Ansgar Heveling (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ansgar Heveling
Geburtstag
03.07.1972
Berufliche Qualifikation
Referent und stellvertretender Leiter im Ministerbüro des Finanzministeriums NRW
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Korschenbroich
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
42,3%
Landeslistenplatz
-, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Den von Ihnen formulierten Vorwurf regelmäßiger Gesetzesbrüche bei der industriellen Haltung von Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Zunächst möchte ich vorausschicken, dass der Tierschutz in der Politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen hohen Stellenwert einnimmt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Ministerialbeamter (Oberregierungsrat), Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Katholische Pfarrgemeinde St. Andreas, Korschenbroich, Mitglied des Kirchenvorstandes
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Ansgar Heveling
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Frage zum Thema Wirtschaft
12.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Heveling,

als langjähriger CDU-Wähler muss ich nun ernsthaft überlegen, ob ich erstmals in meinem Leben eine andere Partei im kommenden Jahr wähle.
Ich finde es skandalös, dass der Bundestag im November -still und heimlich- ein Gesetz beschliesst, dass Inhaber einer Kapitallebensversicherung nicht mehr an den stillen Reserven auf festverz. Wertpapiere beteiligt werden. Im kommenden Jahr habe ich eine LV-Fälligkeit und werde viel weniger durch diesen Beschluss herausbekommen. Wie viel weniger kann mir die Debeka zur Zeit noch nicht einmal genau nennen.
Haben Sie auch für dieses Gesetz votiert? Sind Ihnen die Konsequenzen für die Bürger, die jahrelang oder jahrzehntelang privat Vorsorge betrieben haben, bewußt? Kein ökonomisch denkender Bürger wird -wenn er sich informiert hat, in den kommenden Jahren mehr eine LV oder Rentenversicherung abschliessen! Wollen Sie das?

Weiterhin finde ich es skandalös, dass die Bundesregierung im aktuellen Umfeld -in einem unerwartet gut verlaufenen Jahr 2012- keinen ausgeglichenen Haushalt erreicht. Wenn nicht 2012 - wann dann?
Immer alles hinausschieben - nur keine Lösung jetzt und hier. Wir Bürger müssen auch mit unseren Einnahmen auskommen und können nicht ewig über unsere Verhältnisse leben.
Es muss mehr gespart werden - und zwar sofort. Wir Bürger haben die Zeichen der Zeit erkannt, die Bundesregierung anscheinend noch nicht (so ganz).

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Ansgar Heveling
bisher keineEmpfehlungen
22.01.2013
Ansgar Heveling
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Bewertungsreserven von Versicherungen. Gerne möchte ich Ihnen schildern, wie es sich mit dieser Sachlage aktuell verhält.
Viele Versicherte sind wegen der aktuellen Berichterstattung und Diskussion zu Veränderungen bei ihren Verträgen über eine Kapitallebensversicherung verunsichert.
Zum besseren Verständnis ist es hier zunächst wichtig zu wissen, dass sich der Auszahlungsbetrag eines Lebensversicherungsvertrages regelmäßig aus drei Elementen zusammensetzt. Dabei handelt es sich um
1. die bei Vertragsabschluss garantierte Leistung
2. die Überschussbeteiligung einschließlich des erst zum Vertragsende feststehenden Anteils am Schlussgewinn
3. die Beteiligung an den so genannten Bewertungsreserven.
Nur bei den Bewertungsreserven soll sich durch die Neuregelung etwas ändern: Nach der Neuregelung kann die Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an den Bewertungsreserven in einem bestimmten Fall gekürzt werden. Dieser Fall tritt ein, wenn die Marktzinsen zu niedrig sind. Denn dann besteht die Gefahr, dass das Versicherungsunternehmen nicht mehr genügend Erträge erzielen kann, um den verbleibenden Versicherten die ihnen bei Auslaufen ihrer Verträge zustehende garantierte Leistung und Überschussbeteiligung zahlen zu können. Die Neuregelung verhindert somit, dass die jetzt ausscheidenden Versicherten, den Kapitalbestand zu Lasten der verbleibenden Versicherten zu sehr verbrauchen.
Versicherte werden erst seit 2008 überhaupt an den Bewertungsreserven beteiligt, und zwar zu 50 Prozent. Im Übrigen ist es gar nicht möglich, ein Versprechen über Bewertungsreserven abzugeben, da diese erst am Ende der Laufzeit feststehen und im Zeitablauf stark schwanken. Aus diesem Grund ist es Versicherungsunternehmen auch verboten, mit der Höhe der Bewertungsreserven zu werben.
Das von den Versicherten eingezahlte Geld legt das Versicherungsunternehmen zum Beispiel in sicheren Bundesanleihen an.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Preis für eine solche Bundesanleihe im Bestand des Versicherungsunternehmens am Markt über den Preis steigt, zu dem das Versicherungsunternehmen diese Anleihe ursprünglich erworben hat. Bei festverzinslichen Wertpapieren wie Bundesanleihen entstehen Bewertungsreserven insbesondere in Marktsituationen wie der augenblicklichen Niedrigzinsphase. Der Grund dafür ist, dass einige Wertpapiere vor langer Zeit mit einem wesentlich höheren Zinssatz ausgegeben wurden.
Lassen Sie mich dies an einem Beispiel verdeutlichen: Eine Bundesanleihe mit einem Nominalwert von 100 wurde im Jahre 1986 mit einem Zinssatz von 6 Prozent ausgegeben. Gegenwärtig wird die Anleihe zu einem Kurs von 120 Euro gehandelt. Der Kursgewinn in Höhe von 20 Euro - also der Differenz zwischen dem Nominalwert von 100 und dem gegenwärtigen Kurs von 120 - ist keine dauernde Wertsteigerung. Denn bei Fälligkeit der Anleihe im Jahr 2016 wird das Versicherungsunternehmen lediglich den Nominalwert von 100 Euro zurückerhalten. Die Anleihe ist derzeit nur deshalb so wertvoll geworden, weil sie noch vier weitere Jahre Zinsen von 6 Prozent einbringt, wohingegen aktuell gehandelte Anleihen nur etwa zu 1 Prozent verzinst werden.
Die unveränderte Beibehaltung der gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2008 würde in diesem Beispiel dazu führen, dass die Versicherten, deren Verträge aktuell fällig werden, Bewertungsreserven aus dieser Anleihe von 10 Euro (50 Prozent von 20 Euro) ausgezahlt bekommen würden. Dem Versicherungsunternehmen stehen diese 10 Euro selbst aber gar nicht unmittelbar zur Verfügung. Die Wertsteigerung ist nämlich nur vorübergehend und besteht sozusagen nur "auf dem Papier". Das Versicherungsunternehmen muss deshalb die 10 Euro aus dem allen Versicherten zugehörigen Kapitalbestand erbringen. Dies führt dazu, dass der für die große Gemeinschaft der beim Versicherungsunternehmen verbleibenden Versicherten vorgesehene Kapitalbestand aufgezehrt wird und zukünftig nur geringere Erträge erwirtschaften kann.
An den Bewertungsreserven wird ein Versicherter normalerweise beim Ablauf seines Versicherungsvertrags beteiligt. Entscheidend für die Höhe der Auszahlung sind daher die zu diesem Zeitpunkt aktuell bestehenden Bewertungsreserven. Da es sich um eine stichtagsbezogene Betrachtung handelt, kommt es angesichts der gegenwärtigen großen Schwankungen bei den Zinssätzen zu großen Ungleichgewichten. D.h. Versicherte erhalten je nach augenblicklichem Stand der Kapitalmärkte höhere oder geringere Zuflüsse aus den Bewertungsreserven. Dies ist mit dem Gedanken einer gerechten Verteilung innerhalb der Versichertengemeinschaft nicht zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs zufällig bestehende Bewertungsreserven haben nichts mit den langjährigen Beiträgen der Versicherten zu ihrer Altersvorsorge zu tun. Würde man sie mit den gerade auslaufenden Lebensversicherungsvorhaben ausschütten, ginge das ganz und gar zu Lasten der später fällig werdenden Verträge. Die Neuregelung verhindert, dass die ausscheidenden Versicherten gegenüber den verbleibenden Versicherten bevorzugt werden.
Um unangemessenen Kürzungen bei in den nächsten Jahren zur Auszahlung kommenden Versicherungsverträgen zu begegnen, sieht die Neuregelung vor, dass die Kürzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven gedeckelt wird. Diese Deckelung sollte mit der sogenannten Mindestzuführungsverordnung umgesetzt werden, die gleichzeitig mit den gesetzlichen Neuregelungen zum 21. Dezember 2012 in Kraft treten sollte.
Der Bundesrat hat allerdings in seiner Sitzung am 14. Dezember 2012 Einspruch gegen die Neuregelung erhoben. Dadurch tritt die Neuregelung nicht wie geplant zum 21. Dezember in Kraft. Grundsätzliche Einwände gegen die Zielrichtung der Regelung insgesamt wurden im Bundesrat zwar nicht erhoben, jedoch wird von einigen Ländern noch Diskussionsbedarf im Einzelnen gesehen. In einem gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, dem sogenannten Vermittlungsausschuss, wird die Neuregelung nun nochmals erörtert und nach einer Einigung gesucht. Der zeitliche Ablauf des weiteren Verfahrens ist noch nicht konkret festgelegt. Mit den Neuregelungen zu den Bewertungsreserven wird keine Verschiebung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Gunsten der Versicherungsunternehmen auf Kosten der Versichertengemeinschaft vorgenommen. Ziel der Regelung ist es vielmehr, für eine Beteiligung aller Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auch in der Zukunft Sorge zu tragen. Es geht bei der Neuregelung darum, die angemessene Kapitalausstattung des Versicherungsbestandes sicherzustellen und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der einzelnen Versicherungsnehmer zu schaffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage mit meinen Hinweisen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Heveling,

wie ich ihren Antworten vom 12.12.2012 auf die Fragen bez. des Leistungsschutzrechtes des entnehmen kann, stellen Sie folgendes dar:



