Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (AGSI / A 01) ist zuständig für Beratungsgegenstände (Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen, überwiesene Anträge und aktuelle Themen) aus den Themenkreisen "Arbeit", "Gesundheit", "Soziales" und "Integration". Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse zum Bereich "Integration" hat der Landtag gemäß § 47 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung zugestimmt, dass ein "Unterausschuss Integration" eingerichtet wird. Der Unterausschuss beschäftigt sich unter anderem mit den Angelegenheiten einer aktiven Integrationspolitik für Einwanderinnen und Einwanderer.