In den Ausschüssen wird ein wesentlicher Teil der parlamentarischen Arbeit geleistet. Die Arbeitsbereiche der Ausschüsse entsprechen dabei der Aufgabenverteilung der Behörden. Um ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, hat die Bürgerschaft in dieser Wahlperiode 15 ständige Ausschüsse eingerichtet.
Hier kommen die Experten der Fraktionen zusammen. Sie bereiten vor allem die Beratung und Beschlussfassung des Plenums fachlich und politisch vor. Der Debattenstil ist hier oft sachorientierter als im Plenum. Die Ausschüsse können öffentliche Anhörungen organisieren, die der Meinungsbildung der Ausschussmitglieder dienen. Neben den Sachverständigen und Interessenvertretern, die oft zur Stellungnahme aufgefordert werden, hat bei einem solchen Anhörverfahren jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, angehört zu werden. Das Ergebnis ihrer Beratungen fassen die Ausschüsse der Bürgerschaft in einem schriftlichen Bericht zusammen, der die im Ausschuss vertretenen Meinungen und die Gründe für gefasste Empfehlungen wiedergeben soll. Alle Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Besucher können ohne Anmeldung daran teilnehmen.
Ausschüsse aus der Hamburger Bürgerschaft