In seinen Zuständigkeitsbereich fallen insbesondere die Fragen des Boden- und Gewässerschutzes, die Wasser- und Abfallwirtschaft, der Immissionsschutz, die Raumordnung- und Landesplanung sowie der Landesentwicklungsbericht aber auch Fragen der Gentechnik und der Umweltmedizin gehören dazu.
Zum Bereich Boden- und Gewässerschutz zählen der Gewässerschutz, der Hochwasserschutz und der Bodenschutz sowie die Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände.
Zum Bereich Wasser- und Abfallwirtschaft gehören die Wasserwirtschaft, die Abfallwirtschaft und Altlasten.