Annette Widmann-Mauz (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Annette Widmann-Mauz
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Assistentin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Tübingen
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Die Abgabe kostenloser Arzneimittelpackungen (Naturalrabatte) von Pharmaunternehmen an Apotheken, die diese zu Lasten der GKV weiter verkauft haben, wurden mit dem AVWG untersagt. Um die Einsparungen, die den Unternehmen dadurch entstehen, der GKV zukommen zu lassen, erhält sie auf patentfreie Arzneimittel mit gleichen Wirkstoffen (sog.Generika), die von verschiedenen Pharmaunternehmen angeboten werden, einen Rabatt in Höhe von 10 Prozent. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Gothaer Versicherungsbank VVaG, Köln, Mitglied des Sozialpolitischen Beirates

Hallesche Krankenversicherung a.G., Stuttgart, Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., Stuttgart

Mitglied des Beirates

Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH, Osnabrück, Beratendes Mitglied im Reha-Ausschuss des Aufsichtsrates

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Zollernalbkreis, Balingen, Mitglied des Kreistages

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Fachhochschule Schwäbisch Hall - Hochschule für Gestaltung, Schwäbisch Hall, Mitglied des Kuratoriums (bis 31.10.2007)

Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V., München, Mitglied und Co-Beisitzerin für Politik im Präsidium

Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin, Mitglied und Vorsitzende des Beirates für Gesundheit

Neurologische Universitätsklinik, - Stiftung Neuromedizin

Gemeinschaftsstiftung zur Förderung

der neuromedizinischen Wissenschaft und Forschung, Münster, Mitglied des Kuratoriums

Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin, Mitglied des Kuratoriums

Versicherungsombudsmann e.V., Berlin, Mitglied des Beirates

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Gesundheit
04.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

ich gratuliere Ihnen zur Wiederwahl und danke für Ihre zügige Antwort. ( www.abgeordnetenwatch.de )

Ihre Auffassung, dass die vormalige rot-grüne Bundesregierung für die Pauschalierung der Regelleistung verantwortlich ist, entspricht den geschichtlichen Tatsachen. Meine Nachfrage an Fr. Dr. Reimann, was die SPD konkret unternommen habe, harrt noch der Beantwortung.

Ich fürchte jedoch, dass Ihr Verweis auf § 23 SGB II für die Deckung medizinisch notwendiger Fahrkosten zu kurz greift, wenn es sich nicht um eine vorübergehende Bedarfsspitze, sondern um einen längeren, unter Umständen lebenslangen Bedarf handelt.

Nämlich erlaubt § 23 SGB II nur eine Darlehensgewährung. Somit findet keine Entlastung, sondern nur eine Lastverschiebung in die Zukunft statt. Das Bundessozialgericht hat es ausdrücklich untersagt, die Pauschalierung der Regelleistung dadurch zu unterlaufen, dass ständig Darlehen gewährt werden und deren Rückzahlung erlassen wird (B 7b AS 14/06 R Abs. 20). Die Rechtslage ist insoweit bedauerlich aber klar.

Ich bin erfreut, dass die Union jedermann unabhängig vom Einkommen notwendige medizinische Versorgung garantieren möchte. Das ist jedoch bereits jetzt ersichtlich nicht gegeben.

Meine Frage daher:

Halten sie diesen Zustand bis 2011 für tragbar?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Annette Widmann-Mauz
bisher keineEmpfehlungen
06.11.2009
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie in Ihrer letzten Anfrage bereits geschrieben haben, werden die Modalitäten für Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der Krankentransport-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V geregelt. Für alle gesetzlich Krankenversicherten gelten demnach die gleichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Fahrten. Ob eine Krankenfahrt einer Patientin oder eines Patienten geboten ist, richtet sich unabhängig vom jeweiligen Einkommen bzw. des individuellen Lebensunterhalts ausschließlich nach medizinischen Kriterien.

Gerne zitiere ich Ihnen die konkrete Regelung aus der Krankentransport-Richtlinie:

§ 3 Notwendigkeit der Beförderung
(1) Voraussetzung für die Verordnung von Beförderungsleistungen ist, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Der zwingende medizinische Grund ist auf der Verordnung anzugeben. Liegt ein solcher zwingender medizinischer Grund nicht vor, z. B. Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholen von Verordnungen, ist die Verordnung unzulässig.
(2) Notwendig im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse sind in der Regel nur die Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort des Versicherten und der nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit. Die Notwendigkeit der Beförderung ist für den Hin- und Rückweg gesondert zu prüfen.

§ 4 Auswahl des Beförderungsmittels
Maßgeblich für die Auswahl des Beförderungsmittels gemäß der §§ 5 bis 7 ist ausschließlich die zwingende medizinische Notwendigkeit im Einzelfall unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Für die Auswahlentscheidung ist deshalb insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten und seine Gehfähigkeit zu berücksichtigen.

Wenn die in der Krankentransportrichtlinie enthaltenen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, dann ist eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch den Patienten aus medizinischen Gesichtspunkten grundsätzlich anzunehmen bzw. zumutbar.

Ich möchte Sie zudem noch auf die sogenannte Chronikerregelung aufmerksam machen, die die Zuzahlungen für medizinische Versorgung auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. Für Nicht-Chroniker gilt eine zwei Prozent-Regelung, um die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Grenzen zu halten. Diese Zuzahlungen können gegenüber der jeweiligen Krankenkasse geltend gemacht werden.

Ihr Fazit zum Zustand unseres Gesundheitswesens ist für mich nicht nachvollziehbar. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rangiert Deutschland weiterhin an der Spitze der 30 Mitgliedstaaten. Deutschland zeichnet sich international durch einen besonders leichten und breiten Zugang zur medizinischen Versorgung aus. Wir verfügen über einen umfassenden Leistungskatalog von kurativer Medizin über Rehabilitation, Prävention, Soziotherapie, Palliativmedizin, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz usw. Dies alles ist unabhängig von Alter oder Einkommen frei zugänglich, während die dazugehörigen Selbstbeteiligungen international im Mittelfeld liegen. Lassen Sie mich nochmals betonen, dass im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik der Union stets die Patienten und Versicherten stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
26.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wiedmann - Maunz,

ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zur Ernennung zur Staatssekretärin.

Ich würde demnächst gerne mit Ihnen nochmals das gekeime Getreide diskutieren.
Meinetwegen am 14.11.09 in Tübingen - Sprechstunde. Als letzter Gesprächspartner.

Thema : 1.Gesundheit kommt zu 80 % von den Lebensmittel
2. Bundesanstalt in Tübingen zu einem Europäischen Institut für gekeimte Samen für Mensch und Tiere organisieren

Ich kann inzwischen eine große Anzahl von Ergebnissen vorweisen.

Es kann aber auch ein anderer Termin sein. Ich brauche ca. 30 Minuten, wenn Sie mir die einräumen würden.

Nochmals alles Gute und viel Energie für Ihre neuen Aufgaben.

Ihr

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