Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist zuständig für Beratungsgegenstände (Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen, überwiesene Anträge und ggf. Entschließungsanträge, aktuelle Themen) aus den Themenkreisen "Arbeit", "Gesundheit" und "Soziales". Auf Seiten der Landesregierung sind die drei Fachthemen ebenfalls in einem Ministerium, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, zusammengefasst.
Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung fällt insbesondere die Beratung des Einzelplans 11 in die Zuständigkeit des Fachausschusses. Einzelplan 11 bestimmt das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Neben den Ministeriums - und Versorgungskapiteln berät der Ausschuss u.a.
- Maßnahmen nach dem Strukturhilfegesetz
- Landesförderungen der Arbeitspolitik sowie der Aus- und Weiterbildung
- Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung (Förderphase 2000-2006)
- Landesinstitut für Qualifizierung
- Sozialpolitische Maßnahmen, Hilfen für behinderte und pflegebedürftige Menschen
- Krankenhausförderung
- Maßnahmen für das Gesundheitswesen
- Staatliche Ämter für Arbeitsschutz
- Landesanstalt für Arbeitsschutz, Landessammelstelle
- Maßregelvollzug
- Landesversicherungsamt NRW in Essen
- Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD-Institut)
- Staatsbad und Gesellschaften in Bad Oeynhausen (zur Erfüllung der beim Land verbliebenen Verpflichtungen)