Antidiskriminierungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, stand am 29. Juni 2006 zur Abstimmung im Bundestag. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen votierten geschlossen für den Gesetzentwurf, von der CDU/CSU-Fraktion gab es 18 Nein-Stimmen. Die FDP-Fraktion lehnte das AGG geschlossen ab. Bei der Fraktion Die Linke gab es Ablehnungen und Enthaltungen.
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Abstimmungsverhalten: GRÜNE
Kerstin Andreae
Kerstin Andreae
GRÜNE
Freiburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Marieluise Beck
Marieluise Beck
GRÜNE
Bremen I
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Volker Beck
Volker Beck
GRÜNE
Köln II
Stimmverhalten: zugestimmt, 2 Fragen zur Abstimmung bekommen
Cornelia Behm
Cornelia Behm
GRÜNE
Cottbus - Spree-Neiße
Stimmverhalten: zugestimmt
Birgitt Bender
Birgitt Bender
GRÜNE
Stuttgart II
Stimmverhalten: zugestimmt
Matthias Berninger
Matthias Berninger
GRÜNE
Kassel
Stimmverhalten: zugestimmt
Alexander Bonde
Alexander Bonde
GRÜNE
Emmendingen-Lahr
Stimmverhalten: zugestimmt
Ekin Deligöz
Ekin Deligöz
GRÜNE
Neu-Ulm
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Thea Dückert
Dr. Thea Dückert
GRÜNE
Oldenburg - Ammerland
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Ursula Eid
Dr. Ursula Eid
GRÜNE
Nürtingen
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Hans Josef Fell
Hans Josef Fell
GRÜNE
Bad Kissingen
Stimmverhalten: zugestimmt
Kai Gehring
Kai Gehring
GRÜNE
Essen III
Stimmverhalten: zugestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt
GRÜNE
Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
Stimmverhalten: nicht beteiligt
Anja Hajduk
Anja Hajduk
GRÜNE
Hamburg-Nord
Stimmverhalten: zugestimmt
Britta Haßelmann
Britta Haßelmann
GRÜNE
Bielefeld
Stimmverhalten: zugestimmt
Winfried Hermann
Winfried Hermann
GRÜNE
Tübingen
Stimmverhalten: zugestimmt
Peter Hettlich
Peter Hettlich
GRÜNE
Döbeln - Mittweida - Meißen II
Stimmverhalten: zugestimmt
Priska Hinz
Priska Hinz
GRÜNE
Lahn-Dill
Stimmverhalten: zugestimmt
Ulrike Höfken-Deipenbrock
Ulrike Höfken-Deipenbrock
GRÜNE
Bitburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Anton Hofreiter
GRÜNE
München-Land
Stimmverhalten: zugestimmt
Bärbel Höhn
Bärbel Höhn
GRÜNE
Oberhausen - Wesel III
Stimmverhalten: zugestimmt
Thilo Hoppe
Thilo Hoppe
GRÜNE
Aurich - Emden
Stimmverhalten: zugestimmt
Ute Koczy
Ute Koczy
GRÜNE
Landesliste
Stimmverhalten: zugestimmt
Sylvia Kotting-Uhl
Sylvia Kotting-Uhl
GRÜNE
Karlsruhe-Stadt
Stimmverhalten: zugestimmt
Fritz Kuhn
Fritz Kuhn
GRÜNE
Heidelberg-Weinheim
Stimmverhalten: zugestimmt
Renate Künast
Renate Künast
GRÜNE
Berlin-Tempelhof-Schöneberg
Stimmverhalten: zugestimmt
Markus Kurth
Markus Kurth
GRÜNE
Dortmund I
Stimmverhalten: zugestimmt
Undine Kurth
Undine Kurth
GRÜNE
Harz
Stimmverhalten: zugestimmt
Monika Lazar
Monika Lazar
GRÜNE
Leipzig II
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Reinhard Loske
Dr. Reinhard Loske
GRÜNE
Leverkusen - Köln IV
Stimmverhalten: zugestimmt
Anna Lührmann
Anna Lührmann
GRÜNE
Main-Taunus
Stimmverhalten: zugestimmt
Jerzy Montag
Jerzy Montag
GRÜNE
München-Süd
Stimmverhalten: zugestimmt
Kerstin Müller
Kerstin Müller
GRÜNE
Köln III
Stimmverhalten: zugestimmt
Winfried Nachtwei
Winfried Nachtwei
GRÜNE
Münster
Stimmverhalten: zugestimmt
Brigitte Pothmer
Brigitte Pothmer
GRÜNE
Hildesheim
Stimmverhalten: zugestimmt
Claudia Roth
Claudia Roth
GRÜNE
Augsburg-Stadt
Stimmverhalten: zugestimmt
Krista Sager
Krista Sager
GRÜNE
Hamburg-Mitte
Stimmverhalten: zugestimmt
Elisabeth Scharfenberg
Elisabeth Scharfenberg
GRÜNE
Hof
Stimmverhalten: zugestimmt
Christine Scheel
Christine Scheel
GRÜNE
Aschaffenburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Irmingard Schewe-Gerigk
Irmingard Schewe-Gerigk
GRÜNE
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Gerhard Schick
Dr. Gerhard Schick
GRÜNE
Mannheim
Stimmverhalten: zugestimmt, 1 Frage zur Abstimmung bekommen
Grietje Staffelt
Grietje Staffelt
GRÜNE
Flensburg - Schleswig
Stimmverhalten: zugestimmt
Rainder Steenblock
Rainder Steenblock
GRÜNE
Pinneberg
Stimmverhalten: zugestimmt
Silke Stokar von Neuforn
Silke Stokar von Neuforn
GRÜNE
Stadt Hannover II
Stimmverhalten: zugestimmt
Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
GRÜNE
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Harald Terpe
Dr. Harald Terpe
GRÜNE
Rostock
Stimmverhalten: zugestimmt
Jürgen Trittin
Jürgen Trittin
GRÜNE
Göttingen
Stimmverhalten: zugestimmt
Wolfgang Wieland
Wolfgang Wieland
GRÜNE
Berlin-Mitte
Stimmverhalten: zugestimmt
Josef Philip Winkler
Josef Philip Winkler
GRÜNE
Koblenz
Stimmverhalten: zugestimmt
Margareta Wolf
Margareta Wolf
GRÜNE
Groß-Gerau
Stimmverhalten: zugestimmt
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #15
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.10.11. In Ihrer Anfrage schildern Sie, dass die Cousine Ihres Mannes einen Deutschsprachkurs an der Universität Wuppertal belegen wollte und auf Grund Ihres Alters abgelehnt wurde. Das Verbot Menschen auf Grund Ihres Alters nicht zu diskriminieren, findet im Bildungsbereich leider nur auf private Bildungseinrichtungen Anwendung. Universitäten sind nach Art 3 GG lediglich an den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Dies bedeutet, dass Universitäten ohne sachlichen Grund Menschen nicht willkürlich auf Grund des Alters benachteiligen dürfen. In dem von Ihnen geschilderten Fall werden zwar ältere Studenten gegenüber jüngeren benachteiligt. Dies geschieht jedoch nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund. Wenn die Universität nur begrenzt Plätze für einen Studienkurs vergeben kann, kann sie eine Auswahl nach sachlichen Kriterien wie Alter und Leistung vornehmen mit dem Ziel gerade junge Nachwuchskräfte zu fördern.
Ich bedauere Ihnen keine Antwort geben zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Isabella Zienicke
Referentin
________________________
Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
von: anna
am: 29.10.2011 13:04
Kommentar #14
...stimme zu, ich such nun seit geschlagenen 2,5 Jahren eine bezahlbare, und "angemessene" nach Amtsaussagen passende Wohnung.. ich komm mir schon wie aussetzig vor, wenn ich meine erw. Sohn nicht hätte, stünde ich auch auf der Straße und meine beiden Kätzchen wären schon laaange im Tierheim. So siehts in Deutschland- ach so tollen LKr. Starnberg mit der größten Millionärsdichte in Bayern aus. Für die Normalos ohne Job(weils oft aus ges./psychisch- seelischen Gründen nicht geht) gibts keine Wohnungen...dabei würd ich im Garten,Haus, Tier u.Kinderbetreuung helfen und bin sehr sozial eingestellt.. aber!!! man hat keine Wohnung für mich...
von: Casis a. Sta
am: 24.09.2011 00:06
Kommentar #13
Berechtigte Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gibt es mit gegensätzlichen Begründungen. Einerseits wird kritisiert, dass wesentliche Bereiche der Diskriminierung von dem AGG nicht behandelt werden, so z.B. Diskriminierung auf Grund sozialer Herkunft. Gegenstand der Kritik ist andererseits die Einschränkung der Privatautonomie, der bürokratische Aufwand sowie schwierige Abgrenzungsfragen zwischen erlaubter und verbotener Ungleichbehandlung.

Dies ist absichtlich so gehandhabt, weil man ansonsten die Ungleichbehandlung und gezielte Benachteiligung von Männer und Jungen straffällig stellen müsste. Schauen wir uns diese Gender Center an, für die Gleichstellung die einseitige Förderung des weiblichen Gechlechts bedeutet und die Gesamtheit aller Gleichstellungsbeauftragten nicht männlich sind.
von: Koruptus
am: 06.10.2009 13:40
Kommentar #12
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz wurden lediglich die Richtungsschilder als sanktionierbare Rahmenbedingungen für den Weg in die Gender Ideologie festgeschrieben. Das gerade hierzulande, die Intoleranz Konjunktur hat, liegt darin, dass der Staat Enteignungen und Umverteilungen zum Schaden und zum Nachteil der eigenen Bevölkerung vollzieht.
von: Koruptus
am: 06.10.2009 13:30
Kommentar #11
Leider kann man Toleranz nicht per Antidiskriminierungs-Gesetz erzwingen (allenfalls eine Art Pseudo-Toleranz, die im Ernstfall nicht trägt).
