Der sogenannte „Rechtsausschuss“ kontrolliert die Senatsverwaltung für Justiz, unterstützt den Präsidenten in verfassungsrechtlichen Verfahren, berät über verfassungsrechtlich bedeutende oder rechtlich komplexe Parlamentsvorlagen und über die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Darüber hinaus ist der Ausschuss mit einigen Angelegenheiten zur Immunität der Abgeordneten befasst.