Anne Krischok (SPD)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Umweltingenieurin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Referentin für wirtschaftlichen Verbraucherschutz
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Blankenese , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
(...) Für den Fall, dass die Initiative "Unser Hamburg - unser Netz" beim Volksentscheid erfolgreich sein wird, werden die Verträge mit E.ON und Vattenfall rück abgewickelt. Der Volksentscheid wird darum nicht leer laufen. (...)
Parlamentarische Arbeit
Vorsitz
Umweltausschuss
Ordentliches Mitglied
Eingabeausschuss
Ordentliches Mitglied
Stadtentwicklungsausschuss
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krischok,

zu den ausgehandelten Beteiligungsverträgen zwischen der Stadt Hamburg und Vattenfall bzw. E.on sind mehrere Gutachten erstellt worden. Das Gutachten der Kanzlei Boos, Hummerl & Wegerich ist zu folgenden Ergebnissen gekommen, zu denen ich jeweils eine Frage stelle:
1. Die Mitbestimmung bei der Minderheitsbeteiligung von 25,1% geht nicht über den hierbei üblichen Einfluss hinaus und ist sehr gering. Sehen Sie das auch so?
2. Während der Konzessionsvergabe hat es keine zusätzlichen Verhandlungen mit anderen Unternehmen gegeben. Anderenfalls wären höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse für die Stadt Hamburg erzielt worden. Welche Gründe gab es für den Verzicht auf Verhandlungen mit weiteren Unternehmen?
3. Die Art der Kaufpreisermittlung birgt ein hohes Risiko stark überhöhter Kaufpreise. Wie schätzen Sie das Risiko ein und wie sehen Sie die Möglichkeiten einer späteren Kaufpreisanpassung?
4. Die Garantiedividende, die die Energiekonzerne der Stadt auf den Kaufpreis zahlen, ist zu niedrig bemessen. Sie kann einseitig von den Konzernen gekündigt werden. Bei zu hohem Kaufpreis kann die Stadt den Kredit nicht mehr aus der Gewinnbeteiligung bedienen und müsste aus der Beteiligung aussteigen, wobei die Konzessionen bei den Konzernen verbleiben. Wie beurteilen Sie diese Regelung?
5. Wird z.B. der Volksentscheid gewonnen, wird die Beteiligung beendet und die Stadt erhält nur den Kaufpreis zurück, aber keinen Ausgleich für Inflation oder eine mögliche Wertsteigerung der Unternehmen. Die Stadt könnte außerdem auf einem bereits aufgenommenen und weiter laufenden Kredit sitzen bleiben. Wie beurteilen Sie hier die Risiken für die Stadt Hamburg?
6. Über Dienstleistungsverträge zwischen den Netzgesellschaften und anderen Vattenfall-Töchtern können große Beträge in den Vattenfall-Konzern abgezogen werden. Die Stadt kann dies aber erst nach fünf Jahren überprüfen und beschränken. Wie sehen Sie diese Problematik?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Anne Krischok
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2012
Anne Krischok
Nachfolgend meine Antwort an Frau :


Sehr geehrte Frau ,

gerne beantworte ich nachfolgend Ihre Fragen.

Zur Frage 1. Die Mitbestimmung bei der Minderheitsbeteiligung von 25,1% geht nicht über den hierbei üblichen Einfluss hinaus und ist sehr gering. Sehen Sie das auch so?

Nein. Der Senat hat neben der 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften in einem zusätzlichen Kooperationsvertrag weitere Vereinbarungen mit Vattenfall und E.ON vereinbart:

Die Fernwärme wird künftig klimafreundlicher und effizienter in einem hocheffizienten Gas-Dampf-Turbinen-Kraftwerk (GuD-Kraftwerk) erzeugt. Damit wird die vielerorts umstrittene Moorburg-Trasse überflüssig. Das alte Heizkraftwerk Wedel wird durch ein effizientes Gaskraftwerk ersetzt - so wie es die SPD bereits gefordert hatte, bevor der CDU-GAL-Senat das Kohlekraftwerk Moorburg genehmigte.

Mit zusätzlichen Speichern am Standort des neuen GuD-Kraftwerk und in Tiefstack sowie "Power to Gas" (eine Technik zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien) soll dafür gesorgt werden, dass die rasant wachsenden Erneuerbaren Energien auch effizient genutzt werden können. Speichertechnologien werden dringend gebraucht, gerade für die Verwendung von Windenergien in der Nord- und Ostsee, da Pumpwasserspeicher, Druckluftspeicher oder Elektroautos sowie der kostspielige und mancherorts umstrittene Ausbau der Netze dazu nicht ausreichen. Bislang tut sich die Bundesrepublik schwer mit der Unterstützung und der Forcierung dieser für die Energiewende absolut notwendigen Speicherkapazitäten. In Hamburg wird das jetzt in Angriff genommen.

Mit einem umfangreichen Zubau von Blockheizkraftwerken und ihre Zusammenschaltung zu sog. virtuellen Kraftwerken wird in Hamburg die effiziente dezentrale Energieerzeugung ausgebaut. Insgesamt werden die Energieversorger in Hamburg 1,6 Mrd. Euro investieren. Das ist vertraglich festgelegt.

