Andreas Steppuhn (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Steppuhn
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Stahlbetonbauer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Harz
Landeslistenplatz
8, Sachsen-Anhalt
weitere Profile
(...) Deshalb habe ich mich zusammen mit anderen Fraktionskollegen der SPD-Bundestagsfraktion dazu entschlossen, bei der Abstimmung zu diesem Gesetz mit "Nein" zu stimmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
23.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

der Bundestag hat beschlossen, dass Call-Center ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen.
Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?
Inwieweit besteht für mich überhaupt die Möglichkeit dieses Vergehen anzuzeigen?

Ich selbst habe versucht dies bei der Polizei anzuzeigen, nachdem ich etwa 2 Stunden von einem Call-Center richtiggehend terrorisiert wurde.
Die Antwort der Polizeidienststelle war nur, dass sie nicht zuständig wäre, da es sich eh nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Angeblich wären Ordnungsamt oder Gewerbeaufsichtsamt dafür zuständig.
Er geht aber von aus das auch dort nicht angemessen reagiert werden könnte.

Kann ich davon ausgehen, dass ein Gesetz verabschiedet wurde, dass nie jemand effektiv kontrollieren kann?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Andreas Steppuhn
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25.09.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Verbraucherschutz bzw. Call-Center- Rufnummernunterdrückung.

Ich kann Ihr Ärgernis sehr gut nachempfinden. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben.

Dies war auch einer der Gründe, weshalb der Deutsche Bundestag im März dieses Jahres das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen verabschiedet hat.

Das Gesetz ist seit dem 04. August in Kraft und setzt dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen. Denn, wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Ebenso dürfen Callcenter ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10.000 Euro Geldbuße.

Wenn Sie, wie Sie schreiben, dennoch mit derartigen Anrufen belästigt werden, sollten Sie sich, wenn möglich den Namen des Anrufers und/oder des Unternehmens, am besten auch Datum, Uhrzeit sowie den Grund des Anrufs aufschreiben und zeitnah an die Bundesnetzagentur melden.

Denn die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde, um Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufzudecken, Bußgeldverfahren einzuleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorzugehen und Bußgelder verhängen zu können.

Dazu ist sie jedoch, wie bereits erwähnt, in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Nachfolgend nenne ich Ihnen daher gern die Kontaktdaten:

Bundesnetzagentur - Verbraucherservice Telefonisch: 030/22480-500 (Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr) Schriftlich: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn

Im Übrigen hat die Bundesnetzagentur bereits die Abschaltung von ersten Rufnummern - aufgrund ungewollter Telefonwerbung - beauftragt.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten. Sollten noch weitere Fragen oder Rückfragen bestehen, so stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Steppuhn, MdB
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