Andrea Astrid Voßhoff (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Andrea Astrid Voßhoff
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
31.07.1958
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rathenow
Wahlkreis
Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Ergebnis
24,6%
Landeslistenplatz
3, Brandenburg
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Voßhoff,

ich bin nun seit gut einem Jahr Einwohner der Stadt Brandenburg und habe ein besonderes Interesse an den Abgeordneten, welche meinen Wahlkreis - also mich - im Bundestag vertreten.

Wie auch in der letzten, sind Sie auch in der neuen Legislaturperiode als Vertreterin des Wahlkreises Brandenburg a. d. H. gewählt worden.
Als jemand der den neuen Medien sehr zugeneigt ist und einen Großteil seiner Informationen aus diesen bezieht, empfinde ich gerade diese Internetseite als eine gute Möglichkeit um sich zu informieren.

Leider musste ich nun feststellen, dass Sie in der letzten Wahlperiode keine der hier an Sie gestellten Fragen beantwortet haben.
Sie schreiben lediglich, dass es für den Bürger eine Vielzahl von Kontaktmöglichkeiten gibt und es nicht "eine ´Zwischeninstanz´ wie abgeordnetenwatch" braucht. Ich finde diesen Ansatz durchaus bedenklich, da ich a-watch nicht als "Zwischeninstanz" ansehe. Wenn a-watch eine "Zwischeninstanz" wäre, dann würde dies implizieren, dass a-watch eine Mittlerrolle einnimmt und es keine direkte Kommunikation zwischen Ihnen und dem Bürger gibt. Da aber gerade dies nicht der Fall ist und a-watch lediglich die Plattform zur Verfügung stellt, könnte man Ihre Aussage auch als etwas herablassend betrachten.

Auf Grund der Argumentation in Ihrer Standardantwort, habe ich den Eindruck, Sie ziehen grundsätzlich den persönlichen Kontakt vor, aber verhindern dadurch auch, dass Ihre Antworten von einer größeren Anzahl von Bürgern verfolgt werden kann und es auch nicht möglich ist, im Nachgang sich zu informieren, wie Sie zu einzelnen Themen in der Vergangenheit standen. Das erweckt bei mir den Eindruck, dass Sie Ihre Antworten, sicher sehr individuell auf den Fragenden zugeschnitten, aber eben auch sehr beliebig variierend geben können.

Abschließend deshalb nun meine konkrete Frage, werden Sie auch in der neuen Legislaturperiode keine Fragen auf diese Plattform beantworten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Andrea Astrid Voßhoff
5Empfehlungen
30.11.2009
Andrea Astrid Voßhoff
Sehr geehrter Herr ,

über Ihr Interesse an "Ihrer" Abgeordneten im Wahlkreis freue ich mich sehr und gern nehme ich auch Stellung zu Ihrer Anfrage. Zunächst darf ich feststellen, dass auch ich den neuen Medien sehr aufgeschlossen gegenüberstehe, sie natürlich auch nutze und ja auch, wie Sie vielleicht festgestellt haben, sowohl über den Bundestag per Emailadresse jederzeit für die Bürger erreichbar bin und zudem eine eigene Homepage habe. Neben meinen Bürgerbüros biete ich damit eine Vielzahl von Kontaktmöglichkeiten, die auch von vielen Bürgern genutzt wird. Ich habe auch keine Einwände gegen die Homepage von abgeordnetenwatch. Womit ich nicht einverstanden bin, ist die im Ergebnis festzustellende Einseitigkeit einer vielleicht gut gemeinten Idee. Es entspricht nicht meinem Verständnis einer transparenten Kommunikation. Was meine ich damit?

1. A-watch wirbt mit dem Slogan "Transparenz schafft Vertrauen". Diese Transparenz ist aber sehr fragwürdig, denn in der von a-watch angebotenen öffentlichen Kommunikation habe ich keinen Anspruch zu erfahren, mit wem ich eigentlich öffentlich korrespondiere, gibt es diese Person eigentlich? Das ist für mich eine fragwürdige Interpretation von Transparenz! Ich erfahre nur Ihren Namen, nicht einmal Ihre Emailadresse! Das ist eine Art der Kommunikation, die ich so nicht akzeptieren will. Außerdem besteht bei einem solchen Kommunikationssystem zudem auch immer die Gefahr der gestellten Unterstützerfragen, um auf einer solchen Plattform präsent zu sein. Damit ist eine solche Form der Kommunikation auch immer mit dem Risiko einer virtuellen Beschäftigung mit sich selbst verbunden.

2. Sie schreiben in Ihrer Mail, ich hätte in der vergangenen Wahlperiode keine der an mich über a-watch gestellten Fragen beantwortet. Ebenso finden Sie es bedenklich und bezeichnen es sogar als etwas herablassend, dass ich in meinen Antwort auf die Mails a-watch als "Zwischeninstanz" ablehne. Lesen Sie sich nochmals die Modalitäten von a-watch durch. Natürlich ist a-watch mit einer Zwischeninstanz vergleichbar, denn wir kommunizieren doch nicht direkt miteinander, meine Antwortmail geht an a-watch, dort wird sie inhaltlich bewertet, ob sie als Standardantwort zu "zensieren " ist. Dies ist ja nicht unwichtig, denn in dem optischen Foto-Ranking von a-watch - wer hat wieviele Fragen beantwortet - stehen die Abgeordneten, die sich der Kommunikation von a-watch nicht in gewünschter Weise anschließen, sondern "nur" Standardantworten geben, eben ganz unten. Ich lehne diese Art eines fragwürdigen Wettbewerbs ab. Ja, die gestellten Fragen habe ich inhaltlich nicht beantwortet, gleichwohl aber dargelegt, warum ich diese Form der Kommunikation ablehne. Ich nehme mir das Recht heraus, mich an einer solchen einseitigen Kommunikation nicht zu beteiligen, erkläre dies auch in meiner Antwortmail. Die Einstufung oder Zensur einer solchen Antwort von a-watch als "Standardantwort" mit der sich daran anschließenden Negativdarstellung im optischen Fotoranking, hat für mich befremdlichen Charakter. Sollte nicht dem Empfänger der Mail und etwaigen Lesern die Bewertung überlassen werden?

Sehr geehrter Herr , wenn Sie gezielt und ausschließlich diese einseitige öffentliche über a-watch von Dritten gesteuerte Kommunikation mit mir suchen, dann kann Sie meine Antwort nicht zufriedenstellen, damit muss ich leben. Ich bitte aber ebenso um Respekt und Akzeptanz meiner Vorstellung einer vertretbaren und akzeptablen Form der Kommunikation.
Abschließend darf ich Ihnen noch meine Emailadresse andrea.vosshoff@bundestag.de zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Voßhoff, MdB

Anmerkung der Redaktion:
Durch abgeordnetenwatch.de wollen wir Transparenz in die Politik bringen. Dazu gehört, dass jede Bürgerin und Bürger nachsehen kann, wie unsere Abgeordneten mit öffentlich gestellten Fragen umgehen, wie sie bei wichtigen Parlamentsentscheidungen abstimmen (oder ob sie dort abwesend sind) und welchen Nebentätigkeiten sie nachgehen. Diese Informationen, davon sind wir überzeugt, sind für uns Wählerinnen und Wähler wichtig, um bei der nächsten Wahl eine Entscheidung in unserem Sinne treffen zu können: Handelt mein Wahlkreisabgeordneter bürgernah? Vertritt er meine Interessen?
abgeordnetenwatch.de will andere Formen der Kommunikation (Bürgersprechstunde, Gespräch am Wahlkampfstand etc.) nicht ersetzen, sondern ergänzen. Wir respektieren es, wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter auf öffentlich gestellte Fragen nicht öffentlich antworten will. Dies wollen wir - im Sinne der Transparenz - aber öffentlich darstellen, damit wir Bürgerinnen und Bürger daraus unsere Schlüsse ziehen können (In der vergangenen Wahlperiode gab es lediglich 61 von 611 Abgeordneten, die nicht öffentlich Rede und Antwort standen. Von den restlichen 90 Prozent erhielten die Fragestellerinnen und Fragesteller dagegen eine inhaltliche Antwort). Es geht also nicht um eine Kommunikation in der "von a-watch gewünschten Weise", sondern darum, dass wir Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf haben, uns an die von uns (aus)gewählten Vertreter in den Parlamenten wenden zu können und ggfs. nachzufragen, ob sie dort in unserem Sinne handeln und abstimmen. Durch die Ausweisung von "Standardantworten - das sind Antworten, in denen Abgeordnete zu erkennen geben, dass ihnen an einer öffentlichen und inhaltlichen Reaktion nicht gelegen ist - wollen wir die Fragestellerinnen und Fragesteller darauf hinweisen, dass sie von diesem Abgeordneten voraussichtlich keine Antwort zu erwarten haben. Selbstverständlich können Abgeordnete solche Standardantworten jederzeit nachträglich durch eine inhaltliche Antwort ergänzen.
Den Vorwurf der Zensur weisen wir auf's Schärfste zurück und verweisen auf den entsprechenden Wikipedia-Eintrag.

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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
03.09.2010
Von:

Meine Frage bezieht sich auf die Sperrung des Uferweges am Potsdamer Griebnitzsee:

Am 29. April 2009 berichtete der Tagesspiegel: (Auszug)
"Vor den gesperrten Griebnitzsee-Grundstücken will die Stadt einen Steg bauen. So könnten Fußgänger wieder die beliebte Ausflugsstrecke nutzen.
Potsdam - Nach Angaben von Wolfgang Hadlich, Leiter des Büros von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), hat die Stadt beim zuständigen Wasserstraßenamt in Berlin die Errichtung einer mehrere hundert Meter langen Steganlage beantragt. Diese soll in dem Bereich über das Wasser führen, wo die Grundstückseigentümer den Uferweg gesperrt haben. Mit dem Steg könnten diese Grundstücke auf dem Wasserweg umrundet werden und der Uferbereich des Griebnitzsees wieder durchgängig öffentlich genutzt werden – so wie dies 19 Jahre lang möglich war."

Dazu habe ich drei Teilfragen:

1. Haben Sie die Maßnahme der Stadt Potsdam öffentlich befürwortet, sie abgelehnt oder gar keine Stellung zu diesem Thema bezogen?

2. Wenn Sie die Maßnahme befürwortet haben, in welcher Form haben Sie das Vorhaben unterstützt?

3. Wie ist der aktuelle Stand zu diesem Thema? Seit Frühjahr 2009 ist eine Menge Zeit vergangen, aber eine Konkretisierung der Steg-Pläne ist mir nicht bekannt.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Familie
08.01.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Voßhoff!

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zum Thema gemeinsames Sorgerecht für "nichteheliche" Kinder eine Erklärung abgegeben, in der es heißt, es dürfe keinen Automatismus in der Zuweisung der gemeinschaftlichen Sorge, zu der Pflicht und Recht (unabhängig vom ebenfalls Grundrecht der Ehe, gleicher GG-Artikel) in Art. 6 GG benannt werden, geben.

Wie erklären Sie es, dass dieser Grundsatz bei Fehlen eines Trauscheins zum Prüffall gemacht werden und nicht automatisch in Kraft treten soll? Weswegen wird nicht umgekehrt angestrebt: "wenn in besonderen Fällen dem Kindeswohl die gemeinsame Sorge NICHT zuträglich ist (was in der Regel, wie die Obergerichte ohne Ausnahme entschieden haben, aber doch zutrifft), DANN kann AUSNAHMSWEISE ggf. die Alleinsorge durch ein Gericht bestimmt werden"?

Ich möchte daran erinnern, dass zuletzt das BVerfG im Juli 2010 den kategorischen Ausschluss "nichtehelicher" Vätern von Sorgepflicht und -recht als verfassungswidrig bezeichnet und die beiden verschiedenen Grundrechte des FAMILIENLEBENS und der EHE aus Art. 6 GG voneinander getrennt bzw. ersteres vom zweiten unabhängig gemacht hat.

Warum soll also die Mutter grundsätzlich zunächst eine bessere Position bekommen, was mit dem Vater ja auch nicht geschieht? Wie kann es sein, dass hier Grundsätze der Gleichberechtigung von Mann und Frau übergangen werden, "nur" weil die Mutter das Kind austrägt? Die Schwangerschaft dauert ja nach der Geburt schließlich nicht weiter an.

Mit freundlichen Grüßen,



Väteraufbruch für Kinder e. V., Kreisverband Siegen-Wittgenstein

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Frage zum Thema Familie
10.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Andrea Voßhof,

ich möchte eine Frage auf Abgeordnetenwatch an einen Bundestagsabgeordneten der Koalitionspartei stellen. Leider hat ein Moderator die Veröffentlichung, wegen Bezugnahme auf meinen Antrag vom 14.1.11 an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ihren Antwort vom 4.4.11 an mich, verhindert.

Meine Frage vom 7.1.12 wurde vom Moderator am 9.1.12 um 11:11 Uhr mit folgender Begründung abgelehnt:

[Zitat Beginn]
Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da Sie sich auf Schriftwechsel (mit Dritten) beziehen, die für uns nicht nachvollziehbar sind, sodass wir um Auslassung der entsprechenden Passagen bitten.

Dies gilt besonders für folgende Aussage:
"Herr V. Kauder hat auf meinen Antrag vom 14.1.11 Frau Voßhof gebeten, Stellung zu nehmen, die sie am 4.4.11 übergab."
[Zitat Ende]

Zur Klarstellung des Vorgangs habe ich meine Frage mit folgender Abänderung um 12:16 Uhr gestellt:

"Herr Volker Kauder hat, auf meinen Antrag vom 14.1.11 an die CDU-Bundestagsfraktion, Frau Andrea Voßhof gebeten, Stellung zu nehmen, die sie mir am 4.4.11 übergab."

Der Moderator hat am 9.1.12 um 16:53 Uhr diese Änderung wieder abgelehnt:

[Zitat Beginn]
Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da Sie sich auf Schriftwechsel (mit Dritten) beziehen, die für uns nicht nachvollziehbar sind, sodass wir um Auslassung der entsprechenden Passagen bitten.
[Zitat Ende]

Ich möchte auf die beanstandete Passage nicht verzichten, da ich in meiner Fragestellung EINE POSITIVE BEWERTUNG aus diesen Schreiben vom 4.4.11 zum Ausdruck bringen möchte.

Frage 1:
Haben Sie den Schriftsatz vom 4.4.11, wie oben erwähnt, an mich geschrieben?

Frage 2:
Stehen die "Kinderrechte im Mittelpunkt" in der Lösung der CDU/CSU Bundestagsfraktion?

Ich bitte Sie um eine kurze und schnelle Antwort zu diesen Zwischenfragen.

Mit freundlichen Grüßen,


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