Antidiskriminierungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, stand am 29. Juni 2006 zur Abstimmung im Bundestag. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten geschlossen für den Gesetzentwurf, von der CDU/CSU-Fraktion gab es 18 Nein-Stimmen. Die FDP-Fraktion lehnte das AGG geschlossen ab. Bei der Fraktion Die Linke gab es Ablehnungen und Enthaltungen.
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Abstimmungsverhalten: DIE LINKE / dagegen gestimmt
Hüseyin Aydin
Hüseyin Aydin
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Karin Binder
Karin Binder
DIE LINKE
Karlsruhe-Stadt
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Lothar Bisky
Lothar Bisky
DIE LINKE
Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Heidrun Bluhm
Heidrun Bluhm
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Eva Bulling-Schröter
Eva Bulling-Schröter
DIE LINKE
Ingolstadt
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Dr. Martina Bunge
Dr. Martina Bunge
DIE LINKE
Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Sevim Dagdelen
Sevim Dagdelen
DIE LINKE
Krefeld II - Wesel II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Diether Dehm
Dr. Diether Dehm
DIE LINKE
Stadt Hannover II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Dagmar Enkelmann
Dr. Dagmar Enkelmann
DIE LINKE
Märkisch-Oderland - Barnim II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Klaus Ernst
Klaus Ernst
DIE LINKE
Schweinfurt
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Wolfgang Gehrcke-Reymann
DIE LINKE
Frankfurt am Main II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Diana Golze
Diana Golze
DIE LINKE
Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Dr. Gregor Gysi
Dr. Gregor Gysi
DIE LINKE
Berlin-Treptow-Köpenick
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 3 Fragen zur Abstimmung bekommen
Heike Hänsel
Heike Hänsel
DIE LINKE
Tübingen
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Lutz Eberhard Heilmann
Lutz Eberhard Heilmann
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Nele Hirsch
Nele Hirsch
DIE LINKE
Gotha - Ilm-Kreis
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Inge Höger
Inge Höger
DIE LINKE
Herford - Minden Lübbecke II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Ulla Jelpke
Ulla Jelpke
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Lukrezia Jochimsen
Dr. Lukrezia Jochimsen
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Prof. Dr. Hakki Keskin
Prof. Dr. Hakki Keskin
DIE LINKE
Berlin-Tempelhof-Schöneberg
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Monika Knoche
Monika Knoche
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Jan Korte
Jan Korte
DIE LINKE
Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Katrin Kunert
Katrin Kunert
DIE LINKE
Altmark
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Oskar Lafontaine
Oskar Lafontaine
DIE LINKE
Saarbrücken
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Michael Leutert
Michael Leutert
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Ulla Lötzer
Ulla Lötzer
DIE LINKE
Leverkusen - Köln IV
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Ulrich Maurer
Ulrich Maurer
DIE LINKE
Stuttgart II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Kornelia Möller
Kornelia Möller
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Wolfgang Neskovic
Wolfgang Neskovic
DIE LINKE
Cottbus - Spree-Neiße
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Prof. Dr. Norman Paech
Prof. Dr. Norman Paech
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Bodo Ramelow
Bodo Ramelow
DIE LINKE
Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Paul Schäfer
Paul Schäfer
DIE LINKE
Düren
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Volker Schneider
Volker Schneider
DIE LINKE
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Prof. Dr. Herbert Schui
Prof. Dr. Herbert Schui
DIE LINKE
Soltau-Fallingbostel - Winsen L.
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Frank Spieth
Frank Spieth
DIE LINKE
Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Axel Troost
Dr. Axel Troost
DIE LINKE
Bremen I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Alexander Ulrich
Alexander Ulrich
DIE LINKE
Kaiserslautern
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Sabine Zimmermann
Sabine Zimmermann
DIE LINKE
Zwickauer Land - Zwickau
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #15
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.10.11. In Ihrer Anfrage schildern Sie, dass die Cousine Ihres Mannes einen Deutschsprachkurs an der Universität Wuppertal belegen wollte und auf Grund Ihres Alters abgelehnt wurde. Das Verbot Menschen auf Grund Ihres Alters nicht zu diskriminieren, findet im Bildungsbereich leider nur auf private Bildungseinrichtungen Anwendung. Universitäten sind nach Art 3 GG lediglich an den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Dies bedeutet, dass Universitäten ohne sachlichen Grund Menschen nicht willkürlich auf Grund des Alters benachteiligen dürfen. In dem von Ihnen geschilderten Fall werden zwar ältere Studenten gegenüber jüngeren benachteiligt. Dies geschieht jedoch nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund. Wenn die Universität nur begrenzt Plätze für einen Studienkurs vergeben kann, kann sie eine Auswahl nach sachlichen Kriterien wie Alter und Leistung vornehmen mit dem Ziel gerade junge Nachwuchskräfte zu fördern.
Ich bedauere Ihnen keine Antwort geben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Isabella Zienicke
Referentin
________________________
Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
von: anna
am: 29.10.2011 13:04
Kommentar #14
...stimme zu, ich such nun seit geschlagenen 2,5 Jahren eine bezahlbare, und "angemessene" nach Amtsaussagen passende Wohnung.. ich komm mir schon wie aussetzig vor, wenn ich meine erw. Sohn nicht hätte, stünde ich auch auf der Straße und meine beiden Kätzchen wären schon laaange im Tierheim. So siehts in Deutschland- ach so tollen LKr. Starnberg mit der größten Millionärsdichte in Bayern aus. Für die Normalos ohne Job(weils oft aus ges./psychisch- seelischen Gründen nicht geht) gibts keine Wohnungen...dabei würd ich im Garten,Haus, Tier u.Kinderbetreuung helfen und bin sehr sozial eingestellt.. aber!!! man hat keine Wohnung für mich...
von: Casis a. Sta
am: 24.09.2011 00:06
Kommentar #13
Berechtigte Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gibt es mit gegensätzlichen Begründungen. Einerseits wird kritisiert, dass wesentliche Bereiche der Diskriminierung von dem AGG nicht behandelt werden, so z.B. Diskriminierung auf Grund sozialer Herkunft. Gegenstand der Kritik ist andererseits die Einschränkung der Privatautonomie, der bürokratische Aufwand sowie schwierige Abgrenzungsfragen zwischen erlaubter und verbotener Ungleichbehandlung.

Dies ist absichtlich so gehandhabt, weil man ansonsten die Ungleichbehandlung und gezielte Benachteiligung von Männer und Jungen straffällig stellen müsste. Schauen wir uns diese Gender Center an, für die Gleichstellung die einseitige Förderung des weiblichen Gechlechts bedeutet und die Gesamtheit aller Gleichstellungsbeauftragten nicht männlich sind.
von: Koruptus
am: 06.10.2009 13:40
Kommentar #12
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz wurden lediglich die Richtungsschilder als sanktionierbare Rahmenbedingungen für den Weg in die Gender Ideologie festgeschrieben. Das gerade hierzulande, die Intoleranz Konjunktur hat, liegt darin, dass der Staat Enteignungen und Umverteilungen zum Schaden und zum Nachteil der eigenen Bevölkerung vollzieht.
von: Koruptus
am: 06.10.2009 13:30
Kommentar #11
Leider kann man Toleranz nicht per Antidiskriminierungs-Gesetz erzwingen (allenfalls eine Art Pseudo-Toleranz, die im Ernstfall nicht trägt).
Es gibt aber Dinge, die gesetzlich geregelt werden sollten und zwar dringend!
Es ist ein absolutes Unding, daß Behinderte, die einen Job haben und davon im Prinzip auch leben können, durch ihren Bedarf an Pflege oder Unterstützung im Haushalt quasi im selben Topf landen wie ein Hartz IV Empfänger. (Ebenso wie bei diesen bedient sich dann der Staat bzw. die Stadt, sobald ein Behinderter mit Hilfspersonal im Lotto gewinnt oder eine Erbschaft macht: Der darf dann nämlich seine Pfleger zum großen Teil selbst bezahlen bis alles aufgebraucht ist.) Das bedeutet, ein schwerbehinderter Mensch ist de facto von Erbschaften ausgeschlossen bzw. kann sie nicht frei verwenden, auch dann nicht wenn er seinen Lebensunterhalt durch eine Arbeit allein bestreitet.
