Antidiskriminierungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, stand am 29. Juni 2006 zur Abstimmung im Bundestag. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten geschlossen für den Gesetzentwurf, von der CDU/CSU-Fraktion gab es 18 Nein-Stimmen. Die FDP-Fraktion lehnte das AGG geschlossen ab. Bei der Fraktion Die Linke gab es Ablehnungen und Enthaltungen.
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Abstimmungsverhalten: CSU
Ilse Aigner
Ilse Aigner
CSU
Starnberg
Stimmverhalten: zugestimmt
Dorothee Bär
Dorothee Bär
CSU
Landesliste
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Renate Blank
Renate Blank
CSU
Nürnberg-Süd
Stimmverhalten: zugestimmt
Alexander Dobrindt
Alexander Dobrindt
CSU
Weilheim
Stimmverhalten: zugestimmt
Maria Eichhorn
Maria Eichhorn
CSU
Regensburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Georg Fahrenschon
Georg Fahrenschon
CSU
München-Land
Stimmverhalten: zugestimmt
Herbert Frankenhauser
Herbert Frankenhauser
CSU
München-Ost
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Dr. Hans-Peter Friedrich
Dr. Hans-Peter Friedrich
CSU
Hof
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Peter Gauweiler
CSU
München-Süd
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Norbert Geis
Norbert Geis
CSU
Aschaffenburg
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 2 Fragen zur Abstimmung bekommen
Michael Glos
Michael Glos
CSU
Schweinfurt
Stimmverhalten: zugestimmt
Josef Göppel
Josef Göppel
CSU
Ansbach
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Wolfgang Götzer
Dr. Wolfgang Götzer
CSU
Landshut
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
CSU
Kulmbach
Stimmverhalten: zugestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Gerda Hasselfeldt
Gerda Hasselfeldt
CSU
Fürstenfeldbruck
Stimmverhalten: zugestimmt
Ernst Hinsken
Ernst Hinsken
CSU
Straubing
Stimmverhalten: zugestimmt
Klaus Hofbauer
Klaus Hofbauer
CSU
Schwandorf
Stimmverhalten: zugestimmt
Bartholomäus Kalb
Bartholomäus Kalb
CSU
Deggendorf
Stimmverhalten: zugestimmt
Alois Karl
Alois Karl
CSU
Amberg
Stimmverhalten: zugestimmt
Hartmut Koschyk
Hartmut Koschyk
CSU
Bayreuth
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Max Lehmer
Dr. Max Lehmer
CSU
Erding - Ebersberg
Stimmverhalten: zugestimmt
Paul Lehrieder
Paul Lehrieder
CSU
Würzburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Eduard Lintner
Eduard Lintner
CSU
Bad Kissingen
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Stephan Mayer
Stephan Mayer
CSU
Altötting
Stimmverhalten: zugestimmt
Hans Michelbach
Hans Michelbach
CSU
Coburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Marlene Mortler
Marlene Mortler
CSU
Roth
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Gerd Müller
Dr. Gerd Müller
CSU
Oberallgäu
Stimmverhalten: zugestimmt
Stefan Müller
Stefan Müller
CSU
Erlangen
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Georg Nüßlein
Dr. Georg Nüßlein
CSU
Neu-Ulm
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Franz Obermeier
Franz Obermeier
CSU
Freising
Stimmverhalten: zugestimmt
Eduard Oswald
Eduard Oswald
CSU
Augsburg-Land
Stimmverhalten: zugestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Daniela Raab
Daniela Raab
CSU
Rosenheim
Stimmverhalten: zugestimmt
Hans Raidel
Hans Raidel
CSU
Donau-Ries
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Peter Ramsauer
Dr. Peter Ramsauer
CSU
Traunstein
Stimmverhalten: zugestimmt
Kurt J. Rossmanith
Kurt J. Rossmanith
CSU
Ostallgäu
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Christian Ruck
Dr. Christian Ruck
CSU
Augsburg-Stadt
Stimmverhalten: zugestimmt
Albert Rupprecht
Albert Rupprecht
CSU
Weiden
Stimmverhalten: zugestimmt
PhDr. Andreas Scheuer
PhDr. Andreas Scheuer
CSU
Passau
Stimmverhalten: zugestimmt
Christian Schmidt
Christian Schmidt
CSU
Fürth
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Horst Seehofer
Horst Seehofer
CSU
Ingolstadt
Stimmverhalten: zugestimmt
Thomas Silberhorn
Thomas Silberhorn
CSU
Bamberg
Stimmverhalten: zugestimmt
Johannes Singhammer
Johannes Singhammer
CSU
München-Nord
Stimmverhalten: zugestimmt
Max Straubinger
Max Straubinger
CSU
Rottal-Inn
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Hans-Peter Uhl
CSU
München West/Mitte
Stimmverhalten: zugestimmt
Dagmar G. Wöhrl
Dagmar G. Wöhrl
CSU
Nürnberg-Nord
Stimmverhalten: zugestimmt
Wolfgang Zöller
Wolfgang Zöller
CSU
Main-Spessart
Stimmverhalten: zugestimmt
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #15
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.10.11. In Ihrer Anfrage schildern Sie, dass die Cousine Ihres Mannes einen Deutschsprachkurs an der Universität Wuppertal belegen wollte und auf Grund Ihres Alters abgelehnt wurde. Das Verbot Menschen auf Grund Ihres Alters nicht zu diskriminieren, findet im Bildungsbereich leider nur auf private Bildungseinrichtungen Anwendung. Universitäten sind nach Art 3 GG lediglich an den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Dies bedeutet, dass Universitäten ohne sachlichen Grund Menschen nicht willkürlich auf Grund des Alters benachteiligen dürfen. In dem von Ihnen geschilderten Fall werden zwar ältere Studenten gegenüber jüngeren benachteiligt. Dies geschieht jedoch nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund. Wenn die Universität nur begrenzt Plätze für einen Studienkurs vergeben kann, kann sie eine Auswahl nach sachlichen Kriterien wie Alter und Leistung vornehmen mit dem Ziel gerade junge Nachwuchskräfte zu fördern.
Ich bedauere Ihnen keine Antwort geben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Isabella Zienicke
Referentin
________________________
Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
von: anna
am: 29.10.2011 13:04
Kommentar #14
...stimme zu, ich such nun seit geschlagenen 2,5 Jahren eine bezahlbare, und "angemessene" nach Amtsaussagen passende Wohnung.. ich komm mir schon wie aussetzig vor, wenn ich meine erw. Sohn nicht hätte, stünde ich auch auf der Straße und meine beiden Kätzchen wären schon laaange im Tierheim. So siehts in Deutschland- ach so tollen LKr. Starnberg mit der größten Millionärsdichte in Bayern aus. Für die Normalos ohne Job(weils oft aus ges./psychisch- seelischen Gründen nicht geht) gibts keine Wohnungen...dabei würd ich im Garten,Haus, Tier u.Kinderbetreuung helfen und bin sehr sozial eingestellt.. aber!!! man hat keine Wohnung für mich...
von: Casis a. Sta
am: 24.09.2011 00:06
Kommentar #13
Berechtigte Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gibt es mit gegensätzlichen Begründungen. Einerseits wird kritisiert, dass wesentliche Bereiche der Diskriminierung von dem AGG nicht behandelt werden, so z.B. Diskriminierung auf Grund sozialer Herkunft. Gegenstand der Kritik ist andererseits die Einschränkung der Privatautonomie, der bürokratische Aufwand sowie schwierige Abgrenzungsfragen zwischen erlaubter und verbotener Ungleichbehandlung.

Dies ist absichtlich so gehandhabt, weil man ansonsten die Ungleichbehandlung und gezielte Benachteiligung von Männer und Jungen straffällig stellen müsste. Schauen wir uns diese Gender Center an, für die Gleichstellung die einseitige Förderung des weiblichen Gechlechts bedeutet und die Gesamtheit aller Gleichstellungsbeauftragten nicht männlich sind.
von: Koruptus
am: 06.10.2009 13:40
Kommentar #12
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz wurden lediglich die Richtungsschilder als sanktionierbare Rahmenbedingungen für den Weg in die Gender Ideologie festgeschrieben. Das gerade hierzulande, die Intoleranz Konjunktur hat, liegt darin, dass der Staat Enteignungen und Umverteilungen zum Schaden und zum Nachteil der eigenen Bevölkerung vollzieht.
von: Koruptus
am: 06.10.2009 13:30
Kommentar #11
Leider kann man Toleranz nicht per Antidiskriminierungs-Gesetz erzwingen (allenfalls eine Art Pseudo-Toleranz, die im Ernstfall nicht trägt).
Es gibt aber Dinge, die gesetzlich geregelt werden sollten und zwar dringend!
Es ist ein absolutes Unding, daß Behinderte, die einen Job haben und davon im Prinzip auch leben können, durch ihren Bedarf an Pflege oder Unterstützung im Haushalt quasi im selben Topf landen wie ein Hartz IV Empfänger. (Ebenso wie bei diesen bedient sich dann der Staat bzw. die Stadt, sobald ein Behinderter mit Hilfspersonal im Lotto gewinnt oder eine Erbschaft macht: Der darf dann nämlich seine Pfleger zum großen Teil selbst bezahlen bis alles aufgebraucht ist.) Das bedeutet, ein schwerbehinderter Mensch ist de facto von Erbschaften ausgeschlossen bzw. kann sie nicht frei verwenden, auch dann nicht wenn er seinen Lebensunterhalt durch eine Arbeit allein bestreitet.
Die Zuschüsse für Behinderte müssen vollständig weg von den Kommunen und besser auch weg von den Ländern auf den Bund verlagert werden. Alles, was unmittelbar mit Pflege, Hilfe im Haushalt usw. zu tun hat, also behnderungsbedingt ist, muß weitestgehend unabhängig vom Einkommen bezahlt werden, damit sich auch für behinderte Menschen Arbeitsleistung lohnt. Jetzt bedeutet mehr Arbeitsleistung für viele nur mehr Eigenanteile bei der Finanzierung der Pflege usw.
Es ist indiskutabel, daß jemand, der aufgrund einer Behinderung mit Assistenz lebt, diese Assistenz für Zeiten wie Urlaub nicht im erforderlichen Umfang bezahlt bekommt, was einem Urlaubsverbot gleichkommt. Da keine Pflegekraft bereit ist, 1 oder sogar 2 Wochen am Stück 24 Stunden am Tag zu arbeiten (und das ja auch gegen jedes Arbeitsrecht verstoßen würde) ist es unumgänglich, 2 Helfer mit in den Urlaub zu nehmen, die sich abwechseln können. Bezahlt wird aber nur einer, was praxisfern ist. Im Ergebnis bedeutet das für viele, daß sie keinen Urlaub machen können, was ja aufgrund der besonderen Erfordernisse oft sowieso schon teurer oder mit mehr Aufwand verbunden ist.
Noch schlimmer Im Krankenhaus. Da entfällt der Anspruch auf die gewohnten Helfer, weil ja Pflegepersonal da ist. Aber die Notrufknöpfe sind oft unerreichbar, die Türen aus dem Rollstuhl heraus nicht zu öffnen und je nach Art und Umfang der Behinderung wäre das vorhandene Krankenhauspersonal nicht nur zeitlich überfordert. Zudem sind die Bedürfnisse Behinderter manchmal so speziell (z.B. Lagerung, aber auch anderes), daß es mehrere Tage dauern würde bis selbst eine versierte Krankenschwester die individuell möglichen und erforderlichen Handgriffe erlernt hätte. Diese sind eben nicht Inhalt der Ausbildung von Krankenhauspersonal und können es auch nie sein, weil die individuellen Bedürfnisse viel zu unterschiedlich sind. Ein falscher Handgriff kann aber gesundheitliche Folgen haben, die dann schnell teurer werden als es eine eingearbeitete Begleitperson wäre.
Und warum werden Ärzte, Apotheken, Museen, Kneipen, Kinos usw. nicht mit einer kleinen Strafsteuer belegt, wenn sie nicht für einen rollstuhlgerechten Zugang sorgen? Dieses Geld kann dann als Zuschuß an diejenigen umverteilt werden, die sich um behindertengerechte Zugänge bemühen, sie aber nicht oder nur schwer finanzieren können.
Im übrigen ist alles was für Rollstuhlfahrer gut ist (z.B. Rampen statt Treppen), automatisch auch gut für Senioren und Menschen mit Kinderwagen oder Fahrrädern.
Oder schreibt den Architekten und verwandten Berufen endlich in die Studienordnung hinein, daß sie sich mit barrierefreiem Bauen auseinandersetzen müssen. Das steht immer noch nicht im Lehrplan. Wen wundert es dann, daß die fertigen Studierten immer noch oft vergessen, daß es auch Rollstuhlfahrer, Blinde, Gehörlose usw. gibt, die sich auch auf den Straßen und in den Häusern zurechtfinden und bewegen können müssen. Die Kosten für Umbauten sind fast immer viel höher als bei von vornherein guter Planung - und die Ergebnisse bei frühzeitiger barrierefreier Planung sind obendrein auch noch viel besser.
Das sind alles Felder mit Regelungsbedarf, wo es nicht nur um äußere Schönheitsreparaturen oder hohle political correctness geht sondern um ganz konkrete Teilhabe.
Und die Liste könnte noch Bücher füllen ...
von: hei
am: 06.06.2009 04:09
Ihr Kommentar zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis