Antidiskriminierungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, stand am 29. Juni 2006 zur Abstimmung im Bundestag. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten geschlossen für den Gesetzentwurf, von der CDU/CSU-Fraktion gab es 18 Nein-Stimmen. Die FDP-Fraktion lehnte das AGG geschlossen ab. Bei der Fraktion Die Linke gab es Ablehnungen und Enthaltungen.
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Abstimmungsverhalten: FDP
Jens Ackermann
Jens Ackermann
FDP
Börde
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Karl Addicks
Dr. Karl Addicks
FDP
Saarbrücken
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Christian Ahrendt
Christian Ahrendt
FDP
Schwerin - Ludwigslust
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Daniel Bahr
Daniel Bahr
FDP
Münster
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Uwe Barth
Uwe Barth
FDP
Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Rainer Brüderle
Rainer Brüderle
FDP
Mainz
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Angelika Brunkhorst
Angelika Brunkhorst
FDP
Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Ernst Burgbacher
Ernst Burgbacher
FDP
Rottweil-Tuttlingen
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Patrick Döring
Patrick Döring
FDP
Stadt Hannover II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Mechthild Dyckmans
Mechthild Dyckmans
FDP
Kassel
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Jörg van Essen
Jörg van Essen
FDP
Hamm - Unna II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Ulrike Flach
Ulrike Flach
FDP
Mülheim - Essen I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Otto Fricke
Otto Fricke
FDP
Krefeld I - Neuss II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Paul Klemens Friedhoff
Paul Klemens Friedhoff
FDP
Kleve
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Horst Friedrich
Horst Friedrich
FDP
Bayreuth
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Edmund Geisen
Dr. Edmund Geisen
FDP
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Wolfgang Gerhardt
Dr. Wolfgang Gerhardt
FDP
Hochtaunus
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Hans-Michael Goldmann
Hans-Michael Goldmann
FDP
Unterems
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Miriam Gruß
Miriam Gruß
FDP
Augsburg-Stadt
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Joachim Günther
Joachim Günther
FDP
Vogtland - Plauen
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Christel Happach-Kasan
Dr. Christel Happach-Kasan
FDP
Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Heinz-Peter Haustein
Heinz-Peter Haustein
FDP
Freiberg - Mittlerer Erzgebirgskreis
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Elke Hoff
Elke Hoff
FDP
Neuwied
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Birgit Homburger
Birgit Homburger
FDP
Konstanz
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Werner Hoyer
Dr. Werner Hoyer
FDP
Köln II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Michael Kauch
Michael Kauch
FDP
Dortmund I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Heinrich L. Kolb
Dr. Heinrich L. Kolb
FDP
Odenwald
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Hellmut Königshaus
Hellmut Königshaus
FDP
Berlin-Treptow-Köpenick
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Gudrun Kopp
Gudrun Kopp
FDP
Lippe I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Jürgen Koppelin
Jürgen Koppelin
FDP
Steinburg - Dithmarschen Süd
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Heinz Lanfermann
Heinz Lanfermann
FDP
Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Sibylle Laurischk
Sibylle Laurischk
FDP
Offenburg
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Harald Leibrecht
Harald Leibrecht
FDP
Neckar-Zaber
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Ina Lenke
Ina Lenke
FDP
Rotenburg - Verden
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
FDP
Starnberg
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Michael Link
Michael Link
FDP
Heilbronn
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Markus Löning
Markus Löning
FDP
Berlin-Steglitz-Zehlendorf
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Horst Meierhofer
Horst Meierhofer
FDP
Regensburg
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Patrick Meinhardt
Patrick Meinhardt
FDP
Karlsruhe-Land
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Jan Mücke
Jan Mücke
FDP
Dresden II - Meißen I
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Burkhardt Müller-Sönksen
Burkhardt Müller-Sönksen
FDP
Landesliste
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dirk Niebel
Dirk Niebel
FDP
Heidelberg-Weinheim
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Hans-Joachim Otto
Hans-Joachim Otto
FDP
Frankfurt am Main I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Detlef Parr
Detlef Parr
FDP
Mettmann II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Cornelia Pieper
Cornelia Pieper
FDP
Halle
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Gisela Piltz
Gisela Piltz
FDP
Düsseldorf I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Jörg Rohde
Jörg Rohde
FDP
Erlangen
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Frank Schäffler
Frank Schäffler
FDP
Herford - Minden Lübbecke II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Konrad Schily
Dr. Konrad Schily
FDP
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Marina Schuster
Marina Schuster
FDP
Roth
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Hermann Otto Solms
FDP
Gießen
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Max Stadler
Dr. Max Stadler
FDP
Passau
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Rainer Stinner
Dr. Rainer Stinner
FDP
München-Ost
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Carl-Ludwig Thiele
Carl-Ludwig Thiele
FDP
Stadt Osnabrück
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Florian Toncar
Florian Toncar
FDP
Böblingen
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Christoph Waitz
Christoph Waitz
FDP
Leipziger Land - Muldentalkreis
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Guido Westerwelle
FDP
Bonn
Stimmverhalten: dagegen gestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Claudia Winterstein
FDP
Stadt Hannover I
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Dr. Volker Wissing
Dr. Volker Wissing
FDP
Südpfalz
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Hartfrid Wolff
Hartfrid Wolff
FDP
Waiblingen
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Martin Zeil
Martin Zeil
FDP
München-Land
Stimmverhalten: dagegen gestimmt
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #15
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.10.11. In Ihrer Anfrage schildern Sie, dass die Cousine Ihres Mannes einen Deutschsprachkurs an der Universität Wuppertal belegen wollte und auf Grund Ihres Alters abgelehnt wurde. Das Verbot Menschen auf Grund Ihres Alters nicht zu diskriminieren, findet im Bildungsbereich leider nur auf private Bildungseinrichtungen Anwendung. Universitäten sind nach Art 3 GG lediglich an den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Dies bedeutet, dass Universitäten ohne sachlichen Grund Menschen nicht willkürlich auf Grund des Alters benachteiligen dürfen. In dem von Ihnen geschilderten Fall werden zwar ältere Studenten gegenüber jüngeren benachteiligt. Dies geschieht jedoch nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund. Wenn die Universität nur begrenzt Plätze für einen Studienkurs vergeben kann, kann sie eine Auswahl nach sachlichen Kriterien wie Alter und Leistung vornehmen mit dem Ziel gerade junge Nachwuchskräfte zu fördern.
Ich bedauere Ihnen keine Antwort geben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Isabella Zienicke
Referentin
________________________
Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
von: anna
am: 29.10.2011 13:04
Kommentar #14
...stimme zu, ich such nun seit geschlagenen 2,5 Jahren eine bezahlbare, und "angemessene" nach Amtsaussagen passende Wohnung.. ich komm mir schon wie aussetzig vor, wenn ich meine erw. Sohn nicht hätte, stünde ich auch auf der Straße und meine beiden Kätzchen wären schon laaange im Tierheim. So siehts in Deutschland- ach so tollen LKr. Starnberg mit der größten Millionärsdichte in Bayern aus. Für die Normalos ohne Job(weils oft aus ges./psychisch- seelischen Gründen nicht geht) gibts keine Wohnungen...dabei würd ich im Garten,Haus, Tier u.Kinderbetreuung helfen und bin sehr sozial eingestellt.. aber!!! man hat keine Wohnung für mich...
von: Casis a. Sta
am: 24.09.2011 00:06
Kommentar #13
Berechtigte Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gibt es mit gegensätzlichen Begründungen. Einerseits wird kritisiert, dass wesentliche Bereiche der Diskriminierung von dem AGG nicht behandelt werden, so z.B. Diskriminierung auf Grund sozialer Herkunft. Gegenstand der Kritik ist andererseits die Einschränkung der Privatautonomie, der bürokratische Aufwand sowie schwierige Abgrenzungsfragen zwischen erlaubter und verbotener Ungleichbehandlung.

Dies ist absichtlich so gehandhabt, weil man ansonsten die Ungleichbehandlung und gezielte Benachteiligung von Männer und Jungen straffällig stellen müsste. Schauen wir uns diese Gender Center an, für die Gleichstellung die einseitige Förderung des weiblichen Gechlechts bedeutet und die Gesamtheit aller Gleichstellungsbeauftragten nicht männlich sind.
von: Koruptus
am: 06.10.2009 13:40
Kommentar #12
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz wurden lediglich die Richtungsschilder als sanktionierbare Rahmenbedingungen für den Weg in die Gender Ideologie festgeschrieben. Das gerade hierzulande, die Intoleranz Konjunktur hat, liegt darin, dass der Staat Enteignungen und Umverteilungen zum Schaden und zum Nachteil der eigenen Bevölkerung vollzieht.
von: Koruptus
am: 06.10.2009 13:30
Kommentar #11
Leider kann man Toleranz nicht per Antidiskriminierungs-Gesetz erzwingen (allenfalls eine Art Pseudo-Toleranz, die im Ernstfall nicht trägt).
Es gibt aber Dinge, die gesetzlich geregelt werden sollten und zwar dringend!
Es ist ein absolutes Unding, daß Behinderte, die einen Job haben und davon im Prinzip auch leben können, durch ihren Bedarf an Pflege oder Unterstützung im Haushalt quasi im selben Topf landen wie ein Hartz IV Empfänger. (Ebenso wie bei diesen bedient sich dann der Staat bzw. die Stadt, sobald ein Behinderter mit Hilfspersonal im Lotto gewinnt oder eine Erbschaft macht: Der darf dann nämlich seine Pfleger zum großen Teil selbst bezahlen bis alles aufgebraucht ist.) Das bedeutet, ein schwerbehinderter Mensch ist de facto von Erbschaften ausgeschlossen bzw. kann sie nicht frei verwenden, auch dann nicht wenn er seinen Lebensunterhalt durch eine Arbeit allein bestreitet.
Die Zuschüsse für Behinderte müssen vollständig weg von den Kommunen und besser auch weg von den Ländern auf den Bund verlagert werden. Alles, was unmittelbar mit Pflege, Hilfe im Haushalt usw. zu tun hat, also behnderungsbedingt ist, muß weitestgehend unabhängig vom Einkommen bezahlt werden, damit sich auch für behinderte Menschen Arbeitsleistung lohnt. Jetzt bedeutet mehr Arbeitsleistung für viele nur mehr Eigenanteile bei der Finanzierung der Pflege usw.
Es ist indiskutabel, daß jemand, der aufgrund einer Behinderung mit Assistenz lebt, diese Assistenz für Zeiten wie Urlaub nicht im erforderlichen Umfang bezahlt bekommt, was einem Urlaubsverbot gleichkommt. Da keine Pflegekraft bereit ist, 1 oder sogar 2 Wochen am Stück 24 Stunden am Tag zu arbeiten (und das ja auch gegen jedes Arbeitsrecht verstoßen würde) ist es unumgänglich, 2 Helfer mit in den Urlaub zu nehmen, die sich abwechseln können. Bezahlt wird aber nur einer, was praxisfern ist. Im Ergebnis bedeutet das für viele, daß sie keinen Urlaub machen können, was ja aufgrund der besonderen Erfordernisse oft sowieso schon teurer oder mit mehr Aufwand verbunden ist.
Noch schlimmer Im Krankenhaus. Da entfällt der Anspruch auf die gewohnten Helfer, weil ja Pflegepersonal da ist. Aber die Notrufknöpfe sind oft unerreichbar, die Türen aus dem Rollstuhl heraus nicht zu öffnen und je nach Art und Umfang der Behinderung wäre das vorhandene Krankenhauspersonal nicht nur zeitlich überfordert. Zudem sind die Bedürfnisse Behinderter manchmal so speziell (z.B. Lagerung, aber auch anderes), daß es mehrere Tage dauern würde bis selbst eine versierte Krankenschwester die individuell möglichen und erforderlichen Handgriffe erlernt hätte. Diese sind eben nicht Inhalt der Ausbildung von Krankenhauspersonal und können es auch nie sein, weil die individuellen Bedürfnisse viel zu unterschiedlich sind. Ein falscher Handgriff kann aber gesundheitliche Folgen haben, die dann schnell teurer werden als es eine eingearbeitete Begleitperson wäre.
Und warum werden Ärzte, Apotheken, Museen, Kneipen, Kinos usw. nicht mit einer kleinen Strafsteuer belegt, wenn sie nicht für einen rollstuhlgerechten Zugang sorgen? Dieses Geld kann dann als Zuschuß an diejenigen umverteilt werden, die sich um behindertengerechte Zugänge bemühen, sie aber nicht oder nur schwer finanzieren können.
Im übrigen ist alles was für Rollstuhlfahrer gut ist (z.B. Rampen statt Treppen), automatisch auch gut für Senioren und Menschen mit Kinderwagen oder Fahrrädern.
Oder schreibt den Architekten und verwandten Berufen endlich in die Studienordnung hinein, daß sie sich mit barrierefreiem Bauen auseinandersetzen müssen. Das steht immer noch nicht im Lehrplan. Wen wundert es dann, daß die fertigen Studierten immer noch oft vergessen, daß es auch Rollstuhlfahrer, Blinde, Gehörlose usw. gibt, die sich auch auf den Straßen und in den Häusern zurechtfinden und bewegen können müssen. Die Kosten für Umbauten sind fast immer viel höher als bei von vornherein guter Planung - und die Ergebnisse bei frühzeitiger barrierefreier Planung sind obendrein auch noch viel besser.
Das sind alles Felder mit Regelungsbedarf, wo es nicht nur um äußere Schönheitsreparaturen oder hohle political correctness geht sondern um ganz konkrete Teilhabe.
Und die Liste könnte noch Bücher füllen ...
von: hei
am: 06.06.2009 04:09
Ihr Kommentar zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis