Axel Voss (CDU)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Axel Voss
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
Bonn
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
8
weitere Profile
(...) Bei dem Einfluss von Lobbygruppen stellt sich zunächst die Frage, wer eine solche Lobbygruppe ist. Lobbying bedeutet die Vertretung von Interessen gegenüber Entscheidungsträgern - und hier gibt es keine "guten" und keine "schlechten" Lobbyisten, sondern allenfalls verschiedene Meinungen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Menschenrechtsorganisationen und Netzaktivisten sind ebenso Lobbyisten wie große Konzerne oder Industrieverbände. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
31.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Voss,

mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION
vom 25. März 2011 wurden die Grenzwerte für strahlenbelastete Lebensmittelimporte aus Japan in die EU um das bis zu 20-fache erhöht.

Wie stehen Sie dazu und waren Sie an einer Abstimmung und/oder Debatte darüber beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen,
D.
Antwort von Axel Voss
1Empfehlung
01.04.2011
Axel Voss
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Regelung (EG Nr. 297/2011) für Lebensmittelimporte aus Japan. Die Verordnung "zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima" vom 25. März 2011 finden Sie in der Anlage.

Das Europäische Parlament war an der Entwicklung dieser Vorschrift nicht beteiligt, da es sich um eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission handelt, die aber vom EU-Ministerrat (den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten) gebilligt wurde.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz basieren die Grenzwerte für die Strahlenbelastung auf der Verordnung "Euratom 3954. Diese sind nach Darstellung des Ministeriums "international wie national anerkannt und stellen den Schutz der Verbraucher in unmittelbarer Reaktion auf ein krisenhaftes Ereignis wie die Katastrophe in Japan sicher".
Die Stellungnahme des Bundesministerium finden Sie hier: www.bmelv.de

Zum weiteren Inhalt der Verordnung kann ich Ihnen hingegen folgendes mitteilen:

Durch die Verordnung werden die Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln aus Japan deutlich verschärft.

Die Maßnahmen gelten für alle Lebens- und Futtermittel, die aus einer von 12 japanischen Präfekturen stammen oder versendet werden, die von der Katastrophe in Japan besonders betroffen sind.

Alle Erzeugnisse aus diesen Präfekturen müssen getestet werden, bevor sie Japan verlassen. Bei diesen Produkten muss eine Bescheinigung der japanischen Behörden vorliegen, dass das Erzeugnis keine Radionuklidgehalte über den seit o.a. 1987 von der EU festgelegten Grenzwerten aufweist. Die Verordnung legt fest, dass mindestens 10% dieser Produkte einer Stichprobenuntersuchung bei Ankunft in der EU unterzogen werden müssen.

Lebens- und Futtermittelerzeugnisse aus den übrigen 35 Präfekturen müssen ebenfalls eine Erklärung beigefügt werden, in der die Ursprungspräfektur genannt ist. Auch diese Erklärungen werden bei Ankunft in der EU stichprobenartig geprüft.

Bis die Testergebnisse vorliegen, verbleiben die Erzeugnisse bis zu fünf Arbeitstage unter amtlicher Kontrolle. Erzeugnisse, die die zulässigen Höchstwerte überschreiten, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden und sind entweder sicher zu entsorgen oder nach Japan zurückzusenden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Voss,

Am 30. 9. wurde von diversen Staaten das Anti Counterfeiting Trade Agreement unterzeichnet, bevor es in Europa in Kraft treten kann muss das Europäische Parlament ihm zustimmen. Sie, als Mitglied des Ausschuss für Bürgerliche Freiheit, Justiz und inneres sind besonders damit befasst. Wie bewerten sie das Abkommen und wie werden sie Abstimmen, wenn das Abkommen dem EP vorgelegt wird?
Antwort von Axel Voss
bisher keineEmpfehlungen
17.11.2011
Axel Voss
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA).
Eine zeitnahe Abstimmung über das Abkommen steht nicht bevor, da dieses dem Europäischen Parlament bislang nicht offiziell zugeleitet wurde. Sobald dies geschieht, wird sich zunächst und in erster Linier der INTA-Ausschuss (Internationaler Handel) mit dem Inhalt des Abkommens beschäftigen.
Dem Europäischen Parlament liegt derzeit noch kein offizieller Zeitplan für das weitere Vorgehen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss
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Frage zum Thema Verbesserte Durchsetzung von Urheberrechten
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Voss,

Sie haben zuletzt am 17.11.2011 eine Frage zum Thema Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) beantwortet. Leider haben Sie dort nicht Ihren Standpunkt erläutert, sondern lediglich auf den zu diesem Zeitpunkt fehlenden Zeitplan verwiesen.

