Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Januar 2012 zum ACTA-Handelsabkommen.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Staaten bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale verbindliche Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren. Bei den Verhandlungen wurden dabei viele Bedenken und Anregungen aus der Zivilgesellschaft aufgenommen.
Bemerkenswert ist aus meiner Sicht, dass erstmals Industrie- und Schwellenländer gemeinsam geschlossen gegen gefälschte Produkte und Markenartikel vorgehen. ACTA ist ein Baustein, der beispielsweise dabei hilft, dass europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller ihre Rechte ausreichend geschützt wissen, wenn sie sich mit der Fälschung ihrer Produkte außerhalb Europas konfrontiert sehen. Wir "exportieren" also durch ACTA europäische Standards und importieren nicht ausländisches Recht.
Ihre kritischen Anmerkungen zu ACTA lassen sich meines Erachtens zu zwei wesentlichen Aspekten zusammenfassen. Hierzu will ich Ihnen gerne etwas ausführlicher meine Meinung darlegen:
1. Aspekt: ACTA sei von den teilnehmenden Staaten intransparent und undemokratisch hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden.
Für die Europäische Union (EU) hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den demokratisch gewählten Regierungen der EU-Staaten bekommen. Während der laufenden Verhandlungen wurde die EU-Kommission durch das ebenfalls demokratisch gewählte Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA). Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und entsprechende Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. ACTA wird nicht als bürokratische Hinterzimmergeburt fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben sollten, kann es tatsächlich angewendet werden.
ACTA ist kein geheimes Abkommen: Der endgültige Vertragstext von ACTA ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar. Die deutsche Version ist unter
register.consilium.europa.eu abrufbar.
Die EU-Kommission hat die Öffentlichkeit nach jeder der elf Verhandlungsrunden über den aktuellen Verhandlungsstand unterrichtet. Diese Berichte sind auch unter
ec.europa.eu abrufbar.
2. Aspekt: ACTA sei das Ende des freien Internets durch angeblich darin enthaltene Internetsperren und sei damit ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Unter anderem deshalb sei ACTA mit den Verträgen und sonstigen Rechtsakten der EU (sogenannter acquis communautaire) nicht vereinbar.
ACTA sieht nach Aussage der Kommission keine Internetsperren vor. Außerdem steht ACTA nach Aussage der Kommission auch im Einklang mit dem derzeitigen Harmonisierungsniveau betreffend der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. Die EU-Kommission sagt zudem eindeutig, dass ACTA mit den europäischen Verträgen und dem geltenden EU-Recht voll vereinbar ist. ACTA wird also nichts an den geltenden Gesetzen der EU ändern.
Dies alles hat der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments in zwei vom Außenhandelsausschuss (INTA) und vom Rechtsausschuss (JURI) beauftragten Rechtsgutachten eindeutig bestätigt. Beide Gutachten sind mittlerweile auch im Internet verfügbar unter
lists.act-on-acta.eu (Rechtsgutachten des legal service für den JURI ab S.1 und für den INTA ab S. 9).
Lassen Sie mich abschließend betonen, dass eine umfassende und öffentliche Debatte zu ACTA ein wichtiges Anliegen der Deutschen Gruppe der CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament ist. Dazu gehört, dass ACTA schnellstmöglich erneut in den öffentlichen Debatten des Außenhandelsausschusses und in den Plenartagungen des Europäischen Parlaments behandelt wird. Sollten sich trotz der beschriebenen bisherigen Aussagen der Kommission und des Parlamentsrechtsdienstes die Bedenken der ACTA-Kritiker wider Erwarten bestätigen, dann könnte auch ich diesem Abkommen nicht zustimmen.
Herzliche Grüße
Ihr
Axel Voss