Andreas Steppuhn (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Steppuhn
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Stahlbetonbauer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Harz
Landeslistenplatz
8, Sachsen-Anhalt
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(...) Es ist richtig, dass der Nachweis der Hilfebedürftigkeit dargelegt werden muss. Denn die Grundsicherung für Arbeitssuchende unterliegt einem strengen Nachrangprinzip und setzt nur ein, wenn der erwerbstätige Hilfebedürftige sich nicht selbst helfen kann und wenn alle anderen Möglichkeiten (Einkommen,Vermögen etc.) geprüft sind und nicht in Frage kommen. Wer hilfebedürftig ist, ist im SGB II, § 9 festgelegt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
21.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Stepphuhn.

mit großem Interesse verfolge ich die derzeitige Disskusion bezüglich des Waffenkontrollgesetzes der Bundesrepublik, ausgelöst durch den Amoklauf in Winnenden am 11.03.09. Hier wird gefordert die Altersbegrenzungen für Sport und Vereinsschützen auf 21 Jahre anzuheben, sowie zentrale Waffenlager einzurichten. M.E.n. handelt es sich hier um blinden Aktionismus! Es ist derzeit möglich mit Einwilligung der Eltern bereits mit 17(!) im Rahmen des Wehrdienstes an Kriegswaffen ausgebildet zu werden! Warum dann erst der Zugang zu Sportwaffen mit 21? Die zentralen Waffenlager böten außerdem eine optimale Möglichkeit für Kriminelle schnell an viele Waffen zu kommen (Die Vereinsheime der Schützenvereine sind meist etwas abseits der Ortslagen- leicht zugänglich und nur schwer zu sichern). Werden diese beiden Aspekte bei den Debatten im Bundestag berücksichtigt? oder wird der Erste ignoriert und der Zweite auf die Vereine abgewälzt?
Mich würde auch Ihre Meinung dazu interessieren, da in Ihrem Wahlkreis traditionell viele Schützenvereine zu finden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Andreas Steppuhn
10Empfehlungen
22.04.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema "Sicherheit – Waffenkontrollgesetze".

Lassen Sie mich vorab festhalten, dass ich Ihre Meinung in der Form teile, dass blinder Aktionismus in der jetzigen Situation niemandem nutzt. Vielmehr ist es in meinen Augen wichtig, die Debatte um das Waffenkontrollgesetz sachlich und vor allem ergebnisorientiert zu führen und dabei alle Aspekte mit einzubeziehen.

Der Schock des letzten Amoklaufs sitzt tief, daher bin ich zuversichtlich, dass alle an der Diskussion Beteiligten die Wichtigkeit einer schnellen, sinnvollen und vor allem praktikablen Problemlösung sehen und auch dementsprechend handeln werden. Zu vorschnellen und nicht durchdachten Entscheidungen darf dies jedoch nicht führen.

Sie sprechen die Altersbegrenzungen für Sport- und Vereinsschützen an, ebenso wie den Vorschlag, Sportwaffen in zentralen Lagern aufzubewahren.

Im erst genannten Punkt schließe ich mich Ihrer Beobachtung an. Auch für mich ist es kaum nachvollziehbar, warum jemand bereits mit 17 Jahren an Kriegswaffen ausgebildet werden kann, jedoch erst mit 21 Jahren Sportwaffen im Verein benutzen darf. Was jedoch nicht heißt, dass ich der Meinung bin, man sollte die Altersgrenze allgemein auf 17 Jahre absenken. Was Ihre Überlegung bezüglich der Aufbewahrung in zentralen Lagern angeht, teile ich ebenfalls Ihre Vermutung, dass diese schnell zum Objekt der Begierde der organisierten Kriminalität werden können.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle betonen: Die Thematik muss mit Fairness und Objektivität betrachtet werden. Es muss über wirklich alle Aspekte des Themas gesprochen werden. Der Schutz der Öffentlichkeit sollte dabei im Vordergrund stehen.

Um Ihnen die Ambivalenz des Themas darzustellen, möchte ich einige Aspekte diesbezüglich ansprechen.

Beispielsweise wird von der einen Seite der Diskussionspartner immer wieder behauptet, Deutschland hätte das strikteste Waffengesetz. Das entspricht nicht den Tatsachen. Länder wie Großbritannien oder Finnland haben wesentlich schärfere Bestimmungen als die Bundesrepublik Deutschland. So geht man in Großbritannien für mindestens 5 Jahre ins Gefängnis, wenn man mit einer illegalen Waffe erwischt wird. In Deutschland liegt das Strafmaß bei lediglich mindestens einem Jahr.

Andererseits ist das Waffenkontrollgesetz jedoch dann schwer auszuführen, wenn die Sportschützen ihren Sport nicht mehr in ihrem Heimatland frei ausüben können, so wie in Großbritannien, sondern auf benachbarte Länder zum Training ausweichen müssen. So eine Entwicklung darf nicht in Deutschland stattfinden.

Es muss hier weiterhin möglich sein, dass Sport-, Schützen- und Jagdvereine ihren Mitgliedern die Möglichkeit eröffnen, ihren Sport vor Ort auszuüben bzw. ihrem Hobby nachzugehen. Nicht zuletzt auch weil sie in ihren Regionen eine bedeutende gesellschaftliche Stellung haben und wichtige Zentren des gesellschaftlichen Lebens in ihren Regionen darstellen.

Ein weiterer Gesichtspunkt, den es zu beachten gilt, ist die Frage nach der Kontrolle der Vererbung von Waffen. Schätzungen zu Folge befinden sich zurzeit ca. 1 Millionen Waffen in Deutschland im Umlauf, für die nie ein Waffenschein beantragt wurde, die einfach vererbt wurden. Ob der Erbe mit der Waffe umgehen kann, sie ungeschützt im Schrank liegen hat oder gar eine Straftat mit ihr plant, ist nicht überprüfbar. Und das sollte es aber sein, wenn man über effektive Waffengesetze sprechen will.

Weiterhin ist es auch Experten nicht möglich, mit abschließender Sicherheit zu sagen, wie viele Waffen es in der Bundesrepublik insgesamt eigentlich gibt. Zwischen 8 und 10 Millionen, so die Schätzung. Und das sind die Zahlen der legalen Waffen. Sie können sich sicherlich gut vorstellen, dass die Dunkelziffer wesentlich höher sein muss.

Sie sehen, eindimensional kann dieses Thema nicht behandelt und diskutiert werden. Es muss eine Lösung gefunden werden, die alle Beteiligten mit einbezieht. Ob dies über zentrale Waffenlager erfolgt, über die Beschränkung der Anzahl von Waffen, die registrierte Personen besitzen dürfen, oder über direkte Kontrollen bei den Waffenhaltern
werden die Ergebnisse der aktuellen Debatte zeigen.

Dennoch und das betone ich: Der Schutz der Öffentlichkeit steht für mich an erster Stelle.
Entscheidend ist, dass solch ein schreckliches Ereignis wie das in Baden-Württemberg in Zukunft verhindert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Steppuhn, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
14.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steppuhn,
heute verteidigte Kanzlerkandidat Steinmeier die von der SPD geforderte Anhebung des Spitzensteuersatzes.
Wie bewerten Sie die Chancen der Umsetzung solcher Pläne vor dem Hintergrund einer möglichen Ampelkaolition (insbesondere wegen der Beteiligung der FDP) bzw. aller anderen wahrscheinlichen Konstellationen nach der Bundestagswahl angesichts der Weigerung der SPD, mit der einzigen Partei zu koalieren, die eine solche Besteuerung schon seit Jahren fordert ?
Weiterhin; wie bewerten Sie den Umgang des SPD- geführten Finanzministeriums mit Steuergeldern beim Ankauf von Aktien der Hypo Real Estate für 1,39 €/ Stück, deren Wert dank der aufgewendeten öffentlichen Gelder von 100 Milliarden € noch bei etwa 0,62 € lagen - ein Gewinn für die Aktionäre von über 100% - für die Steuerzahler ein Verlust von weiteren! 290 Millionen€ ?
Mit freundlichen Grüßen, Chr.
Antwort von Andreas Steppuhn
10Empfehlungen
21.04.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Steuerpolitik bzw. der Übernahme der Hypo Real Estate.

