Andreas Schmidt (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Schmidt
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Landeslistenplatz
33, Nordrhein-Westfalen
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(...) Es kommt immer wieder einmal vor, daß einzelne Abgeordnete verschiedener Parteien in Einzelfragen anders abstimmen, als ihre Fraktion. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:

Halten Sie es für sinnvoll, dass die Mehrwertsteuer für Schokolade 7% beträgt, aber für Insulin ab dem 1.1.2007 ganze 19% beträgt?

Wenn nein, was unternehmen Sie persönlich dagegen?
Antwort von Andreas Schmidt
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12.12.2006
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr Dr. Nover,

ich danke Ihnen für Ihre erneute Anfrage zum Thema Mehrwertsteuererhöhung, mit der Sie offensichtlich an mein Schreiben vom 4. Juli dieses Jahres anknüpfen.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zum 1. Januar 2007 ist das Ergebnis umfangreicher Verhandlungen der Koalitionsfraktionen. Die Koalitionsfraktionen waren sich ebenfalls darin einig, daß Steuerausnahmen möglichst gestrichen werden sollten, um dem Ziel einer Sanierung des Staatshaushaltes einen großen Schritt näher kommen zu können.

Um dieses Ziel möglichst sozialverträglich zu erreichen, hat man sich dazu entschieden, für die Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfes – und dazu gehört auch Schokolade, als Lebensmittel – den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent beizubehalten.

Für Medikamente besteht dieses Bedürfnis nicht. Es kann auch nicht angehen, den über die Zeit ausführlich diskutierten und nunmehr etablierten Ausnahmetatbeständen weitere hinzuzufügen und so das Einsparungsziel immer weiter aus den Augen zu verlieren.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Soziales
23.12.2006
Von:

Die Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige war offensichtlich positiv. Wofür setzen Sie sich in der Drogenpolitik ein?

MfG F.
Antwort von Andreas Schmidt
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31.01.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage bezüglich der Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige.

Ich setze mich, wie auch meine Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seit jeher für ausreichende Präventions- und Therapiemaßnahmen im Bereich des Drogenmißbrauchs ein. Ziel ist dabei auch zukünftig der ausstiegsorientierte Umgang mit Suchtmittelabhängigkeiten.

Im Jahr 2000 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung entschieden, die von Ihnen angesprochene Heroinabgabe als eine weitere Behandlungsmethode für schwerstabhängige Opiatabhängige zu erproben. Das im Jahr 2002 begonnene und am 31. Dezember 2006 ausgelaufende Modellvorhaben hatte zum Ziel, im Rahmen einer ärztlich kontrollierten intravenösen Verabreichung synthetisch hergestellten Heroins (Diamorphin) zu prüfen, ob diese Behandlungsform eine Verbesserung des Gesundheitszustandes und den Rückgang des Konsums illegaler Drogen bei Schwerstabhängigen gegenüber der Substitutionsbehandlung mit Methadon in einer Vergleichsgruppe realisieren kann.

Derzeit werden im Rahmen des Modellprojektes noch etwa 350 Patienten behandelt. In der Koalition herrscht Einigkeit darüber, daß diese auch über das Ende der Studie hinaus weiter mit Diamorphin versorgt werden müssen.

Gegen eine Weiterführung der Studie in der jetzigen Form spricht aus meiner Sicht vor allem, daß die abstinenzorientierte Entwöhnung und damit der Ausstieg aus der Drogensucht das Ziel jeder Therapiemaßnahme bleiben muß. Dieses Ziel wurde jedoch im Rahmen der Studie nicht verfolgt. Es wurde stattdessen durch die zeitlich unbegrenzte Verabreichung von gleichbleibend hohen Dosen für die Patienten eine Ersatzabhängigkeit geschaffen. Dieses unterscheidet die Diamorphinbehandlung maßgeblich von der Methadonsubstitution, bei der durch ein Absenken der Tagesdosen das Ziel einer Entwöhnung konsequent verfolgt wird.

Zudem sind die Kosten für eine Diamorphinbehandlung laut den Ergebnissen der gesundheitsökonomischen Begleitforschung fast drei Mal so hoch, wie die Kosten einer Methadonsubstitution. Auch deshalb sollte das Ziel einer möglicherweise erfolgenden Anschlußstudie nach meiner Auffassung eine ausstiegsorientierte Diamorphinbehandlung mit dem Ziel der Beendigung der Heroinabhängigkeit sein.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
25.12.2006
Von:

Betr.: Ihre Anwort vom 12.12.2006

Es mag sein, dass Schokolade zum täglichen Bedarf der 600 Bundestagsabgeordneten gehört, sicher gilt dies nicht aber für die mindestens sechs Millionen Diabetiker in Deutschland! Während in fast allen großen EU-Staaten sinnvollerweise ein reduzierter MwSt-Satz (bis zu 0 %) gilt, wird in Deutschland zu Lasten der Kranken (hier exemplarisch der Diabetiker) gespart.
Es geht hier nicht um Ausnahmen, sondern eine grundsätzliche falsche Politikausrichtung.
Ihre Antwort lässt im übrigen keine klare Stellungnahme bezgl. der Sinnhaftigkeit unterschiedlicher Steuersätze für lebensnotwendige Medikamente und reiner Genussmittel erkennen und bitte nochmals um eine konkrete Antwort.
Weniger Schokolade bedeutet auch weniger Diabetes.
Vielleicht sollten Politiker vor einer Gesundheitsreform mal einen Arzt oder Apotheker fragen.

Mit nachdenklichen Grüßen
Dr.Dr.med.UIrich
Antwort von Andreas Schmidt
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27.02.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr Dr. Dr. ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage bezüglich der Besteuerung von Schokolade vom 25. Dezember 2006.

Wie bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 9. Dezember 2006 kurz dargestellt, haben sich die Koalitionsfraktionen dazu entschieden, für die Gebrauchsgüter des täglichen Bedarfes, also beispielsweise Lebensmittel wie Schokolade, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent beizubehalten, um die unumgängliche Erhöhung der Mehrwertsteuererhöhung möglichst sozialverträglich zu gestalten.

Es liegt auf der Hand, das bestimmte Lebensmittel im Übermaß ungesund oder für einzelne Bürger auch generell schädlich sein können. Deshalb nun aber mit hohem bürokratischen Aufwand einen zusätzlichen differenzierten Ausnahmenkatalog bei Lebensmitteln zu schaffen, der dann etwa reine Schokolade zwar höher besteuerte, aber Schokomüsli eventuell schon wieder ausschließen müsste, halte ich gerade auch vor dem Hintergrund der angestrebten und vom Bürger geforderten Rechtsvereinfachung für nicht sinnvoll.

Bezüglich meiner Haltung zur Besteuerung von Insulin verweise ich Sie auf meine Antworten des vergangenen Jahres.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Soziales
31.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,
es werden immer mehr Einrichtungen für Jugendliche in Essen gekürzt. Als ein Resultat kommen immer mehr Jugendliche auf die krumme Bahn.

Was planen Sie konkret, um Jugendlichen mehr Freizeitgestaltungsmöglichkeiten in Essen zu bieten?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Andreas Schmidt
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30.01.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Eingabe zum Thema Jugendarbeit in Essen. Sie sprechen damit einen wichtigen Punkt hinsichtlich der Zukunft unserer Gesellschaft an. Eine funktionierende Kinder- und Jugendarbeit stellt eine fundamentale Säule der Entwicklung der jüngeren Generationen dar. Besonders für Kinder- und Jugendliche, die in schwierigen familiären Verhältnissen aufwachsen, müssen Konzepte bereitstehen, die Alternativen zu diesen Verhältnissen aufweisen, damit die Jugendlichen gerade nicht "auf die krumme Bahn" geraten.

Der daraus resultierenden Verantwortung ist sich die Politik durchaus bewußt. Meinen Informationen zufolge wurden deshalb von Seiten der Stadt Essen keine Angebote und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gekürzt, und es liegen auch keine derartigen Pläne für zukünftige Streichungen vor. Leider mußten sich die Kirchen aufgrund der Sparzwänge von einigen ihrer Einrichtungen trennen.

Eine Übersicht über die Angebote für Jugendliche in Essen finden Sie unter anderem auf: www.jugend.essen.de . Für konkretere Fragen zu geplanten Projekten für Kinder und Jugendliche in Essen wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt der Stadt Essen unter: (02 01) 88-5 11 16.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,
im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz war für die Versicherten des Beitrittsgebietes das RÜG geschaffen worden.
Es gibt einen Personenkreis, der zwar nicht zu den Versicherten des Beitrittsgebietes gehört, aber trotzdem durch Maßnahmen erfaßt wird, die seitens der DRV (mit Tolerierung durch das BMAS) mit Vorschriften des RÜG begründet werden. Es handelt sich hierbei um DDR - Übersiedler, die vor dem Fall der Grenze in das Rechtssystem der alten Bundesrepublik eingegliedert worden waren. Die Maßnahmen haben für die Betroffenen gravierende Folgen.
Der Petitionsausschuß des Bundestages ist die Adresse für Eingaben zu diesem Thema; zahlreiche Betroffene haben sich auch dorthin gewandt. Der Gegenstand der Beschwerde ist eine Maßnahme, die seitens der DRV mit einem Gesetz begründet wird, das im Widerspruch zu dem gesetzgeberischen Willen der Autoren des RÜG steht. Für die Wahrung der Unantastbarkeit der legislativen Absichten sollte sich eigentlich zunächst die Legislative selbst verantwortlich fühlen.
Doch beim Petitionsausschuß geschieht etwas Seltsames: Er leitet die Eingabe an das BMAS weiter, also an die Stelle, die für den Mißbrauch steht. Die Antwort, die von dort kommt, wird dann als Votum des Bundestages ausgegeben. Schluß.
Bei meinen Recherchen zum Thema habe ich festgestellt: Die Zulässigkeit der (erweiternden) Anwendung von RÜG - Vorschriften auf Bürger der alten Bundesrepublik, wie sie von den RÜG - Autoren nachweislich nicht gewollt war, ist zu keiner Zeit Gegenstand verfassungsrechtlicher Beurteilung gewesen. Die DRV handelt mit Unterstützung aus dem BMAS autonom.
Meine Frage an Sie als Vorsitzendem des Rechtsausschusses:
Welcher Weg ist zu beschreiten, damit der eingefahrene "kleine Dienstweg" zwischen Pet.ausschuß und BMAS unterbrochen wird und sich der Gesetzgeber endlich einmal selbst mit dem Mißbrauch des von ihm geschaffenen Instrumentariums befaßt?
Mit herzlichem Gruß, J.
Antwort von Andreas Schmidt
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11.01.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zu den Petitionsverfahren rund um das Rentenüberleitungsgesetz.

Sie äußern darin verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anwendung des RÜG sowie gegen die Praxis des Petitionsausschusses, zunächst die Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums einzuholen. Letzteres entspricht geltendem Recht, nach dem der Petitionsausschuß ein Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung und damit dem jeweils zuständigen Bundesministerium hat.

Als Vorsitzender des Rechtsausschusses kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen jedoch nicht behilflich sein. Aufgabe des Rechtausschusses des Deutschen Bundestages ist allein die Beratung der ihm vom Plenum zugewiesenen Gesetzesvorlagen. Der Ausschuß darf weder selber gesetzesinitiativ werden, noch darf er als Teil der Legislative behördliche oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.

Es steht Ihnen jedoch - wie jedem anderen betroffenen Bürger auch – der Rechtsweg offen bis hin zu einer Verfassungsbeschwerde, mit der Sie die von Ihnen in Frage gestellten Regelungen des RÜG vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen können.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt MdB
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Ihre Frage an Andreas Schmidt
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