Alexander Vogt (SPD)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Alexander Vogt
Geburtstag
21.12.1978
Berufliche Qualifikation
Journalist, selbständiger PR-Berater
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Leiter einer Kommunikationsagentur
Wohnort
Herne
Wahlkreis
Herne I , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
51,6%
Landeslistenplatz
115
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(...) Die Novelle wurde im Juni 2010 vom ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers unterzeichnet. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, müssen alle Länderparlamente über den Novellierungsentwurf abstimmen. Es ist nur möglich zuzustimmen oder abzulehnen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.11.2010
Von:

Ihre Fraktion plant den Irrsinn namens JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag; Anm. d. Red.) im Landtag durchzuwinken. Wie ist ihre persönliche Meinung zu diesem Thema?

Ist es nicht so, dass wir dadurch den Abmahnanwälten in Deutschland eine neue Gelddruckmaschine zur Verfügung stellen? Dazu kommt noch die Tatsache, dass durch die Massnahme der Kennzeichnung der Zugang zu solchen Seiten erheblich vereinfacht wird, da über diese Kennzeichnung schonmal alles "langweilige" aussortiert werden kann.

Wie schütze ich mich als Betreiber einer privaten Homepage rund um das Thema Internet Programmierung vor existenzgefährdenden Abmahnungen wegen der Neufassung des JMStV?
Antwort von Alexander Vogt
bisher keineEmpfehlungen
08.12.2010
Alexander Vogt
Sehr geehrter Herr ,

die Novellierung des bestehenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) steht am 16.12.2010 zur Abstimmung im Plenum des Landtags an. Die Novelle wurde im Juni 2010 vom ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers unterzeichnet. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten, müssen alle Länderparlamente über den Novellierungsentwurf abstimmen. Es ist nur möglich zuzustimmen oder abzulehnen. Änderungen am derzeitigen Vertragsentwurf sind nicht möglich.
Wir haben bei der Einbringung ins Plenum nicht direkt abgestimmt, sondern für die Überweisung in den Haupt- und Medienausschuss votiert. Ziel war es, eine breitere Diskussion und eine vertiefte Befassung mit dem Novellierungsentwurf zu erreichen.
Im Ausschuss haben wir eine Anhörung beantragt, bei der am 04.11. Befürworter und Kritiker des Entwurfs ihre Sichtweisen deutlich machen konnten.
Derzeit diskutiert die SPD-Fraktion den Entwurf und über die an uns herangetragenen Kritikpunkte. Die Diskussion wird intensiv geführt, so dass derzeit noch kein abschließendes Votum in der Fraktion erzielt wurde. Es gibt sowohl Befürworter als auch Kritiker in unserer Fraktion. Im Kern geht es darum, zwischen individuellen Freiheitsrechten und den Rechten von Kinder- und Jugendschutz abzuwägen.
Es besteht bereits jetzt ein Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Sowohl hieraus als auch aus anderen Gesetzen bestehen rechtliche Verpflichtungen bei der Veröffentlichung von Inhalten im Internet. Sollten Gesetze (sofern er unterzeichnet wird, auch der novellierte JMStV) "Abmahnwellen" erzeugen, muss die Politik darauf reagieren.

Ihr Argument "schonmal alles "langweilige" aussortiert" ist für mich nicht verständlich. Um hierauf zu erwidern, bitte ich um Erläuterung.

Ihre private Homepage mit Inhalten zum Thema "Programmierung" wird vermutlich keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte bereitstellen. Ich habe nicht Ihre private Website, sondern lediglich Ihren Namen im Impressum der örtlichen Piratenpartei gefunden. Sollten sie dennoch entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bereitstellen, empfehle ich Ihnen zusätzlich die Informationen der FSM unter: www.fsm.de die sich auf Fragestellungen der Kennzeichnungsmöglichkeiten und -pflichten bezieht (sofern die Novellierung des JMStV zum 01.01.2011 in Kraft tritt).


Mit freundlichen Grüßen

Alexander Vogt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Vogt,

vielen Dank für die Antwort. Die Frage, die sich mir stellt ist ja, wie man als nicht-Jurist einschätzen soll, ab wievielen Jahren man seine Internetseite freigeben soll. Programmierbeispiele sind ja eine Form von Bildung. Wie das mit allem Wissen ist kann es positiv oder negativ eingesetzt werden und somit die Entwicklung in eine falsche Richtung lenken.

Dies betrifft aber nicht nur meine private Seite, sondern im Prinzip nun alle Seiten, bei denen mein Name im Impressum auftaucht. Beispielsweise haben wir uns im Sportverein dazu entschlossen die Seite wohl ab 12 zu kennzeichnen, obwohl die Spiele natürlich ohne Altersbeschränkung besucht werden dürfen. Für den Nachwuchsbereich müssen nun alle Inhalte kontrolliert werden, da dieser auch unter 12 freigegeben sein muss. Die geplante Community ist damit ebenfalls erstmal gestorben.

Mit "alles ´langweilige´ aussortieren" meine ich, dass gezielt nur nach Seiten ab 18 gesucht wird. Genauso wird man sich bei nahezu jeder Suchmaschine nur Ergebnisse mit Kennzeichen "ab 18" ausfiltern können.
Das ist ähnlich wie mit dem leidigen Thema Internetsperren. Die Listen dazu würden über kurz oder lang öffentlich verfügbar sein wenn sie nicht leaken, muss sich jemand einen Crawler bauen. Die Listen sind dann natürlich ein Nachschlagewerk.

Der einzig gangbare Weg erscheint mir über die Kennzeichnung "ab18" - seien wir mal ehrlich, es interessiert ja auch niemanden, da es frühestens in einem halben Jahr die ersten Clients geben soll, die das Kennzeichnen benutzen. Und ob man die dann nutzen möchte ist fraglich, ich würde mich dabei schon um die Integrität meiner Daten sorgen. Die passenden Clients sind ja (glücklicherweise) keine Pflicht.

Bislang ist mir kein Fall bekannt, wo die Politik auf eine Abmahnwelle mit Nachbesserungen reagiert hätte.

Viele Grüße,
N.
Antwort von Alexander Vogt
2Empfehlungen
23.12.2010
Alexander Vogt
Sehr geehrter Herr ,

die SPD-Landtagsfraktion hat am 16.12.2010 der Novellierung des JMStV nicht zugestimmt. Mehrheitlich wurden die Änderungen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes im Landtag abgelehnt. Somit kommt es nicht zu den von Ihnen befürchteten Auswirkungen auf Anbieter im Netz. Ich denke, die Entscheidung des Landtags war in Ihrem Sinne.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Vogt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogt,

in Kürze werden Sie über die Umwandlung der bisherigen Rundfunkgebühr pro Gerät in einen Beitrag pro Haushalt abstimmen.

Diese Tage hat der Verfassungsrechtler Ingo von Münch die neue Haushaltsgebühr als verfassungswidrig bezeichnet.

"Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern", erklärte von Münch.

Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Das stellt laut von Münch einen unverständlichen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar. Der Rundfunkbeitrag zwinge aber alle, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. "Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird".

Das immer wieder angeführte Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof ist
im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio erstellt worden, um den e i g e n e n Erhalt halbwegs plausibel erscheinen zu lassen.

Wieso bevormundet man die eigenen Bürger und redet denen das angebliche Angewiesensein und die Begünstigung genau durch den ö.-r. Rundfunk, nicht aber durch die freie Presse und das Internet?

Werden Sie als Vertreter der Rundfunkanstalten oder der Bürger stimmen?

Schöne Grüße
Antwort von Alexander Vogt
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09.12.2011
Alexander Vogt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestimmt. Professor Ingo von Münch ist Verfassungsrechtler, Professor Paul Kirchhof ist auch Verfassungsrechtler und war darüber hinaus noch Richter am Bundesverfassungsgericht. Herr Professor Kirchhof sagt in seinem Gutachten, dass die Umstellung vom gerätebezogenen auf ein haushalts- bzw. betriebsstättenbezogenes Beitragsmodell rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Ihre Unterstellung, dass das Gutachten von Herrn Professor Kirchhof nicht nach wissenschaftlichen, sondern nach anderweitigen Gesichtspunkten erstellt wurde, kann ich nicht teilen.
Rundfunkbeiträge sind keine Bevormundung der Bürger sondern ein Beitrag zur Aufrechterhaltung des bestehenden und bewährten Rundfunksystems. Eine unabhängige, staatsferne und umfassende Berichterstattung trägt zum Schutz der Demokratie bei und ist daher im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.


Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vogt
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