Angela Freimuth (FDP)
Abgeordnete Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Angela Freimuth
© Landtag NRW
Geburtstag
12.07.1966
Berufliche Qualifikation
Werkzeugmacherin, Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Vizepräsidentin des Landtages
Wohnort
-
Wahlkreis
Märkischer Kreis III
Ergebnis
6,9%
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen
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Die Mitgliedsstaaten der EU beziehen sich im Umgang mit Flüchtlingen auf die international (völkerrechtlich) verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen, die so genannten Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. In ihr ist festgelegt, dass Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, Flüchtlingsschutz gewährt werden muss; das heißt, ein Flüchtling darf nicht aus- bzw. zurückgewiesen werden, solange sein Flüchtlingsstatus noch nicht geklärt ist. In Anlehnung an die Genfer Flüchtlingskonvention genießen politisch Verfolgte in Deutschland nach Artikel 16 des Grundgesetzes das Asylrecht sogar als Grundrecht, von dem jeder politisch Verfolgte seit der Entstehung des Asylrechts Gebrauch machen durfte. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
11.11.2010
Von:
-

Sehr geehrte Frau Freimuth,

seit Anfang 2010 habe ich eine Ferienwohnung in Schalksmühle-Strücken, die ich alle 3 Wochen für 4 Tage bewohne, da ich von Beruf Handelsreisender bin.
Kurze Zeit später wurde Strücken durch die Baustelle auf der B54 der direkte Weg in Fahrt- richtung Lüdenscheid abgeschnitten. Mir ist vollkommen unverständlich, wie man eine so wichtige Verkehrsverbindung für eine unbestimmte und so lange Zeit voll sperren kann. Sollte einmal in Fahrtrichtung Schalksmühle ein Verkehrsproblem bestehen, ist Strücken von der Außenwelt abgeschnitten.
Da ich in 34246 Vellmar wohne, kann ich diese schlimme Situation nicht über die regionale Presse verfolgen und keiner der ortsansässigen kann mir die Frage beantworten wann nun endlich die Straße wieder geöffnet wird. Vielleicht können Sie es?

Mit freundlichen Grüßen
-
Antwort von Angela Freimuth
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12.11.2010
Angela Freimuth
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage über "abgeordnetenwatch.de".
Leider konnte ich am heutigen Freitagnachmittag beim Landesbetrieb Straßen NRW keinen Ansprechpartner mehr erreichen. Soweit ich es aus der örtlichen Presse aber verfolgen konnte, darf davon ausgegangen werden, dass etwa im Februar/März 2011 die Durchfahrt Schalksmühle-Strücken nach Lüdenscheid über die B54 wieder für den Straßenverkehr freigegeben werden soll. Ursprünglich sollte die Freigabe bereits für den Herbst 2010 erfolgen, allerdings sollen umfangreichere Hangsicherungsmaßnahmen notwendig geworden sein die zu der Verzögerung führen. Die Situation ist für alle eine nicht zufriedenstellende, weil sie eben nicht nur für die Anlieger mit einer starken Beeinträchtigung verbunden ist. Auf der anderen Seite haben wir gerade auf dieser Strecke aber bereits durch einen Hangabriss im Jahr 2007, der ebenfalls zu einer wochenlange Sperrung der B54 führte, auch die Erfahrung gemacht, dass eine unzureichende Hangsicherung zu ungeplanten Beeinträchtigungen und zu einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit auch für Menschen führen kann.

Ich werde aber gerne in der kommenden Woche beim Landesbetrieb Straßen NRW um weitere Informationen bitten und Ihnen die gegebenen Auskünfte zur Kenntnis unmittelbar geben. Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie mir unter angela.freimuth@landtag.nrw.de Ihre Email-Anschrift mitteilen würden. Bis dahin verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Angela Freimuth
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Frage zum Thema Internationales
18.05.2011
Von:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir, die Ihnen schreiben, sind die Schüler des Gertrud- Bäumer- Berufskolleg in Plettenberg. Genau genommen sind wir alle angehende Erzieherinnen. Im Zuge unseres Politikunterrichts beschäftigen wir uns zur Zeit mit dem interessanten Thema Flüchtlingspolitik in Deutschland.

Auf Grund unserer Recherche fanden wir heraus, dass Deutschland den Flüchtlingen den Zugang in unser Land verwehrt und auf andere Länder verweist, welche für die Flüchtlinge verantwortlich sein sollen.
Im Politik Unterricht bearbeiteten wir mehrere Artikel, in denen bewegende Schicksale von Flüchtlinge aus Afrika, Tunesien und Libyen geschildert wurden.
Wir finden es sehr erschreckend, dass so viele Menschen aus Ländern, in denen die Menschenrechte nicht beachtet werden, voller Hoffnung auf ein besseres Leben, ihr Leben auf einer Flucht mit niedrigen Umständen und ungewisserem Ausgang riskieren und dann in der EU vor geschlossenen Grenzen stehen.

Wie kann es sein, dass so ein sozialer Staat wie Deutschland es sein will, notbedürftigen Menschen jede Hilfe verweigert?

Wir wären Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.
Antwort von Angela Freimuth
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30.08.2011
Angela Freimuth
Sehr geehrte Frau , liebe Schülerinnen und Schüler des Gertrud-Bäumer-Berufskollegs in Plettenberg,

die Mitgliedsstaaten der EU beziehen sich im Umgang mit Flüchtlingen auf die international (völkerrechtlich) verbindliche Regelung zum Umgang mit Flüchtlingen, die so genannten Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. In ihr ist festgelegt, dass Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden, Flüchtlingsschutz gewährt werden muss; das heißt, ein Flüchtling darf nicht aus- bzw. zurückgewiesen werden, solange sein Flüchtlingsstatus noch nicht geklärt ist. In Anlehnung an die Genfer Flüchtlingskonvention genießen politisch Verfolgte in Deutschland nach Artikel 16 des Grundgesetzes das Asylrecht sogar als Grundrecht, von dem jeder politisch Verfolgte seit der Entstehung des Asylrechts Gebrauch machen durfte.

Daraufhin stiegen die Asylbewerberzahlen massiv an. Folglich dauerten die Verfahren aufgrund der hohen Antragszahlen wesentlich länger und die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber stiegen. Gleichzeitig konnte aber nur knapp 5% der Asylantragsteller tatsächlich entsprechend der im Gesetz festgehaltenen Kriterien Asyl gewährt werden. Viele Flüchtlinge versuchten, das Asylrecht in Anspruch zu nehmen, ohne tatsächlich in einer Asyl rechtfertigenden Lage (politische Verfolgung) zu sein (Asylmissbrauch); dies betraf besonders Flüchtlinge, die das Aufenthaltsrecht aus wirtschaftlichen Gründen erlangen wollten.

Eine Abschiebung der nicht anerkannten Asylbewerber war vielfach nicht möglich. In diesem Zusammenhang wurde in den Medien auch von Fällen berichtet, in denen Asylsuchende nach Ablehnung in Deutschland untertauchten und illegal hier lebten. Dies führte letztendlich zu erheblichen gesellschaftlichen Spannungen, die sich wiederum negativ auf die Akzeptanz des Asylbewerberrechtes in der deutschen Bevölkerung auswirkten. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 1993 eine Reform, und damit eine Verschärfung des Asylrechts. In das Grundgesetz wurde der Artikel 16a eingefügt. Dieser hält fest, dass sich insbesondere Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Gemeinschaften oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, nicht auf das Asylrecht berufen können. Damit sollte den übermäßig hohen Asylbewerberzahlen, dem Asylmissbrauch und damit auch der fehlenden gesellschaftlichen Akzeptanz entgegengewirkt werden.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes ist Deutschland also in der Tat nicht grundsätzlich verpflichtet, Flüchtlingen Asyl zu gewähren, denn aufgrund seiner zentralen Lage ist Deutschland fast ausschließlich nur über ein Drittland erreichbar und sich die meisten einreisenden Flüchtlinge nicht auf das Asylrecht berufen können. Das heißt aber nicht, dass Deutschland tatsächlich hilfsbedürftigen Menschen jegliche Hilfe verweigert. Auch unerlaubt Eingereiste können - sofern sie sich bei den Behörden melden - Flüchtlingsschutz bzw. Duldung beanspruchen. Eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz muss erteilt werden, solange eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und dem Betroffenen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Die Dublin-II-Regel von 2003 in der Europäischen Union verschärft die Flüchtlingsproblematik noch einmal. Diese Regel besagt, dass Asylbewerber in dem EU-Land versorgt werden müssen, in dem sie zuerst europäisches Territorium betreten haben und dass dieses Land den Asylbewerber während des ganzen Verfahrens betreuen muss. Die Versorgung der Flüchtlinge ist damit zwar sichergestellt, stellt aber vor allem die Randstaaten der EU vor große Herausforderungen, die oftmals der erste Anlaufpunkt für Flüchtlinge sind. Das führt vielfach dazu, dass die Randstaaten der Europäischen Union angesichts der hohen Flüchtlingszahlen schlichtweg überfordert sind und Flüchtlinge ab- bzw. zurückweisen müssen. Hinzu kommt, dass die Dublin-II-Regel auch noch besagt, dass Flüchtlinge, die unerlaubterweise in ein anderes EU-Land weiterreisen, in den zuständigen Staat zurückgeschickt werden können. Die Flüchtlingsströme konzentrieren sich deshalb auf einige wenige Länder am Rande der EU, die die Flüchtlinge verpflegen und unterbringen müssen, für sämtliche bürokratischen Verfahren verantwortlich sind und zu guter Letzt dafür auch noch finanziell aufkommen müssen. Die Überlastung der Randstaaten führt u. a. auch dazu, dass dort die Mindeststandards bei der Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zum Teil nicht eingehalten werden können.

Das Problem der Asylpolitik liegt daher nicht nur in der seit 1993 restriktiven deutschen Asylpolitik, sondern gegenwärtig vor allem auf der europäischen Ebene. Das Hauptproblem mit Blick auf die europäische Flüchtlingspolitik ist dort meiner Meinung nach, dass die Europäische Union keine gemeinsame Flüchtlings- und Asylpolitik hat, die den Umgang mit Flüchtlingen vereinheitlicht und die Lasten gleichmäßig auf alle Mitgliedsstaaten verteilt. Es ist deshalb oftmals so, dass die Staaten, die nicht unmittelbar von direkten Flüchtlingsströmen betroffen sind, die Verantwortung an die Staaten am Rande der EU abschieben.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union 1999 begonnen, das Asylrecht in einem Drei-Stufen-Plan zu harmonisieren. Diesen Plan begrüßt die FDP grundsätzlich. Wichtig dabei ist, dass die das angestrebte Gemeinsame Europäische Asylsystem (CEAS) effektive und praktische Kooperation unter den EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, die Solidarität der EU-Staaten untereinander, aber auch mit den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge einfordert und nicht zuletzt die Grundrechte und Interessen der Flüchtlinge berücksichtigt. Aufgrund der großen Heterogenität innerhalb der EU ist aber noch offen, auf welchen gemeinsamen Nenner man sich einigen kann.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ( www.bamf.de ) und auf der Website der Europäischen Kommission zum Thema ´Asyl´ ( ec.europa.eu ).

Mit freundlichen Grüßen
Angela Freimuth
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Frage zum Thema Kultur
01.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Freimuth,

bereits im Mai hätte sich der Nordrhein-Westfälische Landtag in zweiter Lesung mit der Reform der Rundfunkgebühren im Jahr 2013 beschäftigen sollen. Diese Abstimmung wurde vertagt. Damit die Reform 2013 in Kraft treten kann, muss jedes der 16 deutschen Länderparlamente zustimmen. Auf diese Weise hat NRW bereits den 14. RÄSt gestoppt.

Meine Frage daher lautet: Wie werden SIE über die Reform abstimmen?

Geben Sie mir Gelegenheit, Ihnen ein paar Punkte zu nennen, die gegen diese Reform sprechen:

* Der ursprüngliche Plan von Paul Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands über Haushalte und Firmen.
Dabei würde das Auflösen der GEZ sowohl dauerhaft Kosten sparen als auch das Ansehen des zukünftigen Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung steigern.

* Zwar sollen private Haushalte nicht mehr von der GEZ belästigt werden, wohl aber kleine und mittelständische Betriebe. Zudem müssen viele Betriebe (wie etwa Autohändler, in deren Verkaufsmodellen Radios vorhanden sind) mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

* ARD und ZDF nehmen ab 2013 deutlich mehr Geld ein, denn die Bandbreite der zahlenden Personen wird viel größer, während die Gebühr weiter bei 17,98 Euro liegt. Was mit den Mehreinnahmen passieren soll, wird nicht vorgegeben.

* ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.

* Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Angela Freimuth
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11.08.2011
Angela Freimuth
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich selbstverständlich gerne beantworte.

Auch die FDP-Landtagsfraktion NRW steht dem fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag kritisch gegenüber. Es ergeben sich in der Tat aus dem dort verankerten wohnungs- und betriebsstättenabhängigen Beitragsmodell eine Vielzahl von Mehrbelastungen und Beitragsungerechtigkeiten. Darüber hinaus birgt der vorliegende Entwurf auch umfangreiche Probleme hinsichtlich des Datenschutzes; insbesondere stehen hier die Möglichkeiten, personenbezogene Daten über (private) Dritte zu erlangen unseres Erachtens nicht im Einklang mit dem Direkterhebungsgrundsatz und dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Ein solches Beitragsmodell kann daher nicht zu der gewünschten Gebührengerechtigkeit und –akzeptanz führen.

Da aus unserer Sicht jedoch ein geräteabhängiges Gebührenmodell in Ansehung des technischen Fortschritts nicht mehr zweckmäßig ist, hat sich die FDP bereits vor längerer Zeit für eine personenbezogene, moderate Medienabgabe ausgesprochen. Durch dieses geräte- und standortunabhängige Flatrate-Modell würden insbesondere die o.g. Mehrbelastungen ausgeschlossen. Dies ist nach wie vor das von uns präferierte Modell.

Auch was das Thema Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie auch Ihre Bemerkungen zu Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeht, so liegen wir in unseren Auffassungen sehr nah beieinander. Ein duales Rundfunksystem kann aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nur funktionieren, wenn Chancengleichheit zwischen den Rundfunkanstalten und –unternehmen herrscht. Während private Rundfunkanbieter indes auf Werbeeinnahmen zur Finanzierung ihres Programms angewiesen sind, ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die rund sieben Milliarden Euro an Rundfunkgebühren staatlich garantiert. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten entwickeln sich aus unserer Sicht durch eine zunehmende Selbstkommerzialisierung, die Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Programms auf diverse Spartenkanäle und damit das zunehmende Generieren von zusätzlichen Einnahmen durch Schalten von Werbung, zu ungleicher Konkurrenz für die privaten Sender. Oft scheint es als ginge damit auch die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramms immer weiter verloren. Deswegen fordern auch wir ein werbefreies öffentlich-rechtliches Programm. Das wäre darüber hinaus auch ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal, das die Glaubwürdigkeit an einen neutralen, objektiven und unabhängigen Rundfunkanbieter stärken würde. Das wäre nicht nur gut für den Wettbewerb und die Angebotsvielfalt in unserem Land, sondern ebenso gut für den Verbraucher, der mehr Qualität für seine Gebühren erwartet.

Die FDP-Landtagsfraktion hat bereits viele Initiativen zu den angesprochenen Themenbereichen in den Landtag eingebracht. Diese finden sowohl auf der Internetseite des Landtags (www.landtag.nrw.de, Drucksachen: 15/217, 15/219, 15/1320, 15/1321, 15/1919, 15/2255) als auch auf der Homepage der FDP-Landtagsfraktion, auf der unter www.fdp-fraktion-nrw.de noch weitere Informationen zu den angesprochenen Themen unter dem Stichwort "Medien" abrufbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Angela Freimuth
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