Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Zulassungsbeschränkungen von Arztpraxen.
Ihr Bekannter meint sicher die sogenannte Bedarfsplanung, geregelt in §99 ff. SGB V. Sie war ursprünglich ein Instrument, das Anfang der 1990er Jahre eingeführt wurde, um angesichts der hohen Ärztezahl eine Überversorgung zu verhindern.
Die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen steuern die Niederlassungen entsprechend. Bei Überversorgung ordnen sie Zulassungsbeschränkungen an. Dazu gehörte auch die Regelung, dass eine neue Praxis nur eröffnet werden kann, wenn eine andere geschlossen wurde.
Bei drohender oder bereits eingetretener Unterversorgung treffen sie entsprechende Beschlüsse, aufgrund dessen entsprechende Sicherstellungsmaßnahmen eingeleitet werden können (z. B. die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen).
Inzwischen hat sich die Situation verändert. Mit der Bedarfsplanung muss nun nicht mehr nur Überversorgung reguliert, sondern in strukturschwachen Regionen auch eine Unterversorgung abgewandt werden. Darum werden mit dem Versorgungsstrukturgesetz die Instrumente der Bedarfsplanung stärker regionalisiert und flexibilisiert. Anstelle starrer zentraler Vorgaben sollen Regelungen gelten, die auf die Bedingungen vor Ort eingehen.
Nach dem Kabinettbeschluss befindet sich der Gesetzentwurf zur Versorgungsstruktur zurzeit im parlamentarischen Verfahren. Die 2. und 3. Lesung findet Anfang Dezember statt, in den Bundesrat kommt er Mitte Dezember. In Kraft treten soll das Versorgungsstrukturgesetz zum 01.01.2012.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes ist dabei, die Bedarfsplanung weiter zu entwickeln. Im Rahmen dessen sollen die Planungsbereiche flexibilisiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird gesetzlich beauftragt, bei der Anpassung der Verhältniszahlen die demographische Entwicklung zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit ausgebaut, sogenannte Sonderbedarfszulassungen als Instrument der Feinsteuerung der Versorgungssituation zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auch im Rahmen meiner Bürgersprechstunde.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel