Der Hauptausschuss (HPA / A05) ist zuständig für
Bundes- und Bundesratsangelegenheiten, gemäß § 50 Abs. 3 GO auch bei Vorlage eines so genannten dringenden Falles, Fragen der Landesverfassung, Fragen des Verfassungsschutzes, Fragen der politischen Bildung, Staatsverträge im Rahmen des Artikels 66 Satz 2 der Landesverfassung, Stiftungswesen, Angelegenheiten der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Sonn- und Feiertagsrecht, Angelegenheiten der Partnerschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Land Brandenburg sowie Fragen des Abgeordnetenrechts sowie der Bezüge und Versorgung der Mitglieder der Landesregierung.