Ausschüsse des Bundestages
In den Ausschüssen wird wichtige Vorarbeit für den Bundestag geleistet. Es ist kaum möglich, dass sich alle Abgeordneten mit allen Themen der Bundespolitik genau befassen. Daher werden viele Gesetzesvorlagen nach der ersten Lesung im Bundestag an die Fachleute der Fraktionen in den Bundestagsausschüssen überwiesen. Hier werden sie noch einmal im Einzelnen überprüft und schließlich dem Bundestag erneut zur Abstimmung vorgelegt.
Ausschüsse
Gemeinsames Gremium des Bundestags und des Europäischen Parlaments. Er vermittelt zwischen dem Bundestag, EU-Gremien und den Landesparlamenten der EU-Mitgliedsstaaten.
Beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen unserer beruflichen Tätigkeit.
Internationale Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland wie z. B. Handels- oder Verteidigungsabkommen oder Auslandseinsätze der Bundeswehr
In enger Zusammenarbeit mit den Ländern beraten die Mitglieder dieses Ausschusses über langfristige Programme im Bereich Bildung, Forschung und Technologie.
Lebensmittelversorgung: Qualitätssicherung, Produktionsweisen in der Landwirtschaft, Lebensmittelhandel und Verbraucherinformation
Berät über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien, Senioren, Frauen und Jugendliche
Steuergesetzgebung und Steuervollzug in Deutschland
Das "Notparlament" für den Verteidigungsfall - ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat.
Gesetzgebung für unser Gesundheitswesen
Der Haushaltsausschuss wacht über die Ausgaben der Bundesregierung.
Der Innenausschuss berät über alle Bereiche der Verwaltung und der Innenpolitik des Bundes, die nicht ausdrücklich einem besonderen Ministerium und damit einem anderen Ausschuss zugewiesen sind (z.B. direkte Demokratie auf Bundesebene).
Der Ausschuss befasst sich mit kulturellen Angelegenheiten, denen nationale Bedeutung beigemessen wird und mit der Gesetzgebung für Kultur.
Dieser Ausschuss beobachtet politische Vorgänge im In- und Ausland und achtet dabei auf den Umgang mit den Menschenrechten. Er mahnt Verstöße an und entwickelt Maßnahmen zur Behebung von Mißständen.
Hier werden Anfragen, Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger an den Bundestag bearbeitet.
Der Ausschuss überprüft Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und gibt juritische Empfehlungen für laufende Gesetzgebungsverfahren ab.
Förderung von Breiten- und Spitzensport
Befasst sich mit dem Dienstleistungssektor Tourismus und Deutschland als Reiseziel.
Berät über unsere Daseinsgrundlagen: sauberes Wasser, saubere Luft, eine intakte Natur und ein stabiles Klima.
Mindestens ein Viertel der Bundestagsmitglieder kann einen Untersuchungsausschuss beantragen, um Missstände in der Regierung, in der Verwaltung oder mögliches Fehlverhalten von Politikerinnen und Politikern aufzuklären.
Planung und Bau von Infrastruktur, städtebauliche Projekte, Wohnungswirtschaft, sozialer Wohnungsbau, Bau- und Bauplanungsrecht
Er vermittelt zwischen den Positionen des Bundestags und des Bundesrats.
Die Bundeswehr wird als sogenannte „Parlamentsarmee“ vom Bundestag intensiv beobachtet und begleitet. Der Verteidigungsausschuss hilft bei der Ausgestaltung der Pläne für die Aufgaben und konkreten Einsätze der Bundeswehr.
Die Mitglieder des Ausschusses befassen sich mit Einsprüchen gegen den Ablauf von Wahlen und mit Ausschlussanträgen gegen Abgeordnete.
Beratung über die inneren Angelegenheiten des Bundestags
Dieser Ausschuss beschäftigt sich mit der Wirtschafts- und Technologieförderung.
Dieser Ausschuss entwickelt Leitlinien zum Umgang mit sogenannten Entwicklungsländern und berät über die Förderung von Entwicklungshilfeprojekten.