Die von Ihnen angesprochene Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 47 % gehört - genau wie die Senkung des Eingangsteuersatzes auf 10 % und die Einführung des Lohnsteuerbonus - zu den zentralen Forderungen der SPD im Bundestagswahlkampf. Diese Mischung aus steuerlichen Entlastungen für die unteren und mittleren Einkommensklassen sowie Belastungen für die oberen ist aus meiner Sicht unverzichtbar, um dem Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich entgegenzutreten.

Durch die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise ist es heute wichtiger als je zuvor, die soziale Balance in unserem Land zu sichern und auszubauen. Dieses Ziel werden wir auch in eventuellen Koalitionsverhandlungen nicht aus den Augen verlieren. Sicherlich ist eine Zusammenarbeit mit einer marktliberalen Partei wie der FDP schwierig, vor allem da die FDP in großen Teilen weiterhin an der offensichtlich gescheiterten neoliberalen Ideologie festhält. Sollten die Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl im September jedoch entscheiden, dass die sogenannte Ampelkoalition eine Perspektive darstellt, müssen wir diese Möglichkeit überdenken. Ich persönlich setze auf das Zustandekommen einer Rot-Grünen-Koalition, da diese am besten in der Lage wäre, die soziale Balance zu erhalten.

Unabhängig davon ist die SPD jedoch unter keinen Umständen bereit zuzulassen, dass sich die soziale Schere in unserer Gesellschaft weiter öffnet.

Zu Ihrer Frage nach meiner Bewertung der Übernahme der Hypo Real Estate ist zu sagen, dass die Höhe des Angebots für den Ankauf der Aktien zum größten Teil gesetzlich geregelt ist. Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz besagt, dass der Mindestpreis bei einer Übernahme nicht unter dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der Zeit vom 1. bis zum 15. Februar liegen darf. Bei der Hypo Real Estate ergibt sich daraus ein Wert von 1,26 Euro.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Diese Regelung geht nicht auf die SPD oder das Finanzministerium zurück, war jedoch unumgänglich, um die nötige Mehrheit im Parlament zu erhalten und das dringend benötigte Gesetz durchzusetzen.

Die Differenz zwischen dem Mindestpreis von 1,26 Euro und dem Angebot des SoFFin in Höhe von 1,39 Euro ist der Idee geschuldet, den Anteilseignern eine möglichst schnelle Annahme des Angebots schmackhaft zu machen. Wer das Angebot zum Verkauf der Anteile nicht annehmen möchte, wird am Ende mit dem Mindestpreis und somit einem zusätzlichen Verlust vorlieb nehmen müssen. Der Steuerzahler profitiert hingegen von einer möglichst schnellen und vollständigen Übernahme durch den SoFFin. Erst daran anschließend können wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Bank ergriffen werden.

All diese Aspekte sind bei der Gestaltung des Angebots an die Aktionäre der Hypo Real Estate beachtet worden und haben zu dem vorliegenden Resultat geführt. Dass für die Übernahme der Hypo Real Estate Steuergelder in die Hand genommen werden müssen, ist natürlich ärgerlich, angesichts der Bedeutung dieser Bank für den gesamten Finanzstandort Deutschland jedoch unerlässlich.

