Antje Tillmann (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Antje Tillmann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Steuerberaterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Thüringen
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(...) Auf der internationalen Geberkonferenz in Scharm el Scheich am 2. März 2009, an der Vertreter aus mehr als 70 Ländern teilnahmen, wurden erhebliche finanzielle Beiträge zur Unterstützung für die Palästinensische Autonomiebehörde und den Wiederaufbau im Gaza vereinbart. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Frau Tillmann,

zugegeben - initiiert aus Verärgerung über den letzten Einkommenssteuerbescheid - meine Frage: Wie erklärt sich das eklatante Mißverhältnis zwischen steuerlichem und unterhaltsrechlichem Existenzminimum für Kinder?
Meine Situation als Trennungsvater: ich zahle für zwei Kinder > 14 Jahre nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 Kindesunterhalt i.H. v. 9432 .- Euro jährlich und stelle damit deren Existenzminimum sicher, dies übrigens gerne, bei einem Nettoeinkommen von 35000.- Euro jährlich. Meine geschiedene Frau bekommt zudem deren hälftigen Kindergeldanteil ( 1848.- Euro) bzw. den halben Kinderfreibetrag (5808.- Euro), da Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sein sollen.Nur am Rande: ich wende ca. 3000 .- Euro im Jahr dafür auf, meine Kinder regelmäßig zu sehen (Fahrkosten, Verpflegung etc.) und decke so 20% der Betreuung der Kinder ab - ohne Möglichkeit, dies steuerrechtlich oder unterhaltsrechtlich geltend zu machen, da ich dafür den hälftigen Kinderfreibetrag von 5808.- Euro bzw. hälftiges Kindergeld von 1848.- Euro bekomme, welches ich aber für das Barexistenzminimum einzusetzen habe ... was ja an die Mutter geht.
Jetzt wirds aber kompliziert, ich seh`s ein.
Vereinfacht: dem unterhaltsrechtlichen Existenzminimum von 9432.- Euro (für zwei Kinder) für den Barunterhalt, welches ich als Trennungsvater alleine aufzubringen habe, steht ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5808.- Euro gegenüber,mit dem ich die Zusatzkosten zum Barunterhalt zur Erfüllung der Umgangspflicht auch noch finanzieren soll. Die Mutter verfügt so über das 1 1/2 fache des Existenzminimums, ich kann nur den halben Satz steuerlich geltend machen.
Wieso?

MfG
Wasser
Antwort von Antje Tillmann
bisher keineEmpfehlungen
29.05.2007
Antje Tillmann
Sehr geehrter Herr Wasser,

vorneweg möchte ich die späte Beantwortung Ihrer Frage entschuldigen.

Ihre Frage hinsichtlich der Unterschiede zwischen steuerlichem und unterhaltsrechtlichem Existenzminimum möchte ich folgendermaßen beantworten. Die Kinderfreibeträge richten sich nach dem sächlichen Existenzminimum des Kindes, das wiederum gekoppelt ist an Rentenwert und Sozialhilfesätze. Der Gesetzgeber hat sich also gegen eine Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands und für die Festlegung von Pauschalen entschieden, was auch verfassungsgemäß ist. Der Kinderunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle orientiert sich dagegen eher am tatsächlich notwendigen Unterhalt.

Das zu versteuernde Einkommen soll grundsätzlich nur solche Ausgaben mindern, die mit dem Beruf zusammenhängen (die Werbungskosten oder Betriebsausgaben). Ausgaben für die private Lebensführung sind deshalb grundsätzlich unbeachtlich. Und Kinderbetreuungskosten (genauso wie die Kosten für die eigene Verpflegung/Wohnung/Kleidung, etc) sind typische Kosten der privaten Lebensführung. Dass überhaupt ein (pauschalierter) Kinderfreibetrag besteht, ist daher schon ein Entgegenkommen des Staates und in gewisser Weise ein Systembruch.

Da Unterhaltszahlungen in Höhe der Regelbeträge nicht das Barexistenzminimum eines Kindes sichern, erfolgte eine Gesetzesänderung dahingehend, dass eine Anrechnung des hälftigen Kindergeldes ab 01. Januar 2001 nur noch in den Fällen erfolgt, wo der Unterhaltsverpflichtete mindestens monatlich Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe zahlt.

Wie intensiv wir uns selber mit dem Thema Unterhalt auseinandersetzen, sehen Sie vielleicht an der derzeitigen Diskussion um das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Bei allem was wir tun, sollten wir jedoch immer bedenken, dass dies nicht zu Lasten der Kinder gehen sollte. Ich denke, dass wir uns in diesem Punkt einig sind.

Darüber hinaus teile ich Ihren Ärger: Wir nehmen Familien über Steuern Geld weg, um es auf unterschiedlichen Wege über Sonderleistungen wieder auszuzahlen. Trotz heftiger Kritik halte ich in diesem Fall das Kirchhoff-Modell (Grundfreibetrag von 8.000 Euro pro Kopf der Familie) nach wie vor für den richtigen Weg. Im neuen Grundsatzprogramm sprechen wir uns für einen Übergang zum Familiensplitting aus. Alles Wege um Kinder steuerlich besser zu berücksichtigen. Leider überlagert die Diskussion über die Kinderbetreuung im Moment andere Lösungswege. Seien Sie sicher, dass wir aber auch diese Ansätze weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann
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Frage zum Thema Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
18.04.2007
Von:

Es grenzt langsam an Volksverhetzung wie über den "angeblichen" Mißbrauch von ALG II Empfängern in den Medien geschrieben wird. Schwarze Schafe die Mißbrauch betreiben gibt es in allen Bereichen der Gesellschaft. Warum wird über den Mißbrauch von Förder- und Steuermittel nicht auch so lang und ausgiebig berichtet, wie über den "angeblichen" ALG II Mißbrauch? Was versteht die Politik eigentlich unter Mißbrauch im ALG II Bereich?
Antwort von Antje Tillmann
5Empfehlungen
29.05.2007
Antje Tillmann
Sehr geehrter Herr ,

ALG-II -Missbrauch ist unter anderem die falsche Angabe von Vermögensverhältnissen oder Zusatzeinkommen. Es liegt jedoch bei weniger als drei Prozent aller Arbeitslosengeld-II-Fälle Missbrauch vor. Die überwiegende Zahl der Leistungsbezieher hat die anderen Einkommensquellen bei der Antragstellung angegeben. Daher ist eine Pauschalverurteilung nicht gerechtfertigt und die mediale Aufbereitung dieses Themas sicher teilweise übertrieben.

Wenn wir über Missbrauch reden, ist das auch nicht eine Verunglimpfung derer, die die Hilfe der Gesellschaft und des Staates benötigen. Aber um diese Hilfe zu gewähren, muss eventueller Missbrauch bekämpft werden. Und hier müssen wir allen Fällen nachgehen.

Darüber hinaus sprechen sie das Thema Missbrauch von Förder- und Steuermitteln an. Hier versuchen wir im Rahmen der Föderalismus-II-Reform die Zuständigkeiten zu ordnen und so auch mehr Transparenz bei der Steuerverteilung zu erreichen. Auch der Einsatz von Fördermitteln wird in diesem Rahmen thematisiert. Es ist jedoch meiner Ansicht nach nicht so, dass dieses Thema in der Berichterstattung weniger vorkommt. Vor allem in den vergangenen Jahren ist aufgrund der ausufernden Staatsverschuldung dieses Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gekommen. Die große Koalition ist bestrebt, den Haushalt zu konsolidieren und die zur Verfügung stehenden Steuermittel verantwortungsvoll einzusetzen um durch den Abbau der Staatsverschuldung auch zukünftigen Generationen noch Gestaltungsmöglichkeiten zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann
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Frage zum Thema Arbeit
20.06.2007
Von:

Warum tut sich die CDU so schwer bei der Einführung von Mindestlöhnen?

Europaweit haben ca.20 Länder schon einen Mindestlohn für alle Branchen. Man merkt das einer konservativen Partei angehören ,Sie handeln auch konservativ(rückständig) Es geht doch nicht an das ein Grossteil der Arbeitsnehmer unter dem Existenzminimum arbeiten müssen,da lohnt sich das Arbeiten überhaupt nicht mehr!!! Und nicht jeder hat das Gehalt eines Bundestagsabgeordneten. Zwischen den einfachen Menschen und Ihnen ,liegen Welten.
Antwort von Antje Tillmann
1Empfehlung
03.08.2007
Antje Tillmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich einer Einführung von Mindestlöhnen.

Aus guten Gründen hat die CDU einen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn verhindert.
  • Ein einheitlicher, flächendeckender Mindestlohn entspricht nicht der Vielfalt der Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Die Situation in Frankfurt/Oder ist eine andere als die in Frankfurt/Main, die Bedingungen in München und Kiel sind nicht vergleichbar.
  • Wenn der Staat einen Einheitslohn festsetzt, haben gerade die Geringqualifizierten am Arbeitsmarkt keine Chance; denn sie können diesen Lohn nicht erwirtschaften. So hat übrigens auch der Sachverständigenrat in seinen letzten Jahresgutachten vor der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns gewarnt. Ein solcher Einheitslohn würde über 600.000 Arbeitsplätze unmittelbar gefährden. Diese Zahl ist in etwa genau so hoch wie der Rückgang der Arbeitslosenzahlen im gesamten letzten Jahr.
  • Richtig ist, dass 20 der 27 EU-Länder einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben. Der Mindestlohn in Europa schwankt jedoch zwischen knapp 80 € und rd. 1.500 € pro Monat. Der deutsche Arbeitsmarkt unterscheidet sich von diesen Ländern durch einen starken Kündigungsschutz und durch ein ausgeprägtes Tarifrecht, die die Rechte der Arbeitnehmer im besonderen Maße schützen, aber zusammen mit einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit führen (Beispiel: Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich).
  • Insbesondere in Grenzregionen fördert ein gesetzlicher Mindestlohn die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Vor allem Arbeitsplätze in Ostdeutschland wären daher durch einen gesetzlichen Mindestlohn gefährdet.

Anstelle von staatlichen Zwangs-Eingriffen in die Lohnfindung setzen wir auf eine Stärkung der im Grundgesetz verankerten Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Um soziale Verwerfungen in den Branchen zu verhindern, in denen keine Tarifverträge gelten oder Tarifverträge nur geringe Wirkungskraft entfalten, erhalten Gewerkschaften und Arbeitgeber die Möglichkeit, branchen- und/oder regionalspezifische Lohnuntergrenzen vorzuschlagen. Diese Vorschläge kann die Bundesregierung für verbindlich erklären und auf ausländische Arbeitnehmer erstrecken.

Darüber hinaus sind wir gegen sittenwidrige Löhne in Deutschland. Bereits heute können die Gerichte zwar ein "auffälliges Missverhältnis" zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn feststellen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn Löhne ein Drittel unter dem geltenden Tarifvertrag bzw. dem ortsüblichen Vergleichslohn einer Branche liegen. Wir bedauern, dass die SPD nicht bereit war, diese Regelung in einem Gesetz festzuschreiben.

Ich gebe Ihnen Recht in dem Punkt, dass der, der 30 oder 40 Stunden in der Woche arbeitet, mehr in der Tasche haben sollte als derjenige, der Hilfeleistungen empfängt. Um gerade diesen Menschen helfen zu können, gibt es die Idee der Kombilöhne bzw. Lohnzuschüsse. Natürlich wäre es das Beste, wenn der Lohn bzw. das Gehalt für den Lebensunterhalt ausreichten. Wenn der Markt dafür aber nicht gegeben ist, sind Zuschüsse des Staates allemal klüger als der komplette Wegfall von Arbeitsplätzen.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Tillmann,

wann wird eigentlich das Straßennetz privatisiert, oder gibt es eine Lobby die eine Privatisierung verhindert?
Das Straßennetz ist doch für Investoren gewinnbringender als die Bahn AG, weil es mehr Straßen und Kfz-Nutzer gibt als Schienenwege und Bahnfahrgäste.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Antje Tillmann
5Empfehlungen
03.08.2007
Antje Tillmann
Sehr geehrter Herr ,

zunächst möchte ich Sie kurz über den Inhalt des Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahn des Bundes informieren:

das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2007 das Gesetz zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für eine Teilkapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG geschaffen. Im Vorfeld hat die Union bereits wichtige Änderungen im Gesetzentwurf durchsetzen können, wie zum Beispiel den Wegfall von ursprünglich vorgesehenen Sonderzuwendungen des Bundes an die Deutsche Bahn über den geplanten jährlichen Bundeszuschuss hinaus.

Der vorliegende Gesetzentwurf weist jedoch weiterhin Mängel auf, die im anstehenden parlamentarischen Verfahren beseitigt werden müssen. So ist insbesondere die von Bundesminister Tiefensee zugesagte allmähliche Absenkung des jährlichen Bundeszuschusses zur Instandhaltung der Schienenwege von 2,5 Mrd. Euro im Gesetzentwurf noch nicht umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird die Ankündigung der DB AG, mit dem Schienennetz künftig Gewinne erzielen zu wollen, ausdrücklich begrüßt. Falls es sich bei dieser Ankündigung nicht um eine Luftblase von Bahnchef Mehdorn handelt, wird dies durch eine entsprechende Absenkung des Bundeszuschusses zur Entlastung des Bundeshaushalts führen können.

Die Union wird daher die Zusage von Bundesminister Tiefensee in den parlamentarischen Beratungen aufgreifen, die Absenkung des Bundeszuschusses im Gesetz zu verankern, um sicherzustellen, dass auch der Bundeshaushalt von den künftigen Gewinnen des Schienennetzes profitiert.

Ziel der Reform ist, die Bahn für eine Teilkapitalprivatisierung zu öffnen und damit starke Partner für dieses Projekt zu gewinnen. Bei der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 24. November 2006 galt es, eine Vielzahl komplexer Anforderungen zu erfüllen. Die erste und wichtigste bildet das Grundgesetz: Es schreibt vor, dass die Mehrheit der Anteile der deutschen Bahn AG (DB AG) beim Bund bleibt. Dies hat das Parlament auch noch einmal ausdrücklich präzisiert: Die Schieneninfrastruktur soll nicht privatisiert werden. Das Eigentum an der Schieneninfrastruktur (DB Netz AG), an der DB Station und Service AG und der DB Energie GmbH wird jetzt direkt dem Bund zugeschlagen, der bisher nur indirekt – also als Anteilseigner der DB AG – eine Eigentümerfunktion innehatte.

In Zukunft soll gelten: Juristischer Eigentümer wird der Bund. Die Bahn darf die Schieneninfrastruktur aber bewirtschaften. Das soll für 15 Jahre gelten. Fällt der Bundestag dann keine Entscheidung für eine Verlängerung dieses Modells, fällt auch das bewirtschaftete Eigentum wieder an den Bund. Die Schieneninfrastruktur wird also nicht privatisiert!

Nun zum Straßennetz:

Auch das Straßennetz muss natürlich im Eigentum des Bundes verbleiben, so wie es derzeit Art. 90 Abs. 1 GG vorsieht. Um eine Privatisierung des Straßennetzes zu erreichen müsste daher Verfassung geändert werden. Dies ist aber nicht geplant und nicht gewollt. Selbst bei der Neuorganisierung der Eisenbahn des Bundes wird das Grundgesetz nicht geändert. Der Bund hat den öffentlichen Auftrag, zum Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Verkehrsbedürfnisse, das Straßennetz zur Verfügung zu stellen und in Stand zu halten. Dies wäre zwar grundsätzlich auch in privatwirtschaftlicher Form möglich, erfordert aber ein kompliziertes Regelwerk, das momentan nicht notwendig ist.

Ein besserer Weg, um die Belastung der Haushalte so gering wie möglich zu halten, sind die sog. PPP-Projekte (Public-Private Partnership). So sieht das sog. A-Modell (erstes bundesweites PPP-Autobahnprojekt) an der A 8 zwischen München und Augsburg vor, dass ein Privater einen Autobahnabschnitt ausbaut und für einen bestimmten Zeitraum in Stand hält. Im Gegenzug erhält er hierfür die LKW-Mauteinnahmen, die auf dieser Strecke erzielt wurden.

Ein anderes Mittel zur Senkung der Kosten (und damit zur Effizienzsteigerung) ist die Vereinfachung der Genehmigungs- und Bauphase von Bundesfernstraßen. So hat der Wirtschaftsrat der CDU festgestellt, dass 35 Prozent der notwendigen Mittel für Verwaltungskosten in der Genehmigungsphase und weitere 21 Prozent für sonstige Verwaltung und Gutachten benötigt werden. Es ist also ein effizienteres Planungsverfahren notwendig, das darauf ausgerichtet ist Kosten zu sparen. Dies könnte im Rahmen der Föderalismusreform II thematisiert werden. Denn solange die Länder die Straßen planen und der Bund für die Kosten aufkommt (Art. 90 Abs. 1 GG), sehen die Länder womöglich keinen Anreiz zum sparen.

Derzeit gibt es zwar bereits die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG), die zu 100 % im Eigentum des Bundes steht. Ihre Aufgabe ist die Planung, Finanzierung, der Bau und die Bewirtschaftung von Bundesfern- und Wasserstraßen. Sie kann aber allein die Mittel verteilen, die aus den Maut-Einnahmen erzielt wurden und die ihr der Bund zur Verfügung gestellt hat. Der Koalitionsvertrag sieht aber eine Erweiterung der Aufgabenstellung der VIFG sowie die Überprüfung der Kreditfähigkeit vor.

Mit freundliche Grüßen
Antje Tillmann
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Frage zum Thema Soziales
06.08.2007
Von:

Sehr gehrte Frau Tillmann !

Ich bitte Sie mir mitzuteilen,wo man den Antrag für DDR Häftlinge,politische Inhaftierte stellen kann. Ich würde mich freuen diesbezüglich von Ihnen eine Antwort zu erhalten.

Mit freundlichen Gruß

R.
Antwort von Antje Tillmann
1Empfehlung
07.08.2007
Antje Tillmann
Sehr geehrter Herr ,

die Gewährung von Zahlungen im Rahmen zur Durchführung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (Entschädigung für erlittenen Gewahrsam in der ehemaligen DDR) obliegt den Bundesländern. Im Fall von Baden-Württemberg sind die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) zuständig.

In Ihrem Fall wäre dies das Landratsamt Lörrach, welches aber Anfang 2007 diesbezüglich eine Kooperation mit der Stadt Pforzheim geschlossen hat. Für Ihren Antrag müssten Sie sich also an das Ausgleichsamt Pforzheim wenden.

Kontaktdaten:
Ausgleichsamt
Blumenhof 4
75175 Pforzheim
Tel: 07231-39 2325

Bezüglich der neu geschaffenen SED-Opferpension ist eine Festlegung der Zuständigkeit in Baden-Württemberg noch nicht erfolgt. Ich würde Ihnen hier raten, die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Wetzel vom 2. August im Auge zu behalten. (Drs 14/1632) Darin fragt er auch, wo der Antrag eingereicht werden kann.

In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann
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