Die Zuschüsse für Behinderte müssen vollständig weg von den Kommunen und besser auch weg von den Ländern auf den Bund verlagert werden. Alles, was unmittelbar mit Pflege, Hilfe im Haushalt usw. zu tun hat, also behnderungsbedingt ist, muß weitestgehend unabhängig vom Einkommen bezahlt werden, damit sich auch für behinderte Menschen Arbeitsleistung lohnt. Jetzt bedeutet mehr Arbeitsleistung für viele nur mehr Eigenanteile bei der Finanzierung der Pflege usw.
Es ist indiskutabel, daß jemand, der aufgrund einer Behinderung mit Assistenz lebt, diese Assistenz für Zeiten wie Urlaub nicht im erforderlichen Umfang bezahlt bekommt, was einem Urlaubsverbot gleichkommt. Da keine Pflegekraft bereit ist, 1 oder sogar 2 Wochen am Stück 24 Stunden am Tag zu arbeiten (und das ja auch gegen jedes Arbeitsrecht verstoßen würde) ist es unumgänglich, 2 Helfer mit in den Urlaub zu nehmen, die sich abwechseln können. Bezahlt wird aber nur einer, was praxisfern ist. Im Ergebnis bedeutet das für viele, daß sie keinen Urlaub machen können, was ja aufgrund der besonderen Erfordernisse oft sowieso schon teurer oder mit mehr Aufwand verbunden ist.
Noch schlimmer Im Krankenhaus. Da entfällt der Anspruch auf die gewohnten Helfer, weil ja Pflegepersonal da ist. Aber die Notrufknöpfe sind oft unerreichbar, die Türen aus dem Rollstuhl heraus nicht zu öffnen und je nach Art und Umfang der Behinderung wäre das vorhandene Krankenhauspersonal nicht nur zeitlich überfordert. Zudem sind die Bedürfnisse Behinderter manchmal so speziell (z.B. Lagerung, aber auch anderes), daß es mehrere Tage dauern würde bis selbst eine versierte Krankenschwester die individuell möglichen und erforderlichen Handgriffe erlernt hätte. Diese sind eben nicht Inhalt der Ausbildung von Krankenhauspersonal und können es auch nie sein, weil die individuellen Bedürfnisse viel zu unterschiedlich sind. Ein falscher Handgriff kann aber gesundheitliche Folgen haben, die dann schnell teurer werden als es eine eingearbeitete Begleitperson wäre.
Und warum werden Ärzte, Apotheken, Museen, Kneipen, Kinos usw. nicht mit einer kleinen Strafsteuer belegt, wenn sie nicht für einen rollstuhlgerechten Zugang sorgen? Dieses Geld kann dann als Zuschuß an diejenigen umverteilt werden, die sich um behindertengerechte Zugänge bemühen, sie aber nicht oder nur schwer finanzieren können.
Im übrigen ist alles was für Rollstuhlfahrer gut ist (z.B. Rampen statt Treppen), automatisch auch gut für Senioren und Menschen mit Kinderwagen oder Fahrrädern.
Oder schreibt den Architekten und verwandten Berufen endlich in die Studienordnung hinein, daß sie sich mit barrierefreiem Bauen auseinandersetzen müssen. Das steht immer noch nicht im Lehrplan. Wen wundert es dann, daß die fertigen Studierten immer noch oft vergessen, daß es auch Rollstuhlfahrer, Blinde, Gehörlose usw. gibt, die sich auch auf den Straßen und in den Häusern zurechtfinden und bewegen können müssen. Die Kosten für Umbauten sind fast immer viel höher als bei von vornherein guter Planung - und die Ergebnisse bei frühzeitiger barrierefreier Planung sind obendrein auch noch viel besser.
Das sind alles Felder mit Regelungsbedarf, wo es nicht nur um äußere Schönheitsreparaturen oder hohle political correctness geht sondern um ganz konkrete Teilhabe.
Und die Liste könnte noch Bücher füllen ...
von: hei
am: 06.06.2009 04:09
Ihr Kommentar zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis