Sehr geehrte Frau

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herzlichen Dank für Ihre Frage. Abgeordnetenwatch hat diese abmoderiert, da Sie mich bei einer Veranstaltung darauf angesprochen hatten, mir die Problematik bekannt ist und ich darin ebenfalls einen Widerspruch sehe, antworte ich Ihnen gerne.
Zunächst zur Rechtslage: Krankenkassen können ihren Mitgliedern Beitragsrückerstattungen und Prämienzahlungen zukommen lassen, wenn diese zum Beispiel an besonderen Behandlungs- oder Bonusprogrammen teilgenommen haben oder bestimmte freiwillige Vorsorgeuntersuchungen gemacht haben. Damit soll gesundheitsförderliches Verhalten der Versicherten unterstützt und honoriert werden. Die Bundesregierung hat entschieden, dass diese Rückerstattungen und Zahlungen von den Krankenkassenbeiträgen abzuziehen sind, die bei der Steuererklärung als Sonderausgabe geltende gemacht werden können.
Ich teil Ihre Auffassung, dass hier etwas gegengerechnet wird, was nicht gegengerechnet gehört. Auf der einen Seite gibt Ihnen die Krankenkasse einen finanziellen Anreiz, sich besonders gesund zu Verhalten und sich regelmäßig untersuchen zu lassen. Und auf der anderen Seite nimmt ihnen die Bundesregierung einen steuerlichen Vorteil, in dem das Finanzamt die Rückerstattungen und Prämien quasi negativ berücksichtigen muss.
Im Sommer 2010 hatte ich dazu schriftliche Fragen bei der Bundesregierung eingereicht. Nachzulesen hier:
dip21.bundestag.de (Seite 7) und hier:
dip21.bundestag.de (Seite 55)
Zunächst antwortete mir das Bundesfinanzministerium sinngemäß, dass als Sonderausgaben nur solche Beiträge abziehbar seien, mit denen der Steuerpflichtige auch tatsächlich wirtschaftlich belastet ist. Erhält der Steuerpflichtige einen Teil seines geleisteten Beitrags erstattet, mindert dies die im Jahr der Erstattung tatsächlich geleisteten Beiträge. Der Anlass für die Beitragsrückerstattung ist steuerlich unerheblich.
Da ich vom Gesundheitsminister gerne gewußt hätte, ob er dies im Einklang mit dem gesundheitspolitischen Zielen sieht, habe ich ihn ebenfalls gefragt. Daniel Bahr, damals noch Staatssekretär, versuchte sich (wie heute) aus der Affäre zu ziehen, in dem er auswich: Die Beitragsrückerstattungen und Boni dienten dazu Anreize für die Teilnahme an Versorgungsprogrammen zu schaffen. Die steuerliche Behandlung ändere daran nichts. Im Übrigen behalte man sich vor, die Entwicklung zu beobachten. Das tut man offensichtlich bis heute.
Sehr geehrte Frau

, auch wenn es hier nicht um große Beträge geht, haben sie völlig Recht. Wir sollten aus eigener Motivation heraus gesund leben. Wenn dabei kleine Anreize helfen, halte ich diese für sinnvoll. Nach dem Prinzip, linke Tasche - rechte Tasche, den Anreiz gleich wieder einzukassieren, ist der Motivation zu gesundheitsbewußtem Verhalten nicht förderlich. Leider erkennt die Bundesregierung diesen Widerspruch nicht, weshalb sie auch nicht bereit ist, etwas zu ändern.
Ich bedauere, Ihnen keine besser Nachricht geben zu können, möchte Sie aber noch mal ganz persönlich ermuntern, weiter zu machen: Lassen Sie sich den Spaß am Sport und am gesunden Essen nicht nehmen - machen Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas