Andreas Schmidt (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Andreas Schmidt
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Ergebnis
32,8%
Landeslistenplatz
33, Nordrhein-Westfalen
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Persönliche Website
www.andreas-schmidt-mdb.de
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Frage zum Thema Arbeit
23.08.2005
Von:

"Hartz ist nicht nur bei VW gescheitert – seine Konzepte kosten auch den Bundeshaushalt Milliarden"

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich finde es nicht korrekt, Herrn Hartz hier in ein derart schlechtes Licht zu rücken. Herr Hartz hat lt. meinen Erkenntnissen bei der VW AG über Jahre hinweg eine hervorragende Personalpolitik betrieben.

Desweiteren beinhaltete sein Konzept weit mehr als das, was - gemeinsam mit der CDU - verabschiedet wurde. Deswegen finde ich es für den Menschen Peter Hartz äusserst traurig, dass er überhaupt noch mit dieser "Reform" in Verbindung gebracht wird.
Vielmehr hat Herr Hartz Respekt dafür verdient, für Fehler, die er zwar mit zu verantworten hatte, aber wahrscheinlich nicht begangen hat, seinen Hut zu nehmen.

Es wäre schön, wenn sich einige Politiker daran mal ein Beispiel nehmen würden.
Antwort von Andreas Schmidt
1Empfehlung
25.08.2005
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre e-mail vom 23. August 2005.

Ich habe Ihren Hinweis zur Kenntnis genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Arbeit
29.08.2005
Von:

Hallo Herr Schmidt,

ich habe mit Aufmerksamkeit Ihre wenig überzeugenden Argumente für Neuwähler gelesen, Sie bzw. Ihre Partei zu wählen. Sie versprechen zwar, neue Arbeitsplätze zu schaffen, machen aber keine genauen Angaben, wie Sie das bewerkstelligen wollen. Wie die Vergangenheit und generell die Politik Ihrer Partei zeigt, sind Sie schließlich keine Arbeiter-freundliche Partei, sondern wollen nur denjenigen Vorteile verschaffen, die im Arbeitsmarkt sowieso am längeren Hebel sitzen. Wie wäre es denn mal, nicht ständig die Bedingungen für reiche Arbeitgeber oder Unternehmer zu verbessern, sondern beim kleinen Mann anzufangen? Das heißt, die Umstände für ArbeitNEHMER zu verbessern? Aber nein, da kommen Sie ja nicht drauf.
Stattdessen verschlechtern Sie für diese ständig die Situation durch Wünsche wie noch weniger Kündigungsschutz etc. Was das für den kleinen Arbeiter bedeutet, für 6 Monate eingestellt zu werden und danach wieder auf der Straße zu stehen, scheint Sie nicht im Mindesten zu interessieren.
Ebenso undurchsichtig ist für mich die Einführung der Studiengebühren... Warum machen Sie diese nicht einfach Einkommens-abhängig? Wer reiche Eltern hat bzw. selbst genug verdient, sollte mehr zahlen müssen als ein Kind arbeitsloser Eltern, die jeden Cent umdrehen, um das Studium ihrer Kinder zu finanzieren. Schonmal darüber nachgedacht? Aber das ist ja wahrscheinlich viel zu sozial für Ihre Partei.

MfG

N.
Antwort von Andreas Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
01.09.2005
Andreas Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für Ihre e-mail vom 29. August dieses Jahres, in der Sie sich u. a. auf meine Antwort in "kandidaten- watch.de" zum Thema "Bildung" vom 23.08.2005 beziehen.

Gerne konkretisiere ich für Sie nochmals die Überlegungen der CDU/CSU zum Thema Studiengebühren: Wir stehen für Chancen-gleichheit im Bildungssystem. Dies´ bedeutet - und entschuldigen Sie bitte, daß ich mich an dieser Stelle wiederhole -, daß niemand, der zu einem Studium befähigt ist, allein aus finanziellen Gründen daran gehindert werden darf. Wir wollen leistungsabhängige und gerade nicht einkommensabhängige Studienmöglichkeiten. Deutschland kann es sich gar nicht erlauben, auf die große Gruppe fähiger Studenten und künftiger Leistungsträger aus sozial schlechter gestellten Familien zu verzich- ten. Gerade für diese stehen BaföG und Stipendien bereit. Deutschland kann sich aber auf der anderen Seite auch nicht mehr länger ein unter- bzw. schlechtfinanziertes Hochschulsystem leisten, wenn es den eigenen Arbeitsmarkt beleben und im in- ternationalen Vergleich bestehen will.

Zum Thema "flexibler Kündigungsschutz" gebe ich Ihnen recht, daß es für den einzelnen Arbeitnehmer natürlich ein Schock ist, gegebenenfalls nach nur sechs Monaten wieder seine Arbeitsstelle zu verlieren. Sie vergessen dabei aber, daß diese Kündigungsregelung nicht alleine steht, sondern im Gesamtkontext der zahlreichen Maßnahmen gesehen werden muß, die die CDU/CSU vorschlägt, um die Menschen wieder in Arbeit zu bringen.

Diese Maßnahmen sind u. a. die rechtliche Absicherung betrieblicher Bündnisse zur Sicherung der Beschäftigung, die Schaf- fung neuer Chancen auf Einstellung für ALG II-Empfänger durch anfängliche Untertarifbezahlung, erleichterte befristete Be- schäftigung, Optimierung von Hartz IV, Einführung eines Kombi-Lohn-Modells, das die Aufnahme einfacher Arbeiten reizvoll macht und eben ein flexibler Kündigungsschutz, der es für den Arbeitgeber attraktiver macht, überhaupt Stellen anzubieten.

Auch dies´ sind natürlich keine "genauen Angaben" wie Sie sie fordern. Sie werden mir aber sicherlich zustimmen, daß es den Rahmen dieser website sprengen würde. Ich möchte Sie bitten, sich diesbezüglich im ebenfalls über "kandidatenwatch. de" zugänglichen Regierungsprogramm der CDU/CSU detailliert zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Föderalismus
29.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich habe mir fest vorgenommen, keinen Kandidaten mehr zu wählen, der nicht sämtliche Einkünfte angibt (amerikanisches System). Abschreckendes Beispiel Ihrer Partei: Riesenhuber!!! An der Europawahl habe ich wegen der unverschämten Diäten nicht mehr teilgenommen. Für eine umgehende Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.

Gruss
Antwort von Andreas Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
01.09.2005
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihne für Ihre e-mail zum Thema Abgeordnetendiäten und Nebeneinkünften.

Ich stimme Ihnen darin zu, daß Kontrolle und Transparenz für das Vertrauen in die Politik von herausragender Bedeutung sind. Selbst der Anschein sachwidriger Abhängigkeiten von Abgeordneten muß strikt vermieden werden, um die Akzeptanz poli-tischer Entscheidungsprozesse zu gewährleisten. Dies´ betrifft alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die der Abgeordnete neben dem Mandat ausübt, und die daraus erzielten Einkünfte.

Im Rahmen der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten halten es CDU und CSU für richtig, dass alle Einkünfte aus beruflicher und sonstiger Tätigkeit dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen sind.

Transparenz ist aber kein Selbstzweck. Sie ist nur da sinnvoll und zu rechtfertigen, wo sie tatsächlich in der Lage ist, Abhängigkeiten aufzudecken. Eine pauschalierte Veröffentlichung der aus zulässigen Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte eines Abgeordneten schafft lediglich eine Scheintransparenz. Sie ist verfassungsrechtlich bedenklich und politisch proble-matisch, weil sie keinerlei Rückschlüsse über mögliche Interessenkonflikte zulässt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Unabhängigkeit des Mandats, die Berufsfreiheit, den Datenschutz und den Schutz der Pri-vatsphäre. Hier dürfen wichtige Elemente der Demokratie nicht ausgehöhlt werden.

