Andrea Ursula Asch (GRÜNE)
Abgeordnete Nordrhein-Westfalen 2010-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andrea Ursula Asch
© Landtag NRW
Geburtstag
08.11.1959
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Psychologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln VII
Ergebnis
12,8%
Landeslistenplatz
11, über Liste eingezogen
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Die Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) im Jahr 2007 mit der landesgesetzlichen Verpflichtung zu Dichtheitsprüfung (§ 61 a LWG) wurde von CDU und FDP beschlossen. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2010 haben wir als Grüne eine Linie verfolgt, bei diesem für den Schutz des Grundwassers wichtigen Thema eine Lösung zu finden, die im Interesse aller Beteiligten und vor allem der Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern liegt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
16.04.2012
Von:
-

Wissenschaftler haben in Workshops beim Robert Koch-Institut festgestellt, dass es hohen Forschungsbedarf zur durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose (LB) gibt. Diese bakterielle Infektionskrankheit verläuft häufig chronisch und kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Bislang gibt es keinen Impfstoff, um sich zu schützen, keine zuverlässige, standardisierte Diagnostik und auch keine sicher heilende Therapie.
Die Wissenschaftler schreiben im Bundesgesundheitsblatt (2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339), dass diese public-health relevante Infektion bislang nicht die nötige Beachtung gefunden habe und plädieren für eine bundesweite Meldepflicht.
Gegen die bundesweite Meldepflicht wird jedoch seitens BMG argumentiert, dass eine
Infektion mit Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit:
Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig. Inzwischen haben nicht nur die neuen Bundesländer längst die Meldepflicht für Borreliose eingeführt, sondern auch Saarland und Rheinland-Pfalz.
Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um die Lyme-Borreliose in NRW im Rahmen einer Änderung der LVO (IfSG) meldepflichtig zu machen?
Antwort von Andrea Ursula Asch
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28.04.2012
Andrea Ursula Asch
Sehr geehrte Frau -,

die Meldepflicht für Infektionskrankheiten ist nützlich, wenn sie frühzeitig Informationen über Erkrankungen liefert, gegen die dann Maßnahmen ergriffen werden können, sodass eine weitere Ausbreitung oder weitere Ansteckungen verhindert werden. Die Lyme-Borreliose ist aber keine Krankheit, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Und auch einen Impfschutz gibt es nicht. Während die Ansteckung von Mensch zu Mensch hier keine Gefahr darstellt, ist es eine nicht rechtzeitig erkannte Borreliose die größte Gefahr. Eine rechtzeitig erkannte Borreliose ist mit Antibiotika therapierbar.

Eine Meldepflicht der Borreliose in NRW würde den Betroffenen nicht helfen. Letztlich geht es darum, die Krankheit zu verhindern - das kann im Fall der Borreliose eine Meldepflicht in keiner Weise leisten. Deswegen sind wir der Meinung, dass die Konzentration auf den Bereich der Aufklärung, der Prävention, hier den besten Schutz darstellt.

Auch das Robert-Koch-Institut zieht in seinem epidemiologischen Bulletin vom April dieses Jahres zu Borreliose-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen die Schlussfolgerung: "Dies weist eindrücklich auf die Bedeutung einer umfassenden, zielgruppenorientierten Information von Eltern und ihren Kindern zur Aufklärung bezüglich Risikofaktoren und präventiven Maßnahmen hin."

Der nordrheinwestfälische Landtag hat sich im Juli 2011 gegen eine Meldepflicht für Borreliose ausgesprochen. Und auch in den meisten anderen Bundesländern gibt es keine Meldepflicht für Borreliose.

Die Borreliose wird ausschließlich durch Zecken übertragen, was durch eine Meldepflicht nicht zu verhindern ist. Unabhängig davon, wie hoch oder niedrig die Infektionsraten in bestimmten Gebieten sind, gilt: Vor Zecken sollte man sich stets schützen.

Zecken können neben Borrelien auch FSME-Viren, die Erreger der Frühsommer Meningoenzephalitis, übertragen. Für FSME-Erreger besteht eine Meldepflicht. Denn im Gegensatz zur Borreliose gibt es gegen FSME einen Impfschutz. Da vor einer Infektion wirksam geschützt werden kann, ist hier die Meldepflicht sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Asch
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Frage zum Thema Umwelt
16.04.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Asch,

wie steht ihre Partei zu Thema "Prüfung privater Abwasserleitungen"?

Da ich als Hausbesitzer von der geplanten Prüfung direkt betroffen bin, ist die Position ihrer Partei für meine Wahlentscheidung von größter Wichtigkeit. Sollten ihre Partei weiter an der unsinnigen Prüfung festhalten, werde ich meine Stimme diesmal nicht ihrer Partei geben.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Andrea Ursula Asch
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19.04.2012
Andrea Ursula Asch
Sehr geehrter Herr ,

die Novellierung des Landeswassergesetzes (LWG) im Jahr 2007 mit der landesgesetzlichen Verpflichtung zu Dichtheitsprüfung (§ 61 a LWG) wurde von CDU und FDP beschlossen. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2010 haben wir als Grüne eine Linie verfolgt, bei diesem für den Schutz des Grundwassers wichtigen Thema eine Lösung zu finden, die im Interesse aller Beteiligten und vor allem der Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern liegt. Damit haben wir sowohl unserem grundgesetzlichen Auftrag der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums als auch unserer Aufgabe des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung Rechnung getragen.

Wasser und Grundwasser gehören zu unseren wichtigsten Ressourcen. Deshalb darf sich aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an dem Besorgnisgrundsatz nichts ändern. (Der Besorgnisgrundsatz ist gegeben, wenn im konkreten Einzelfall nicht von der Hand zu weisen ist, dass ein natürliches Schutzgut Schaden nehmen kann. Der Nachweis muss z.B. durch eine Prognose geführt werden, die auf konkreten Feststellungen beruht, sachlich vertretbar und nachvollziehbar ist. Der Besorgnisgrundsatz findet seine Anwendung vor allem beim Grundwasserschutz bzw. den wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten (§ 26 Abs. 2 und § 34 WHG; BVerwG, Urteil v. 12.09. BayVBl 1980, S. 759))

Über das "Wie" einer Dichtheitsprüfung hat es im Landtag diverse Diskussionen gegeben. Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Landtagsbeschlusses vom Juni 2011) haben wir in technischer Hinsicht bereits die Einführung einer drucklosen Durchflussprüfung gefordert. Eine Forderung, mit der wir den Wünschen der CDU, der Interessensgemeinschaft Haddenhausen und anderer Bürgerinitiativen gefolgt sind. Daraufhin hat das Nordrhein-Westfälische Umweltministerium mit der Klärung begonnen, wie eine entsprechende Methodik vorgegeben werden kann, um in NRW eine angemessene Regel der Technik einzuführen. Ebenso wurde eingeleitet, dass die NRW-Bank zu Beginn 2012 zinsgünstige Darlehen anbieten wird, die den privaten Hauseigentümern für die Sanierung von privaten Abwasserkanälen auf selbst genutzten Grundstücken zur Verfügung gestellt wird.

Am 14.12.2011 hat die CDU allerdings bei der abschließenden Beratung im federführenden Umweltausschuss die im Juni 2011 gemeinsam beschlossene Linie verlassen und mit FDP und der Fraktion Die Linke dem FDP-Antrag zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung zugestimmt. Damit haben sich mit CDU und FDP die Urheber des § 61 a LWG bei der Umsetzung aus der Verantwortung gestohlen. Der Ausschussbeschluss forderte die Landesregierung auf, den § 61 a LWG auszusetzen. Der Ausschussbeschluss an sich reicht dabei jedoch nicht aus, um die Rechtslage zu ändern.
Über die konkrete Ausgestaltung der neuen Bestimmungen wird das neue Landesparlament entscheiden.

Wie geht es jetzt weiter?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen weiterhin sehr deutlich: wir bekennen uns nach wie vor zum Vorsorgegrundsatz – Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Bei der Abänderung des Landeswassergesetzes geht es für uns GRÜNE um einen fairen Ausgleich der Interessen von Hauseigentümer/innen und Gewässerschutz, aber auch um Verlässlichkeit für Kommunen, Handwerker/innen und eben der Eigentümer/innen und es geht nicht zuletzt um den rechtlich stets zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatz.

Mit unserem zuletzt vorgelegten Gesetzentwurf wollten wir den § 61a LWG streichen und die Abwasserentsorgung im Rahmen einer Funktionsprüfung stärker am Bundesrecht orientieren. Der von CDU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf hingegen verabschiedet sich endgültig vom Besorgnisgrundsatz (Vorsorgeprinzip). Besonders problematisch ist dies deshalb, da diese Kehrtwendung auch für Wasserschutzgebiete beabsichtigt ist.

Uns geht es vor allem um die Standsicherheit bei den für die Abwasserentsorgung vorgesehenen Kanälen. Der in unserem Gesetzesentwurf enthaltenen Verordnungs-Ermächtigung folgend haben wir nun auch einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der an entscheidender Stelle zwei Varianten enthält, die die Handhabung der zukünftigen Prüfung vor allem für Einfamilienhäuser betreffen.

Wir fordern als Grüne den fairen Interessenausgleich für alle Betroffene und werden uns auch im neuen Landesparlament entsprechend unserer hier dargelegten Grundüberzeugungen für eine neue gesetzliche Regelung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Asch
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
17.04.2012
Von:

Hallo Frau Asch,

im Jahr 2010 hat die Stadt Rheine einen Förderantrag zur Sozialen Stadt gestellt.
Die Bürgermeisterin der Stadt Rheine (SPD) Frau Dr. Kordfelder hat dann Ende 2010
einen Haushalt ohne die Eigenmittel eingebracht. Obwohl bis zur Verabschiedung des
kommunalen Haushaltes im April 2011 längst klar, dass das Städtebauministerium den
Projektantrag vollumfänglich fördern wird, wurde auch im Haushaltsplanverfahren 2011
kein Eigenanteil entsprechend den Haushaltsgrundsätzen veranschlagt. Nach einem
kommunalaufsichtlichen Verfahren wurde im Oktober 2011 der Haushalt aufgehoben
und ein neuer Haushalt 2011 beschlossen. Nunmehr ist durch ein Protokoll von Frau
BM Dr. Kordfelder bekannt, dass wohl hinter den Kulissen im Jahr 2010 / 2011 eine
Förderzusage mit dem Land NRW geregelt worden ist. Wie bewerten Sie das Verfahren ?
Antwort von Andrea Ursula Asch
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19.04.2012
Andrea Ursula Asch
Sehr geehrter Herr ,

das Programm "Soziale Stadt" ist aus grüner Sicht ein wichtiger Baustein der Stadtentwicklungspolitik. Daher begrüße ich es sehr, dass sich auch die Stadt Rheine an dem Programm beteiligt.
Wir Grüne wollen auch für Kommunen mit schwieriger Haushaltssituation den Zugang zu Förderprogrammen ermöglichen.

Zu internen Vorgängen in der Stadtverwaltung Rheine fehlen mir die notwendigen Informationen. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich dazu keine Stellung nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Asch
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