Auch Elektromobilität und sogenannter smart grid (ein intelligentes Stromnetz, das die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern ermöglicht) werden weiter voran gebracht. Dazu kommen noch zahlreiche weitere, für die Energiewende wichtige Maßnahmen. (Siehe dazu: Drucksache 20/2392)

Insgesamt verpflichten sich die beiden Partner-Unternehmen zu einer deutlichen Reduzierung der CO2-Emissionen. E.ON Hanse will bis 2015 gegenüber 2008 15% und Vattenfall will bei der Fernwärme bis 2020 im Vergleich zu heutigen Zustand 27% CO2 einsparen.

Durch die Vereinbarungen mit den Energieversorgern zu einem "Energiekonzept für Hamburg" wird es gelingen, in der Hansestadt einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten und die Energiewende anzuschieben. Allein mit einer 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften, deren Tätigkeitsgebiet bei Strom und Gas nach dem EnergiewirtschaftsGesetz auf den Netzbetrieb beschränkt ist, hätte man diese Maßnahmen nicht erreichen können. Auch der vollständige Erwerb der Netze würde uns in Sachen Energiewende und Klimaschutz erst mal nicht weiter bringen. Allein das Eigentum an den Netzen bewirkt keine Energiewende.

In den paritätisch besetzen Aufsichtsräte (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer) aller drei Netzunternehmen Unternehmen besetzt die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement - HGV - die Hälfte der Arbeitgeberbank.
Zu den Mitbestimmungsrechten der HGV:
Diese beziehen sich auf Abschluss und Veränderung von Unternehmensverträgen, Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung, Zustimmung zu Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, Erlass und Änderungen von Geschäftsordnungen (soweit darin Zustimmungserfordernisse aufgestellt oder geändert werden), Beschlussfassung über den jährlichen Investitionsplan, die Wahl des Abschlussprüfers und die Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Außerdem bestehen Informations- und Prüfungsrechte hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, über verlustbringende Geschäfte und die Ursachen von Verlusten sowie über Ursachen des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.

Aufsichtsräte haben nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Sie haben vor allem eine Kontrollfunktion. Das gilt auch für die der Netzgesellschaften. Deshalb hat der Senat mit den Konzernen zusätzlich eine Reihe von Zielen und Investitionen für Klimaschutz und Energiewende - u.a. für ein GuD-Kraftwerk für die Fernwärme und die Investition in Speichertechnologien für Erneuerbare Energien - von insgesamt 1,6 Mrd. Euro und deren Unterstützung des "Energiekonzepts für Hamburg" vereinbart. Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der Mehrheitsgesellschafter keine Entscheidung treffen.
Eine Übertragung von Gesellschaftsteilen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Partners, ist bis Ende 2017 unzulässig. Danach stehen den Partnern jeweils ein Vorkaufsrecht und ein Mitveräußerungsrecht zu.

Die Umsetzung der Verträge und der energiepolitischen Vereinbarungen sollen zudem nach dem Willen der SPD-Fraktion eng durch Parlament und Öffentlichkeit begleitet und kontrolliert werden. Die Unternehmen bzw. Gesellschaften sind verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft abzulegen und entsprechende Einblicke in die Geschäfte und die Investitionsplanungen zu geben.

Zur Frage 2.: Während der Konzessionsvergabe hat es keine zusätzlichen Verhandlungen mit anderen Unternehmen gegeben. Anderenfalls wären höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse für die Stadt Hamburg erzielt worden. Welche Gründe gab es für den Verzicht auf Verhandlungen mit weiteren Unternehmen?

Bei den Verhandlungen mit den beiden Konzernen ging es nicht um die Konzessionen. Die Konzessionen für Strom und Gas müssen entsprechend Gesetz separat ausgeschrieben und diskriminierungsfrei vergeben werden. Das Wegenutzungsrecht für Fernwärme unterliegt nicht diesem Gesetz. Deshalb musste die Stadt beim Sondernutzungsvertrag mit Vattenfall Wärme keine Ausschreibung vornehmen. In den jetzt abgeschlossenen Verträgen ist vereinbart, dass sich die Netzgesellschaften für Strom und Gas jeweils um die Konzessionen bewerben. Sollten Dritte bei der Konzessionsvergabe zum Zuge kommen, werden die Verträge zwischen der Stadt und den Energieversorgern rück abgewickelt. Eine Bindung der Konzessionsvergabe an eine Beteiligung ist nach dem sog. Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur nicht zulässig.

Zur Frage 3.: Die Art der Kaufpreisermittlung birgt ein hohes Risiko stark überhöhter Kaufpreise. Wie schätzen Sie das Risiko ein und wie sehen Sie die Möglichkeiten einer späteren Kaufpreisanpassung?

Die Stadt Hamburg hat sich in 2011 ausführlich über den Wert der Energienetze informiert. Dazu wurden von den Energieunternehmen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt und durch Wirtschaftsgutachter und eigenen Rechts-, Unternehmens- und Energieexpertinnen und -experten genau geprüft. Das Ergebnis der Prüfungen und Verhandlungen mit den Energieunternehmen waren die jeweiligen Kaufpreise für das Strom-, Gas- und Fernwärmenetz.

Die Stadt hat zudem einem Kaufpreisrisiko vorgebeugt. Entsprechend den Verträgen können nach fünf Jahren Anpassungen vorgenommen werden, falls dies erforderlich sein sollte. Kaufpreisanpassungen für Gas und Fernwärme sind ab 2018 und für Strom ab 2019 vorgesehen. Die Kaufpreisanpassungen sind nach oben und unten begrenzt: für Strom und Fernwärme auf -+/-10%, für Gas auf +/- 20%.

Bei der Garantiedividende handelt es sich nicht um eine Gewinnbeteiligung, sondern um einen festen Zinssatz auf den jeweiligen Kaufpreis der Netze. Die in den Verträgen so genannten Gewinnabführungsverträge (Garantiedividende) werden für Gas und Fernwärme bis zum 31.12.2017 und für Strom bis zum 31.12.2018 fest abgeschlossen. Die Stadt erhält diese Dividende in gleichbleibender Höhe, unabhängig davon, wie gut oder schlecht das Geschäft im Einzelnen läuft.

Für die Strom- und Gasnetzbeteiligung bewegt sie sich im Rahmen dessen, was nach dem Leitfaden von Bundesnetzagentur und Kartellamt für diesen regulierten Energiebereich zulässig ist.
Bei der unregulierten Fernwärme ist berücksichtigt worden, dass das Fernwärmegeschäft bei mittelfristig rückläufiger Nachfrage (Erfolg vermehrter Wärmedämmung und Klimawandel) mit einem betriebswirtschaftlichen Risiko belastet ist. Da dieses Risiko allein vom Fernwärmeversorger getragen wird, muss es sich in der Höhe der an die Stadt zu zahlenden Garantiedividende abbilden.
Was die Refinanzierung des Kaufpreises angeht, so sind in den Verträgen Anpassungsklauseln vorgesehen.

Zur Frage 4: Die Garantiedividende, die die Energiekonzerne der Stadt auf den Kaufpreis zahlen, ist zu niedrig bemessen. Sie kann einseitig von den Konzernen gekündigt werden. Bei zu hohem Kaufpreis kann die Stadt den Kredit nicht mehr aus der Gewinnbeteiligung bedienen und müsste aus der Beteiligung aussteigen, wobei die Konzessionen bei den Konzernen verbleiben. Wie beurteilen Sie diese Regelung?

Hier verweise ich auf meine Antwort zur Frage 3.
Sollte von Seiten der Energiekonzerne diese Garantiedividende gekündigt werden, hat die Stadt Hamburg das Recht, den gesamten Vertrag rück abzuwickeln, die Beteiligung zu beenden und den Kaufpreis zzgl. der bis dahin geltenden Garantiedividende erstattet zu bekommen.

Zur Frage 5: Wird z.B. der Volksentscheid gewonnen, wird die Beteiligung beendet und die Stadt erhält nur den Kaufpreis zurück, aber keinen Ausgleich für Inflation oder eine mögliche Wertsteigerung der Unternehmen. Die Stadt könnte außerdem auf einem bereits aufgenommenen und weiter laufenden Kredit sitzen bleiben. Wie beurteilen Sie hier die Risiken für die Stadt Hamburg?

Wenn der Volksentscheid für die Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz" erfolgreich ausgeht, wird Hamburg die Verträge mit E.On und Vattenfall rück abwickeln und den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen. Nichts desto trotz hätte die Stadt für die Dauer der Beteiligung natürlich einen Anspruch auf die vereinbarte Dividendenzahlung.

Zur Frage 6: Über Dienstleistungsverträge zwischen den Netzgesellschaften und anderen Vattenfall-Töchtern können große Beträge in den Vattenfall-Konzern abgezogen werden. Die Stadt kann dies aber erst nach fünf Jahren überprüfen und beschränken. Wie sehen Sie diese Problematik?

Die bei der Ausarbeitung der Verträge beauftragten Wirtschaftsprüfer haben nicht feststellen können, dass bestehende Dienstleistungsverträge zwischen Konzern-Müttern und Netz-Töchtern missbräuchlich zum Abzug von Kapital genutzt worden sind. Bei der Berechnung des Kaufpreises ist von der Angemessenheit der Entgelte ausgegangen worden. Wenn nach fünf Jahren der Vertrag endet und durch einen neuen ersetzt werden muss, kann die Stadt die Angemessenheit der Dienstleistungsentgelte erneut überprüfen. Würde dann eine Unangemessenheit etwa in Form überhöhter marktunüblicher Entgelte festgestellt, kann die Stadt eine entsprechende Anpassung verlangen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantwortet habe.


Mit freundlichen Grüßen

Anne Krischok
MdHB - SPD-Bürgerschaftsabgeordnete
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krischok,

an der Senatsvereinbarung zwischen Eon Vattenfall gab es ja bei der Expertenanhörung am 22. März erhebliche Kritik, auch die Berater die der Senat benannt hat haben sich sehr zurückhaltend geäußert. Hat sich daran aus Ihrer Sicht seitdem z. B. bei der Anhörung am 2. April etwas geändert und in welchen Punkten?
Im Abendblatt vom 23.3. war zur Anhörung vom 22.3. z. B zu lesen:
"Die zentralen Funktionen werden weiterhin von Vattenfall und E.on übernommen", sagte Schlemmermeier. So habe die Stadt
weder Einflussmöglichkeiten auf den Wirtschaftsplan der Gesellschaft, noch habe die Stadt das
Recht, einen Geschäftsführer zu benennen. Auch Wolfgang Zander wies darauf hin: "Es
bestehen starke Abhängigkeiten. Sie können lediglich nach fünf Jahren einen Wirtschaftsprüfer
die Geschäfte überprüfen lassen. Das geht nicht. Sie müssen operativ eingreifen können."
Ich erinnere mich dass die SPD schon einmal von Vattenfall über den Tisch gezogen wurde: Beim Kauf der HEW wurde versprochen aus der Atomkraft auszusteigen... Glauben Sie dass die Kräfteverhältnisse diesmal wirklich anders sind und warum?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Anne Krischok
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18.04.2012
Anne Krischok
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Sie fragen, ob und in welchen Punkten sich die Sichtweise seit der Anhörung am 2. April geändert habe. Hierzu zitieren Sie Punkte aus dem Hamburger Abendblatt, die offenbar von besonderer Bedeutung für Sie sind:

Zentrale Funktionen würden weiterhin von Vattenfall und E.on übernommen. Die Stadt habe weder Einflussmöglichkeiten auf den Wirtschaftsplan der Gesellschaft. Außerdem habe die Stadt nicht das Recht, einen Geschäftsführer zu benennen. Sie befürchten darüber hinaus, dass Vattenfall die Stadt Hamburg über den Tisch gezogen hat.

Bei der Abstimmung in der Bürgerschaft geht es nicht allein darum, ob die Stadt sich mit 25,1% an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme beteiligt, sondern auch darum, ob und wie wir in Hamburg die Energiewende schaffen und den Klimaschutz voranbringen.

Der Senat hat neben der 25,1%tigen Beteiligung an den Netzgesellschaften in einem zusätzlichen Kooperationsvertrag u.a. Folgendes mit Vattenfall und E.ON vereinbart:

Die Fernwärme wird künftig klimafreundlicher und effizienter in einem hocheffizienten Gas-Dampf-Turbinen-Kraftwerk (GuD-Kraftwerk) erzeugt. Damit wird die vielerorts umstrittene Moorburg-Trasse überflüssig. Das alte Heizkraftwerk Wedel wird durch ein effizientes Gaskraftwerk ersetzt - so wie es die SPD bereits gefordert hatte, bevor der CDU-GAL-Senat das Kohlekraftwerk Moorburg genehmigte.

Mit zusätzlichen Speichern am Standort des neuen GuD-Kraftwerk und in Tiefstack sowie "Power to Gas" (eine Technik zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien) soll dafür gesorgt werden, dass die rasant wachsenden Erneuerbaren Energien auch effizient genutzt werden können. Speichertechnologien werden dringend gebraucht, gerade für die Verwendung von Windenergien in der Nord- und Ostsee, da Pumpwasserspeicher, Druckluftspeicher oder Elektroautos sowie der kostspielige und mancherorts umstrittene Ausbau der Netze dazu nicht ausreichen. Bislang tut sich die Bundesrepublik schwer mit der Unterstützung und der Forcierung dieser für die Energiewende absolut notwendigen Speicherkapazitäten. In Hamburg wird das jetzt in Angriff genommen.

Mit einem umfangreichen Zubau von Blockheizkraftwerken und ihre Zusammenschaltung zu sog. virtuellen Kraftwerken wird in Hamburg die effiziente dezentrale Energieerzeugung ausgebaut. Insgesamt werden die Energieversorger in Hamburg 1,6 Mrd. Euro investieren. Das ist vertraglich festgelegt.

Auch Elektromobilität und sogenannten smart grid (ein intelligentes Stromnetz, das die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern ermöglicht) werden weiter voran gebracht. Dazu kommen noch zahlreiche weitere, für die Energiewende wichtige Maßnahmen. (Siehe dazu: Drucksache 20/2392)

Insgesamt verpflichten sich die beiden Partner-Unternehmen zu einer deutlichen Reduzierung der CO2-Emissionen. E.ON Hanse will bis 2015 gegenüber 2008 15% und Vattenfall will bei der Fernwärme bis 2020 im Vergleich zu heutigen Zustand 27% CO2 einsparen.

Durch die Vereinbarungen mit den Energieversorgern zu einem "Energiekonzept für Hamburg" wird es gelingen, in der Hansestadt einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten und die Energiewende anzuschieben. Allein mit einer 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften, deren Tätigkeitsgebiet bei Strom und Gas nach dem EnergiewirtschaftsGesetz auf den Netzbetrieb beschränkt ist, hätte man diese Maßnahmen nicht erreichen können. Auch der vollständige Erwerb der Netze würde uns in Sachen Energiewende und Klimaschutz erst mal nicht weiter bringen. Allein das Eigentum an den Netzen bewirkt keine Energiewende!

Ob und wann es im Übrigen gelingen würde, die Netze nach langen Rechtsstreitigkeiten tatsächlich zu übernehmen, ist ungewiss: Denn die jetzigen Eigentümer halten daran fest, und gerichtliche Auseinandersetzungen können Jahre andauern. Mit der jetzigen Einigung kann jedoch heute schon mit wichtigen, zukunftsweisenden Maßnahmen zur Energiewende begonnen werden.

Durch die jetzige Form der Beteiligung mit der zusätzlichen energiepolitischen Vereinbarung trägt die Stadt keinerlei wirtschaftliches Risiko. Das ist im Wärmebereich wegen immer besserer Gebäudeisolierung und steigenden Temperaturen infolge des Klimawandels nicht unerheblich. Die Garantiedividende deckt darüber hinaus den Zinsaufwand zur Finanzierung der Kaufpreisforderung ab.

Einen Nachteil könnte man darin sehen, dass die Stadt die Einnahmen aus den Netzgebühren nicht für sich verbuchen kann. Da allerdings für den regulierten Bereich Strom und Gas heute noch nicht bekannt ist, welche Bedingungen die Bundesnetzagentur ab 2013/2014 für Netzbetriebe festlegt, würde ein nicht unerhebliches, aber nicht genau bezifferbares wirtschaftliches Risiko auf die Stadt zukommen, zumal uns die entsprechenden Daten nicht vorliegen.

Die Umsetzung der Verträge soll nach dem Willen der SPD Fraktion eng durch Parlament und Öffentlichkeit begleitet und kontrolliert werden. Dazu wird die SPD Fraktion einen entsprechenden Zusatzantrag auf den Weg bringen.

Zu Ihrer Kritik, dass die Stadt Hamburg keinen Geschäftsführer stellt:
Schon heute ist Hamburg durch die Hamburgische Gesellschaft für Vermögensbeteiligung (HGV) an vielen Einrichtungen und Unternehmen beteiligt - ohne immer einen bzw. den Geschäftsführer zu stellen. Genauere Daten können sie dem im Internet verfügbaren Jahresbericht entnehmen: www.hgv.hamburg.de

Die Geschäftsführung ist dennoch an die Unternehmens- und Geschäftsziele gebunden, die im Aufsichtsrat einvernehmlich mi allen Anteilseignern beschlossen werden. Zudem ist die Geschäftsführung der Hamburgischen Bürgerschaft und dem dortigen Ausschuss für Öffentliche Unternehmen auskunftspflichtig.
Die Umsetzung der Verträge und der energiepolitischen Vereinbarungen sollen nach dem Willen der SPD-Fraktion eng durch Parlament und Öffentlichkeit begleitet und kontrolliert werden. Die Unternehmen bzw. Gesellschaften sind verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft abzulegen und entsprechende Einblicke in die Geschäfte und die Investitionsplanungen zu geben.

In den paritätisch besetzen Aufsichtsräte (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer) aller drei Netzunternehmen Unternehmen besetzt die Hamburger Gesellschaft für vermögens- und Beteiligungsmanagement - HGV - die Hälfte der Arbeitgeberbank.

Die Mitbestimmungsrechte der HGV beziehen sich auf Abschluss- und Veränderung von Unternehmensverträgen, Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung, Zustimmung zu Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, Erlass und Änderungen von Geschäftsordnungen (soweit darin Zustimmungserfordernisse aufgestellt oder geändert werden), Beschlussfassung über den Jährlichen Investitionsplan, die Wahl des Abschlussprüfers und die Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Außerdem bestehen Informations- und Prüfungsrechte hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, über verlustbringende Geschäfte und die Ursachen von Verlusten sowie über Ursachen des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.

Aufsichtsräte haben nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Sie haben vor allem eine Kontrollfunktion. Das gilt auch für die der Netzgesellschaften. Deshalb hat der Senat mit den Konzernen zusätzlich eine Reihe von Zielen und Investitionen für Klimaschutz und Energiewende - u.a. für ein GuD-Kraftwerk für die Fernwärme und die Investition in Speichertechnologien für Erneuerbare Energien - von insgesamt 1,6 Mrd. Euro und deren Unterstützung des "Energiekonzepts für Hamburg" vereinbart. Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der Mehrheitsgesellschafter keine Entscheidung treffen.
Eine Übertragung von Gesellschaftsteilen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Partners, ist bis Ende 2017 unzulässig. Danach stehen den Partnern jeweils ein Vorkaufsrecht und ein Mitveräußerungsrecht zu.

Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Anne Krischok
MdHB - SPD-Bürgerschaftsabgeordnete
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krischok,

am 18. April 2012 stimmt die Bürgerschaft über die Beteiligung der Stadt Hamburg an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme in Höhe von 25,1 Prozent ab. Im Vorfeld wurden Experten angehört und Gutachten erstellt. Nicht wenige Experten und Gutachter raten von der geplanten Beteiligung ab. Vor diesem Hintergrund habe ich einige Fragen an Sie.

1. Der Kaufpreis wird als überhöht und nicht korrekt ermittelt angesehen. Was sagen Sie dazu?

2. Die Rückzahlung des notwendigen Kredits würde viele Jahrzehnte dauern. Aus der Drucksache 20/4929 geht nicht hervor, dass überhaupt eine Tilgung vorgesehen ist. Halten Sie das für ein solides Finanzierungsmodell?

3. Nach Abzug der Kosten (Zinsen und Bürgschaftsgebühr) bleibt von den Gewinnabführungen an die Stadt Hamburg kaum etwas übrig. Was halten Sie davon?

4. Die der Stadt Hamburg zu zahlende Garantiedividende ist sehr niedrig bemessen und kann zudem von den beteiligten Konzernen einseitig gekündigt werden. Halten Sie das für angemessen?

5. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Stadt Hamburg sind gering. Wie können unter solchen Voraussetzungen Ihrer Meinung nach die energiepolitischen Ziele Hamburgs erreicht werden?

6. E.ON Hanse und Vattenfall sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die sich weder am Gemeinwohl orientieren noch soziale Verantwortung übernehmen, sondern die Erzielung möglichst hoher Gewinne, auch zulasten der Bevölkerung, anstreben. Halten Sie es für richtig, mit solchen Unternehmen Partnerschaften einzugehen? Falls ja, warum?

7. Die angestrebte Beteiligung ignoriert die Forderung der Initiative "Unser Hamburg – Unser Netz". Meinen Sie nicht, dass erst einmal das Ergebnis des anstehenden Volksentscheids über die Rücknahme der Energieversorgungsnetze in die öffentliche Hand abzuwarten ist?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Anne Krischok
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2012
Anne Krischok
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte:

Zur Frage 1.: Der Kaufpreis wird als überhöht und nicht korrekt ermittelt angesehen. Was sagen Sie dazu?

Die Stadt Hamburg hat sich in 2011 ausführlich über den Wert der Energienetze informiert. Dazu wurden von den Energieunternehmen alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt und durch Wirtschaftsgutachter und eigenen Rechts-, Unternehmens- und Energieexpertinnen und -experten genau geprüft. Das Ergebnis der Prüfungen und Verhandlungen mit den Energieunternehmen waren die jeweiligen Kaufpreise für das Strom-, Gas- und Fernwärmenetz.

Die Stadt hat zudem einem Kaufpreisrisiko vorgebeugt. Entsprechend den Verträgen können nach fünf Jahren Anpassungen vorgenommen werden, falls dies erforderlich sein sollte. Kaufpreisanpassungen für Gas und Fernwärme sind ab 2018 und für Strom ab 2019 vorgesehen. Die Kaufpreisanpassungen sind nach oben und unten begrenzt: für Strom und Fernwärme auf -+/-10%, für Gas auf +/- 20%.

Bei der Garantiedividende handelt es sich nicht um eine Gewinnbeteiligung, sondern um einen festen Zinssatz auf den jeweiligen Kaufpreis der Netze. Die in den Verträgen so genannten Gewinnabführungsverträge (Garantiedividende) werden für Gas und Fernwärme bis zum 31.12.2017 und für Strom bis zum 31.12.2018 fest abgeschlossen. Die Stadt erhält diese Dividende in gleichbleibender Höhe, unabhängig davon, wie gut oder schlecht das Geschäft im Einzelnen läuft.

Für die Strom- und Gasnetzbeteiligung bewegt sie sich im Rahmen dessen, was nach dem Leitfaden von Bundesnetzagentur und Kartellamt für diesen regulierten Energiebereich zulässig ist.
Bei der unregulierten Fernwärme ist berücksichtigt worden, dass das Fernwärmegeschäft bei mittelfristig rückläufiger Nachfrage (Erfolg vermehrter Wärmedämmung und Klimawandel) mit einem betriebswirtschaftlichen Risiko belastet ist. Da dieses Risiko allein vom Fernwärmeversorger getragen wird, muss es sich in der Höhe der an die Stadt zu zahlenden Garantiedividende abbilden.
Was die Refinanzierung des Kaufpreises angeht, so sind in den Verträgen Anpassungsklauseln vorgesehen.

Zur Frage 2.: Die Rückzahlung des notwendigen Kredits würde viele Jahrzehnte dauern. Aus der Drucksache 20/4929 geht nicht hervor, dass überhaupt eine Tilgung vorgesehen ist. Halten Sie das für ein solides Finanzierungsmodell?

Für Zins und Tilgung sind die sog. Ausgleichszahlungen gedacht (Garantiedividende), die dazu beiträgt, dass ein Zinsrisiko ausgeschlossen ist. In der von Ihnen benannten Drucksache (Es handelt sich dabei um die Drucksache 20/2949 und nicht um 20/4929) ist kein Tilgungsende genannt worden, weil wir über die künftigen Regulierungsperioden und die von der Bundesnetzagentur anerkannten Dividenden schlicht keine validen Aussagen machen können. Entsprechende Festsetzungen werden erst in den kommenden Jahren erfolgen. Ansonsten sind längerfristige Kredite als solche kein unsolides Finanzmodell.

Zur Frage 3: Nach Abzug der Kosten (Zinsen und Bürgschaftsgebühr) bleibt von den Gewinnabführungen an die Stadt Hamburg kaum etwas übrig. Was halten Sie davon?

Bei der Garantiedividende handelt es sich nicht um eine Gewinnbeteiligung, sondern um einen festen Zinssatz auf den jeweiligen Kaufpreis der Netze. Die in den Verträgen so genannten Gewinnabführungsverträge (Garantiedividende) werden für Gas und Fernwärme bis zum 31.12.2017 und für Strom bis zum 31.12.2018 fest abgeschlossen. Die Stadt erhält diese Dividende in gleichbleibender Höhe, unabhängig davon, wie gut oder schlecht das Geschäft im Einzelnen läuft.
Für die Strom- und Gasnetzbeteiligung bewegt sie sich im Rahmen dessen, was nach dem Leitfaden von Bundesnetzagentur und Kartellamt für diesen regulierten Energiebereich zulässig ist.
Bei der unregulierten Fernwärme ist berücksichtigt worden, dass das Fernwärmegeschäft bei mittelfristig rückläufiger Nachfrage (Erfolg vermehrter Wärmedämmung und Klimawandel) mit einem betriebswirtschaftlichen Risiko belastet ist. Da dieses Risiko allein vom Fernwärmeversorger getragen wird, muss es sich in der Höhe der an die Stadt zu zahlenden Garantiedividende abbilden.
Was die Refinanzierung des Kaufpreises angeht, so sind in den Verträgen Anpassungsklauseln vorgesehen.

Zur Frage 4: Die der Stadt Hamburg zu zahlende Garantiedividende ist sehr niedrig bemessen und kann zudem von den beteiligten Konzernen einseitig gekündigt werden. Halten Sie das für angemessen?

Hier verweise ich auf meine Antwort zur Frage 3.
Sollte von Seiten der Energiekonzerne diese Garantiedividende gekündigt werden, hat die Stadt Hamburg das Recht, den gesamten Vertrag rück abzuwickeln, die Beteiligung zu beenden und den Kaufpreis zzgl. der bis dahin geltenden Garantiedividende erstattet zu bekommen.

Zur Frage 5: Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Stadt Hamburg sind gering. Wie können unter solchen Voraussetzungen Ihrer Meinung nach die energiepolitischen Ziele Hamburgs erreicht werden?

Bei der Abstimmung in der Bürgerschaft geht es nicht allein darum, ob die Stadt sich mit 25,1% an den Netzgesellschaften für Strom, Gas und Fernwärme beteiligt, sondern auch darum, ob und wie wir in Hamburg die Energiewende schaffen und den Klimaschutz voranbringen.

Der Senat hat neben der 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften in einem zusätzlichen Kooperationsvertrag weitere Vereinbarungen mit Vattenfall und E.ON vereinbart:

Die Fernwärme wird künftig klimafreundlicher und effizienter in einem hocheffizienten Gas-Dampf-Turbinen-Kraftwerk (GuD-Kraftwerk) erzeugt. Damit wird die vielerorts umstrittene Moorburg-Trasse überflüssig. Das alte Heizkraftwerk Wedel wird durch ein effizientes Gaskraftwerk ersetzt - so wie es die SPD bereits gefordert hatte, bevor der CDU-GAL-Senat das Kohlekraftwerk Moorburg genehmigte.

Mit zusätzlichen Speichern am Standort des neuen GuD-Kraftwerk und in Tiefstack sowie "Power to Gas" (eine Technik zur Speicherung von Strom aus Erneuerbaren Energien) soll dafür gesorgt werden, dass die rasant wachsenden Erneuerbaren Energien auch effizient genutzt werden können. Speichertechnologien werden dringend gebraucht, gerade für die Verwendung von Windenergien in der Nord- und Ostsee, da Pumpwasserspeicher, Druckluftspeicher oder Elektroautos sowie der kostspielige und mancherorts umstrittene Ausbau der Netze dazu nicht ausreichen. Bislang tut sich die Bundesrepublik schwer mit der Unterstützung und der Forcierung dieser für die Energiewende absolut notwendigen Speicherkapazitäten. In Hamburg wird das jetzt in Angriff genommen.

Mit einem umfangreichen Zubau von Blockheizkraftwerken und ihre Zusammenschaltung zu sog. virtuellen Kraftwerken wird in Hamburg die effiziente dezentrale Energieerzeugung ausgebaut. Insgesamt werden die Energieversorger in Hamburg 1,6 Mrd. Euro investieren. Das ist vertraglich festgelegt.

Auch Elektromobilität und sogenannter smart grid (ein intelligentes Stromnetz, das die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern ermöglicht) werden weiter voran gebracht. Dazu kommen noch zahlreiche weitere, für die Energiewende wichtige Maßnahmen. (Siehe dazu: Drucksache 20/2392)

Insgesamt verpflichten sich die beiden Partner-Unternehmen zu einer deutlichen Reduzierung der CO2-Emissionen. E.ON Hanse will bis 2015 gegenüber 2008 15% und Vattenfall will bei der Fernwärme bis 2020 im Vergleich zu heutigen Zustand 27% CO2 einsparen.

Durch die Vereinbarungen mit den Energieversorgern zu einem "Energiekonzept für Hamburg" wird es gelingen, in der Hansestadt einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten und die Energiewende anzuschieben. Allein mit einer 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften, deren Tätigkeitsgebiet bei Strom und Gas nach dem EnergiewirtschaftsGesetz auf den Netzbetrieb beschränkt ist, hätte man diese Maßnahmen nicht erreichen können. Auch der vollständige Erwerb der Netze würde uns in Sachen Energiewende und Klimaschutz erst mal nicht weiter bringen. Allein das Eigentum an den Netzen bewirkt keine Energiewende.

In den paritätisch besetzen Aufsichtsräte (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer) aller drei Netzunternehmen Unternehmen besetzt die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement - HGV - die Hälfte der Arbeitgeberbank.
Zu den Mitbestimmungsrechten der HGV:
Diese beziehen sich auf Abschluss und Veränderung von Unternehmensverträgen, Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung, Zustimmung zu Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, Erlass und Änderungen von Geschäftsordnungen (soweit darin Zustimmungserfordernisse aufgestellt oder geändert werden), Beschlussfassung über den jährlichen Investitionsplan, die Wahl des Abschlussprüfers und die Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Außerdem bestehen Informations- und Prüfungsrechte hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, über verlustbringende Geschäfte und die Ursachen von Verlusten sowie über Ursachen des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.

Aufsichtsräte haben nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Sie haben vor allem eine Kontrollfunktion. Das gilt auch für die der Netzgesellschaften. Deshalb hat der Senat mit den Konzernen zusätzlich eine Reihe von Zielen und Investitionen für Klimaschutz und Energiewende - u.a. für ein GuD-Kraftwerk für die Fernwärme und die Investition in Speichertechnologien für Erneuerbare Energien - von insgesamt 1,6 Mrd. Euro und deren Unterstützung des "Energiekonzepts für Hamburg" vereinbart. Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der Mehrheitsgesellschafter keine Entscheidung treffen.
Eine Übertragung von Gesellschaftsteilen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Partners, ist bis Ende 2017 unzulässig. Danach stehen den Partnern jeweils ein Vorkaufsrecht und ein Mitveräußerungsrecht zu.

Die Umsetzung der Verträge und der energiepolitischen Vereinbarungen sollen zudem nach dem Willen der SPD-Fraktion eng durch Parlament und Öffentlichkeit begleitet und kontrolliert werden. Die Unternehmen bzw. Gesellschaften sind verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft abzulegen und entsprechende Einblicke in die Geschäfte und die Investitionsplanungen zu geben.

Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die Stadt kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der Mehrheitsgesellschafter keine Entscheidung treffen.

Eine Übertragung von Gesellschaftsteilen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Partners ist bis Ende 2017 unzulässig. Danach stehen den Partnern jeweils ein Vorkaufsrecht und ein Mitveräußerungsrecht zu.

Zur Frage 6.: E.ON Hanse und Vattenfall sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die sich weder am Gemeinwohl orientieren noch soziale Verantwortung übernehmen, sondern die Erzielung möglichst hoher Gewinne, auch zulasten der Bevölkerung, anstreben. Halten Sie es für richtig, mit solchen Unternehmen Partnerschaften einzugehen? Falls ja, warum?

Durch die Vereinbarungen mit den Energieversorgern zu einem "Energiekonzept für Hamburg" wird es gelingen, in der Hansestadt einen deutlichen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase zu leisten und die Energiewende anzuschieben. Allein mit einer 25,1%igen Beteiligung an den Netzgesellschaften, deren Tätigkeitsgebiet bei Strom und Gas nach dem EnergiewirtschaftsGesetz auf den Netzbetrieb beschränkt ist, hätte man diese Maßnahmen nicht erreichen können. Auch der vollständige Erwerb der Netze würde uns in Sachen Energiewende und Klimaschutz erst mal nicht weiter bringen. Allein das Eigentum an den Netzen bewirkt keine Energiewende.

Die Verträge wirken sich nicht auf die Entwicklung der Energiepreise aus. Die Verträge beziehen sich auf die Netzgesellschaften. Die Durchleitungsgebühren für Strom und Gas werden von der Bundesnetzagentur genehmigt und die Preisgestaltung ist durch die Regulierungsbehörde begrenzt. Die Energiepreise werden von den Energieversorgern festgelegt. Auf deren Preispolitik hat die Hansestadt - mit oder ohne Beteiligung an den Netzgesellschaften - keinen Einfluss. Bislang haben die Energieunternehmen nachweislich keine überdurchschnittlichen Preise für Strom, Gas oder Wärme erhoben.

Zu 7.: Die angestrebte Beteiligung ignoriert die Forderung der Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz". Meinen Sie nicht, dass erst einmal das Ergebnis des anstehenden Volksentscheids über die Rücknahme der Energieversorgungsnetze in die öffentliche Hand abzuwarten ist?

Die Bürgerschaft wird am 18.4.2012 in erster Lesung und in zweiter Lesung (voraussichtlich) am 9./10. Mai 2012 endgültig abstimmen. (Voraussichtlich Ende) 2013 werden aber die Hamburgerinnen und Hamburger in einem Volksentscheid darüber befinden, ob die Stadt die Netze zu 100% erwirbt oder sich mit 25,1% an den Netzgesellschaften beteiligt und zusätzlich mit den Energieversorgern Maßnahmen vereinbart, die die Energiewende und den Klimaschutz in den Stadt befördern.

Den Zeitpunkt der Ansetzung des Volksentscheids (voraussichtlich Ende kommenden Jahres) hat die Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz" gewählt. Für den Fall, dass die Initiative "Unser Hamburg - unser Netz" beim Volksentscheid erfolgreich sein wird, werden die Verträge mit E.ON und Vattenfall rück abgewickelt. Der Volksentscheid wird darum nicht leer laufen.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Krischok
MdHB - SPD-Bürgerschaftsabgeordnete
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