Aufenthalts- und Asylrecht
Aufenthalts- und Asylrecht
Gegen die Stimmen der Opposition haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zum Aufenthalts- und Asylrecht beschlossen. Dadurch werden elf EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und Ergänzungen am Ausländerrecht vorgenommen. Künftig wird es bspw. ein Mindestalter für den Nachzug von Ehepartnern geben.
Hintergrundinformationen
Mit dem Beschluss des Bundestages zum Aufenthalts- und Asylrecht werden insgesamt elf EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Dabei handelt es sich um :

  • eine Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU
  • das Recht auf Familienzusammenführung
  • Maßnahmen bei der Abschiebung per Flugzeug "zum Schutz und zur Bekämpfung illegaler Einwanderung"
  • Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten aus Drittstaaten
  • das Recht von EU-Bürgern und ihrer Familienangehörigen sich innerhalb der EU frei zu bewegen
  • "Opferschutzrichtlinie" für Opfer von Menschenhandel und Schleuserringen, wenn sie mit den Behörden zusammenarbeiten
  • Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Flüchtlingen oder Menschen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen sowie Mindestnormen über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes
  • Bedingungen für die Zulassung von Menschen aus Drittstaaten für ein Studium, Teilnahme an einem Schüleraustausch, unbezahlten Ausbildungsmaßnahmen oder einem Freiwilligendienst
  • ein besonderes Zulassungsverfahren für ausländische Forscher
  • Mindestnormen für Verfahren in den EU-Mitgliedsstaaten zur Anerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Einige konkrete Maßnahmen:
Beim Nachzug von Ehepartnern wird ein Mindestalter von 18 Jahren eingeführt und Deutschkenntnisse verlangt. Dieses Instrument soll insbesondere junge Ausländerinnen vor Zwangsverheiratung schützen.
Außerdem sollen langjährig Geduldete ein Aufenthaltsrecht bekommen, wenn sie sich zum 1. Juli 2007 mindestens seit acht Jahren in Deutschland aufhalten, selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und deutsch sprechen. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, kann eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhalten und muss bis 2009 einen Arbeitsplatz vorweisen
Mit dem Gesetz werden außerdem verpflichtende Integrationskurse eingeführt.. Bei Verweigerung der Teilnahme sollen Sozialleistungen gekürzt werden. Beschlossen wurde auch eine engere Zusammenarbeit der Ausländer- und Sicherheitsbehörden bei der Visavergabe.

© Foto: vonbergen.net / www.flickr.com



Links zur Abstimmung (PDF-Format)
Antrag der Bundesregierung:
(Drs. 16/5065) beschlossen

"Aufenthaltsgesetz" und "Asylrecht" bei Wikipedia
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #24
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
von: Das Grundgesetz
am: 13.10.2009 09:13
Kommentar #23
In anderen Ländern kommt man ohne Sprachkenntnisse nicht rein- das sollte hier auch so sein.
von: Lest!
am: 28.09.2009 03:43
Kommentar #22
Das Gesetz müsste noch verschärft werden. Ohne ausreichende Deutschkenntnisse keine Einwanderung und Leute, die kriminell sind, sollten schneller abgeschoben werden.

Das belastet unsere Sozialkassen zu sehr.
von: Regina
am: 28.09.2009 03:39
Kommentar #21
Habe eine Frage: Kann mir jemand sagen wie ich meinen Beitrag ursprünglich #21 wieder finde ? Ich habe den nicht gelöscht. Geht ja auch nicht....
Hat es damit zu tun, dass ich nur meine Meinung geschrieben habe und diese von dem Webmaster entfernt wurde ? Dieser Beitrag war weder Ausländerfeindlich, Rassistisch oder Volksverhetzend ! ! !
Das zu Thema " Meinungsfreiheit".
Genauso muss es sein, bevor einigen das "Licht" angemacht wird, wird vorher der Strom abgestellt.
Danke Frau Merkel (oder wer auch immer diese Seite betreut)
von: Mrkoffie
am: 22.09.2009 17:03
Kommentar #20
Mein lieber Vorposter, das haben Sie schön gesagt (möchte ich nur erwähnen) ;-) ebenso Christian Münch's und ELA's Kommentar...

@Jürgen, Gina etc.

Dass ihr so denkt.. irgendwie traurig und armselig :(
Da fragt man sich doch wirklich, ob solche Menschen überhaupt ein Herz besitzen (o. empathiefähig sind).
von: Anna
am: 21.08.2009 02:13
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Abstimmungsergebnis