Andreas Steppuhn (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Steppuhn
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Stahlbetonbauer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Harz
Landeslistenplatz
8, Sachsen-Anhalt
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(...) Damit sind wir meines Erachtens zu einem Ergebnis gelangt, mit dem wir sowohl die Verbreitung von Kinderpornographie bekämpfen, als auch den Schutz der Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern im Internet gewährleisten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
21.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

aus welchen Gründen haben sie für die Internet Sperren gestimmt?

Finden sie nicht das es eine gefährliche Entwicklung ist, das man freie Medien immer mehr einschränken will.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andreas Steppuhn
9Empfehlungen
09.07.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.

Mit dem Gesetz verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet zu erschweren. Auch wir wissen, dass technisch versierte Nutzer die Sperre umgehen können. Mit den jetzt beschlossenen Regelungen zur Sperrung und zur Weiterleitung an Stopp-Seiten werden wir aber die Hemmschwelle erhöhen, sich Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten anzuschauen.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Seiten mit Kinderpornographie, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Im Ausland ist dieser direkte Zugriff nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugriffssperren. Es geht hierbei jedoch nicht um eine Zensur des Internet - sondern um eine Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz speziellen Fall.

An dem ursprünglichen Gesetzentwurf gab es von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch im Rahmen einer Expertenanhörung vielfältige Kritik. Wir als SPD-Bundestagsfraktion hatten diese Argumente sehr ernst genommen und haben daher wichtige Änderungsvorschläge gemacht, die wir gegenüber der CDU/CSU-Fraktion auch durchsetzen konnten. So haben wir nun, wie meine Fraktion es gefordert hat, ein Spezialgesetz beschlossen, um ganz eindeutig klarzustellen, dass sich die Möglichkeit der Sperrung ausschließlich auf Seiten mit kinderpornographischem Inhalt bezieht.

Auch die Kontrolle des BKA bei der Erstellung der Kontrollliste wurde in das beschlossene Gesetz aufgenommen. Die Liste wird durch ein vom Datenschutzbeauftragten des Bundes bestelltes, unabhängiges Gremium regelmäßig kontrolliert. Das Gremium, das mehrheitlich aus zum Richteramt befähigten Personen bestehen muss, kann die Liste jederzeit einsehen und korrigieren, wenn die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Zudem gilt der Grundsatz: Löschen vor Sperren. Nur wenn die zulässigen Maßnahmen zur Löschung von Inhalten nicht greifen, werden Seiten auf die Sperrliste des BKA gesetzt.

Damit sind wir meines Erachtens zu einem Ergebnis gelangt, mit dem wir sowohl die Verbreitung von Kinderpornographie bekämpfen, als auch den Schutz der Freiheitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern im Internet gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
22.06.2009
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

warum wird das Bürgergeld nach dem Vorschlag von Herrn Althaus nicht eingeführt ? Meiner Meinung nach hätte es folgende Vorteile:
1. Wer arbeitet hat mehr Geld als Nichtarbeitende (z.Z. nicht immer so )
2. Mehr Netto für Arbeitnehmer
3. Jede Firma spart ca.ein Drittel ihrer Lohnnebenkosten
4. Verwaltungskosten von ca. 10 Mrd. Euro werden eingespart

Ihre Meinung zu diesem Thema würde mich sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Antwort von Andreas Steppuhn
7Empfehlungen
14.07.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage in der Sie die Einführung eines Bürgergeldes ansprechen. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten und meine Meinung zu diesem Vorschlag darlegen.

Im Kern läuft die Idee von Herrn Althaus darauf hinaus, alle Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Arbeitslosen-, Eltern- und Kindergeld etc. abzuschaffen. An der Stelle der derzeitigen sozialstaatlichen Leistungen, die sich am Bedarf des Empfängers ausrichten oder die einen speziellen Nachteil ausgleichen, soll ein einheitliches Bürgergeld in Höhe von 800 € treten. Dieses Bürgergeld soll bedingungslos, also unabhängig vom tatsächlichen Bedarf, vom Finanzamt ausgezahlt oder, bei eigenem Einkommen, mit der Steuerschuld verrechnet werden. Das Gesundheitssystem soll nach diesem Vorschlag durch eine Kopfpauschale finanziert werden. Statt einkommensabhängiger Beiträge, Arbeitgeberanteil und Steuerzuschüssen zahlt jeder einen einheitlichen Satz von 200 €. Durch diese Kopfpauschale soll eine Minimalversorgung gesichert werden. Für weitere Leistungen müsste zusätzlich privat vorgesorgt werden.

Würden die Pläne von Herrn Dieter Althaus umgesetzt, wäre dies der absolute Bruch mit unserem heutigen Sozialstaat. Die gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Schaffung von Arbeitsplätzen und die Integration aller in die Gesellschaft würden einfach aufgegeben. Wirtschaft und Politik würden sich dieser Aufgabe entledigen und das Bürgergeld würde zur Stilllegungsprämie für Menschen, die in eine Sackgasse geschoben und mit Geld abgefunden werden. Darum setzt die SPD weiterhin darauf, den Menschen Möglichkeiten und Anreize zu geben, durch ihre eigene Leistung voranzukommen. Das Bürgergeld setzt genau den gegenteiligen Anreiz: Statt die Menschen aber bei der Selbstverwirklichung durch Arbeit zu unterstützen, möchte dieser Unionsvorschlag von Herrn Althaus die Menschen mit dem Existenzminimum abspeisen und aufgeben. Das Bürgergeld ist für mich ebenso leistungsfeindlich wie unsozial, widerstrebt daher allen sozialdemokratischen Grundsätzen und sollte keinesfalls verwirklicht werden.

Die SPD setzt auch weiterhin auf den vorsorgenden Sozialstaat und auf die Schaffung von guten, gerecht bezahlten Arbeitsplätzen. Dabei wollen wir den Schwerpunkt von der bloßen Bereitstellung von finanziellen Leistungen auf die Bereitstellung von Chancen verschieben. Dazu gehören gerade Investitionen in das Bildungssystem aber auch der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder sowie die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB
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Frage zum Thema Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
08.07.2009
Von:

Guten Tag Herr Stepphuhn,

als Vorsitzender des Ortsvereins von ver.di in Aschersleben würde es mich mal sehr interessieren warum Sie, als Mitglied im Bundesvorstand in der IG BAU, sich der Abstimmung für einen gesetzlichen Mindestlohn entzogen haben, obwohl sie ihn ja für Ihre Branche bereits erfolgreich durchsetzen konnten.
Aus Ihrer Erfahrung heraus dürfte es sich doch mittlerweile herausgestellt haben, dass sowohl die Mitarbeiter, als auch der Unternehmer selbst daraus NUR Vorteile erzielt!
Wir kämpfen seit Jahren für einen gesetzlichen Mindestlohn (den ihre Partei ja mit einem mal auch fordert) aber einer Abstimmung im Bundestag bleiben Sie fern. Wieso?

Mit freundlichem Gruß,


(Ortsvorsitzender ver.di Aschersleben)
Antwort von Andreas Steppuhn
2Empfehlungen
29.07.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mein Stimmverhalten zum Antrag der Fraktion "Die Linke" auf Einführung eines Mindestlohns ansprechen. Gerne möchte ich Ihnen hierauf antworten.

Zunächst zu der Frage, warum ich an der Abstimmung nicht teilgenommen habe.

Es ist schlicht weg so gewesen, dass ich langfristig einen Termin in meinem Wahlkreis Harz zugesagt und wahrgenommen habe. Als direkt gewählter Abgeordneter für den Harz ist mir dieser sehr wichtig gewesen.

Im Übrigen - und dies ist in meinem politischen und gewerkschaftspolitischen Handeln immer ablesbar gewesen - bin ich und stehe ich für die Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen.

Allerdings halte ich es für wichtig, dass zunächst in möglichst vielen Branchen Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz eingeführt werden. Denn gerade in den Bereichen des Baugewerbes, des Maler- und Lackiererhandwerkes und des Dachdeckerhandwerkes ist deutlich geworden, dass diese Mindestlöhne weitaus höher liegen als es die Forderungen der Fraktion "Die Linke" vorsehen.

Überall da, wo keine Branchenmindestlöhne eingeführt werden können, halte ich es allerdings in der Folge für richtig, zu gesetzlichen Mindestlöhnen zu kommen.

In diesem Zusammenhang sei mir auch der Hinweis gestattet, dass ich als Verhandlungsführer der IG BAU noch vor wenigen Tagen die Möglichkeit hatte, gemeinsam mit den Arbeitgebern für das Maler- und Lackiererhandwerk eine einheitliche Lohnuntergrenze und somit einen Mindestlohn in Höhe von 9,50 € für alle Beschäftigten der Branche, wozu auch Leiharbeiter gehören, zu verhandeln und im Rahmen dessen einen neuen Tarifvertrag abzuschließen. Über die Details können Sie sich gern unter www.igbau.de informieren.

Im Übrigen hätte der Antrag "Der Linken" zur Einführung eines Mindestlohns, auch wenn er im Deutschen Bundestag eine Mehrheit bekommen hätte, nicht dazu geführt, dass es in Deutschland zu einem gesetzlichen Mindestlohn gekommen wäre. Spätestens im Bundesrat wäre dieser dann an den Mehrheitsverhältnissen von CDU/CSU in den Ländern gescheitert.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Steppuhn, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
17.07.2009
Von:

Betr.: Zwangsmitgliedschaft zur Industrie- und Handelskammer - Ihre Antwort vom 16. Juli 2009

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

Sie schreiben, die Kammern unterliegen der staatlichen Aufsicht. Welche Aufsicht ist das? Fachaufsicht oder Rechtsaufsicht? Wer nimmt die Aufsicht wahr und in welchem Umfang?

Warum kann die Selbstverwaltung nur funktionieren, wenn alle Gewerbesteuerpflichtigen Mitglied sind? (dazu zur Information: viele staatliche Aufgaben werden an Organisationen und Verbände delegiert - z.B. ist niemand Zwangsmitglied beim TÜV oder bei der Sparkasse). In welcher Form werden die Mitglieder an der Selbstverwaltung beteiligt?

Die Selbstverwaltung der "hoheitlichen Aufgaben" sind bei allen Kammern mit Gebühren belegt. Wozu braucht es dann noch zusätzlich Zwangsbeiträge?

Ist es nicht eher so, dass Großbetriebe und Konzerne die "Trittbrettfahrer" der IHK sind, weil sie zwar in allen Gremien der IHK sitzen, aber nur geringste Beiträge bezahlen (aufgrund steuerlicher Tricks)?

Sie schreiben, dass die Kammern Initiativen zum Bürokratieabbau vorgelegt haben. Kennen Sie diese Vorschläge?
Warum sind in dieser Initiative zum Bürokratieabbau z.B. keine Vorschläge zum Thema Zoll und Zollabwicklung enthalten? Kennen Sie dazu die Hintergründe?

Sie schreiben, dass Sie sich nicht für die Abschaffung des Kammerwesens einsetzen werden. Dies will wohl niemand.
Können Sie sich das Kammerwesen so vorstellen, dass öffentlich-rechtliche Kammern die "hoheitlichen Aufgaben" gegen kostendeckende Gebühren durchführen und parallel dazu die Möglichkeit geschaffen wird, den Kammern freiwillig als Mitglied beizutreten?
Antwort von Andreas Steppuhn
1Empfehlung
31.07.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Rückfragen. Ich hatte gegenüber bereits meine Positionen zur Selbstverwaltung in den deutschen Kammern dargelegt.

Sie fragen nach der staatlichen Aufsicht über die Kammern. Gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt (AGIHKG) führt das Wirtschaftsministerium des Landes in Magdeburg die Rechtsaufsicht über die Industrie- und Handelskammern. Daher bitte ich Sie, sich hier auch direkt an das Wirtschaftsministerium, in Bezug auf Ihre Frage nach Umfang, Art und Weise der Ausübung seiner Kammeraufsicht zu wenden.

Sie sprechen sodann die Pflichtmitgliedschaft aller selbständigen Gewerbetreibenden in den Industrie- und Handelskammern an. Wie ich bereits gegenüber ausgeführt habe, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, bestimmte öffentliche Aufgaben (z. B. in der Berufsausbildung) auf die Selbstverwaltung einer bestimmten Branche oder Berufsgruppe zu übertragen. Wenn der Staat derartige öffentliche Aufgaben delegiert, muss er im Gegenzug sicherstellen, dass alle davon Betroffenen (in Ihrem Fall: Alle Gewerbetreibenden) auch an der Aufgabenerledigung beteiligt werden, Einzelinteressen nicht die Oberhand gewinnen und das Allgemeinwohl gewahrt bleibt. Deshalb hat der Staat sich dafür entschieden, auf der einen Seite zwar Selbstverwaltung zu gewähren, diese aber auf der anderen Seite mit der Pflichtmitgliedschaft aller Betroffenen, entsprechenden Pflichtbeiträgen und der staatlichen Kammeraufsicht zu verbinden.

TÜV und Sparkassen, die Sie als Beispiele fehlender Pflichtmitgliedschaft nennen, sind keine Selbstverwaltungskörperschaften. Die Sparkassen werden nicht von ihren Kunden (wie etwa die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken) kontrolliert, sondern in Verwaltungsräten von den Mitgliedern gewählter kommunaler Vertretungskörperschaften (Kommunalpolitiker). Es existiert keine Pflichtmitgliedschaft in einer Sparkasse. Der TÜV - den Sie außerdem nennen – nimmt im Auftrag des Staates als Beliehener bestimmte technische Dienstleistungen wahr. Er ist aber keine politische Interessenvertretung eines bestimmten Berufsstandes oder z. B. aller Autofahrer.

Sie fragen noch nach dem Unterschied zwischen Kammergebühren und -beiträgen. Bei Kammergebühren handelt es sich um Vergütungen für unmittelbar vom einzelnen Bürger bzw. Kammermitglied veranlasste Dienstleistungen (z. B. Beglaubigung eines Zeugnisses). Nach dem Kostendeckungsprinzip im deutschen Gebührenrecht sollen die Kosten, die einer Behörde oder Selbstverwaltungskörperschaft dadurch entstehen, auf den einzelnen Verursacher umgelegt werden. Nur derjenige Bürger bzw. Mitglied einer Kammer, der tatsächlich bestimmte Kosten verursacht hat, soll damit belastet werden.

Anders verhält es sich mit den Kammerbeiträgen. Die Kosten für die Wahrung des Allgemeinwohls und der Wahrnahme der politischen Interessenvertretung (z. B. aller Gewerbetreibenden) können nicht einem einzelnen Bürger bzw. Mitglied auferlegt werden, sondern müssen auf alle Mitglieder einer Kammer gleichermaßen (entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit) verteilt werden. Deswegen sind Kammerbeiträge auch nicht mit Gebühren, sondern mit Steuern zu vergleichen. Über ihre Höhe (Satzung!) und ihre Verwendung (Haushaltsplan!) entscheidet die demokratisch gewählte Vollversammlung einer Kammer (im Rahmen der Gesetze).

Ich befürworte daher die von Ihnen angeregte freiwillige Mitgliedschaft in den Kammern nicht.

Sie sprechen überdies die Frage der Beitragshöhe von Großbetrieben bzw. kleinen Gewerbetreibenden an. Die Regelung, die die Industrie- und Handelskammer Magdeburg getroffen hat, ist meines Erachtens fair, weil sie die unterschiedliche Leistungsfähigkeit von Klein- und Großbetrieben berücksichtigt:

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich in Magdeburg aus einem Grundbeitrag und einer Umlage auf der Basis des vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrags nach dem Gewerbesteuergesetz zusammen.
Folgende IHK-Mitglieder zahlen in der Industrie- und Handelskammer Magdeburg überhaupt keinen Beitrag:
  • Kleinunternehmen, deren jährlicher Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt
  • Existenzgründer sind für die ersten zwei Jahre komplett vom Mitgliedsbeitrag und für die beiden folgenden Jahre von der ertragsabhängigen Umlage befreit, solange der jährliche Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen und in der Vollversammlung Ihrer Kammer für andere Regelungen zu werben bzw. solche zu mitzubeschließen. Bitte informieren Sie sich über die Initiativen der Wirtschaftskammern zum Bürokratieabbau direkt bei den Kammern. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu allen ähnlichen Themen und zu Ihren konkreten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Steppuhn, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.08.2009
Von:

Ihre Antwort an Herrn vom

Sehr geehrter Herr Steppuhn,

woher haben Sie Ihre Kenntnisse das die Vollversammlung der IHK demokratisch gewählt wird? Eine vom Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in Auftrag gegebene Dissertation zur Erlangung der juristischen Doktorwürde wörtlich ( Groß a.a.O., S 39) Für die Wahlen der IHKs folgt hieraus dass sie nicht dem Geltungs- und Anwendungsbereich des Demokratieprinzips unterliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Britzelmair Ulrich
Antwort von Andreas Steppuhn
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2009
Andreas Steppuhn
Sehr geehrter Herr Britzelmair,

vielen Dank für Ihre Frage zur Wahl der Vollversammlungen von Industrie- und Handelskammern.

Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern aus dem Jahr 1956 (IHK-Gesetz) werden die Mitglieder der Vollversammlung von den Kammerzugehörigen gewählt.

"Kammerzugehörige" sind natürliche Personen, Handelsgesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die im Gebiet der jeweiligen Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten und zur Gewerbesteuer veranlagt sind. (§ 2 Absatz 1) bundesrecht.juris.de

Einzelheiten (Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts, Durchführung der Wahl, Dauer der Mitgliedschaft usw.) regeln gemäß § 5 Absatz 3 des IHK-Gesetzes die Wahlordnungen der jeweiligen Industrie- und Handelskammern vor Ort.

Bitte erlauben Sie mir, dies am Beispiel der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Trier zu verdeutlichen:

Die Mitglieder der Industrie- und Handelskammer Trier werden (unterschieden nach Landkreisen im Kammerbezirk) in Wahlgruppen aufgeteilt: Industrie, Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, Verkehrsgewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe, Versicherungs- und Handelsvermittlung, Dienstleistungen und Kreditinstitute.

Derartige Regelungen sollen sicherstellen, dass die verschiedenen Branchen entsprechend ihrer ökonomischen Bedeutung im Kammerbezirk angemessen beteiligt werden. Nur die faire Vertretung aller relevanten Branchen stellt die Wahrung des Allgemeinwohls sicher. Es soll verhindert werden, dass bestimmte Branchen (z. B. die Industrie) ihre Einzelinteressen auf Kosten anderer (z. B. des Handels) durchsetzen könnten.

Jedes IHK-Mitglied kann für seine jeweilige Wahlgruppe Wahlbewerbungen einreichen. Es ist auch zulässig, sich selbst vorzuschlagen! Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen diejenigen Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben. (§ 14 Absatz 1 der Wahlordnung der IHK Trier) cms.ihk-trier.de

Einzelne juristische Meinungen, wie die von Ihnen erwähnte Dissertation, die mir nicht vorliegt, kann ich nicht bewerten.

Politisch ist wichtig, dass die Regelungen zur Wahl von IHK-Vollversammlungen verfassungsgemäß sind. Es steht selbstverständlich jedem Betroffenen frei, im Wege der Verfassungsbeschwerde o. ä., beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die etwaige Verfassungswidrigkeit einer IHK-Wahl feststellen zu lassen. Mir ist nicht bekannt, dass eine derartige Klage jemals Erfolg gehabt hätte.

Demokratische Defizite bestehen meiner Meinung nach auch nicht in der Aufteilung der IHK-Mitglieder in Wahlgruppen nach Branchen oder im Wahlverfahren selbst, sondern darin, dass in Industrie- und Handelskammern nur der Arbeitgeberseite der jeweiligen Branchen die Mitgliedschaft zuerkannt wird.

Leider wird die Arbeitnehmerseite (im Gegensatz zu Körperschaften öffentlichen Rechts in Sozialversicherungen und Handwerk) bisher nicht an der Arbeit der Industrie- und Handelskammern und ihren Vollversammlungen beteiligt. Eine Ausnahme stellt nur der IHK-Berufsbildungsauschuss dar, an dem die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer angemessen beteiligt sind. (§ 77 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz) bundesrecht.juris.de

Weil die Industrie- und Handelskammern wichtige öffentliche Aufgaben (z. B. in der beruflichen Bildung) erfüllen, trete ich nicht für ihre Abschaffung ein - wie sie von (neo-) liberalen oder libertären Ideologen zuweilen gefordert wird. Als Sozialdemokrat trete ich aber für die Demokratisierung der Industrie- und Handelskammern ein, d. h. die gleichberechtigte Beteiligung von Arbeitnehmervertretern und ihren Gewerkschaften.

Es ist im Übrigen auch eine Aufgabe der demokratischen Öffentlichkeit darauf zu achten, dass die Industrie- und Handelskammern ihre Aufgabengrenzen nicht überschreiten und sich unzulässig in die ureigenen Aufgaben von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften oder Parteien einmischen. § 1 Absatz 5 des IHK-Gesetzes zieht für die politische Praxis von Industrie- und Handelskammern richtigerweise eine strenge Grenze: "Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen."

Ich freue mich daher, wenn Sie die Aktivitäten der Industrie- und Handelskammern kritisch begleiten - als Mitglied einer IHK, als Arbeitnehmer eines IHK-Betriebes oder als Bürger.

Für weitere Rück- oder Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Steppuhn, MdB
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