Andreas G. Lämmel (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
19.04.1959
Berufliche Qualifikation
Konditor, Diplom-Ingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden I
Ergebnis
36,6%
Landeslistenplatz
8, Sachsen
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(...) Der Deutsche Bundestag verhandelt in dieser Angelegenheit nicht mit. Gerade Gewerkschaftsvertreter vergessen gern, dass sie solche Regelungen wie in der Pflegebranche mit ausgehandelt haben. Daran sollte man sie gelegentlich erinnern. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Andreas G. Lämmel,

können Sie mir erklären, wie Sie zum Bestandsdatengesetz abstimmen/ abstimmen werden und warum es notwendig ist, diese sensiblen Daten für staatliche Stellen einsehbar zu machen? Außerdem interessiert es mich, warum meine Grundrechte als freier Bürger eingeschränkt werden, da ich nicht selber über meine Daten entscheiden darf?

Ich hoffe sie finden Zeit mir eine Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

P.
Antwort von Andreas G. Lämmel
bisher keineEmpfehlungen
19.04.2013
Andreas G. Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.

Dem von Ihnen angesprochenen Gesetz habe ich zugestimmt. Eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 notwendig. Das neue Gesetz beschränkt sich auf die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, ohne dabei neue Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden zu schaffen. Hierzu werden zukünftig nur noch die datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis für die Telekommunikationsanbieter sowie Verfahrensfragen geregelt. Die eigentlichen Erhebungsbefugnisse sind nach dem Urteil des Verfassungsgerichts abhängig vom Anfragezweck jeweils spezifisch zu regeln. Daher werden in die Strafprozessordnung sowie in die Fachgesetze für die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes jeweils eigenständigen Befugnisse zur Erhebung der Bestandsdaten bei den Diensteanbietern eingefügt.
Bestandsdaten sind in erster Linie Name und Anschrift sowie weitere Kontaktdaten des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses. Nicht zu den Bestandsdaten zählen die sogenannten Verkehrsdaten, also die erst bei der eigentlichen Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass sich bei dieser Thematik ein Spannungsfeld zwischen dem Grundrechtsschutz der Bürger und der ebenfalls verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung und Verfahrensabwehr ergibt. Ermittlungsbehörden müssen – gebunden an geltende Gesetze – die Möglichkeit haben im analog und digitalen zu ermitteln, wenn es Strafverfolgung und Verfahrensabwehr erfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel
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