Aufhebung des Enteignungsgesetzes für Kohlenmonoxid-Pipeline
Abstimmungsverhalten "umdrehen"

Aus Sicht der Grünen ist die Enteignung für eine Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen nicht verfassungsgemäß. Die übrigen Parteien schließen sich dieser Einschätzung nicht an.
Hintergrundinformationen
Mit einem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen hatte der Landtag 2006 auch Enteignungen ermöglicht. Diese, so argumentieren die Grünen in ihrem Antrag, seien laut Grundgesetz jedoch nur "zum Wohle der Allgemeinheit" zulässig. Bei der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline handelt es sich um ein Projekt der Firma Bayer.

Durch eine Aufhebung des bestehenden "Enteignungsgesetzes" könnte überdies die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und die negativen finanziellen Auswirkungen auf die privaten Haushalte korrigiert werden, heißt es in dem Antrag.

Foto: Rickz/flickr

________________

Weiterführende Links:
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Ihr Kommentar zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis