Andreas G. Lämmel (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
19.04.1959
Berufliche Qualifikation
Konditor, Diplom-Ingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden I
Ergebnis
36,6%
Landeslistenplatz
8, Sachsen
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(...) Die Zahlung öffentlicher Gelder an die Kirchen in Deutschland beruht auf Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Bundesländern auf der eine Seite sowie mit den evangelischen Landeskirchen und der katholischen Kirche auf der anderen Seite. Diese Verträge sind nur in beiderseitigem Einvernehmen änder- oder kündbar. Sollte die Bundesrepublik oder ein Bundesland hier also einseitig Änderungen oder eine gar eine Kündigung vornehmen, dann läge ein Rechtsbruch vor. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
30.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lämmel,

als Leistungsempfänger nach SGB II nahm ich in der Zeit vom 01.10.10 bis 31.03.11 an einer Aktivierungsphase für die Bürgerarbeit teil.

Hier lernte ich regelmäßig morgens aufzustehen,einen Fahrschein für die DVB zu erwerben und mich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu meiner Arbeitsstelle zu bewegen.

Durch meine "Vorgesetzten" wurde mir bestätigt ,das ich diese Aufgaben mit Bravour erfüllt habe.Auch über meine Arbeitsleistungen wurde mir ein sehr positives Zeugnis erstellt.
Ich bin übrigens zum weiteren Verständnis 60 Jahre alt und habe leichte gesundheitliche Probleme.
Seit September 2010 "nerve " ich meine Sachbearbeiterin in der ARGE/Jobcenter regelmäßig betreffs eines Einsatzes im Rahmen der von der Frau v. d. Leyen und den Regierungspartein so gepriesenen "Bürgerarbeit".
Bisher konnte ich zu diesem Thema keine aussagefähige Antwort von meiner "Kundenbetreuerin" erhalten.Es gäbe in Dresden noch keine Stellen.
In der gestrigen Morgenpost Dresden,wird dieses Problem thematisiert" Bürgerarbeit kommt nicht in die Gänge" und es treten erschreckende Fakten zu Tage.
Ich möchte zum Lebensunterhalt meiner Familie selbst etwas beitragen und dies über die Bürgerarbeit tun.
Meine Ehefrau ist in einem Alten- und Pflegeheim in Dresden beschäftigt.Die Zuschläge die sie für zb. 7 Nachtdienst (in Worten sieben ) erhält,werden mir natürlich von den Bezügen nach SGB II sofort abgezogen.
Meine Frage an Sie,wer ist in der Lage mir zu diesem Thema in Dresden eine Antwort zu geben.Bisher habe ich noch niemand gefunden.Mal deutsch gesagt,ich fühle mich von der Politik und dem Jobcenter vera.....

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Andreas G. Lämmel
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11.07.2011
Andreas G. Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

meine nochmalige Nachfrage am 11.07.2011 im Jobcenter Dresden hat folgendes ergeben:
Eine genaue Auskunft zu den Plätzen (Anzahl der freien Stellen, deren Art etc.) der "Bürgerarbeit" kann Ihnen nur Ihre zuständige Kundenbetreuerin geben.
Bisher sind 800 Plätze geplant, 600 bestehen bereits. Weitere Träger für die Stellen müssen also noch gesucht werden. Selbst wenn Anträge vorliegen, muss über diese erst entschieden werden. Nach wie vor gilt, dass eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Vorrang hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
29.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lämmel,

wie haben Sie heute zur Ausweitung des "Rettungsschirmes" (Transferunon) abgestimmt?
Antwort von Andreas G. Lämmel
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06.10.2011
Andreas G. Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.
Ich habe am 29.09.2011 für eine Ertüchtigung des Euro-Stabilisierungsfonds EFSF und der Ausweitung der Kontroll- und Zustimmungsrechte des Deutschen Bundestages in dieser Angelegenheit gestimmt. Eine Transferunion innerhalb der Europäischen Union stand nicht zur Abstimmung und wird von mir auch nicht unterstützt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Wirtschaft
07.10.2011
Von:

Kurztitel: keine Besserung im Bankengewerbe, nicht einmal bei der staatlich gestützten Commerzbank

Sehr geehrter Herr Lämmel,

seit nunmehr 3 Jahre Finanzkrise hört und liest man immer wieder, dass gerade die Finanzwirtschaft sich in eine Richtung entwickelt hat, die nicht gut zu heißen ist. Weg vom klassischen Geschäft der Kreditvergabe werden immer neue und kompliziertere Produkte (Derivate) erfunden, die am Ende die Verkäufer selbst nicht verstehen. Dieser Entwicklung wollte und will die Politik entgegen wirken. So hört man fast täglich. Daher bin ich umso erstaunter nun von der Comdirect, Tochter der Commerzbank, welche wie bekannt mit Steuergeldern gerettet werden musste, Werbung zu erhalten, ich solle doch in CFDs investieren. "Mit wenige Kapitaleinsatz maximale Gewinne.", "Wetten gegen fallende wie steigende Kurse", "Spekulieren sie mit Rohstoffen, Währungen, Aktien" Sätze wie vor der Krise, nur wird irgendwo im Text auch noch erwähnt, dass es sich hierbei um sehr risikoreiche Produkte handelt. Reicht das der Politik? Ist dies das ganze Ergebnis der Bemühungen der Branche mehr Schranken aufzuzeigen? Ich als Privatanleger mit einem Aktientitel im Depot werde bei diesen Wetten sehr wahrscheinlich immer gegen die Vollzeit-Banker und Computer der Bank verlieren. Wieso versucht man mich dafür zu werben? Sollen jetzt die dummen Privatanleger die Banken retten, nachdem der Steuerzahler insgesamt schon grade stand? Von manch anderer Deutschen Bank hätte ich derartige Werbung erwartet, aber nicht von einer Bank, bei der die Politik wohl am größten Einfluss üben kann.

Wenn es wirklich Ziel der Politik ist, derartiges in Zukunft zu unterbinden und Banken wieder zu dem zu machen, womit sie der Wirtschaft dienlich sind, dann kann sie bei jenen Häusern anfangen, die es nur noch aufgrund des Geldes der Politik gibt. Oder sehen Sie das anders?

Vielleicht ist den Politiker aber auch gar nicht bewusst, was die Wirtschaft so treibt.

Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Andreas G. Lämmel
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28.10.2011
Andreas G. Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 2008 und 2009 an der Commerzbank beteiligt. Dies geschah überwiegend mit stillen Einlagen über den Bankenrettungsfonds SoFFin. Durch das Instrument der stillen Einlage hat der Bund als Anteilseigner formal keinen Einfluss auf die Geschäftsführung (und Werbekampagnen) der Bank. Dies war gewollte, da der Staat nicht der besser Unternehmer ist. Die Commerzbank begann im Frühling diesen Jahres mit der Reprivatisierung, der deutsche Steuerzahler erhält die Einlagen und darauf anfallende Zinsen zurück.
Grundsätzlich kann ich Ihre Kritik an mancher Werbung nachvollziehen. Entscheidend ist jedoch das Verhalten und die Risikoneigung des Kunden. Entscheidet er sich für eine risikoreiche aber chancenreiche Anlage oder bevorzugt er Sicherheit? Diese Entscheidung kann und soll ihm die Politik nicht abnehmen, sondern für Transparenz sorgen. In dieser Legislaturperiode haben wir in der Koalition weitreiche Informations- und Dokumentationspflichten für Banken und andere Finanzdienstleister verabschiedet, um Verbraucher zu schützen und weitere Bankenkrisen zu verhindern.
Die bisherigen und angestrebten Maßnahmen der Koalition zur Regulierung und Stabilisierung des Finanzmarktes können Sie im Anhang nachlesen.
Kritisch am gegenwärtigen Verhalten der Banken sehe ich, wie sie ihre grundlegende Aufgabe, der Kreditversorgung der Wirtschaft nicht in vollem Umfang nachkommen. In regelmäßigen Gesprächen mit den einzelnen Banken machen wir immer wieder unsere Haltung klar.
Gern stehe ich Ihnen in meiner Bürgersprechstunde für Rückfragen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Gesundheit
03.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Lämmel,

ich bin vor kurzem nach Dresden gezogen und musste für eine laufende Behandlung einen neuen Arzt (Allergologen) suchen.

Schon bei den ersten zwei Anrufen wurde mir gesagt, dass man aus Kapazitätsgründen keine neuen Patienten aufnehmen könne. Auch über google habe ich viele negative Bewertungen von Ärzten gefunden, in denen fast ausschließlich bemängelt wurde, dass man - tlw. trotz Akutfall - als neuer Patient abgelehnt wurde.

Da ich nicht davon ausgehe, dass die Ärzte aus Faulheit Patienten ablehnen, scheint hier wohl ein deutlicher Mangel vorzuliegen.

Von Bekannten im Gesundheitswesen weiß ich, dass ein Gesetz existiert, das es einem Arzt nur dann ermöglicht eine neue Praxis zu eröffnen, wenn eine andere schließt. Dies habe man laut meinen Bekannten wohl nur eingeführt, da man sich durch die künstliche Ärzteknappheit einen Rückgang von Arztbesuchen und somit eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen erhofft hat. Wohl auch zu Recht, denn heutzutage geht kaum noch wer freiwillig zum Arzt und zumindest jeder Kassenpatient meckert über lange Wartezeiten. Im Extremfall gibt es für das ganze nächste halbe Jahr keine Termine mehr.

Die Situation ist also allgemein unbefridigend.

Plant die Bundesregierung diese Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Gesundheitsreform wieder aufzuheben? Es ist ja auch fraglich, ob diese staatliche Regulierung überhaupt verfassungskonform sein kann. Schließlich ist ja auch ein Arzt im Prinzip ein privater Unternehmer, und seit wann darf vorgeschrieben werden, wieviel Supermärkte, Apotheken, Elektroshops, Massagesalons, Kanzleien etc. aufgemacht werden dürfen? Das wäre ja Planwirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen,
N. W.
Antwort von Andreas G. Lämmel
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25.11.2011
Andreas G. Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Zulassungsbeschränkungen von Arztpraxen.

Ihr Bekannter meint sicher die sogenannte Bedarfsplanung, geregelt in §99 ff. SGB V. Sie war ursprünglich ein Instrument, das Anfang der 1990er Jahre eingeführt wurde, um angesichts der hohen Ärztezahl eine Überversorgung zu verhindern.

Die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen steuern die Niederlassungen entsprechend. Bei Überversorgung ordnen sie Zulassungsbeschränkungen an. Dazu gehörte auch die Regelung, dass eine neue Praxis nur eröffnet werden kann, wenn eine andere geschlossen wurde.
Bei drohender oder bereits eingetretener Unterversorgung treffen sie entsprechende Beschlüsse, aufgrund dessen entsprechende Sicherstellungsmaßnahmen eingeleitet werden können (z. B. die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen).

Inzwischen hat sich die Situation verändert. Mit der Bedarfsplanung muss nun nicht mehr nur Überversorgung reguliert, sondern in strukturschwachen Regionen auch eine Unterversorgung abgewandt werden. Darum werden mit dem Versorgungsstrukturgesetz die Instrumente der Bedarfsplanung stärker regionalisiert und flexibilisiert. Anstelle starrer zentraler Vorgaben sollen Regelungen gelten, die auf die Bedingungen vor Ort eingehen.

Nach dem Kabinettbeschluss befindet sich der Gesetzentwurf zur Versorgungsstruktur zurzeit im parlamentarischen Verfahren. Die 2. und 3. Lesung findet Anfang Dezember statt, in den Bundesrat kommt er Mitte Dezember. In Kraft treten soll das Versorgungsstrukturgesetz zum 01.01.2012.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes ist dabei, die Bedarfsplanung weiter zu entwickeln. Im Rahmen dessen sollen die Planungsbereiche flexibilisiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird gesetzlich beauftragt, bei der Anpassung der Verhältniszahlen die demographische Entwicklung zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit ausgebaut, sogenannte Sonderbedarfszulassungen als Instrument der Feinsteuerung der Versorgungssituation zielgerichtet weiterzuentwickeln.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auch im Rahmen meiner Bürgersprechstunde.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.01.2012
Von:

Werter Herr Andreas G. Lämmel

Zu allerst wünsche ich Ihnen ein gesundes und frohes Neues Jahr.

Die Affäre um den Bundespräsidenten Herrn Wulff nimmt kein Ende, immer neue Dinge werden ans Tageslicht gebracht,
Tatsachen: Der Bundespräsident Herr Wullf hat durch die Aufnahme eines sehr hohen Prvatkredites nicht sehr beliebt gemacht, dieses ist zwar nicht verboten, auch nicht für den damaligen Ministerpräsidenten, aber moralisch kann man dieses eigentlich fast nicht mehr vertreten,
Meine Frage an Sie: warum darf ein Ministerpräsident die Abgeordneten belügen und betrügen? Natürlich hat er geschäftliche Beziehenungen zu den Unternehmer Herrn Egon Geerkens gehabt.
dadurch hat sich Herr Wulff in dessen Abhängigkeit begeben.
Warum darf ein Bundespräsident Journalisten bedrohen und nötigen damit ein bestimmter Fakt nicht in die Öffentlichkeit kommt?
Hat sich nun der Bundespräsident nicht strafbar gemacht?
Ist denn der Bundespräsident nun noch als Oberhaupt der BRD vertetbar? Ich fordere Sie als mein Abgeorndeter auf dieses schnellestens zu einen Thema im Bundestag zu machen und vorzubringen. Ich kann sonst diese partei nicht mehr wähken, wenn in dieser Union so viele schwarze Schafe gibt.

Viele Grüße aus Dresden
Antwort von Andreas G. Lämmel
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02.02.2012
Andreas G. Lämmel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und die guten Wünsche für das Jahr 2012, die ich gern erwidere.

Die von Ihnen formulierten, schweren Vorwürfe gegen den Bundespräsidenten sind nicht erwiesen. Die Frage, schuldig oder nicht, obliegt in Deutschland weisungsfreien Gerichten und nicht Politikern, schon gar nicht Journalisten. In den letzten Wochen hatte ich den Eindruck, dass weniger Aufklärung und Information die Agenda der Medien bestimmt hat, sondern der Wille zum Sturz des Bundespräsidenten. Falls Chefredakteure Politik machen wollen, dann sollten sie ein Mandat anstreben und sich Wahlen stellen.
Sicher hätte Christina Wulff schneller und umfassender agieren können, um die Vorwürfe gegen ihn zu entkräften. Ich gehe davon aus, dass Christian Wulff alles notwendige zur Aufklärung unternommen hat und dies weiter tun wird sowie sich nun wieder ganz der Amtsführung widmen kann.

Für ein weiteres Gespräch stehe ich Ihnen gern in meiner Sprechstunde zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel
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