Alexander Funk (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Alexander Funk
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.06.1974
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bexbach
Wahlkreis
Homburg
Ergebnis
33,4%
Landeslistenplatz
4, Saarland
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(...) Als einziges Land bemüht sich Deutschland derzeit um einen schnellstmöglichen, vollständigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

folgender Nachrichtenartikel: www.spiegel.de
erweckt bei mir große Besorgnis bzgl. der darin thematisierten Anordnung des Bundesverfassungsgerichts von 2008, das Bundestagswahlrecht wegen des Problems des negativen Stimmgewichts mit Frist bis 30.06.2011 neu zu regeln.

Abgesehen davon, dass laut Artikel im Fall der nun drohenden Fristüberschreitung insbesondere auch für ggf. erforderliche Neuwahlen "keine rechtliche Grundlage mehr" bestünde, wäre dies nach der verspäteten Hartz IV-Reform im März (Quelle: de.wikipedia.org ) schon der zweite Bruch eines Verfassungsgerichtsurteils in kurzer Zeit. Als Ende einer solchen Gewohnheitsentwicklung schließe ich eine rechtsstaats- und gewaltenteilungswidrige de focto-Entmachtung des Gerichts nicht aus.
Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass Parlament und v.a. die kraft Parlamentsmehrheit besonders verantwortliche Regierung Merkel trotz der Erfahrungen aus der Hartz IV-Reform und äußerst großzügiger Zeitbemessung sehenden Auges diese Krise heraufbeschworen haben.
Laut Artikel verliert sich die CDU nun in wahlrechtstaktischer Feilcherei mit der FDP und erwägt dabei, die Opposition bei der Neuregelung zu übergehen. Im Übrigen verstehe ich nicht, weshalb eine für die Demokratie so entscheidende Frage wie die des Bundestagswahlrechts im GG nur rudimentär geregelt und in den entscheidenden Details nur der einfachen Mehrheit jener unterstellt ist, die damit eine Abwahl zu erschweren versucht sein können.

Neben einer Stellungnahme zu besagtem Verhalten der politisch Verantwortlichen erbitte ich Auskunft, welche inhaltlichen Vorschläge Sie zur Reform haben und was Sie als MdB dahingehend unternommen haben bzw. noch möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Alexander Funk
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27.06.2011
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage, bei der Sie das in der Tat drängende und wichtige Problem der angemahnten Wahlrechtsreform ansprechen. Im Sommer 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das sogenannte negative Stimmgewicht als nicht verfassungskonform bezeichnet und auf eine Änderung gedrungen, die eigentlich bis Juni 2011 vorliegen sollte.
Die Verzögerung, auf die sie mich ansprechen, wurde von Bundestagspräsident Lammert in recht drastischer Weise als ‚peinlich‘ und ‚ärgerlich‘ bezeichnet worden. Das sehe ich auch so. Dennoch liegen die Dinge nicht so einfach wie sie scheinen mögen: Anders als manchmal dargestellt, ist eine Wahlrechtsreform und die jetzige Verzögerung nämlich keine Angelegenheit, die auf die Frontstellung Regierungskoalition/Opposition reduziert werden kann. Wie es den demokratischen Gepflogenheiten entspricht, bemühen sich dabei parteiübergreifend Experten und die entsprechenden Fraktionen um einen möglichst breit zustimmungsfähigen Kompromiss. Dies ist sicher im Sinne der Akzeptanz eines neuen Wahlrechts bei den Bürgerinnen und Bürgern, erschwert aber verständlicherweise auch die Umsetzung. Auch von Seiten der Opposition muss man dabei ein Mindestmaß an Kompromissfähigkeit erwarten können. Dies kann und darf natürlich aber kein Vorwand für weitere Verzögerungen sein.
Selbstverständlich setze ich mich für eine rasche und zustimmungsfähige Lösung nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts ein. Besonders – und im übrigen auch parteiübergreifend – wichtig ist mir die angemessene Berücksichtigung auch der ‚kleineren‘ Parteien. So sollte eine Neufassung des Wahlrechts nicht zur Folge haben, dass es in kleinen und bevölkerungsarmen Ländern unverhältnismäßig erschwert wird, als Abgeordneter einer ‚kleinen‘ Partei auch die Chance zu haben, ein Mandat im Bundestag zu erreichen. Eine deutliche Benachteiligung in dieser Hinsicht lehne ich ab.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alexander Funk, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
28.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

Meine Frage:

Warum finanzieren sich die EU Staaten über die Finanzmärkte? Wenn sich die Euroländer mit den selben Konditionen wie die Banken direkt über die EZB finanzieren würden, könnte der deutsche Bundeshaushalt jedes Jahr ca. 25 Mrd. Euro einsparen. Auch Griechenland hätte, statt mit immer neuen Krediten seine Kreditzinsen zu finanzieren, realistische Chancen, seine Schuldenproblematik wieder in den Griff zu bekommen. Die Macht der Ratingagenturen würde mit einem Federstrich marginalisiert werden. Im Endeffekt subventionieren wir indirekt mit Steuergeldern die Banken. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Politik nicht mehr unabhängig zum Wohle des Volkes agieren kann, sondern dass die Finanzmarktlobby die Richtlinien der Politik bestimmt.
Antwort von Alexander Funk
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29.06.2011
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Euro-Krise. Bestimmt wissen Sie, dass ich seit Mai 2010 vor dem eingeschlagenen Weg mit Milliardenbürgschaften und einem immer weiter reichenden Herauspauken von insolventen Staaten warne und konsequent gegen die Umwandlung der EU zu einer Schuldentransferunion gestimmt habe. Für meine ausführlichen Erklärungen im Deutschen Bundestag darf ich Sie auf meine Homepage www.alex-funk.de verweisen.

Nun aber zu Ihrer Frage: Ihrer These kann ich durchaus zustimmen: Die jetzige Politik ‚rettet‘ nicht Griechenland oder die Griechen, sondern sorgt vor allem dafür, dass die Gläubiger, die von den hohen Zinsen massiv profitieren, ohne jegliche Verluste von ihrem riskanten Engagement profitieren können. Dafür steht in der Tat der deutsche Steuerzahler durch die Übernahme von Garantien gerade. Dies lehne ich ab.

Ihr Vorschlag aber diese Staaten bzw. ihre Gläubiger direkt über die EZB zu finanzieren, ist nicht Teil der Lösung, sondern geradezu Teil des Problems: Denn wer steht letztlich hinter der EZB? – Die nationalen Notenbanken und damit auch wieder der Steuerzahler selbst! Kernaufgabe der EZB ist es ja eigentlich gerade, Geldwertstabilität zu garantieren und eben nicht marode Staatsfinanzen zu sanieren oder Privatbanken zu retten. Gerade dieser gefährliche Weg wurde aber eingeschlagen: Nichts anderes als das, was sie anregen, wurde leider seit letztem Jahr praktiziert: Mittlerweile hat die EZB für über 70 Milliarden Euro ‚Ramschanleihen‘ aus Griechenland, Portugal und Irland angekauft! Die Folgen merkt man bereits jetzt: Anstelle die berechtigte Forderung nach einer Haftung durch private Gläubiger zu unterstützen, sorgt sich die EZB vor allem darum, dass Ihre eigene Bilanz nicht durch den Zahlungsausfall eines insolventen Staates belastet wird.

Letztlich läuft diese Art der ‚Kreditvergabe‘ durch die EZB auf nichts anderes hinaus als auf eine Beantwortung der Schuldenkrise durch die Notenpresse: Dem schlechten Geld wird gutes hinterhergeworfen.

Meine Alternative zu dieser Herabwürdigung der EZB zu einer ‚Bad Bank‘ habe ich schon häufig dargelegt: Konsequent müssen die privaten Gläubiger und Schuldner Griechenlands das Risiko für ihre Profite selbst tragen. Die einzig wirtschaftlich realistische Option ist und bleibt – bereits seit Mai 2010 – ein Schuldenschnitt, d.h. der teilweise Verzicht der Banken und Gläubiger auf einen Anteil ihrer Ansprüche. Ich verspreche Ihnen, mich auch weiterhin um Auswege aus einer angeblich alternativlosen Euro-Politik zu bemühen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Alex Funk
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

ich wollte Sie auf fragen wie es sein kann das wir hier weiterhin vorgemacht bekommen das unser Saarland bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist wenn im Zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz folgendes zu lesen ist:

www.buzer.de
alternativ
www.kapitalmarktrecht-im-internet.de

Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2)
Das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)
Das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-3, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

Das ist ein nicht länger tragbarer Zustand des Saarlandes. DIeses Gesetz ist von 2007, und nun wird hier seit 4 Jahren uns vorgemacht in der BRD zu leben was ja wohl nicht der Fall ist.
Ebenso wurde auch das Ordnungswidrigkeitengesetz aufgehoben,

Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten geänderte Normen: mWv. 30.11.2007 EGOWiG(454-2)

Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.

Wie Verantworten Sie oder die anderen "Volksvertreter" diesen Zustand???
Bitte erläutern Sie mir meine Staatsangehörigkeit!!!! Wenn das Saarland nicht mehr zur BRD gehört dann benötige ich einen Ausweis der mir die Staatsangehörigkeit des Saarlandes kenntlich macht. Der Bundespersonalausweis auf dem lediglich "Deutsch" steht , ist keine Bestätigung der Deutschen Staatsbürgerschaft!

Ich hoffe nun endlich eine Antwort zu erhalten.
Antwort von Alexander Funk
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06.07.2011
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie bei Abgeordnetenwatch sehen können, beantworte ich alle Fragen - auch Ihre. Insofern kann ich Ihren Schlusssatz nicht nachvollziehen.
Gleiches gilt allerdings auch für Ihre gesamte Frage. Ich bin kein Jurist und werde hier auch keine Fachdebatte über Sinn und Unsinn von Rechtsbereinigungen führen. Ziel solcher Vorhaben ist es ja gerade, Sachverhalte, die in anderen Gesetzestexten selbstverständlich geregelt sind, rechtssystematisch eindeutig zu verankern.

Es wäre sicherlich erhellend gewesen, wenn Sie sich nicht nur die Übersicht über die aufgehobenen Gesetze angeschaut hätten (ihre Linkempfehlung: www.buzer.de , sondern sich auch die Mühe gemacht hätten, die dazugehörige Begründung zu lesen.

Ich erlaube mir, den entsprechenden (und beschlossenen) Gesetzentwurf mit Begründung hier auszugsweise zu veröffentlichen, in der Hoffnung, damit Ihre Zweifel an ihrer Staatszugehörigkeit beseitigen zu können.

Ob als Europäer, Deutscher oder Saarländer, Ihre Identität ist gesichert!



Deutscher Bundestag Drucksache 16/5051
16. Wahlperiode 20. 04. 2007

Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

A. Problem und Ziel
Der umfangreiche Bestand des geltenden Bundesrechts enthält eine Vielzahl
von Rechtsvorschriften, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet
die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und erschwert
die Rechtsanwendung. Rechtsbereinigung hat das Ziel, solche Vorschriften aufzufinden
und mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.

B. Lösung
Die Bereinigung des Bundesrechts erfolgt schrittweise und ist als fortlaufender Prozess angelegt. Der Gesetzentwurf setzt die mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) begonnene systematische Rechtsbereinigung fort. Er widmet sich vor allem solchem Recht, das bis zum Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages erlassen und nach dem Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 ganz oder teilweise in das Bundesgesetzblatt Teil III aufgenommen worden ist; außerdem wird das Besatzungsrecht umfassend bereinigt. Der Entwurf geht dort über die klassischen Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Justiz hinaus, wo andere Ressorts keine Zuständigkeit beansprucht oder die Aufhebung von Vorschriften aus ihrer Zuständigkeit dem Bundesministerium der Justiz überantwortet haben. Alle Aufhebungen erfolgen wie schon im ersten Rechtsbereinigungsgesetz mit Wirkung für die Zukunft, so dass die inzwischen bewirkten Rechtsfolgen und geschaffenen Rechtsverhältnisse unangetastet bleiben. Begründung

A. Allgemeiner Teil I. Anlass und Ziel
Der vorliegende Gesetzentwurf knüpft an das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) – im Folgenden: Erstes Gesetz – an. Das bedeutet, dass unstreitig entbehrlich gewordenes Bundesrecht aufgehoben werden soll, wobei die hierdurch bewirkten Rechtsfolgen und geschaffenen Rechtsverhältnisse unangetastet bleiben. Weiterhin soll schwer auffindbares, aber erhaltungsbedürftiges Recht dorthin überführt werden, wo es die Rechtsanwender besser auffinden können. Beides soll dazu beitragen, dass die Rechtsanwender besser in der Lage sind, das für sie im Einzelfall maßgebliche Recht zur Lösung aktueller rechtlicher Fragen heranzuziehen und ihren Entscheidungen zugrunde zu legen.

(…)

B. Besonderer Teil
Zu den Artikeln 1 und 2
Sämtliche in den beiden Gesetzen über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 sowie zur Einführung von Bundesrecht im Saarland vom 30. Juni 1959 enthaltenen Gesetzesbefehle sind in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollzogen. Alle zu dem jeweiligen Inkrafttretenszeitpunkt bestehenden Rechtsverhältnisse sind tatbestandlich erfasst und damit abschließend geregelt. Neu auftretende Fälle und Rechtsverhältnisse, zu deren Bewertung das in Rede stehende Recht herangezogen werden müsste, sind nicht mehr denkbar.
Deshalb sind die beiden Gesetze seit längerem durch Gesetzesvollzug überholt und können daher mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden, wie auch das Saarland ausdrücklich erklärt hat.
Die Aufhebung stellt die eingetretenen Rechtsfolgen nicht in Frage. Insbesondere bleibt Recht, welches durch das für das Saarland in Kraft gesetzte Bundesrecht aufgehoben bzw. verdrängt worden ist, aufgehoben bzw. verdrängt; Bundesrecht, das für das Saarland ausdrücklich nicht eingeführt worden ist, gilt dort auch weiterhin nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk
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Frage zum Thema Soziales
26.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,


Meines Wissens ist seit ca. 2 Jahren eine Verordnung in Kraft, nach der Arbeitslose, die privaten Vermittlern von der ARGE zur Vermittlung übergeben wurden nicht mehr als Arbeitslose zählen. Nun meine Frage:

Wäre es nicht sinnvoll, den Bereich der privaten Arbeitsvermittler zügig auszubauen.

Das hätte m. E. mehrere positive Effekte. Privatisierung bedeutet ja einen schlanken Staat mit gleichzeitigem Bürokratieabbau. Je mehr die ARGEn Arbeitssuchende an private Vermittler verweisen, umso weniger Arbeitslose. Je weniger Arbeitslose, umso mehr kann man Personal bei den ARGEn abbauen, der Staat spart Personalkosten. Also ein sich positiv selbstverstärkender Effekt. Vielleicht könnte es damit gelingen, die Arbeitslosenzahlen unter 2% zu drücken.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Alexander Funk
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27.07.2011
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen Statistikänderung gab es tatsächlich und wurde vom damalige Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) eingeführt. Arbeitslose, die von privaten Vermittlern betreut werden, fallen seit dem 1.1.2009 aus der offiziellen Statistik der Bundesagentur heraus. Persönlich halte ich nichts von dieser Regelung, weil diese Menschen ja nach wie vor arbeitssuchend sind. Außerdem sollte man schon aus Gründen der Vergleichbarkeit von Zahlen nicht unnötig die Systematik von Statistiken ändern. Der Effekt dieser Statistikänderung war ohnehin gering: Im Jahr 2009 fielen damit rund 100.000 Menschen aus der Arbeitslosenstatistik.

Zur privaten Arbeitsvermittlung (PAV) möchte ich dies anführen: Auch ich finde es richtig, dass es seit den 90er Jahren kein Vermittlungsmonopol durch die damalige Arbeitsämter mehr gibt und sich auch privatwirtschaftliche Initiativen zur besseren und schnelleren Vermittlung von Arbeitslosen gebildet haben. Besonders hilfreich aus meiner Sicht ist dabei die Ausgestaltung des Vermittlervertrages als Maklervertrag, d.h. die Bedingung, dass nur bei einem Vermittlungserfolg eine Gebühr fällig wird. Jedem Arbeitslosen mit Anspruch auf Unterstützung, der in den letzten drei Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos war, steht es frei, mit Hilfe eines Vermittlungsgutscheins sich die Dienste eines privaten Arbeitsvermittlers zu sichern. Auf der anderen Seite hat die Praxis gezeigt, dass ein und dieselbe Person, wenn sie von einer privaten Arbeitsvermittlung vermittelt wurde und nach relativ kurzer Zeit erneut arbeitslos ist, die Dienste des privaten Vermittlers wiederum in Anspruch nehmen kann und das Geld der Beitragszahler als "Erfolgsgebühr" wiederholt dessen Kassen gespült wird.

Die Arbeitsvermittlung ist zweifellos ein zentraler Teil der staatlichen Fürsorge. Die unentgeltliche Nutzung muss unabhängig von Leistungsfähigkeit oder direkten Perspektiven der Arbeitssuchenden jedem offen stehen. Neben der eigentlichen Vermittlung nutzen die Beschäftigten in Job-Centern noch eine ganze Reihe anderer Mittel zur Beschäftigungsförderung (Profilbildung, personenspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten etc.) und verfügen über eine große Plattform und meist langjährige Erfahrungen bei der Job-Suche. Gerade vor dem Hintergrund, dass es keine rechtsverbindlichen Anforderungen für Ausbildung und Qualifikation von privaten Arbeitsvermittlern gibt, halte ich die Tätigkeit der Job-Center für unverzichtbar und die Leistung der Beschäftigten oftmals für unterschätzt. Im Gegensatz zur Vermittlung durch private Anbieter können die Job-Center nämlich kein Vermittlungsgesuch eines Arbeitssuchenden ablehnen – sie stehen rechtlich in der Pflicht gegenüber den Arbeitssuchenden. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn private Anbieter Kosten und Nutzen ihrer Leistung abwägen müssen und ein Vermittlungsversuch alleine schon aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten können.

Die private Arbeitsvermittlung ist also eine sehr hilfreiche Unterstützung, aber kein Wundermittel für unser aller Anliegen, die Arbeitslosigkeit weiter zu senken.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk, MdB
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
31.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

in den letzten Tagen wurde viel in den Medien über die Ende September im Parlament stattfindende Abstimmung über "die Reform des Euro-Rettungsfonds ESFS" geschrieben und gesendet, meiner Meinung nach jedoch nichts berichtet. Als Bürger und Wähler fühle ich mich desinformiert, denn ich möchte wissen worüber der von mir gewählte Volksvertreter abstimmt. Unserer Regionalzeitung war zu entnehmen, dass es um einen "Gesetzentwurf zur Umsetzung der von den EU-Staats- und Regierungschefs vereinbarten EFSF-Reform" geht.
Ist dieser Gesetzentwurf für den Bürger einsehbar (z.B. im Internet), wenn ja, wo? Oder unterliegt dieser Gesetzentwurf der Geheimhaltung? Für weitere Verwirrung sorgt für mich ein weiterer Absatz in der bereits erwähnten Regionalzeitung. Dort heißt es: "Die Abgeordneten entscheiden per Gesetz über mögliche Änderungen an dem bis Mitte 2013 laufenden Euro-Rettungsschirm ESFS oder dessen dauerhaften Nachfolger ESM". ESM bedeutet ja "Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus". Ein Entwurf von ESM ist ja bereits im Internet einsehbar: www.peter-bleser.de
Würde dieser Entwurf Wirklichkeit werden, würde ja Deutschland seine Souveränität aufgeben.
Noch einmal konkret meine Frage an sie: Worüber wird im Parlament abgestimmt? Ist das "Objekt" (Gesetzentwurf o.ä.) der Abstimmung für den Bürger einsehbar? Wenn ja, wo?

Für Ihre Bemühungen, die Frage zu beantworten, jetzt schon besten Dank im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Alexander Funk
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08.09.2011
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie bestimmt wissen, teile ich die von Ihnen vorgebrachten Sorgen zur Umgestaltung der EU zu einer Transferunion, insbesondere aber auch Ihre Bedenken, dass immer weitere Milliardenbürgschaften die Spielräume unseres politischen Handelns weiter einschränken. Gerade als Mitglied des Haushaltsausschusses ist es meine Pflicht, auf die Risiken der drohenden Einschränkung von Souveränität hinzuweisen.
Daher habe ich auch bereits im Mai 2010 gegen die Griechenlandhilfen gestimmt und auch alle weiteren Bürgschaftszusagen abgelehnt. Das gleiche gilt nun für die von Ihnen angesprochene Abstimmung zur Ausgestaltung des EFSF. Ich darf Sie herzlich einladen, meine Homepage zu besuchen: Dort finden Sie in der Rubrik ‚Schuldenkrise‘ alle entsprechenden Informationen und ebenso meine ausführlichen Erklärungen. Ebenso möchte ich Sie auf meinen Berliner Brief hinweisen, den Sie gerne kostenlos abonnieren können.
Selbstverständlich ist der Gesetzentwurf, der dem Parlament vorgelegt wird, offen einzusehen: Er lautet: Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus und ist unter folgender Drucksachennummer bequem auf der Internetseite des Deutschen Bundestages einzusehen: Drucksache(17/6916). Der Gesetzentwurf ist Gegenstand einer zweistündigen Debatte im Bundestag am heutigen Donnerstag.
Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Funk.
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