Aydan Özoğuz (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Aydan Özoğuz
© spdfraktion.de
Geburtstag
31.05.1967
Berufliche Qualifikation
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Hamburg Wandsbek
Landeslistenplatz
2, Hamburg
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(...) Ein erneuter Vorstoß zum Verbot der verfassungsfeindlichen NPD ist für die SPD-Bundestagsfraktion und mich überfällig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Aydan Özoğuz
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Frage zum Thema Soziales
02.01.2012
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Özoguz, ich entnehme der Presse, dass sie eine neue Debatte über Kopftuch tragende Frauen in Deutschland gefordert haben.
Wie ist in diesem Zusammenhang der Begriff, das deutsche Wort "Kopftuch" genau definiert? Ein Tuch nur um den Kopf getragen, ein großes Tuch, dass den ganzen Körper verhüllt, Djilbab, Tschador, Burka oder alles zusammen?
Danke für Auskunft!
Antwort von Aydan Özoğuz
1Empfehlung
04.01.2012
Aydan Özoğuz
Sehr geehrte Frau Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Kopftuch.

In dem Interview wurde ich zu Kopftüchern im Allgemeinen gefragt, nicht konkret zum Tschador oder zur Burka. Deshalb bezieht sich meine Aussage auf das unter den Muslima in Deutschland, die überhaupt etwas in dieser Richtung tragen, mit Abstand am meisten verbreitete einfache Kopftuch, das nicht weiter den Körper verhüllt, sondern Haar, Ohren und Hals bedeckt. Die Burka ist meines Erachtens vollkommen inakzeptabel. Meine Meinung hierzu können Sie hier auf meiner Homepage< oezoguz.de > einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
03.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Özoguz,

ich habe im Juli 2011 einen Mobilfunk-Vertrag abgeschlossen. Im Dezember mußte ich festellen, daß zwei weitere mir unbekannte Anbieter Beträge von meinem Konto abgebucht haben für angeblich von mir genutzte Sonderdienste.
Ich kenne diese Firmen nicht, weiß nicht, was für "Sonderdienste" diese anbieten und habe mit diesen niemals einen Vetrag abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mir mitgeteilt, daß solche Anbieter Gesetzeslücken ausnutzten und man deshalb machtlos sei, gegen diese vorzugehen.

Meine Frage an Sie:
Ist Ihnen das Problem bekannt und was wird gegen diesen Mißbrauch unternommen?

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, daß Verbraucher vor solchen und ähnlichen Firmen besser geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Özoguz,

Frage an Sie als Abgeordnete und stellv. SPD-Vorsitzende: Wann wird die SPD endlich den Rücktritt des mehr als peinlichen Bundespräsidenten fordern? Lügnerei, Durchstecherei, Vorteilsnahme und und und - alles nicht relevant? Ehrlich gesagt: Ich verstehe die Partei, die ich jahrzehntelang gewählt habe, nicht mehr und mir vergeht allmählich die Lust, überhaupt noch zur Wahl zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen
G.Stiegler
Antwort von Aydan Özoğuz
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08.02.2012
Aydan Özoğuz
Sehr geehrte Frau Stiegler,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bitte verlieren Sie auf keinen Fall die Lust, wählen zu gehen! Das ist Ihre Chance, unsere repräsentative Demokratie zu gestalten – übrigens entscheiden Sie bei der Bundestagswahl auch über die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Ich habe in der letzten Bundesversammlung am 30. Juni 2010 natürlich Joachim Gauck gewählt.
In der (medialen) Debatte über Bundespräsident Christian Wulff finde ich es schon erstaunlich, dass teilweise auch die SPD kritisiert wird, weil sie bisher nicht den Rücktritt des Präsidenten fordert. Es ist doch so, dass Christian Wulff nicht von der SPD als Kandidat aufgestellt und nicht von uns in der Bundesversammlung gewählt worden war.
Aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten erheben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten keine Rücktrittsforderungen, aber Sigmar Gabriel hat – adressiert an Bundeskanzlerin Merkel – darauf hingewiesen, dass jetzt nur diejenigen Handeln können, die Herrn Wulff ins Amt gebracht haben.
Gleichzeitig tagt nun auch der niedersächsische Untersuchungsausschusses. Rein moralisch gesehen lässt sich an die Ungereimtheiten der letzten Wochen kaum noch etwas hinzufügen.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Christian Wulff die immer noch im Raum stehenden Fragen restlos aufklären und das Amt des Bundespräsidenten unbefangen ausführen kann.


Mit freundlichen Grüßen nach Meiendorf

Aydan Özoğuz, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Özoğuz,

der Koran enthält meines Wissens keine Vorschrift, dass ein Mann nur mit einer Frau verheiratet sein kann.

Würden Sie diese Toleranz gegenüber Polygamie eher als Diskriminierung des weiblichen Geschlechtes ansehen, oder sehen Sie in der standesamtlichen Ehe in Deutschland, die die Ehe nur mit einer Frau zulässt eine Diskriminierung Andersgläubiger?

Auch das Christentum und das Judentum kennen aus der Heiligen Schrift keine Vorschrift, die Polygamie verbietet, auch wenn die wichtigsten Konfessionen diese vorschreiben.