Unser Augenmerk sollte jetzt darauf gerichtet sein, eine Wiederholung einer solchen Krise zu verhindern. Die SPD drängt seit langem auf eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte und wir werden uns weiterhin für die Errichtung einer neuen Finanzmarktarchitektur einsetzen. Gerade jetzt stehen die Chancen gut, dass wir sowohl national als auch international Partner finden werden, um diese Regulierungen durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Steppuhn, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

Das um unser aller Sicherheit besorgte Bundesinnenministerium plant den nächsten Streich, versteckt in einem "U-Boot-Paragrafen". So geheimnisvoll sieht also im Internet-Zeitalter die neue politische Kultur in Berlin aus?

Der Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" soll jedem Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – vorgeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Mit Hilfe der über alle Internetnutzer gespeicherten Daten würden Rückschlüsse auf unsere persönlichen Interessen, Lebenssituation und Schwächen möglich. Die Surfprotokolle sollen ohne richterliche Anordnung an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen.

Es werden Parallelen zu einem weiteren deutschen Staat ersichtlich, der 1990 von der Weltbühne verschwunden ist. Kommt Ihnen das als Abgeordneter, der in einem Ost-Wahlkreis tätig ist und mit den Sorgen und Ängsten der Menschen zu tun hat, die 40 Jahre unter Überwachung und Repression leiden mussten, nicht stark befremdlich vor?

Heute wird eine zunehmende Anwendung der früher bemängelten Maßnahmen der DDR durch unbedachte Abstimmungen mangelhaft und desinformierter Abgeordneter immer verschärfter ermöglicht. Oben genannter Entwurf würde bei Abstimmung eine verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet legitimieren. Warum muss das Kommunikationsverhalten der in einer freiheitlichen Demokratie lebenden Bürger aufgezeichnet und überwacht werden?

Mit Begründungen wie der angeblichen Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung wird jeder Bundesbürger unter Generalverdacht gestellt. Datenschutz & Unschuldsvermutung ade!

Wie stehen Sie zu dem von mir eingangs aufgeführten Gesetzentwurf? Wie werden Sie sich bei einer zukünftigen Abstimmung im Bundestag positionieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Andreas Steppuhn
11Empfehlungen
12.05.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.

Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich die von Ihnen nahegelegten Parallelen zum Repressionsapparat der DDR für falsch und unangebracht halte. Sie verharmlosen hiermit die Schicksale zahlloser Dissidenten, die unter Überwachung und Repression in der DDR zu leiden hatten.

Was Ihre Bedenken bezüglich des angesprochenen Gesetzentwurfes betrifft, so kann ich Ihnen sagen, dass die SPD-Bundestagsfraktion dem Text in der jetzt vorliegenden Form nicht zustimmen wird. Da mit dem derzeitigen Text ein regelmäßiger Eingriff in die Grundrechte der Internetnutzer nicht auszuschließen wäre, werden wir uns für Veränderungen einsetzen.

Gerade die in Artikel 3 des Gesetzentwurfes enthaltenen Formulierungen zur Datenspeicherung im Internet sind uns noch zu "schwammig" gefasst. Hier werden wir uns dafür einsetzen, dass der Entwurf durch konkrete Formulierung entschärft wird und die Auswertung personenbezogener Daten nur als letztes Mittel in Betracht kommt.

Auch der im Gesetzentwurf derzeit vorgesehene Ausbau der Kompetenzen des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) wird von uns sehr kritisch gesehen. Hier müssen klare und eindeutige Regelungen gefunden werden, die die Kompetenzen des BSI beschreiben und die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen.

Die SPD-Bundestagsfraktion kann daher dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen, sondern wird sich stattdessen im derzeitigen parlamentarischen Prozess für Änderungen und Klarstellungen zugunsten der Freiheitsrechte der Bürger einsetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet und Ihre Bedenken entkräftet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Andreas Steppuhn, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
01.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steppuhn,
Ich bin Schülerin und soll im Fach Sozialkunde einen Vortrag über das Einkommen von Politikern halten. Können Sie mir dazu einige Informationen geben? Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Andreas Steppuhn
13Empfehlungen
08.06.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrte Frau Rocktäschl,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich über Abgeordenetenwatch. Gern erläutere ich Ihnen das "Einkommen", das Abgeordnetenentschädigung bzw. Diäten genannt wird.

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten für ihr Mandat eine zu versteuernde Entschädigung als Ausgleich für Verdienstausfälle durch die Ausübung ihres Mandats, die so genannten Diäten, von französisch "diète ": die tagende Versammlung. Diäten gibt es in Deutschland seit 1906, zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich.

Im Artikel 48 des Grundgesetzes wird festgelegt, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird.

Darauf hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen.

Als vergleichbar mit Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160 000 bis 250 000 Wahlberechtigten vertreten, wurden (Ober-) Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern angesehen. Als vergleichbar wurden ferner die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes angesehen, die bei der Ausübung ihres Amtes ähnlich wie Abgeordnete unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind.

Die Jahresbezüge dieser Personengruppen wurden bisher nicht erreicht. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2009 7.668 €. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen und ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Diäten-Urteil" von 1975 ferner betont, dass das Parlament selbst über die Höhe seiner finanziellen Leistungen entscheiden muss. Ihm ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle außerhalb des Bundestages wie etwa eine Expertenkommission zu übertragen.

Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf. Aus diesen Gründen beschließt der Bundestag in einem transparenten, vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren im Plenum über die Höhe seiner Entschädigung. Dies ermöglicht dem Volk die wirksame Kontrolle seiner Vertreter. Grundlage für die Entscheidung ist eine Empfehlung des Bundestagspräsidenten, die sich an der Entwicklung der Bezugsgrößen orientiert.

Dies sind zunächst alle wesentlichen Auskünfte über die direkte Abgeordnetenvergütung. Falls Sie weitere Informationen diesbezüglich benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung oder Sie schauen sich die Internetseite des Deutschen Bundestages an, auf der noch weitere Informationen zur Amtsausstattung, der Kostenpauschale und vielen weiteren interessanten Punkten stehen.
Viel Erfolg bei Ihrem Vortrag!

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

wie sehen Sie die Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen egal welcher Größe,in den Kammern (Handwerkskammer,IHK etc).
Deutschland ist in Europa eines von wenigen Ländern wo so eine umstrittene Mitgliedschaft verlangt wird. Es ist eigentlich schon überfällig, das der Bundestag sich mit diesem Thema auseinandersetzt um KMU´s (Kleine u. Mittelst. Unternehmen) zu entlasten. Gerade im Kammerbezirk Magdeburg wo nicht gerade sorgfältig mit den Beiträgen umgegangen wurde und die Tatsache das Frau Knoblauch als ehemalige Kammerchefin die zurücktreten musste auch noch eine Abfindung von über 100.000 EUR bekommt, frage ich mich wirklich, warum diese Zwangsmitgliedschaft.

Antwort von Andreas Steppuhn
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16.07.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fragten mich nach meiner politischen Haltung zur gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in Kammern.

In Kammern übernehmen und erledigen bestimmte Berufsgruppen Aufgaben, die der Gesetzgeber zuvor als öffentliche definiert und beschlossen hat, in eigener Selbstverwaltung. Deshalb unterliegen die Kammern in Deutschland auch der staatlichen Aufsicht und haben die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Im Ausland werden derartige Aufgaben vom Staat selber wahrgenommen. Beispielsweise hat der Gesetzgeber in Deutschland die Aufgabe, die Berufsausbildung im Handwerk zu regeln, den Handwerkskammern übertragen.
Der Staat könnte diese Aufgaben auch selber mit seinen Beamten und
Angestellten ausführen und aus Steuern oder Gebühren finanzieren. Er hat
sich aber dafür entschieden, diese wichtige Aufgabe der Selbstverwaltung
des Handwerks zu übertragen. Dem Subsidiaritätsprinzip des Grundgesetzes
folgend, sollen öffentliche Aufgaben möglichst bürgernah vor Ort und
unter Einbeziehung des Sachverstands und des Engagements der davon
direkt Betroffenen erledigt werden.

Selbstverwaltung kann in der Praxis aber nur funktionieren, wenn alle Betroffenen auch durch Mitgliedschaft daran beteiligt sind. Nur die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern sichert Rechte und Pflichten aller und beugt dem "Trittbrettfahrertum" vor.

Wäre der Beitritt zu einer Kammer freiwillig, hinge die Zusammensetzung der Mitgliedschaft stark vom Zufall ab. Möglicherweise würden finanzstarke Mitglieder ihre Eigeninteressen in den Vordergrund schieben und dadurch das Allgemeinwohl schädigen. Das Prinzip der gesetzlichen Mitgliedschaft stellt demgegenüber sicher, dass nicht eine bestimmte Gruppe (z. B. in einer Ärztekammer die Gruppe der Zahnärzte), sondern alle Angehörigen einer klar bezeichneten Berufsgruppe (also in diesem Beispiel alle Ärzte) gemeinsam berufsständische Aufgaben wahrnehmen und ihre Interessen gegenüber Staat und Gesellschaft bündeln.

Sie haben zu Recht die skandalösen Ereignisse im Handwerkskammerbezirk Magdeburg angesprochen. Gerade die Abberufung der ehemaligen Hauptgeschäftsführung der dortigen Kammer und die demokratische Wahl einer neuen Geschäftsführung durch die dafür verantwortlichen Organe der Selbstverwaltung sind meiner Beobachtung nach ein gutes Indiz dafür, dass Kammerselbstverwaltung auch in Krisensituationen funktioniert.

Sie haben mich zudem auf die finanzielle Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen durch Pflichtbeiträge hingewiesen. Die Höhe des Kammerbeitrags wird in der Regel von den demokratisch gewählten Vollversammlungen der Kammern festgelegt. Er richtet sich im Handwerk
z. B. nach der Leistungsfähigkeit des Betriebes. Damit ist sichergestellt, dass kein Betrieb mit der Höhe der ihm auferlegten Pflichtbeiträge wirtschaftlich überfordert wäre.

Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie einen sorgfältigen Umgang mit Mitgliedsbeiträgen in Kammern anmahnen. Ich möchte daher anregen, dass Sie sich mit Ihrem Sachverstand aktiv in die Selbstverwaltung Ihrer Berufsgruppe einbringen und dort eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung unterstützen.

Die Kammern erbringen zum einen wichtige Serviceleistungen für Betriebe
aus Industrie, Handel und Handwerk (Betriebswirtschaftliche Beratung,
Informationsveranstaltungen zu neuen Entwicklungen usw.).
Zum anderen setzen sich die Kammern als Interessenvertreter der
Wirtschaft für politische Rahmenbedingungen ein, die für den
wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen Betriebe erforderlich sind.
Beispielsweise sind die erfolgreichen Initiativen zum Bürokratieabbau
auf die Aktivitäten der Kammern zurückzuführen.

Die Kammern sind zudem gesetzlich dazu verpflichtet, die Behörden bei der Förderung von Industrie, Handel und Handwerk durch Anregungen, Vorschläge und die Erstellung von Gutachten zu unterstützen. Regelmäßig untersuchen sie die wirtschaftliche Situation in den Kammerbezirken, nehmen die Impulse ihrer Mitgliedsbetriebe auf und setzen sich gegenüber Politik, Verwaltung und anderen Verbänden für Verbesserungen ein.

Weil ich diese Aufgaben für sehr wichtig erachte, mache ich mich nicht für die Abschaffung des Kammerwesens in Deutschland stark.

Ich möchte Sie herzlich einladen, das Gespräch mit der für Sie
zuständigen Kammer zu suchen und Ihre Ansprüche an eine wirksame
Interessenvertretung dort vorzutragen. Ich bin gerne bereit, Sie dabei
praktisch zu unterstützen. Bitte informieren Sie mich, sollten Sie den
Eindruck haben, dass Ihre Anliegen bei Ihrer zuständigen Kammer nicht
ausreichend aufgegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB
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