemann
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26.10.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrter Herr Witte,

selbstverständlich erinnere ich mich an Sie und Ihren Kollegen. Mein Bedauern, über das, was Ihnen passiert ist, habe ich Ihnen persönlich wie auch öffentlich bereits ausgesprochen. Auch habe ich mich, wie Sie wissen, dafür eingesetzt, dass Ihnen die zustehende Entschädigung so schnell wie möglich ausgezahlt wird. Sie haben bereits den vollen Betrag der so genannten "immateriellen Entschädigung" - das sind die bekannten 25 Euro pro Tag zu Unrecht erlittener Haft - in vollem Umfang erhalten. Ferner wurde Ihnen eine erhebliche fünfstellige Summe als Abschlagzahlung auf die zu erwartende Entschädigung für den entstandenen materiellen Schaden ebenfalls bereits ausgezahlt. In den von Ihnen angeführten Medienbeiträgen wird das allerdings leider nicht mitgeteilt.

In Deutschland haben wir, was solche Entschädigungen angeht, ein zweigleisiges System. Die immaterielle Entschädigung erfolgt pauschal ohne jeden weiteren Nachweis. Für die materielle Entschädigung muss allerdings belegt werden, dass der Schaden auch tatsächlich entstanden ist. Dabei ist auch wichtig, dass der Anspruchsteller dabei mitwirkt, den entsprechenden Nachweis zu führen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass öffentliche Gelder, letztlich also das Geld des Steuerzahlers, nicht in beliebiger Höhe oder nach Gutdünken bezahlt werden kann. Wie ich Ihnen bereits persönlich geschrieben hatte, ist die Staatsanwaltschaft Lüneburg intensiv bemüht, das Verfahren zügig abzuwickeln. Sie führt insbesondere aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung eigene Ermittlungen zu den von Ihnen geltend gemachten Schadenspositionen durch, die allerdings aufwändig und umfangreich sind und deshalb auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Insofern muss ich Sie um Geduld bitten, damit Sie nach Recht und Gesetz angemessen entschädigt werden können.

Freundliche Grüße

Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.09.2011
Von:
May

Sehr geehrter Herr Busemann,

dem Hamburger Abendblatt habe ich entnommen, dass auf der Reeperbahn in Hamburg 5 SEK-Polizisten aus Sachsen nach einem Streit, ob die Prostituierte befriedigende Leistungen bereit gestellt hat, verprügelt worden sind.

www.abendblatt.de

Für den Bürger ist es schon erstaunlich zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass hochausgebildete Elite-Polizisten aus Sachsen nicht mit Bordellwirtschaftern fertig werden. Wie soll da der Bürger noch Vertrauen in die Polizei haben?

Meine Fragen in diesem Zusammenhang:

Wie werden in Niedersachsen LKA- und SEK Beamte sowie Staatsanwälte ausgebildet, dass sie nicht nur im Puff ihren Mann stehen, sondern nicht auch schmachvoll von Bordellbediensteten verprügelt werden?
Wie stellen Sie sicher, dass in Niedersächsischen Puffs Ihnen unterstehende Landesbedienstete die Oberhand behalten?

Mit freundlichen Grüßen

May
Antwort von Bernd Busemann
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26.10.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrte Frau May,

als Justizminister des Landes Niedersachsen erstreckt sich meine Zuständigkeit auf die Justizverwaltung und den Justizvollzug in unserem Land Niedersachsen. Darüber, was vermeintliche "Elitepolizisten aus Sachsen" in Hamburg so treiben, habe ich keine Kenntnis. Für die niedersächsische Polizei und damit auch für das Landeskriminalamt (LKA) ist der Innenminister der richtige Ansprechpartner. Ich gehe jedoch davon aus, dass unsere Polizisten gut ausgebildet und für ihren Beruf hochqualifiziert sind. Das gilt auch für unsere Staatsanwälte, denen Sie genau so vertrauen können. Sich in Bordellen mit dem dortigen Personal zu prügeln, gehört jedoch nicht zu ihrem Aufgabenspektrum, und das ist meine Wissens auch bisher nicht vorgekommen.