Zu den aktuellen Diäten lassen Sie mich nur soviel sagen, daß die Altersbezüge der Bundestagsabgeordneten erst im vergan-genen Jahr neu geregelt und deutlich verringert wurden. Der Bundestag hat am 12. November 2004 eine Änderung des Abgeord-netengesetzes beschlossen, durch die die Rentenkürzungen, die die rot-grüne Bundesregierung zuvor beschlossen hat, auch auf die Abgeordneten übertragen wurden. Unter anderem werden die Altersentschädigung für ehemalige Abgeordnete schrittwei- se gesenkt, die Hinterbliebenenversorgung strukturell gekürzt und die Anrechnungsbestimmungen verschärft.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Frauen
31.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich habe eine Frage bzgl. unserer Verfassung. Bis jetzt habe ich noch keine befriedigende Antwort darauf erhalten, aber ich bin voller Hoffnung, dass Sie mir weiter helfen können. Wie sind Ihrer Meinung nach GG Art 3 Abs 2 und Art 12a Abs 1 miteinander vereinbar?
Steht es nicht in einem krassen Widerspruch wenn man die Sätze "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" und "Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden" in ein und derselben Verfassung verwendet?

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich will nicht darauf hinaus, warum Frauen keine Wehrpflicht leisten müssen. In meinen Augen wäre dies nicht sinnvoll (Wehrpflicht für Männer im Übrigen auch nicht), aber trotzdem müsste dies laut unserem Grundgesetz doch so sein oder etwa nicht?
Weiter heißt es in Art 3 Abs 2 "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Sie, als Mitglied des Bundestages, sind doch Repräsentant des Souveräns unseres Staates, d. h. des Volkes, und sollten Sie nicht gewissenhaft gemäß des Grundgesetztes die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voran treiben, auch in der Frage der Wehrpflicht, ganz gleich, ob dies eine Dienstpflicht für alle oder für niemanden bedeutet?
Bedeutet die einseitige Wehrpflicht für Männer nicht eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechtes, bzw. für Frauen eine Bevorzugung aus demselben Grunde, die durch GG Art 3 Abs 3 ausdrücklich ausgeschlossen werden?
Es geht mir also nicht um die Wehrpflicht als solche, sondern um die wie es mir scheint gravierende Widersprüchlichkeit unserer Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Andreas Schmidt
1Empfehlung
01.09.2005
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für Ihre e-mail.

Natürlich habe ich als Bundestagsabgeordneter der CDU-Fraktion und als gesellschaftpolitisch interessierter Mensch eine Meinung dazu, ob Frauen - sei es unter christlichen, gleichheitsrelevanten oder pazifistischen Gesichtspunkten - Dienst in der Bundeswehr leisten sollten. Wenn ich Sie recht verstehe, geht es Ihnen aber gar nicht um das Thema "Wehrpflicht und Frauen", sondern eher um eine grundgesetzsystematische Diskussion.

Ich bezweifle, daß die website "kandidatenwatch.de" dafür das richtige Forum bietet und hoffe auf Ihr Verständnis, daß ich hier nicht in ein grundlegendes verfassungsrechtliches Gespräch mit Ihnen eintrete.
Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Arbeit
16.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,
Wissen Sie was ich an der Politik im Allgemeinen traurig finde?
Die Politik erreicht nicht Die Menschen für die sie gemacht wird!
In letzter Zeit wurden so viele Gestze verabschiedet und die wenigsten Bürger habenverstanden worum es wirklich geht wenn sie jetzt beim Arzt 10 Euro zahlen. Und zwar geht es doch darum, dass man hofft, wenn sich die Krankenkassenbeiträge senken und damit auch die Lohnnebenkosten, Betriebe bereit sind mehr Arbeitnehmer einzustellen.
Ich finde deutschland ist unser Land und Deutschland, dass sind wir. Wenn es Deutschland gut geht können wir alle davon profitieren. Aber wenn es Deutschland schlecht geht, dann sollten wir auch alle bereit sein etwas daran zu ändern und wenn es heißt, dass man ein bisschen auf die Zähne beißen muss.
Aber vielleicht können Sie mir eine Frage beantworten:
Warum erreicht Ihre Politik nicht die Menschen. Warum erklären Sie den Menschen, um deren Stimme Sie kämpfen, nicht was ein Gesetz zu bedeuten hat und zwar in einem deutsch, dass jeder versteht.
Vielleicht denken Sie, dass sei Aufgabe der Medien?
Das ist dann wohl auch der Grund, warum man Sonntags lieber fernsieht, als zur Wahl zu gehen.
Antwort von Andreas Schmidt
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12.12.2006
Andreas Schmidt
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Frage, die Sie vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr über die website "kandidatenwatch.de" an mich gerichtet hatten, hat mich leider erst über ein Jahr später am 11. Dezember dieses Jahres als Frage auf der neuen Seite "abgeordnetenwatch.de" erreicht.

Ich bin gleichwohl gerne bereit, Ihre Frage auch heute zu beantworten – nicht zuletzt, um Ihnen zu zeigen, daß anders als in Ihrem Schreiben angedeutet, Politiker im Allgemeinen und Bundestagsabgeordnete im Besonderen sehr wohl ein Interesse daran haben, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren und die Menschen im Lande zu erreichen.

Ihren Einwand, die vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetze würden den Bürgerinnen und Bürgern nicht in ausreichendem Maße erläutert, kann ich so nicht stehen lassen. Ich gebe zu, daß zahlreiche gesetzliche Regelungen, die den Deutschen Bundestag verlassen, hoch speziell und für den "Normalbürger" schlicht unverständlich sind. Die mit diesen Gesetzen angesprochenen Berufsgruppen oder Personenkreise sind jedoch in der Regel in die jeweiligen Materie sehr gut eingearbeitet und auch informiert, da sie in irgendeiner Form, sei es durch Öffentliche Anhörungen oder sonstige Stellungnahmen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren eingebunden sind. Für diese Personengruppen kommt kein Gesetz als Überraschung oder ist ihnen gar unverständlich.

Aber auch andere Gesetzentwürfe oder -reformen, die den einzelnen Bürger betreffen, mitunter in sein alltägliches Leben eingreifen und damit direkte Auswirkungen auf ihn haben, werden nicht von den Politikern "im stillen Kämmerlein" ausgearbeitet und dann als fertiges Paket präsentiert. Auch hier werden die Anregungen, Bedenken und Einwände ernst genommen und im parlamentarischen Verfahren erörtert.

Ich verwende – ebenso wie meine Abgeordnetenkollegen - sehr viel Zeit darauf, Anfragen und Bürgerbriefe, die mich aus meinem Wahlkreis oder in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Rechtsausschusses erreichen, zu beantworten, und ich nutze diese Gelegenheit, unsere Arbeit im Deutschen Bundestag zu erklären und Politik verständlich zu machen.

Im größeren Rahmen, da haben Sie natürlich recht, muß sich die Politik der Medien bedienen, um alle zu erreichen. Es ist aber gerade Aufgabe von Presse und Rundfunk als "Medium", den Politikern eine Plattform zur Verfügung zu stellen, um ihre Politik zu verdeutlichen. Gleichzeitig nutzen die Medien aber auch ihre vielfältigen Möglichkeiten, die Menschen zu erreichen, um die Politik zu kommentieren und zu kritisieren. Nicht zuletzt deshalb wird die Presse auch gerne als die "vierte Gewalt" innerhalb einer Demokratie genannt.

Wir leben in einem Land, in dem aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen und Ebenen Einfluß auf Politik genommen werden kann und wird. Die dabei ablaufenden Mechanismen sind teilweise sehr komplex und für den einzelen vielleicht gelegentlich schwer verständlich. Ich bin jedoch davon überzeugt, daß unser Land gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht durch eine Politik von oben oder gar gegen die Menschen gestaltet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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