Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir hatten ja im letzten Jahr zu diesem Thema schon mehrfach Kontakt. Es ist noch immer so, dass die Eltern informiert werden müssen, bevor ein Truppenbesuch stattfindet. Wenn eine Schülerinnen oder Schüler ein Schüler nicht teilnehmen möchte, kann sie das formlos mitteilen und dann an einem Ersatzunterricht in der Schule teilnehmen.
Sie fragen zudem danach, ob zur Zeit ein Teilnahmezwang besteht, wenn ein (gut geschulter!) Jugendoffiziers im Unterricht dabei ist. Hier ist neben dem Jugendoffizier vor allem die Lehrkraft in der Pflicht, auf Neutralität zu achten. Werbung für die Bundeswehr hat im Unterricht nichts zu suchen! Insofern hat sich seit unserem letzten Kontakt in dieser Frage ebenfalls nichts geändert.
Neu ist, dass die Bundeswehr verstärkte Nachwuchsprobleme hat. Bislang stand vor allem der Besuch von Jugendoffizieren im Fokus, die zu sicherheitpolitischen Fragen eingeladen werden konnten. Schon hier gab und gibt es Kritik, weil nicht sicher ist, ob ein ausgewogenes Bild im Sinne des Schulgesetzes vermittelt werden würde und ob auch andere Standpunkte in den Klassen jedes Mal eine entsprechende Vertretung erfahren. Neu ist aber, dass das Bildungsministerium die Schulen auf die Kontaktadressen der Wehrberatungen im Lande aufmerksam macht. Wir haben uns im Bildungsausschuss erkundigt, wann mit dem entsprechenden Erlass für das Werben in der Schule z.B. für unsere Freiwilligendienste zu rechnen ist und welche Vorbereitungen in dieser Hinsicht schon getroffen wurden.
Ich kenne die Regelung aus Bayern nicht, wir werden sie uns aber ansehen. Der Vorschlag klingt gut und ich danke herzlich für den Hinweis. In unserem Wahlprogramm werden Sie dazu allerdings keine Aussage finden. Ich kann mir gut vorstellen, den Teilnahmezwang abzuschaffen.