Barbara Cárdenas (DIE LINKE)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
14.01.1954
Berufliche Qualifikation
Diplom-Psychologin, Diplom-Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Offenbach Land II
Ergebnis
4,5%
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen
(...) Meine Fraktion hat den Staatsvertrag in der letzten Plenarsitzung abgelehnt.
Die große Reform der Rundfunkfinanzierung wurde nicht angegangen.

Uns fehlt in erster Linie eine soziale Staffelung der Gebühren. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
17.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Cárdenas,

in der zweiten August-Hälfte wird sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen.

Meine Frage daher lautet: Werden auch Sie FÜR die Reform stimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.

* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* Künftig sind auch Schwerstbehinderte im Visier der GEZ, denn nur "Taubblinde" sollen befreit werden können.

* Hartz-IV-Empfänger sollen künftig zahlen, bekommen das Geld dann über das Wohngeld erstattet. Dies bedeutet ein Mehr an Bürokratie und kostet damit Kommunen und Steuerzahlern Geld.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Barbara Cárdenas
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2011
Barbara Cárdenas
Sehr geehrter Herr ,

meine Fraktion hat den Staatsvertrag in der letzten Plenarsitzung abgelehnt.
Die große Reform der Rundfunkfinanzierung wurde nicht angegangen.

Uns fehlt in erster Linie eine soziale Staffelung der Gebühren. Wir können
nicht mittragen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen überproportional an
der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt werden.

Entgegen den Versprechungen der Ministerpräsidenten werde auch die GEZ weder
überflüssig noch der Schnüffelei durch die Gebührenbeauftragten ein Ende
gesetzt. Die Umstellung ist mit Bürokratie und Datensammelwut verbunden,
sodass einige Datenschützer zur Auffassung kommen, dass zukünftig noch mehr
persönliche Daten gesammelt werden.

Positiv ist, dass die Rundfunkgebühr nicht mehr auf die Fernsehgeräte in der
Wohnung erhoben werden. In einer Welt, in der jedermann immer und überall
per Handy, Laptop, Autoradio oder iPod Rundfunk und Fernsehen empfangen und
im Internet alle Angebote der Rundfunkanstalten nutzen kann, wäre dies auch
nicht mehr zeitgemäß.
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Frage zum Thema Gesundheit
20.07.2011
Von:

Guten Tag,

sehen Sie als "Die Linke" eine Legalisierung von Cannabis vor?
Antwort von Barbara Cárdenas
bisher keineEmpfehlungen
20.07.2011
Barbara Cárdenas
Sehr geehrter Herr ,

gerne antworte ich auf Ihre Frage, auch wenn ich zwar verantwortlich für den Offenbacher Wahlkreis, aber nicht die fachliche Expertin für diese Frage bin.

Unser Wahlprogramm zur Landtagswahl 2008 enthielt folgenden fachlichen Anhang zur Drogenpolitik:

Drogenpolitik: Für rationale und humane Veränderungen!
Die gegenwärtige Drogenpolitik schafft eine Vielzahl von Problemen:
Das materielle und psychische Elend von Drogenkranken ist nicht nur in Ballungsräumen sichtbar und die Zahl der Drogentoten ist wieder gestiegen. Dies ist zu einem erheblichen Teil auch die Folge einer verfehlten Drogen- und Repressionspolitik der Landesregierung.
Die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen folgt keinem nachvollziehbaren Prinzip, sondern ist zufällig und willkürlich. Vielfältige Erfahrungen zeigen, dass staatliche Verbote nur selten vom Drogenkonsum abhalten können. Stattdessen wird durch die Prohibitionspolitik (Verbotspolitik) ein illegaler Wirtschaftszweig befördert. Die Alkohol-Prohibition in den USA von 1919 bis 1933 ist hierfür ein abschreckendes Beispiel.
Die derzeitige Kriminalisierung von drogengebrauchenden Menschen schafft durch Zerstörung von Lebensläufen, Vertrauensverhältnissen, Freundschaften und Familien mehr Probleme, als sie vorgibt zu lösen!
Eine Drogenpolitik, die den Vorgaben von Vernunft und Humanität folgen will, wird für Menschen mit problematischen Konsummustern (im Sinne von Abhängigkeit und Krankheit), letztendlich nur durch eine enge Verbindung von Prävention durch glaubhafte und sachgerechte Aufklärung, ausstiegsorientierten Hilfen, Drogensubstitution und weiteren Gesundheitshilfen für Drogenkranke erfolgreich sein.

Um die Kriminalisierung von DrogengebraucherInnen zu beenden, treten wir für eine Änderung des Betäubungsmittelrechts im Sinne einer deutlichen Liberalisierung ein.

Unser Ziel ist ein humanes und fachlich überzeugendes Konzept, welches abhängigen Betroffenen eine grundsätzliche Perspektive für den Ausstieg aus der Sucht ermöglicht.

Ein wichtiger Unterpunkt der Ausgrenzung von DrogenkonsummentInnen durch Diskriminierung und Kriminalisierung ist die Anwendung des Fahrerlaubnisrechts gegen DrogenkonsumentInnen auch ohne akut berauschte Teilnahme am Straßenverkehr:

Seit 1998 wird das Fahrerlaubnisrecht, vor allem gegenüber CannabiskonsumentInnen, zunehmend als »strafrechtliches« Mittel missbraucht: Während Alkohol und andere »harte« Drogen sich im Blut linear auf- und abbauen, baut sich Cannabis in Halbwertzeiten ab, so dass Restwerte auch nach langer Zeit seit dem letzten Konsum noch nachweisbar sind. Dieser Sachverhalt, und schwammige Vorgaben im Fahrerlaubnisrecht führen dazu, dass CannabisgebraucherInnen auch dann mit führerscheinrechtlichen Maßnahmen (MPU, Drogenscreening, Führerscheinentzug) »bestraft« werden, wenn sie nicht unter Rauscheinwirkung am Straßenverkehr teilgenommen haben. Wir werden zu dieser Problematik aufklären, um wissenschaftlich nachvollziehbare THC (psychoaktiver Cannabiswirkstoff) -Grenzwerte für die Anwendung des Fahrerlaubnisrechts zu erreichen.

Daher treten wir ein für:
die Regelversorgung von sogenannten »Schwerstabhängigen« mit Diamorphin/Heroin;
ausreichende Konsumräume mit hygienischen Bedingungen;
ausreichende und bedarfsorientierte psychosoziale Begleitung und Betreuung von Rauschmittelabhängigen auf freiwilliger (!) Behandlungsgrundlage;
niedrigschwellige und akzeptanzorientierte Drogenhilfe;
mehr Finanzmittel des Landes für psychosoziale Beratungs- und Betreuungsstellen und eine deutlich bessere Unterstützung für Nachsorge-Projekte und Selbsthilfegruppen: Entwicklung und Ausbau von Rechts- und Sozialberatung, sowie vor allem Ausbau der Hilfe zur Wiedereingliederung in Beruf und Ausbildung und die Förderung von Arbeitsprojekten;
Entkriminalisierung von DrogenkonsumentInnen durch Festlegung geringer Mengen, bei denen kein Strafverfahren eingeleitet wird;
nachvollziehbare THC-Grenzwerte auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage für die Teilnahme am Straßenverkehr;
die Regulierung des derzeitigen völlig »freien« Drogenmarktes durch eine Bundesratsinitiative oder ein hessisches Modellprojekt für Cannabis, welches den Besitz, Erwerb, Anbau und Handel unter Berücksichtigung des Jugendschutzes legalisiert;
mittel- und langfristig: die Entwicklung eines Modells von Drogenfachgeschäften, wo dann weitere z. Zt. illegalisierten Substanzen verkauft werden können;
Einführung einer Unterrichtseinheit »Genuss- und Rauschmittelkunde« an den Hessischen Schulen als Teil einer glaubhaften Prävention durch objektive Aufklärung über mögliche Folgen des Drogenkonsums.

Soweit unsere differenzierte Position

Vielleicht noch ein paar links, in denen Sie selbst stöbern können:

Bereits 2008 forderte die Linke in Bayern, den Eigenanbau zu legalisieren:
www.die-linke-bayern.de

Die Legalisierung könnte auch Geld in die öffentlichen Kassen spülen:
www.derwesten.de

Zur Einordnung in die allgemeine Drogenpolitik siehe:
die-linke.de
und
www.linke-drogenpolitik.de

Auch hat unsere Bundestagsfraktion dieses Jahr eine kleine Anfrage zur Entkriminalisierung beim Besitz sog. Geringer Mengen gestartet. Siehe:
www.hanfjournal.de

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bei Nachfragen wenden Sie sich gerne wieder an uns. Ich würde dann Ihre Fragen an unseren fachlich zuständigen Sprecher weiter leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Cárdenas
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
19.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Cardenas,

am 4.3.2009 gab es im Hessischen Landtag eine namentlich Abstimmung über einen Antrag der hessischen Landesregierung islamischen Schulunterricht in den Schulen des Landes einzuführen.

Laut Dokumentation des Landtages haben sie im Gegensatz zu ihren Fraktionskollegen und den Abgeordneten von SPD und B90 diesem Ansinnen zugestimmt.

Dazu frage ich:
1) Gibt es dazu Beschlüsse ihrer Partei ?
2) Was hat sie dazu bewogen dem Antrag zuzustimmen ?

mit freundlichem Gruß

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