Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.
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Abstimmungsverhalten: DIE LINKE / nicht beteiligt
Lothar Bisky
Lothar Bisky
DIE LINKE
Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Roland Claus
Roland Claus
DIE LINKE
Burgenland
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Werner Dreibus
Werner Dreibus
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Klaus Ernst
Klaus Ernst
DIE LINKE
Schweinfurt
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Wolfgang Gehrcke-Reymann
DIE LINKE
Frankfurt am Main II
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Heike Hänsel
Heike Hänsel
DIE LINKE
Tübingen
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Kornelia Möller
Kornelia Möller
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Wolfgang Neskovic
Wolfgang Neskovic
DIE LINKE
Cottbus - Spree-Neiße
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #7
Betr. Kommentar #6

die Politik soll diskutieren, "welches Leben diese Betroffenen (Mutter und Kind) erwartet und ob es überhaupt sinnvoll ist?" also für die Betroffenen entscheiden, ob ihr Leben überhaupt sinnvoll ist oder ob sie das Leben besser sein lassen sollten? ich glaube ich lese nicht recht
von: Florian K.
am: 08.10.2009 23:11
Kommentar #6
ich wünschte, jeder der hier dafür gestimmt hat, würde sich auch um das Leben dieser Kinder NACH jeder verhinderten Abtreibung in dem Masse kümmern, wie es immer vor der Abtreibung geschieht.

Hat man in der Politik schon jemals darüber dikutiert, welches Leben diese Betroffenen (Mutter und Kind) erwartet und ob es überhaupt sinnvoll ist?

Denn das alles macht doch nur einen Sinn, wenn den Betroffenen auch wirklich geholfen wird, und ist das denn der Fall?

Ich denke all das ist wohl nötig, weil die Menschheit vom Aussterben bedroht ist. Oder?
von: noinoi
am: 06.08.2009 12:34
Kommentar #5
Auch mal aus der Sicht einer Gynäkologin
www.spiegel.de
von: Monika Selbst
am: 30.06.2009 09:59
Kommentar #4
Was mich vor allem stört ist, daß es nach meiner Kenntnis keine statistischen Daten dazu gibt, wieviele der abgetriebenen Föten tatsächlich eine Behinderung aufwiesen. D.h. die Genauigkeit der Vorhersagen im Hinblick auf eine Behinderung wird scheinbar gar nicht kontrolliert. Es sind andererseits eine Menge Fälle bekannt, in denen sich gegen Abtreibung entschieden wurde und nach der Geburt herausstellte, daß doch keine Behinderung vorlag! - Gerade im Zusammenhang mit einer so schwierigen Thematik sollten aber doch zumindest sichere Ausgangsdaten und echte Fakten vorhanden sein, bevor eine Debatte über das weitere Vorgehen überhaupt Sinn macht!
von: uhei
am: 06.06.2009 02:48
Kommentar #3
Schon der Titel ist irreführend. Die schwangere Frau hat keine zusätzlichen Pflichten auferlegt bekommen. Einziges Manko bei streng feministischer Ansichtsweise mag sein, daß nun eine Mindestfrist von 3 Tagen für die Entscheidung der Frau vorgeschrieben wird. Wohlgemerkt nur bei den Spätabtreibungen, bei denen der Embryo z.T. schon lebensfähig ist. Für alle anderen Abtreibungen bleibt es bei der geltenden Rechtslage.

Die Beratungspflicht liegt beim Arzt/bei der Ärztin. Es muss jetzt durch den Arzt medizinisch beraten werden, vor allem aber endlich in die psychosoziale Beratung verpflichtend vermittelt werden.
Die betroffene Frau kann selbstverständlich die Beratung ablehnen - diese ist also freiwillig.

Der richtige Titel für diese Abtimmung müsste also lauten Vermittlungspflicht für Ärzte - Ablehnungsrecht für Frauen.

Josef Winkler, MdB
von: Josef Winkler
am: 01.06.2009 13:58
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Abstimmungsergebnis