Freundliche Grüße

Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Busemann,

in der Sendung "DAS" des NDR vom 26.9.2011 wurde Ihr Pressesprecher, Herr Georg Wessling, danach gefragt, warum das Entschädigungsverfahren in Sachen des Herrn Ralf Witte immer noch nicht abgeschlossen ist. Wer den Bericht im Fernsehen gesehen hat, musste den Eindruck gewinnen, dass Ihr Pressesprecher völlig überfordert war.
Es ist schon befremdlich zu sehen, dass Sie als Behördenleiter nicht dem Mumm haben, sich den Fragen der Presse zu stellen und an Ihrer Stelle Ihr Pressesprecher öffentlich verheizt wird. Warum dauerte es Monate, bis Herr Witte das Schmerzensgeld erhalten hat, obwohl dies doch mit dem einfachen Dreisatz Hafttage x 25 € auch von einem Klippschüler berechnet werden kann.
Mangelt es in Ihrem Ministerium an Personen, die über Fähigkeiten verfügen, die bereits von Sonderschülern verlangt werden? Dass ein auf Veranlassung Ihrer Behörde nachweislich unschuldig Verurteilter in HARTZ IV fällt, nur weil die Generalstaatsanwaltschaft Celle nicht in der Lage ist, die Entschädigung zu berechnen, ist ein Skandal.

Meine Frage an Sie: Warum nehmen Sie sich nicht selbst dieser Angelegenheit an, wenn es in Ihrer Behörde an geeignetem Personal fehlt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernd Busemann
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19.12.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Anfrage nach dem Entschädigungsverfahren verweise ich auf meine Antwort vom 26.10.2011 auf die Frage, die Herr Witte selbst dazu auf abgeordnetenwatch.de gestellt hatte. Herr Witte hat Vorschusszahlungen bekommen, und ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, seine Ansprüche so schnell wie möglich zu ermitteln. Ergänzend dazu kann ich Ihnen jetzt mitteilen, dass zwischenzeitlich auch seine weiteren Ansprüche wie der Verdienstausfall berechnet wurden, so dass eine weitere sechsstellige Summe für Herrn Witte bewilligt wurde. Bei Fernsehberichten sollten Sie bedenken, dass solche Interviews fast immer geschnitten werden. Zum Zeitpunkt des von Ihnen erwähnten Interwie im NDR-Fernsehen war die Entschädigung für den immateriellen Schaden, die bekannten 25 Euro pro Hafttag, längst an Herrn Witte ausgezahlt . Trotzdem wurde das nicht erwähnt und der Hinweis meines Pressesprechers darauf herausgeschnitten. Ich selbst habe zum Fall Witte schon mehrere Interviews gegeben. Sie werden aber sicher Verständnis dafür haben, dass ein Landesminister nicht zu jedem von Medienvertretern gewünschten Termin Zeit hat oder vor Ort ist und Auskünfte an die Medien dann von seinem Pressesprecher gegeben werden müssen.

Freundliche Grüße
Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Minister Busemann,

zum Strafvollzug in Niedersachsen habe ich folgende Fragen:

1. Besteht die Möglichkeit bei einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten von Beginn an im offenen Vollzug untergebracht zu werden, oder erfolgt eine Unterbringung wegen der Länge der Haftzeit zunächst im geschlossenen Vollzug und nach Eignungsfeststellung danach im offenen Vollzug?

2. Nach dem StVollzG (NJVollzG) soll Urlaub nicht vor Ablauf von 6 Monaten Haftzeit gewährt werden. Zur Anfrage der Grünen im Niedersächsischen Landtag 16. Wahlperiode vom 23.3.2010 (Siehe Google: Drucksache 16/2366) teilten Sie mit, dass Urlaub erst nach mindestens 3 Monaten Haftdauer genehmigt wird.
Meine Fragen hierzu:
a) Gibt es Fälle in Niedersachsen bei denen bei einer Haftzeit von 4 Jahren und 3 Monaten Urlaub vor Ablauf von 3 bzw. 6 Monaten gewährt wurde?
b) Falls a) zutrifft: Um wieviel Fälle handelt es sich?
c) Falls a) zutrifft: Welche besonderen Voraussetzungen lagen in diesen Fällen vor?
d) Welche Mindestwartedauer für Urlaubsgewährung halten Sie persönlich aus Ministersicht bei derart langen Haftzeiten, denen entsprechend gravierende Straftaten vorausgingen, für unabdingbar?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bernd Busemann
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19.12.2011
Bernd Busemann
Sehr geehrter Herr ,

Gefangene sollen nach § 12 Abs. 2 NJVollzG in eine Anstalt oder Abteilung des offenen Vollzuges verlegt werden, wenn sie den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen und namentlich nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Möglichkeiten des offenen Vollzuges zu Straftaten missbrauchen werden. Erhebungen zur durchschnittlichen Verweildauer von Gefangenen in den offenen Vollzug existieren nicht und könnten nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand beschafft werden.
Die Antwort zur Frage 1 ist in dem veröffentlichten Einweisungs- und Vollstreckungsplan für das Land Niedersachsen nachzulesen. Danach ist für zu Freiheitsstrafe Verurteilte mit einer Vollzugdauer bis zu 4 Jahren ein Einweisungsverfahren vorgesehen, in dem über die Aufnahme der oder des Gefangenen in den offenen oder geschlossenen Vollzug entschieden wird.

Ihre Fragen 2a bis 2 c könnten nur beantwortet werden, wenn sämtliche Gefangenenpersonalakten aller lockerungsgeeigneten Gefangenen der letzten Jahre in allen Justizvollzugsanstalten ausgewertet würden. Ich glaube kaum, dass ein solcher Aufwand gerechtfertigt ist, zumal dafür Ressourcen des Landes eingesetzt werden müssten. Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass der Justizminister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinerlei Rechtsberatung geben dürfen. Dazu gibt es Anwälte, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können.

Aus meiner Sicht ist abgeordnetenwatch.de ein Forum, bei dem es darum geht, dass Bürgerinnen und Bürger den Bundes- und Landtagsabgeordneten politische Fragen stellen können. Persönliche Rechtsprobleme sollten hier eher nicht erörtert werden.

Freundliche Grüße

Bernd Busemann
Niedersächsischer Justizminister
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.01.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Busemann,

im Dez. 1992 täuschte der Baulöwe Dr. Jürgen Schneider der NORD/LB vor, das Haus Tauentzienstr. 7 b/c in Berlin zwecks eines Umbaus für 151 Mio. DM gekauft zu haben, woraufhin ihm die NORD/LB einen Umbaukredit über 186 Mio. DM gewährte, davon 131 Mio. DM sofort zahlbar.

Drei Wochen später kaufte Dr. Schneider das Haus für 83 Mio. DM, so dass er mit diesem Trick liquide Mittel in Höhe von fast 50 Mio. DM erzielte und somit das schon seit vielen Jahren fällige Konkursverfahren weiter hinauszögern konnte, das dann auch im April 1994 eröffnet wurde.

Am 06.09.1994 sagte der zuständige Vorstand Schildt in einer Zeugenvernehmung, dass die NORD/LB einen Neubau plane und er dadurch eine Wertsteigerung auf den tatsächlich bezahlten Kaufpreis von 83 Mio. DM für "realistisch" halte. "Konkret" sei die Differenz von 68 Mio. DM bis zu dem vorgegaukelten Kaufpreis von 151 Mio. DM "gefährdet".

Am 22.12.1994 gewährte die NORD/LB der Fa. Syncodata GmbH EDV-Systeme & Co. Handels KG einen Neubaukredit über 205 Mio. DM.

Im Gegenzug kaufte die Syncodata die notleidende Forderung zum Nennwert von 131 Mio. DM, so dass das notleidende Kreditengagement Schneider mit einer Umbuchung spurlos aus den Büchern der NORD/LB verschwand.

Anschließend ersteigerte die Syncodata das Haus für 55,1 Mio. DM und kündigte sofort meine bis 2006 laufenden Mietverträge für mein Hauptgeschäft "Rutz am Tauentzien" über das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57 a ZVG.

Im Aug. 2006 wurde das Haus für 137,7 Mio. DM (70,4 Mio. Euro) verkauft und im März 2007 wurde die Grundschuld über 205 Mio. DM gelöscht, so dass der NORD/LB - inflationsbereinigt - ein Schaden von rund 100 Mio. DM (50 Mio. Euro) entstand.

Meine Frage:

Stellte die Gewährung des Neubaukredites aufgrund der vorsätzlichen Gefährdung des Vermögens der NORD/LB seitens des Vorstandes eine Untreue in einem besonders schweren Fall und seitens des Aufsichtsrates eine Beihilfe dar?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Boyens

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