Sind vielleicht Religionen/Gott toleranter und menschlicher mit den Menschen, als uns Bürgern gerne aus verschiedensten Interessen heraus vermittelt wird, und stecken hinter einschränkenden Ehevorstellungen möglicherweise profane GELD- und MACHTINTERESSEN der jeweiligen Institutionen (weltlicher "Staat", weltliche Organisationsstruktur der Kirchen)?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Aydan Özoğuz
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19.01.2012
Aydan Özoğuz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, deren argumentative Herleitung ich so noch gar nicht gehört habe.
Es ist doch klar, dass für alle in unserem Land das Grundgesetz und die rechtsstaatlichen Gesetze zu gelten haben, die selbstverständlich nur die Ehe mit einem Partner als einzige rechtmäßige Form der Eheschließung erlauben.

Bei der Auslegung der Suren im Koran sollten wir – wie auch bei Bibelstellen – den zeitlichen Kontext, in dem sie entstanden sind, stets mitdenken. Heutzutage kommt doch niemand ernsthaft auf die Idee, aus dem Grundgesetz Artikel 6 eine Diskriminierung ableiten, weil Polygamie verboten ist. Und auch in islamisch geprägten Staaten gilt jeweils die Verfassung. So ist in der Türkei die Mehrehe grundsätzlich verboten, im Iran – wenn auch wiederum unter vielen Auflagen – hingegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
17.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Özoğuz,

ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestelltin bei der Freien und Hansestadt Hamburg.
Wir haben im Unterricht eine Aufgabe gestellt bekommen, die wir in einem Referat der Klasse vorstellen sollen.
Die Aufgabe besteht darin, dass Feierabendparlament zu erklären. Um den Schülerinnen und Schülern einen besseren Eindruck zuvermitteln haben wir uns überlegt, dass wir Abgeordnete über ihre Situation befragen möchten. Es geht darum, wie Sie als Abgeordnete das Feierabendparlament finden und wie es Ihr Leben beeinflusst. Beispiele hierfür wären, das Abgeordnetenamt mit dem Privatleben zu vereinbaren, den Beruf mit dem Abgeordnetenamt oder vielleicht der Aspeckt des Geldes (Diät) im Vergleich zu anderen Ländern.

Wenn Sie uns ihre Sichtweise dazu mitteilen würden, wären wir ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Aydan Özoğuz
bisher keineEmpfehlungen
08.02.2012
Aydan Özoğuz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich war Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft von 2001-2008, daher kann ich nur aus der Rückschauperspektive berichten.

Grundsätzlich gefiel mir der Ansatz, dass Abgeordnete von ihrem Mandat nicht abhängig sein sollten und durch einen Beruf zudem auch weiterhin eine Lebenserfahrung in ihre Parlamentsarbeit einbringen, z. B. die einer Arbeitnehmerin wie bei mir. In der Praxis stellt sich diese Theorie dann doch etwas komplizierter dar. Es heißt zwar Feierabendparlament, aber welche Arbeit endet tatsächlich um 14:00 Uhr oder 15:00 Uhr? Die Ausschüsse der Bürgerschaft beginnen häufig um 17:00 Uhr, die Arbeitsgruppen kommen zur Vorbereitung um 15:30 oder 16:00 Uhr zusammen. Die Bürgerschaftssitzungen beginnen um 15:00 Uhr, also muss man um 14:00 Uhr oder 14:30 Uhr den Arbeitsplatz verlassen. Bei mir ließ sich dies durch Teilzeitarbeit einrichten. Aber nicht jede Arbeit kann auf Teilzeit umgestellt werden. Ich denke hier z. B. an kleinere Betriebe. Und natürlich ist die Reduzierung von Arbeitszeit auch mit Lohneinbußen verbunden. Das kann für eine Familie spürbar sein. Denn die Diäten in der Hamburgischen Bürgerschaft sind die niedrigsten Diäten für Abgeordnete in Deutschland und müssen ja auch voll versteuert werden. Ich habe z. B. als Abgeordnete ein Kind bekommen und hatte dann, als meine Tochter zwei Jahre alt war, einen Krippenplatz und eine Tagesmutter, denn am späten Nachmittag und abends, wenn das Parlament tagt, hatte keine Krippe geöffnet. Ich habe damals über 700 Euro im Monat für die Betreuung meiner Tochter gezahlt, war in Elternzeit (ohne Elterngeld damals) und bekam von der Bürgerschaft ca. 2400 Euro brutto. Ich brauche wohl nicht dazu sagen, dass dieses Modell für alleinerziehende (und vor allem allein verdienende) Mütter oder auch Väter gar nicht möglich gewesen wäre.

Hinzu kommt, dass morgens natürlich die Presse gesichtet und ggf. auf aktuelle Ereignisse reagiert werden muss. Damit wird nicht jeder Vorgesetzte am Arbeitsplatz einverstanden sein. Es gibt Abgeordnete, die noch nie einen Beruf hatten, aber dafür natürlich viel Zeit haben, zu jedem Vorgang im Wahlkreis eine Frage oder ähnliches in der Bürgerschaft einzubringen bzw. auch die entsprechenden Medienkontakte zu pflegen. Die Diskussion, ob das nun eigentlich gut ist, oder an dem vorbeigeht, was der eigentliche Charakter eines Feierabendparlaments ist, diese Diskussion gab es damals auch schon. Denn wer die Zeit nur für die parlamentarische Arbeit nutzt, um bei Wahlen möglichst gut abzuschneiden, macht sich auf der anderen Seite wieder vollkommen abhängig von Politik und Mandat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen kleinen Einblick geben und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Präsentation!


Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz, MdB
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