Zu den Aufgaben des Gesundheitsausschusses gehört die Beratung der Fragen der Gesundheitsvor- und -fürsorge (einschl. der Sachbereiche Toxikologie, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüber- wachung), die Beratung der Ergebnisse der Gesundheitskonferenz sowie die Krankenhauszielplanung.