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Insbesondere werden durch die Lärmbelästigungen im Bereich Marktplatz, Gutenbegplatz und Glockengeläut gerade am Wochenende die Erholung und Wiederherstellung der Arbeitskraft durch Veranstaltungen im Bereich Altstadt, Marktplatz, Kaufhof, Gutenbegplatz und Glockengeläut von mehrern Kirchen erheblich beeinträchtigt. Mir ist bekannt daß viele Einzelpersonen, aber auch Familien mit Kleinkinder aus dem Bereich "ausgewandert" sind, da die Schallqualität sehr beschissen ist. Man hört den Lärm bis weit in den Bereich hinein, so daß man nicht einmal die Musik etc. im eigenen Haus verstehen kann.
Frage: Welche Massnahmen sind geplant, um diese Unzumutbarkeiten in kürzerer Zeit abzustellen? Trotz Einhaltiung der Schallvorschriften verweise ich auf das GG:
Art 2,
Art 13 Abs. 1
Besten Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
