Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.
Hintergrundinformationen
Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen.

Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist.

Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden. Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664 / .pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

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Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #7
Betr. Kommentar #6

die Politik soll diskutieren, "welches Leben diese Betroffenen (Mutter und Kind) erwartet und ob es überhaupt sinnvoll ist?" also für die Betroffenen entscheiden, ob ihr Leben überhaupt sinnvoll ist oder ob sie das Leben besser sein lassen sollten? ich glaube ich lese nicht recht
von: Florian K.
am: 08.10.2009 23:11
Kommentar #6
ich wünschte, jeder der hier dafür gestimmt hat, würde sich auch um das Leben dieser Kinder NACH jeder verhinderten Abtreibung in dem Masse kümmern, wie es immer vor der Abtreibung geschieht.

Hat man in der Politik schon jemals darüber dikutiert, welches Leben diese Betroffenen (Mutter und Kind) erwartet und ob es überhaupt sinnvoll ist?

Denn das alles macht doch nur einen Sinn, wenn den Betroffenen auch wirklich geholfen wird, und ist das denn der Fall?

Ich denke all das ist wohl nötig, weil die Menschheit vom Aussterben bedroht ist. Oder?
von: noinoi
am: 06.08.2009 12:34
Kommentar #5
Auch mal aus der Sicht einer Gynäkologin
www.spiegel.de
von: Monika Selbst
am: 30.06.2009 09:59
Kommentar #4
Was mich vor allem stört ist, daß es nach meiner Kenntnis keine statistischen Daten dazu gibt, wieviele der abgetriebenen Föten tatsächlich eine Behinderung aufwiesen. D.h. die Genauigkeit der Vorhersagen im Hinblick auf eine Behinderung wird scheinbar gar nicht kontrolliert. Es sind andererseits eine Menge Fälle bekannt, in denen sich gegen Abtreibung entschieden wurde und nach der Geburt herausstellte, daß doch keine Behinderung vorlag! - Gerade im Zusammenhang mit einer so schwierigen Thematik sollten aber doch zumindest sichere Ausgangsdaten und echte Fakten vorhanden sein, bevor eine Debatte über das weitere Vorgehen überhaupt Sinn macht!
von: uhei
am: 06.06.2009 02:48
Kommentar #3
Schon der Titel ist irreführend. Die schwangere Frau hat keine zusätzlichen Pflichten auferlegt bekommen. Einziges Manko bei streng feministischer Ansichtsweise mag sein, daß nun eine Mindestfrist von 3 Tagen für die Entscheidung der Frau vorgeschrieben wird. Wohlgemerkt nur bei den Spätabtreibungen, bei denen der Embryo z.T. schon lebensfähig ist. Für alle anderen Abtreibungen bleibt es bei der geltenden Rechtslage.

Die Beratungspflicht liegt beim Arzt/bei der Ärztin. Es muss jetzt durch den Arzt medizinisch beraten werden, vor allem aber endlich in die psychosoziale Beratung verpflichtend vermittelt werden.
Die betroffene Frau kann selbstverständlich die Beratung ablehnen - diese ist also freiwillig.

Der richtige Titel für diese Abtimmung müsste also lauten Vermittlungspflicht für Ärzte - Ablehnungsrecht für Frauen.

Josef Winkler, MdB
von: Josef Winkler
am: 01.06.2009 13:58
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