Andreas Storm (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Storm
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung
Wahlkreis
Darmstadt
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Hessen
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Andreas Storm
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

bestätigten Berichten zufolge, will die Bundesregierung die Beratungen zum Thema betäubungsloses Schlachten auf Eis legen.

Dieses soll jedoch erst nach der Wahl in Hessen bekannt gegeben werden, um diese nicht zu irritieren.
Genau das Gegenteil wird eintreten, wenn dieses politische Spiel in der Öffentlichkeit bekannt wird.
Es ist dem Bürger/ Wähler nicht zu verdenken, wenn er aufgebracht darüber ist, wenn sich eine ganze Demokratie erpressen lässt und ein so eindeutiger Bundesratsbeschluss zugunsten einer Änderung des Tierschutzgesetzes, der ja auch von einer überwältigendemn Mehrheit des Bürgerwillens getragen ist, einfach ignoriert wird.

Es gibt Fakten, die wohl in die Waagschale gelegt werden müssen, wenn man 2 gleichrangige Rechtsgüter wie die Religionsfreiheit und den Tierschutz gegeneinander abwägen muß:
koscheres Fleisch wird in Deutschland nicht mehr erschlachtet sondern zu 100% aus dem Ausland bezogen.
Die Mehrzahl der moslemischen Religionsgemeinschaft ist mit der Elektrokurzzeitbetäubung vor dem Schlachten einverstanden, da sie das Tier im Sinne der Religionsvorschriften unversehrt lässt.
Da es also eine Alternative gibt, entfällt der vernünftige Grund für die Schlachtung ohne Betäubung im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Können Sie mir bitte den offiziellen Stand der Dinge und die diesbezüglichen Pläne der Politik mitteilen?
Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ( laut Umfrage mehr als 80%) möchte dieses Thema dringlich geklärt wissen.

Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Diese Angelegenheit muß im Dialog mit den Religionsgemeinschaften geklärt werden. Dialog ist aber etwas deutlich Anderes als Erpressung. Auch wenn wir als Deutsche selbstverständlich die Verantwortung für die Vergangenheit übernehmen, bedeutet das nicht, dass wir uns kollektiv erpressen lassen.

Ich möchte gerne wissen, wie Sie sehr geehrter Herr Storm dazu stehen und wie es nun weitergeht?
Verfassungsrechtliche Bedenken - das ist mir als Antwort zu wenig.
Antwort von Andreas Storm
3Empfehlungen
06.12.2007
Andreas Storm
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Frage über www.abgeordnetenwatch.de, die Sie auch an andere Kollegen aus dem Bundestag gerichtet haben.

Der Gesetzentwurf des Landes Hessen ist in diesem Sommer in den Bundestag eingebracht und bereits im September 2007 in Erster Lesung beraten worden. Dabei stellte sich heraus, dass es noch erheblichen Gesprächsbedarf gibt. Dies betrifft vor allem auch die Religionsgemeinschaften, die von einem Schächtverbot betroffen sein könnten. Wann mit einer Fortsetzung der parlamentarischen Beratungen zu rechnen, vermag ich daher im Moment nicht zu sagen. Ich bitte Sie aber zu berücksichtigen, dass "verfassungsrechtliche Bedenken" nicht einfach so unter den Tisch gekehrt werden können. Hier gilt es, Rechtsgüter von Verfassungsrang abzuwägen. Insofern erscheint es aus meiner Sicht sinnvoll, das Thema mit der notwendigen Sorgfalt zu diskutieren und zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

Darüber hinaus bin ich überzeugt, dass die Hessische Landesregierung wie bisher auch an ihrer Initiative festhalten wird, damit das Problem letztlich gelöst wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
28.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

zum Programm-Parteitag möchte ich gern Ihre Meinung zur Verschiebung des Stichtages beim Stammzellgesetz kennen - ich wollte eigentlich in DA mit Ihnen persönlich darüber sprechen - jat aber leider nicht geklappt.

Danke im voraus und herzliche Grüße nach Berlin,
Antwort von Andreas Storm
3Empfehlungen
20.12.2007
Andreas Storm
Sehr geehrte Frau ,

gerne beantworte ich Ihre Fragen zur Verschiebung des Stichtags beim Stammzellengesetz. Mein Büro wird in den nächsten Tagen bezüglich eines Termins zu einem persönlichen Gespräch in Darmstadt auf Sie zukommen.

Ihr
Andreas Storm
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Frage zum Thema Umwelt
06.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

die Bundesregierung plant eine Reform der Kfz.-Besteuerung. Ich hätte gerne gewußt, warum die kfz.-Steuer nicht an die Fahrleistungen, also als Zuschlag zum Benzin, erhoben wird. Ich denke, wer viel fährt bläst auch viel CO2 in die Luft. So kann also logischer Weise ein Auto das nach den Vorstellungen der Bundesregierung mit niedrigen CO2 Ausstoß die Umwelt mehr belasten als ein solches mit hohen, das nur als Zweitwagen selten benutzt wird.

Des weiteren könnten die Verwaltungskosten bei den Finanzämtern durch Auflösung der Kfz-Steuerstellen erheblich gesenkt und die dort tätigen sinnvoller eingesetzt werden. Das würde auch die Vollstreckungsstellen entlasten, denn trotz Verlangen von Einzugsermächtigungen bei der Zulassung sind die Vollziehungsbeamten nach wie vor in erheblichen Umfang mit dem Eintreiben Kfz.-Steuern beschäftigt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Andreas Storm
3Empfehlungen
20.12.2007
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über www.abgeordnetenwatch.de. Hinsichtlich der Kfz - Steuer wurde bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart, dass zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer geschaffen werden muss.

Die Überlegung einer Abschaffung der Kfz - Steuer und einer entsprechenden Erhöhung der Mineralölsteuer, wie Sie es vorschlagen, erscheint bei erster Betrachtung durchaus interessant. In diesem Zusammenhang ist aber auch zu sehen, dass durch die Erhöhung der Mineralölsteuer der Tanktourismus zunehmen und Berufspendler belastet würden. Zudem haben sich die Kraftstoffpreise bereits kürzlich durch die Erhöhung der Rohölpreise, die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1.1.2007 und die Beimischungspflicht für Biokraftstoffe verteuert. Kraftfahrzeugsteuerliche Änderungsgesetze bedürfen außerdem der Zustimmung und Mitwirkung der Bundesländer, die derzeit die Steuereinnahmen aus der Kfz-Steuer erhalten.

Im Hinblick auf eine Umstellung auf eine CO2 bezogene Kraftfahrzeugsteuer verweise ich auf die Seiten des Bundesministeriums für Finanzen und hier insbesondere auf das Eckpunktepapier zur Thematik, welches Sie unter www.bundesfinanzministerium.de erreichen können. Allgemeine Fragen und die dazu gehörigen Antworten, die häufig von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema gestellt werden, finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de .

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

mit Erschrecken habe ich den öffentlichen Medien entnommen (Sendung Plusminus in der ARD vom 20.11.2007), dass durch eine gesetzliche Lücke aktuell missbräuchliche Verwertungen von Grundschulden (nach Darlehensverkauf an Finanzinvestoren) möglich sind und stattfinden (s. hierzu auch die aktuelle Petition).

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihr persönliches Engagement, um die akute Bedrohung zahlreicher Immobilienbesitzer (auch solcher mit untadeliger Kreditbedienung) durch Zwangsvollstreckung abzuwenden und stelle diese Fragen:
  • Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen bzw. haben Sie persönlich ergriffen, um diese für viele Grundeigentümer in Ihrem Wahlkreis gefährliche und eventuell existenzgefährdende Rechtssituation zu bekämpfen?
  • Welche gesetzgeberischen Aktivitäten werden durch Ihre Fraktion unternommen bzw. sind kurzfristig konkret vorgesehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Andreas Storm
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07.01.2008
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de.

Wir sind uns der Probleme, die beim "Verkauf von Krediten" auftreten können und auch auftreten, bewusst.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fand am 19. September 2007 ein Fachgespräch hierzu mit zahlreichen Experten aus der Wirtschaft und der Wissenschaft statt. Dabei hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Der Gesetzentwurf zum sog. Risikobegrenzungsgesetz enthält einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Praxis, Forderungen aus Verträgen über Immobilien- und sonstige Kredite an in- oder ausländische Stellen – auch solche außerhalb der EU und des EWR – zu verkaufen, wird derzeit geprüft, ob und inwiefern gesetzliche Maßnahmen zur Regelung des Verkaufs angezeigt sind. Insbesondere ist zu erörtern, wie die Transparenz für die Kreditnehmer zu verbessern ist.

Für die Union könnte eine Selbstverpflichtung der Banken ein symbolisches Ziel sein, um mehr Fairness bei den Banken gegenüber den privaten Kreditnehmern zu erzielen. Gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Rechte der Kreditnehmer sind aber wohl unvermeidlich. Es bedarf verbesserter Hinweispflichten für die Kreditnehmer, wenn ein Kredit verkauft wird und bevor ein solcher ausläuft. Ob ein Sonderkündigungsrecht bei Verkauf des Kredits durch die Bank an Dritte für den Kreditnehmer – wie von Teilen der SPD angedacht – Sinn macht, ist zweifelhaft. Denn zum einen würde die in dem Kreditzins eingepreiste Vorfälligkeitsentschädigung dann möglicherweise entfallen. Zum anderen könnte dieses den Verkauf von Krediten zur Portofoliobereinigung und Freisetzung von Eigenkapital bei den Banken verzögern bzw. unmöglich machen. Mit den Rechtspolitikern sind darüber hinaus Änderungen im BGB und im Zwangsvollstreckungsrecht zu diskutieren, um gehäuft auftretende Problemfälle bei einer Zwangsvollstreckung von notleidenden Krediten durch Dritte begegnen zu können.

In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den volkswirtschaftlich sinnvollen Verbriefungsmarkt zu gefährden. Wir sind überzeugt davon, dass dies möglich ist und erwarten von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz und in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner diskutieren wir das Thema Verkauf von Krediten derzeit eingehend.

Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen das Beste und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Storm,

besten Dank für Ihre Stellungnahme auf meine Frage vom 23.12.2007 und für die Informationen über den Status der laufenden gesetzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene.

Ihre beiden Zielsetzungen für das geplante Gesetz überzeugen mich:
1. Unterstützung für Regelungen zur Verbesserung der Informations- und Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit "Kreditverkäufen" und
2. Erhalt des für die Finanzbranche und die Volkswirtschaft wichtigen Instruments "Kreditverkauf"

Weniger klar ist für mich allerdings geworden, welche konkreten Gesetzesänderungen zur Verhinderung ungerechtfertigter Zwangsvollstreckungen ergriffen werden sollen. Insbesondere ist hierbei von Interesse, welche Unterscheidung zwischen notleidenden und nicht notleidenden Krediten gemacht werden sollen und ob die Gesetzesänderung diesbezüglich grundsätzlich auch für laufende Kredite ("Altgeschäft") wirksam werden soll.

Ich bitte Sie daher, ganz besonders diese beiden zentralen Fragestellungen bei den Diskussionen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens aufzugreifen und würde mich sehr freuen, wenn Sie mir auch zu diesen spezifischen Punkten mitteilen können, welche gesetzlichen Regelungen Sie und Ihre Fraktion hier anstreben.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2008 und bedanke mich für vorab herzlichst für weitergehende Antworten zur Frage der Abwehr ungerechtfertigter Zwangsvollstreckungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Andreas Storm
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05.02.2008
Andreas Storm
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Sie fragten zum einen, ob konkrete Gesetzesänderungen geplant seien. Zunächst kann ich nur noch einmal auf meine vorherige Antwort verweisen, in der ich mich auf das "Risikobegrenzungsgesetz" bezog.

Meines Erachtens besteht gesetzlicher Handlungsbedarf und folgende Regelungsmöglichkeiten sind denkbar:

1. Einschränkung der Abtretbarkeit nicht der Darlehensforderung, wohl aber der Grundschuld, indem diese etwa von der Zustimmung des Sicherungsgebers abhängig gemacht wird.

2. Voller Einwendungsdurchgriff gem. § 404 BGB auch gegenüber der abstrakten Grundschuld unabhängig von der erforderlichen Kenntnis gem. §§ 157 Satz 2 i.V. mit 892 BGB.

3. Verschärfung des Sorgfaltsmaßstabs beim neuen Grundschuldgläubiger und Zessionar, indem nicht erst positive Kenntnis zu seiner Bösgläubigkeit und damit zu einem Einwendungsdurchgriff führt, sondern wie beim Erwerb beweglicher Sachen bereits grobfahrlässige Unkenntnis gem. § 932 Abs. 2 BGB.

4. Pflicht des neuen Grundschuldgläubigers eine beabsichtigte Vollstreckung aus der Grundschuld unter Angabe des noch valutierenden Darlehensbetrages dem Grundstückseigentümer vorher mitzuteilen und ihn auf die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage hinzuweisen.

5. Belehrungspflichten des Notars bei Bestellung der Grundschuld. Für weiterführende Informationen verweise ich Sie auf die Seite www.bundestag.de . Hier finden Sie einen aktuellen Sachstand und Stellungnahmen verschiedener Institute.

Weiterhin interessierte Sie, ob sich die Gesetzesänderung auch auf laufende Kredite bezieht. Dies muss ich verneinen. Das Gesetz kann nicht in bestehende Vertragsverhältnisse eingreifen. Die Union kann und will aber von den Instituten verlangen, dass sie den Verkauf von Krediten dem Kunden gegenüber anzeigen, sofern die Banken nicht die Abwicklung und ähnliches selbst weiter führen, also Ansprechpartner für die Kunden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Storm MdB
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