Angela Dorn (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
02.06.1982
Berufliche Qualifikation
Diplom-Psychologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Marburg-Biedenkopf II
Ergebnis
10,7%
Landeslistenplatz
13, über Liste eingezogen
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(...) Leider können gerade die ohnehin finanziell klammen Kommunen sich nicht alles Wünschenswerte halten. Die Schließung des Schulbiologiezentrums war als Sparmaßnahme gedacht. Das Defizit sollte schon seit dem Jahr 2000 stark begrenzt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
18.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dorn,

Die GEZ bzw. die Gebühren für die Öffentlich-Rechtlichen Fernsehanstalten werden im August in der zweiten Lesung bearbeitet. Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg und Hamburg haben dieser Änderung schon zugestimmt. Wie werden Sie bzw. Ihre Fraktion, die GRÜNEN, darüber abstimmen?
Meiner Meinung nach ist die generelle Idee gar nicht verkehrt, nur läuft die Umsetzung in die komplett falsche Richtung. Die GEZ wird nicht abgeschafft, es wird keine Steuer erhoben, die Bürokratie erhöht sich (u.a. durch mangelnde Ausnahmen wie Hartz IV-Berechtigte, die zwar GEZ zahlen sollen, dies aber über ihren Regelsatz erstattet bekommen sollen) und auch schwer behinderte Menschen müssen nun künftig GEZ bezahlen.
Gleichzeitig wird in der öffentlich-rechtlichen Fernsehstruktur nichts verändert: Die Programme werden trivialisiert aufgrund des kommerziellen Drucks (auch wenn die tagesschau-App eine leuchtende Ausnahme hiervon ist), es herrscht weiterhin eine gravierende Intransparenz bei den Strukturen usw. usf.

Ich hoffe, Sie informieren sich vor der Abstimmung nochmal über das Thema!?

Mit freundlichen Grüßen,
ein besorgter Bürger
Antwort von Angela Dorn
bisher keineEmpfehlungen
26.07.2011
Angela Dorn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre email und ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Wir GRÜNE werden der neuen Rundfunkfinanzierung zustimmen. Seit einigen Jahren fordern wir GRÜNE schon den Umstieg von einer gerätebezogenen Gebühr hin zu einem einfacheren Modell: Wir nannten unser Modell beim ersten Papier "Haushaltsabgabe", das entspricht in der Idee dem beschlossenen "Rundfunkbeitrag". Das Modell des Rundfunkbeitrags ist unserer Ansicht nach einfach, unbürokratisch und transparent. Die momentan noch geltende gerätebezogene Gebühr ist im Multimedia-Zeitalter längst nicht mehr haltbar, insbesondere weil immer neue rundfunkfähige Geräte, wie z.B. Smartphones, auf den Markt kommen. Die jetzige Gebühr hinkt dieser Entwicklung hinterher. Eine Abrechnung pro Haushalt ist dem gegenüber einfach und bietet eine stabile Finanzierung für den öffentlichen Rundfunk. Wir GRÜNE konnten auch positiven Einfluss auf die Verhandlungen im Bereich Datenschutz nehmen. Die GEZ darf nun nicht mehr Adressen von Bürgerinnen und Bürgern bei private Adresshändlern kaufen. Außerdem müssen die nötigen Daten für den Systemwechsel an einem Stichtag von den Meldeämtern an die GEZ gegeben werden und dürfen dort nicht mehr dauerhaft gespeichert werden. Zudem müssen Zweitwohnungen nicht mehr gemeldet werden.

In ihrer email bemängeln sie, dass die Bürokratie zunehmen wird. Dies bezweifele ich, da das Modell ja sehr stark vereinfacht wird und viel weniger Daten erhoben werden. Ihr Alternativvorschlag, die GEZ abzuschaffen und eine Steuer zu erheben, wird bei genauerem Hinsehen problematisch. Wir GRÜNE haben uns klar gegen die Abschaffung der GEZ ausgesprochen: Eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Steuern würde die Staatsferne des Rundfunks gefährden. Das unabhängige Gebühreneinzugssystem muss erhalten bleiben.

Die Frage bezüglich der Regelungen für Behinderte ist eine sehr wichtige und wir haben sie auch ausführlich innerhalb der Fraktion diskutiert. Wir sind am Ende aber zu dem Schluss gekommen, dass Menschen mit Behinderungen nicht per se als arm anzusehen sind und sich deshalb die Gebühren nicht leisten können. Wenn sie aber arm sind, d. h. das Geld nicht haben, um den Beitrag zu bezahlen, dann werden sie natürlich befreit. Ihre Befreiung soll nicht aufgrund der Behinderung stattfinden, sondern aufgrund der fehlenden Mittel. Für uns ist aber der chancengerechte Zugang von Menschen mit Behinderung zum öffentlichen Rundfunk sehr wichtig. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass zusätzliche Mittel, die durch die Finanzierungsveränderung geschaffen werden, verpflichtend in barrierefreie Angebote im öffentlichen Rundfunk investiert werden müssen.

Über die Frage der Inhalte der öffentlich-rechtlichen Programme und der Entwicklungen kann man sehr lange diskutieren, gerade über die Ursachen von der Zunahme von trivialen Sendungen und wie man dieser begegnen kann. Wir begleiten die Veränderungen kritisch und setzen uns auch bei den entsprechenden Stellen wie z.B. unser Fraktionsvorsitzender Tarek Al-Wazir im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks diesbezüglich ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position erläutern. Bei weiteren Fragen, wenden sie sich gerne wieder an mich.

Mit freundlichen Grüßen,
Angela Dorn
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
27.07.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dorn,

Wenn ich Sie recht verstehe (Zitat: "Außerdem müssen die nötigen Daten für den Systemwechsel an einem Stichtag von den Meldeämtern an die GEZ gegeben werden und dürfen dort nicht mehr dauerhaft gespeichert werden.") baut die GEZ nun eine Datenbank auf, in der alle deutschen Haushalte verzeichnet sind inkl. der Speicherung/Zuordnung von Ausnahmeregelungen ("Taubblinde", Zweitwohnungen). Diese doch sehr privaten Daten sind also nicht geschützt und fließen so in eine einzige große öffentliche Datenbank, was ein großes Problem aus Sicht des Datenschutzes darstellt. Könnten Sie zur Datenschutz-Problematik der Datenbank noch einmal Stellung beziehen?

Die Zunahme der Bürokratie besteht doch nicht in der Erhebung von Daten bei der GEZ, sondern im Zuge der Umstellung für Hartz IV - Berechtigte: Diese müssen doch künftig ebenfalls GEZ bezahlen und bekommen diesen Beitrag über die Sozialleistungen zurück. Die Bürokratie wird hier auf die Lasten von Arbeitsagenturen und Hartz IV-Berechtigten gelegt. Überspitzt formuliert: War dies auch die Intention Ihrer Fraktion?

Meine Intention bei der Frage über Menschen mit Behinderung geht es nicht um finanzielle Abhängigkeit, sondern die Nutzungsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen Angebote. Diese ist bei Menschen mit Behinderung in vielen Fällen stark eingeschränkt; inwiefern dies eine Form von Gerechtigkeit darstellt, erschließt sich mir nicht.
Immerhin ist die Idee Ihrer Fraktion, die Mehr-Einnahmen verpflichtend in barrierefreie Angebote zu investieren, mehr als begrüßenswert. Ich hoffe, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Gibt es diesbezüglich schon eine Idee, wie die Verpflichtung rechtlich geregelt werden soll?

Zu den Inhalten der öffentlich-rechtlichen Programme bleibt mir noch eine Frage:
Wie genau stellen Sie bzw. stellt sich Ihre Fraktion denn eine Verbesserung der Inhalte vor und für welchen Zeitraum wären Veränderungen des Programmes angedacht?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Angela Dorn
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01.09.2011
Angela Dorn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Rückfragen.

Der noch immer bestehenden Datenschutzproblematik sind wir uns durchaus bewusst. Es wäre jedoch falsch zu sagen, dass diese Daten nicht geschützt sind. Wie Sie sicherlich wissen, werden die Staatsverträge in den Staatskanzleien ausgehandelt. Zum damaligen Zeitpunkt existierten jedoch nur wenige GRÜNE Regierungsbeteiligungen, durch die wir nur begrenzten Einfluss auf die Verhandlungen nehmen konnten. Immerhin haben wir einige Verbesserungen erreicht, die ich Ihnen bereits geschildert habe. Dass wir daran weiter arbeiten müssen, ist uns bewusst.

Unter den eben geschilderten Umständen der Erstellung können die Inhalte des Staatsvertrags also keineswegs als "Intentionen" unserer Fraktion bezeichnet werden. Soweit ich weiß, gibt es die Befreiung von Hartz-IV-Empfängern auch jetzt schon, von daher erkenne ich den von Ihnen genannten zusätzlichen bürokratischen Aufwand nicht.

Zur Barrierefreiheit der öffentlich-rechtlichen Angebote: Wir wissen, dass die Öffentlich-Rechtlichen noch einiges mehr leisten müssen bei der Untertitelung und Audiodeskription ihrer Angebote, insbesondere der Hessische Rundfunk (HR). Mein Fraktionsvorsitzender, Tarek Al-Wazir, weist in seiner Tätigkeit als Rundfunkrat des HR, seit Jahren auf diese Notwendigkeit hin und wird dies auch weiterhin tun. Eine solche Verpflichtung könnte wahrscheinlich in den einzelnen Bundesländern für ihre jeweiligen Rundfunkanstalten geregelt werden, in Hessen beispielsweise im HR-Gesetz. Die Frage ist nur, ob die schwarz-gelbe Landesregierung dazu den Mut aufbringt.

Was die von Ihnen gewünschte Verbesserung der Inhalte angeht, dürfen Sie nicht vergessen, dass die Öffentlich-Rechtlichen täglich einen schwierigen Spagat zwischen Qualität und Quote absolvieren. Während die privaten Sender nur auf Quote bedacht sind und dabei nicht immer auf die Qualität achten müssen, stehen die Öffentlich-Rechtlichen vor dem Problem, dass viele Qualitätssendungen nur eine sehr geringe Quote haben. Dabei sollen doch auch die Öffentlich-Rechtlichen Programme für alle Bevölkerungsgruppen machen - oder etwa nicht? Mit dem wachsenden Einfluss der GRÜNEN in den Gremien der Rundfunkanstalten werden wir uns dieses Themas annehmen und insbesondere für eine unabhängigere Berichterstattung bei den regionalen Rundfunkanstalten sorgen.

Abschließend möchte ich Ihnen noch den Hinweis geben, dass es sicher gewinnbringend ist, Ihr Anliegen auch direkt dem Hessischen Ministerpräsidenten zu schildern, da die Medienpolitik derzeit von der schwarz-gelben Landesregierung bestimmt wird.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und Sie nun besser verstehen können, warum die Grünen dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Einführung des Rundfunkbeitrags zustimmen werden.

Beste Grüße,
Angela Dorn
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dorn,

immer wieder wird die Naturferne unserer Kinder beklagt.
Eine Einrichtung die dem entgegenwirkt ist das Schulbiologiezentrum an der Lahntalschule in Biedenkopf.
Bitte teilen Sie mir mit, warum ausgerechnet die Grünen dieser lobenswerten Einrichtung den Stecker ziehen wollen.
Meinen Informationen nach, ist im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen in Marburg Biedenkopf die Streichung der Finanzierung festgeschrieben worden.

Vielleicht können Sie mir auch mitteilen, wie sich eine solche Maßnahme Ihrer Ansicht nach auf die Glaubwürdigkeit Grüner Politik auswirkt.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Angela Dorn
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15.08.2011
Angela Dorn
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Information stimmt. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, den GRÜNEN und den Freien Wählern ist die Schließung des Schulbiologiezentrums vereinbart. Leider können gerade die ohnehin finanziell klammen Kommunen sich nicht alles Wünschenswerte halten. Die Schließung des Schulbiologiezentrums war als Sparmaßnahme gedacht. Das Defizit sollte schon seit dem Jahr 2000 stark begrenzt werden. Der Rechnungshof hatte damals die Schließung zur Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen.
Ich habe aber auch positive Nachrichten: Derzeit gibt es Gespräche, ob das Zentrum doch noch erhalten werden kann. Alle sind darum bemüht eine gute, aber kostengünstigere Lösung zu finden.
Außerdem möchte ich sie noch darauf hinweisen, dass wir GRÜNE uns zum Beispiel auch stark um den Erhalt des Jugendwaldheims Roßberg eingesetzt haben. Das ist eine Einrichtung für außerschulische Umweltbildung, welches Klassen aus dem gesamten Landkreis aufsuchen. Dieser Einrichtung drohte durch eine massive Kürzung der Landesregierung das Aus, doch aufgrund des Drucks verschiedenster Stellen (u.a. durch Briefe des GRÜNEN Kreisbeigeordneten McGovern und einer Kleinen Anfrage meiner Fraktion) wurden die Stellen nun doch noch verlängert.

Beste Grüße,
Angela Dorn
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Frage zum Thema Finanzen
21.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dorn

Als steuerzahlender Bürger möchte ich gerne wissen wie Sie zu dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik stehen und ob Sie entsprechend der Kampfansage im letzten Programm der GRÜNEN den Steueroasen den Kampf ansagen und somit mit NEIN stimmen.

Für mich als Steuerzahler ist dieses Abkommen ein Schlag ins Gesicht und entspricht in keinster Weise dessen was man unter Steuergerechtigkeit verstehen kann. Zudem möchte ich wissen ob es einmal mehr nur ein Blattpapier war das man mit netten Worten gefüllt hat oder ab den Worten Taten folgen. Die letzt Taten von Rot-Grün, hier seien nur mal die Senkung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer, sprechen da eher für einen Pakt mit den Reichen/Kapital.

Bislang hat Grün nicht gerade den Beweis angetreten für soziale Gerechtigkeit zu stehen - vielleicht können Sie das ändern und durch ein NEIN zu diesem Abkommen einen Schritt in die richtige Richtung machen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Angela Dorn
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21.09.2011
Angela Dorn
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich bis zum 30.04.11 im Urlaub und kann Ihre E-Mail erst dann bearbeiten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an mein Regionalbüro (Almut Busch und Hanna Busch): a.dorn2@ltg.hessen.de, 06421/24117 oder für Terminabsprachen an mein Sekretariat (Stefanie Euler): s.euler@ltg.hessen.de, 0611/350603.

Mit freundlichen Grüßen,

Angela Dorn
Ergänzung vom 29.09.2011
Sehr geehrter Herr ,

auch ich bin der Meinung, dass das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sicherlich kein Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit ist. Meiner Meinung nach sollten die Einkommen der Reichen, die häufig aus Kapitaleinkünften bestehen, steuerlich genauso behandelt werden, wie die Einkommen von ganz normalen Angestellten.

Ich bin der Ansicht, dass die Bundesregierung im Falle des Steuerabkommens schlecht verhandelt hat. Die Schweiz hat erreicht, dass ihr Bankgeheimnis bestehen bleibt und damit sind dort geparkte Vermögen vor dem deutschen Fiskus weiterhin ziemlich sicher.

Dass Vermögensdatenabgleiche nicht mehr möglich sind, erschwert nicht nur den deutschen Steuerfahndern die Arbeit. Es ist ein unnötiges Zugeständnis an die Schweiz. Den USA hingegen ermöglicht die Schweiz Transparenz über alle Konten von US-Bürgern.

Noch dazu steht das Verhandlungsergebnis im Widerspruch zu den Bemühungen innerhalb der EU, die einen automatisierten Informationsaustausch zur Bekämpfung der Steuerflucht voranbringen will. Einen solchen wird es zwischen Deutschland und der Schweiz nicht geben. Dieser Sonderweg führt aber auch dazu, dass andere Staaten, wie zum Beispiel Österreich, wo es schon Bemühungen gab, den Informationsaustausch zusammen mit Deutschland umzusetzen, sich in dieser Beziehung nun sehr zurückhalten.

Auch die anonyme Abgeltungssteuer ist vor diesem Hintergrund nur als Teilerfolg des Abkommens zu sehen, da auch damit die Bemühungen nach Transparenz innerhalb der EU unterlaufen werden.

Die hessischen GRÜNEN sind ebenso wie die GRÜNEN im Bund gegen das Steuerabkommen. Hätte ich die Gelegenheit, darüber zu entscheiden, würde ich mit "Nein" stimmen. Leider können wir GRÜNEN in Hessen jedoch nicht mitentscheiden, da das Abkommen im Bundesrat abgestimmt wird und dort die schwarz-gelbe Landesregierung entscheidet. Jedoch haben SPD und GRÜNE, die zusammen die Mehrheit im Bundesrat haben, schon Widerstand gegen das Steuerabkommen angekündigt…

Beste Grüße,

Angela Dorn
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Frage zum Thema Sicherheit
26.01.2012
Von:

Liebe Frau Dorn,

wie stehen Sie als moderne und emanzipierte Frau dem Thema Schiesssport / Jagd / Legalwaffenbesitz durch Gesetzestreue Bürger entgegen ?

Mal fernab vom Tenor der einhelligen Meinung der Medien und Ihrer Partei, macht es Sinn, 2,5 Millionen Bürger zu bestrafen und pauschalisiert zu entmündigen für einen Prozentsatz von unter 0,05% an deliktrelevanten Taten, statt sich auf die anderen 99,95 % zu konzentrieren ?

Glauben Sie persönlich, dass man solche Taten durch Verbote verhindern kann, ohne etwas an der Gesellschaft zu ändern ?

MfG, MS
Antwort von Angela Dorn
1Empfehlung
03.02.2012
Angela Dorn
Sehr geehrter Herr ,

In Deutschland befinden sich geschätzt mehr als zehn Millionen Waffen in Privatbesitz. Es ist richtig, dass ein Großteil dieser Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll mit dieser Waffe umgehen, doch eine Minderheit begeht mit diesen Waffen verheerende Taten. So hat das Bundeskriminalamt 2007 12.441 Straftaten in Deutschland registriert, bei denen mit Schusswaffen gedroht (7.883 Fälle) oder geschossen (4 558 Fälle) wurde. Elf Prozent der in 2007 Ermordeten wurden erschossen.

Für mich gilt der Grundsatz: Öffentliche Räume und private Wohnungen sollten waffenfrei sein, deswegen sollten sich grundsätzlich keine Schusswaffen in Privatwohnungen befinden. Sportwaffen gehören in die Sportvereine. Großkalibrige Waffen dürfen nicht länger für den Schießsport zugelassen werden. Ich denke, dies sind keine großen Zumutungen für verantwortungsvolle Personen, die Schießsport oder Jagdsport betreiben.

Auch illegale Waffen müssen aus dem Verkehr gezogen werden, dafür brauchen wir besondere Anreize.

Sie haben absolut recht, dass man durch Verbote und ohne gesellschaftliche Veränderungen das Problem von Gewalttaten und Amokläufen nicht eindämmen kann. Wesentlich ist das Thema Gewaltprävention. Wir GRÜNE setzen deswegen setzen wir auf einen integrierten Ansatz.

Die Bundestagsfraktion unserer Partei hat hierzu auch Anträge in den Bundestag eingebracht. Falls sie unsere Forderungen nicht kennen, möchte ich sie ihnen kurz vorstellen:

dip21.bundestag.de

Aus dem Antrag zusammengefasst:

Prävention von Amokläufen braucht umfassende Strategie, die der Komplexität des Phänomens gerecht wird:

Kultur der Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber ersten Anzeichen von sozialer Isolation und zum Verhindern von Kränkungen und Demütigungen vor allem in der Schule à Zielgruppen: Eltern, Gleichaltrige, Jugendhilfe und Schule
Verfügbarkeit von und Zugang zu Waffen erheblich erschweren bzw. verhindern:

o Begründung: Amoktaten der vergangenen Jahre in Deutschland wurden mit legalen Waffen begangen Die jugendlichen Täter konnten sich zuhause mit Waffen und Munition versorgen. Solange einsatzfähige Waffen zusammen mit Munition in Privathaushalten zu finden sind, stellen sie ein Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Die bestehenden Vorschriften zur Sicherung von Waffen und Munition reichen nicht aus. Einsatzfähige Waffen müssen raus aus den Privatwohnungen.

o Forderung: Halbautomatische Waffen mit großem Kaliber dürfen als Sportgeräte nicht länger zugelassen werden. (Winnenden: 9 mm Beretta)

o Forderung: Munition mit hoher Durchschlagkraft darf nicht mehr als Sportgerät zugelassen werden. Kein Schütze braucht Geschosse, die sogar die Sicherheitsausrüstung der Polizei durchschlagen.

Erwerb und Führen von Anscheinswaffen müssen eingeschränkt werden:
Begründung: Mit Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die überall im Handel erhältlich sind, werden unzählige Straftaten begangen. Sie können von allen Personen über 18 Jahre ohne Bedürfnis und ohne den Nachweis von Zuverlässigkeit oder Kenntnissen im Umgang mit Waffen frei gekauft werden.
Vollzug des Waffengesetzes verbessern:
Mehr Kapazitäten für wirksame Kontrolle, bessere Ausstattung mit gut ausgebildetem Personal in den Bundesländern
effektive einheitliche Verwaltungsvorschriften
umgehende Einführung eines nationalen Waffenregisters.

Mit freundlichen Grüßen,

Angela Dorn
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