Zitat Herr Heveling:
Die Verlage sind auf die Indizierung ihrer Erzeugnisse insbesondere in Suchmaschinen angewiesen. Vor allem die faktische Monopolstellung von Google, dessen Suchmaschine einen Marktanteil von rund 96 Prozent erreicht, hat zur Folge, dass eine Nichtindizierung der jeweiligen Presseerzeugnisse die Auffindbarkeit und Präsenz der Verlage im Internet erheblich einschränken würde. Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll den Verlagen und damit dem Journalismus in Deutschland eine faire Wettbewerbschance gegeben werden.
Zitat Ende



Was würde als nächstes passieren, wenn Google, wie in Belgien geschehen, sämtliche Verlage die auf eine Zahlung bestehen komplett aus dem Index entfernen würde?

Müsste es dann nicht zwangsläufig eine weitere Gesetzgebung bezüglich einer "must carry" Regelung geben?





Freundliche Grüße und einen guten Rutsch.

Antwort von Ansgar Heveling
bisher keineEmpfehlungen
08.01.2013
Ansgar Heveling
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Der von Ihnen zitierten Antwort auf eine vorherige Anfrage konnten Sie bereits entnehmen, aus welchen Gründen wir ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen wollen und weshalb es für einen ausgeglichenen Wettbewerb im Internet unabdingbar ist.

Zu der Einigung der belgischen Zeitungsverlage mit Google, die Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, ist zu sagen, dass dieser Kompromiss am Ende eines langjährigen Rechtsstreits steht. Die belgischen Verlage hatten zuvor in einem Verfahren den Verstoß gegen das Urheberrecht erfolgreich eingeklagt, woraufhin Google sämtliche Verbindungen zu den Internetseiten der Verlage entfernte. Nun wird Google auch nach der Einigung weiterhin keine Lizenzgebühren an die Verlage zahlen, da ein anderer Einigungsweg gefunden wurde. Der Kompromiss betrifft zudem nur etwa dreißig Prozent der belgischen Verlage, sodass von einer flächendeckenden Einigung nicht die Rede sein kann.

Der belgische Fall zeigt einmal mehr, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger für einen fairen Wettbewerb im Internet unbedingt notwendig ist. Die Verleger stehen so derzeit ohne eigene Rechtsposition da, mit dem sie Google, anderen Suchmaschinenanbietern oder Newsaggregatoren entgegen treten könnten. Nur deshalb ist es Google ungehindert möglich, die von den Verlagen im Internet angebotenen Inhalte für seine Geschäftszwecke zu nutzen und zu verwerten.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll diese Marktverzerrung zukünftig verhindern und den Verlagen in Deutschland eine faire Wettbewerbschance einräumen. Durch das neue Gesetz würde sich auch eine "must carry"-Regelung erübrigen, da die Verlage so eigenständig über Lizenzierungen verhandeln und Nutzungsrechte vergeben können.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB
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Frage zum Thema Soziales
06.06.2013
Von:

Betreff : Falsche Anrechnung der Unfall - mit der gesetzlichen Rente

Sehr geehrter Herr Ansgar Heveling ,

ist Ihnen bewusst , dass die Verrechnung der Unfall – mit der gesetzlichen Rente ( Altersrente ) falsch angewandt wird ?
Diese Verrechnung beider Renten wird im § 93 SGB VI geregelt .
Anders ausgedrückt : Der § 93 SGB VI ist hier nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern die Logik und Richtigkeit des im Gesetz fixierten Modus .
Die Darlegungen im § 93 SGB VI sind sehr komplex und bedürfen einer ausführlichen Erklärung , was aber sehr sehr viele Zeichen erfordert . Die nötige Menge der Zeichen stehen hier nicht zur Verfügung und sind deshalb in einem externen Schreiben unter www.rentenberechnung-info.de zusammen gefasst .
Wissen Sie Herr Ansgar Heveling , wie viel Unfallgeschädigte in der BRD leben ?
Es sind circa 8% der erwerbstätigen Arbeiter , die von Ihnen eine gerechte und soziale Politik erwarten .
Ist Ihnen bewusst , aus welcher Zeit der § 93 SGB VI stammt ?
Das Gesetz stammt noch aus der Bismarckzeit 1889 , also zu einer Zeit , als das Soziale laufen lernte .
Aber alle diese Fragen sind nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern diese eine Frage : Wissen Sie Ansgar Heveling , dass die beiden Renten falsch miteinander verrechnet werden ???
Wir können Sie nur darum bitten , sich dieser Sache anzunehmen . Es drängt in der Zeit , die Wahlen stehen vor der Tür und das Thema sollte bis dahin erledigt sein .
Halt , da fällt mir noch eine Frage ein . Was muss ich machen , damit ich mit
Ihnen , den Abgeordneten , kommunizieren kann in Schrift und/ oder telefonisch und nicht immer wieder von Ihrem Büro abgewiesen werde ??? Die Angelegenheit ist zu wichtig , um nicht mit meinem Volksvertreter persönlich zu reden .

Mit freundlichen Grüssen

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