Es gibt aber Dinge, die gesetzlich geregelt werden sollten und zwar dringend!
Es ist ein absolutes Unding, daß Behinderte, die einen Job haben und davon im Prinzip auch leben können, durch ihren Bedarf an Pflege oder Unterstützung im Haushalt quasi im selben Topf landen wie ein Hartz IV Empfänger. (Ebenso wie bei diesen bedient sich dann der Staat bzw. die Stadt, sobald ein Behinderter mit Hilfspersonal im Lotto gewinnt oder eine Erbschaft macht: Der darf dann nämlich seine Pfleger zum großen Teil selbst bezahlen bis alles aufgebraucht ist.) Das bedeutet, ein schwerbehinderter Mensch ist de facto von Erbschaften ausgeschlossen bzw. kann sie nicht frei verwenden, auch dann nicht wenn er seinen Lebensunterhalt durch eine Arbeit allein bestreitet.
Die Zuschüsse für Behinderte müssen vollständig weg von den Kommunen und besser auch weg von den Ländern auf den Bund verlagert werden. Alles, was unmittelbar mit Pflege, Hilfe im Haushalt usw. zu tun hat, also behnderungsbedingt ist, muß weitestgehend unabhängig vom Einkommen bezahlt werden, damit sich auch für behinderte Menschen Arbeitsleistung lohnt. Jetzt bedeutet mehr Arbeitsleistung für viele nur mehr Eigenanteile bei der Finanzierung der Pflege usw.
Es ist indiskutabel, daß jemand, der aufgrund einer Behinderung mit Assistenz lebt, diese Assistenz für Zeiten wie Urlaub nicht im erforderlichen Umfang bezahlt bekommt, was einem Urlaubsverbot gleichkommt. Da keine Pflegekraft bereit ist, 1 oder sogar 2 Wochen am Stück 24 Stunden am Tag zu arbeiten (und das ja auch gegen jedes Arbeitsrecht verstoßen würde) ist es unumgänglich, 2 Helfer mit in den Urlaub zu nehmen, die sich abwechseln können. Bezahlt wird aber nur einer, was praxisfern ist. Im Ergebnis bedeutet das für viele, daß sie keinen Urlaub machen können, was ja aufgrund der besonderen Erfordernisse oft sowieso schon teurer oder mit mehr Aufwand verbunden ist.
Noch schlimmer Im Krankenhaus. Da entfällt der Anspruch auf die gewohnten Helfer, weil ja Pflegepersonal da ist. Aber die Notrufknöpfe sind oft unerreichbar, die Türen aus dem Rollstuhl heraus nicht zu öffnen und je nach Art und Umfang der Behinderung wäre das vorhandene Krankenhauspersonal nicht nur zeitlich überfordert. Zudem sind die Bedürfnisse Behinderter manchmal so speziell (z.B. Lagerung, aber auch anderes), daß es mehrere Tage dauern würde bis selbst eine versierte Krankenschwester die individuell möglichen und erforderlichen Handgriffe erlernt hätte. Diese sind eben nicht Inhalt der Ausbildung von Krankenhauspersonal und können es auch nie sein, weil die individuellen Bedürfnisse viel zu unterschiedlich sind. Ein falscher Handgriff kann aber gesundheitliche Folgen haben, die dann schnell teurer werden als es eine eingearbeitete Begleitperson wäre.
Und warum werden Ärzte, Apotheken, Museen, Kneipen, Kinos usw. nicht mit einer kleinen Strafsteuer belegt, wenn sie nicht für einen rollstuhlgerechten Zugang sorgen? Dieses Geld kann dann als Zuschuß an diejenigen umverteilt werden, die sich um behindertengerechte Zugänge bemühen, sie aber nicht oder nur schwer finanzieren können.
Im übrigen ist alles was für Rollstuhlfahrer gut ist (z.B. Rampen statt Treppen), automatisch auch gut für Senioren und Menschen mit Kinderwagen oder Fahrrädern.
Oder schreibt den Architekten und verwandten Berufen endlich in die Studienordnung hinein, daß sie sich mit barrierefreiem Bauen auseinandersetzen müssen. Das steht immer noch nicht im Lehrplan. Wen wundert es dann, daß die fertigen Studierten immer noch oft vergessen, daß es auch Rollstuhlfahrer, Blinde, Gehörlose usw. gibt, die sich auch auf den Straßen und in den Häusern zurechtfinden und bewegen können müssen. Die Kosten für Umbauten sind fast immer viel höher als bei von vornherein guter Planung - und die Ergebnisse bei frühzeitiger barrierefreier Planung sind obendrein auch noch viel besser.
Das sind alles Felder mit Regelungsbedarf, wo es nicht nur um äußere Schönheitsreparaturen oder hohle political correctness geht sondern um ganz konkrete Teilhabe.
Und die Liste könnte noch Bücher füllen ...
von: hei
am: 06.06.2009 04:09
Ihr Kommentar zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis