Angelika Hagedorn (FAMILIEN-PARTEI)
Kandidatin Europawahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Angelika Hagedorn
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Diplom-Pädagogin, Gemeindepädagogin, Verfahrenspflegerin
Ausgeübte Tätigkeit
Mehrgenerationenhaus
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
13
(...) Trotzdem muss ein Umdenken in unserer Gesellschafft stattfinden.Sinnvoll ist der Einsatz von Stadtteilautos.
Wenn jeder ein Auto hätte, kämen wir zwar überall hin. Aber wo wäre es dann noch schön? (...)
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Frage zum Thema Sozialpolitik
05.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hagedorn

Wenn Eltern sich trennen, gibt es ja einige Probleme, auch finanziell. Warum steht eigentlich dem Vater ein Existenzminimum zu, dass unantastbar ist, egal wieviel Kinder er auf die Welt setzt ?

Wie kann es sein , dass ein unterhaltspflichtiger Vater sich damit rausreden kann , nicht so viel Unterhalt zahlen zu können, weil er ja wieder verheiratet ist und nochmal ein Kind bekommen hat und jetzt dieser neuen Familie auch Unterhaltspflichtig ist, obwohl abzusehen war, dass er nicht mal die ersten Kinder ausreichend mit Unterhalt versorgen kann. Und dann bleibt ihm ja noch das Existenzminimum.
Einer alleinerziehenden Mutter bleibt kein Existenzminimum, wenn sie nicht berufstätig ist oder sein kann.
Und wie ist das mit dem Nebenjob, den sich ein Unterhaltspflichtiger suchen soll, wenn er nciht ausreichend Unterhalt bezahlen kann ? Wieso gibt es da auch wieder genug Gründe warum sich der Unterhaltspflichtige da raus reden kann. Aber eine alleinerziehende Mutter darf kein Geld dazu verdienen um sich mit ihrem Kind mal etwas leisten zu können. Das wird gleich angerechnet.
Antwort von Angelika Hagedorn
939Empfehlungen
05.06.2009
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre mail. Leider kenne ich Ihre Situation zu wenig, um sie vollständig beurteilen zu können. Das Wichtigste aus meiner Sicht:schliessen Sie Frieden mit Ihrem Mann und befreunden Sie sich mit seiner neuen Frau.Ich weiß, dieser Ratschlag wird Ihnen ungewöhnlich vorkommen,aber das ist das Beste,was Sie aus der Situation machen können. Vielleicht können Sie auch bei der Betreuung seines neuen Kindes helfen. Ein Existenzminimum muss Ihrem Exmann bleiben, genau wie Ihnen. Machen Sie sich unabhängig von Ihrem Exmann und verdienen Sie etwas dazu. Das ist auch möglich, wenn man Sozialleistungen bezieht. Ich kenne nicht das Alter Ihrer Kinder, vielleicht sind die ja auch schon recht selbstständig. Und vielleicht freuen sie sich auch, noch ein Geschwisterchen zu haben?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hagedorn
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Frage zum Thema Sozialpolitik
06.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

immer wieder wird in den Medien von der Gewaltbereitschaft und dem gefährlichen Suchtverhalten Jugendlicher berichtet. Um dem zunehmenden Alkoholkonsum entgegenzuwirken und um Händler aufzuspüren, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, sollen minderjährige Testkäufer eingesetzt werden.
Was hält Ihre Partei von dieser Maßnahme?
Antwort von Angelika Hagedorn
918Empfehlungen
06.06.2009
Sehr geehrte Frau !

Vielen Dank für Ihre mail. Sie fragen mich nach der Meinung der Familien-Partei, ob es sinnvoll ist, Minderjährige als Testkäufer einzusetzen.
Zunächst einmal habe ich versucht, jemanden vom Bundesvorstand der Familien-Partei zu erreichen, um zu fragen, ob es dazu eine offizielle Stellungsnahme gibt.Leider habe ich niemanden erreicht.
Ich kann Ihnen aber meine persönliche Meinung dazu sagen. Ich halte rein gar nichts davon, minderjährige Jugendliche im Dienste der Regierung als Lockvogel einzusetzen. Es ist das falsche Signal, Jugendliche bei Testkäufen von harten Alkoholika zu benutzen, ja man könnte auch sagen, zu missbrauchen. Es gibt keine Lösung durch Verbote und strenge Kontrollen, vielmehr müssen wir auf Prävention setzen.
Für die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ist m. E. der Staat zuständig. Jugendliche sollen hier nicht Privatdedektiv spielen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Hagedorn
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
06.06.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

seit der Kindschaftsreform 1998 gibt es das gemeinsame Sorgerecht für die Eltern.
Ich bin seit einigen Jahren geschieden und unsere Kinder leben bei ihrem Vater. Mein geschiedener Mann hält sich nicht an das Umgangsrecht, welches vom Familiengericht festgelegt wurde, somit hebelt er das gemeinsame Sorgerecht aus.
Gibt es nicht gesetzliche Möglichkeiten, um dieses Verhalten, worunter letztlich die Kinder leiden zu unterbinden?
Antwort von Angelika Hagedorn
949Empfehlungen
06.06.2009
Sehr geehrte Frau -,
Vielen Dank für Ihre mail.

Mir sind schon viele Fälle dieser Art begegnet. Die Kindschaftsrechtsreform von 1998 sollte eigentlich dazu beitragen, diese Form von Problemen erheblich zu mildern. Aber offensichtlich ist die Kindschaftsrechtsreform noch nicht in den Köpfen angekommen. Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht.Ich gehe davon aus, dass Sie die üblichen rechtlichen Schritte schon ausprobiert haben, sich an das Jugendamt wenden und einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim Familiengericht stellen. Kommt eine Einigung nicht zustande,kann das Familiengericht eine Entscheidung über den Umgang treffen. Notfalls kann diese Entscheidung auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Aber hier kommen wir zum Hauptproblem. Wem ist mit solchen Zwängen gedient? Niemandem. Insbesondere bei Respektlosigkeit oder gar Feindschaft zwischen den sich trennenden Eltern ist das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht besonders sorgfältig zu prüfen. Die Familien-Partei sagt: "in allen Fällen, in denen ohne Verschulden der/ des Umgangsberechtigten kein Umgang stattfindet, sollte ein Verfahrenspfleger zwecks Wahrnehmung berechtigter Kindesinteressen zum Einsatz kommen und den Umgang zwischen Kind und Eltern sicher stellen". (Parteiprogramm 02,S.24) Ich wünsche Ihnen, dass Sie bald Ihren Kindern sagen können, wie oft Sie an sie gedacht haben und wie stark Sie um sie gekämpft haben.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hagedorn
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