Wie ich heute gelesen habe, sollen die Beratungen vorraussichtlich im Februar oder März beginnen. Wie bereits Herr Neztnih vor mir, frage deshalb nun auch ich Sie: Wie stehen Sie und Ihre Fraktionskollegen zu ACTA?

Die Proteste gegen dieses Abkommen mehren sich, ähnlich, wie es vor kurzem bei SOPA/PIPA in den USA der Fall war (zur Erinnerung: Am 18.01.2012 gingen viele Websites, u.a. die englischsprachige Wikipedia, in den \"Streik\").

Die Kritikpunkte sind nahezu identisch:
1. Die Verhandlungen über ACTA fanden zu großen Teilen im Geheimen
statt, was einen starken Eindruck von Lobbyismus erweckt.
2. Das Abkommen stellt die Interessen der Rechteverwerter über Interessen
der Meinungsfreiheit und des Datenschutzes
3. Es gewährt den Rechteverwertern unverhältnismäßig viel Macht, um
Ihre Interessen durchzusetzen
4. Es nützt nicht einmal den tatsächlichen Urhebern, da es wesentlich
schwieriger werden würde, Werke zu erschaffen, weil so gut wie jedes Werk
auf anderen aufbaut.

Ich möchte Sie bitten, die Zustimmung zu ACTA zu verweigern. Ich verstehe die Notwendigkeit, geistiges Eigentum zu schützen, doch betrachte ich so wie viele andere Menschen in der EU dieses Abkommen als den falschen Weg. Es dient in meinem Augen einer Industrie, die die Möglichkeiten des Internets viel zu spät erkannt hat und nun versucht, ihre alten Geschäftsmodelle unbehelligt fortzuführen. Ich behaupte auch, dass bereits einige Fälle existieren, in denen gewährte Privilegien schamlos über die Grenzen hinaus ausgenutzt worden sind.

Ich freue mich über eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Axel Voss
1Empfehlung
02.02.2012
Axel Voss
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Januar 2012 zum ACTA-Handelsabkommen.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Staaten bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale verbindliche Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren. Bei den Verhandlungen wurden dabei viele Bedenken und Anregungen aus der Zivilgesellschaft aufgenommen.

Bemerkenswert ist aus meiner Sicht, dass erstmals Industrie- und Schwellenländer gemeinsam geschlossen gegen gefälschte Produkte und Markenartikel vorgehen. ACTA ist ein Baustein, der beispielsweise dabei hilft, dass europäische Modedesigner, Künstler oder Automobilhersteller ihre Rechte ausreichend geschützt wissen, wenn sie sich mit der Fälschung ihrer Produkte außerhalb Europas konfrontiert sehen. Wir "exportieren" also durch ACTA europäische Standards und importieren nicht ausländisches Recht.

Ihre kritischen Anmerkungen zu ACTA lassen sich meines Erachtens zu zwei wesentlichen Aspekten zusammenfassen. Hierzu will ich Ihnen gerne etwas ausführlicher meine Meinung darlegen:

1. Aspekt: ACTA sei von den teilnehmenden Staaten intransparent und undemokratisch hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden.

Für die Europäische Union (EU) hat die EU-Kommission das Abkommen verhandelt. Das Mandat dafür hat sie von den demokratisch gewählten Regierungen der EU-Staaten bekommen. Während der laufenden Verhandlungen wurde die EU-Kommission durch das ebenfalls demokratisch gewählte Europäische Parlament kontrolliert: sowohl durch Anfragen, Resolutionen und Debatten im Plenum als auch durch den zuständigen Außenhandelsausschuss (INTA). Letzterer hat mit den Verhandlungsführern und dem zuständigen EU-Kommissar regelmäßig über den Verhandlungsstand und die geäußerten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger diskutiert und entsprechende Forderungen für die weiteren Verhandlungen gestellt. ACTA wird nicht als bürokratische Hinterzimmergeburt fernab der Öffentlichkeit in Kraft treten. Erst wenn das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der EU-Staaten in öffentlichen Sitzungen grünes Licht für ACTA geben sollten, kann es tatsächlich angewendet werden.

ACTA ist kein geheimes Abkommen: Der endgültige Vertragstext von ACTA ist in allen Amtssprachen der EU verfügbar. Die deutsche Version ist unter register.consilium.europa.eu abrufbar.

Die EU-Kommission hat die Öffentlichkeit nach jeder der elf Verhandlungsrunden über den aktuellen Verhandlungsstand unterrichtet. Diese Berichte sind auch unter ec.europa.eu abrufbar.

2. Aspekt: ACTA sei das Ende des freien Internets durch angeblich darin enthaltene Internetsperren und sei damit ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Unter anderem deshalb sei ACTA mit den Verträgen und sonstigen Rechtsakten der EU (sogenannter acquis communautaire) nicht vereinbar.

ACTA sieht nach Aussage der Kommission keine Internetsperren vor. Außerdem steht ACTA nach Aussage der Kommission auch im Einklang mit dem derzeitigen Harmonisierungsniveau betreffend der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, dem Regulierungsrahmen für die Telekommunikation und nicht zuletzt mit den einschlägigen EU-Regelungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre. Die EU-Kommission sagt zudem eindeutig, dass ACTA mit den europäischen Verträgen und dem geltenden EU-Recht voll vereinbar ist. ACTA wird also nichts an den geltenden Gesetzen der EU ändern.

Dies alles hat der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments in zwei vom Außenhandelsausschuss (INTA) und vom Rechtsausschuss (JURI) beauftragten Rechtsgutachten eindeutig bestätigt. Beide Gutachten sind mittlerweile auch im Internet verfügbar unter lists.act-on-acta.eu (Rechtsgutachten des legal service für den JURI ab S.1 und für den INTA ab S. 9).

Lassen Sie mich abschließend betonen, dass eine umfassende und öffentliche Debatte zu ACTA ein wichtiges Anliegen der Deutschen Gruppe der CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament ist. Dazu gehört, dass ACTA schnellstmöglich erneut in den öffentlichen Debatten des Außenhandelsausschusses und in den Plenartagungen des Europäischen Parlaments behandelt wird. Sollten sich trotz der beschriebenen bisherigen Aussagen der Kommission und des Parlamentsrechtsdienstes die Bedenken der ACTA-Kritiker wider Erwarten bestätigen, dann könnte auch ich diesem Abkommen nicht zustimmen.

Herzliche Grüße

Ihr

Axel Voss
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Voss,

Danke für ihre Stellungnahme zu ACTA. Was mir noch unbedingt fehlt ist Ihre Meinung über den ACTA-Ausschuss. In den von Ihnen zur Verfügung gestellten Link zum ACTA Abkommen in deutscher Sprache steht folgendes:


KAPITEL V - INSTITUTIONELLE REGELUNGEN
ARTIKEL 36 - ACTA-Ausschuss

(3) Der Ausschuss kann beschließen,
e) sonstige Schritte in Ausübung seiner Aufgaben zu unternehmen.

UND

(6) Der Ausschuss kann die Geschäftsordnung ändern.


Wie setzt sich dieser Ausschuss zusammen? Wie wird dieser Ausschuss gewählt?
Können ´sonstige Schritte´ nicht auch z.B. Netzsperren in Zukunft beinhalten nachdem einmal die eigene ´Geschäftsordnung´ geändert wurde?

Ich freue mich über eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Axel Voss
bisher keineEmpfehlungen
16.02.2012
Axel Voss
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email und die Nachfrage zum ACTA-Ausschuss und seinen Kompetenzen, die Verträge rückwirkend zu ändern.

Bei dem genannten Auschuss handelt es sich nicht um einen Art von parlamentarischem Ausschuss, der Gesetzgebungskompetenz hätte. Sondern es ist ein Gremium ("Committee"), das mit Vertretern der Verhandlungspartnern besetzt ist. Seine Mitglieder werden also, wie bei den vergangenen ACTA-Verhandlungsrunden, von den Unterzeichnerstaaten bestimmt. Für diesen Ausschuss sind bisher keinerlei Sitzungen oder Aktivitäten vorgesehen.

Der Ausschuss kann über das Abkommen und seine Wirkung beraten und auch Beschlüsse fassen, welche Maßnahmen weiterhin wünschenswert wären, oder ähnliches. Für eine Änderung des Abkommens müssten aber 1. Alle Verträge neu entworfen und unterschrieben werden und 2. Alle Unterzeichnerstaaten, also auch Deutschland, erneut ratifizieren.

Für Rechtsakte im Strafrecht ist (und bleibt!) die Bundesrepublik Deutschland - und damit Bundesrat und Bundestag - als Gesetzgeber allein verantwortlich. Wenn ACTA verschärfte Vorschriften vorsehen würde (was das Abkommen nicht tut!), so müssten diese von der BRD erst in ein neues Gesetz gegossen und entsprechen demokratisch legitimiert verabschiedet werden.

ACTA ist ein Abkommen zwischen Staaten, dass seine Wirkung auf die Privatperson erst dann entfaltet, wenn seine Bestimmunen in nationales Recht implementiert werden. Diese Alleinzuständigkeit der Staaten im Strafrecht ist auch der Grund, warum ACTA in Deutschland erneut ratifiziert werden muss, und die "Unterschrift der EU" hier nicht ausreicht. Als Bundesbürger unterliegen Sie dem deutschen Recht - daran kann kein ACTA-Ausschuss etwas ändern.

Ihre mir gegenüber geäußerten Bedenken sind somit gegenstandslos bzw. basieren möglicherweise auf Falschinformationen, die Sie völlig unnötig in Unruhe versetzt haben. Ich möchte Ihnen aber versichern, dass wir als Abgeordnete der CDU im Europäischen Parlament bei der Sicherstellung unserer Freiheiten an Ihrer Seite stehen werden.

Herzliche Grüße
Ihr
Axel Voss
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Frage zum Thema Internationales
10.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Voss,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Über eine klare "Ja" oder "Nein" Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank,

Antwort von Axel Voss
bisher keineEmpfehlungen
16.02.2012
Axel Voss
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email und die Nachfrage nach den ACTA-Zusatzprotokollen.

Dass die Inhalte von ACTA erst nach der Unterzeichnung durch geheime Zusatzprotokolle konkretisiert werden sollen ist nicht zutreffend, da sind Sie einer absolut falschen Information aufgesessen. Bei den Protokollen, die Sie ansprechen, handelt es sich um die Mitschriften, also die tatsächlichen Protokolle, der Verhandlungsrunden. Diese sind, wie bei politischen Verhandlungen üblich, nicht einsehbar. Das hat nichts obskures, sondern ist gängige Praxis in vielen Bereichen, auch in Deutschland.

Im Anhang finden Sie eine Übersicht, die darstellt, wann dem Europäischen Parlament welche Dokumente übermittelt worden sind. Seien Sie daher versichert, dass hier eine klare Informationslage herrscht.

Sie äußern zudem die Befürchtung, dass dieser internationale Vertrag mithilfe einer Umgehung von Gerichten zu strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen könnte. Diese Sorge ist unberechtigt.

Für Rechtsakte im Strafrecht ist (und bleibt!) die Bundesrepublik Deutschland - und damit Bundesrat und Bundestag - als Gesetzgeber allein verantwortlich. Wenn ACTA verschärfte Vorschriften vorsehen würde (was das Abkommen nicht tut!), so müssten diese von der BRD erst in ein neues Gesetz gegossen und entsprechen demokratisch legitimiert verabschiedet werden.

ACTA ist ein Abkommen zwischen Staaten, dass seine Wirkung auf die Privatperson erst dann entfaltet, wenn seine Bestimmunen in nationales Recht implementiert werden. Diese Alleinzuständigkeit der Staaten im Strafrecht ist auch der Grund, warum ACTA in Deutschland erneut ratifiziert werden muss, und die "Unterschrift der EU" hier nicht ausreicht. Als Bundesbürgerin unterliegen Sie dem deutschen Recht - und das wird durch ACTA keine Änderung erfahren.

Um es konkreter zu fassen: Provider können durch ACTA nicht in Umgehung deutscher Gesetze oder Gerichte zur Herausgaben von Nutzerdaten gezwungen werden. So ist es, und so bleibt es auch.

Der konkrete Vertragstext gibt nach meiner Auffassung keinen Anlass das Ende des freien Internets zu befürchten. Als CDU-Abgeordneter stehe ich mit meiner Partei gerne für die Freiheit des Internets und die Freiheit der Meinungsäußerung ein. Deshalb nennen Sie mir doch bitte konkret am Text, woraus Sie diese Schlüsse ziehen, damit wir dies weiter prüfen können und ggfls. Maßnahmen einleiten können.

Herzliche Grüße

Ihr
Axel Voss
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