Alexander Funk (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Alexander Funk
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.06.1974
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bexbach
Wahlkreis
Homburg
Ergebnis
33,4%
Landeslistenplatz
4, Saarland
weitere Profile
(...) Wie Sie sicherlich durch die saarländischen Medien bereits wissen, habe ich seit Mai 2010 den eingeschlagenen Weg in der Euro-Schuldenkrise kritisiert und deshalb auch alle Bürgschaftsübernahmen im Deutschen Bundestag abgelehnt. Ich kann Ihnen hier bereits versichern, dass ich auch weiterhin keinem Gesetz zustimmen kann, dass uns allen und auch künftigen Generationen milliardenschwere Risiken aufbürdet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
08.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,
Union und FDP stimmten am Donnerstagabend ohne Aussprache im Bundestag dagegen, dass die Verbraucher bei einem Anruf einer kostenpflichtigen Hotline-Nummer erst dann zahlen sollen, wenn sie mit einem Berater verbunden sind. Mich interessieren die Gründe für diese Ablehnung.
Sieht so Verbraucherschutz aus?

Mit freundlichen Grüßen
d
Herbitzheim
Antwort von Alexander Funk
2Empfehlungen
21.06.2010
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die Union will mehr für den Verbraucher erreichen. Konkrete Verbesserungen werden wir in der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes umsetzen. Die Warteschleifen-Problematik ist nur ein Teil unseres Maßnahmenpaketes, das im Rahmen des Verbraucherschutzes und der Telekommunikation aufgegriffen werden muss. Ende November 2009 ist auf EU-Ebene das sog. Telekommunikations-Paket beschlossen worden, mit dem fünf Richtlinien im Telekommunikationsbereich modernisiert worden sind. Das Paket muss bis März 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.

Für mich ist ganz klar: Endlose und überteuerte Anrufe mit kostenpflichtigen Rufnummern, bei denen man schon vor dem eigentlichen Kontakt mit einem Mitarbeiter für Musik oder Bandansagen bezahlt, sind für den Verbraucher ärgerlich und teuer zugleich. Natürlich muss man bei Anrufen auch mit Wartezeiten rechnen, weil nicht immer genügend Mitarbeiter für die Kunden jederzeit da sein können. Aber dass der Verbraucher hierfür zahlen soll, ist schlichtweg nicht nachzuvollziehen. Mit Gebühren über die Service-Hotline Gewinn zu machen ist dabei leider allzu oft ein Geschäftsmodell von Anbietern. Servicenummern dürfen etwas kosten, aber erst dann, wenn dem Kunden auch wirklich geholfen wird.

Ich unterstütze deshalb das Anliegen von Bundesverbraucherschutzministerin Aigner, die unterschiedliche Handhabung der Kostenverteilung von Warteschleifen im Telefonverkehr zu hinterfragen und gegebenenfalls gesetzlich nachzubessern. Das Ziel ist klar: Der Kunde sollte erst von dem Moment an zahlen, in dem er tatsächlich eine Gegenleistung erhält. Darüber hinaus will die Union aber auch die Preisansagepflicht bei call-by-call Anrufen oder die Erweiterung des Widerrufsrechtes bei Mobilfunkverträgen festschreiben. Nur so können wir den Verbraucher wirksam vor dem Schutz vor der Abrechnung von Internetkostenfallen über die Handyrechnung schützen.

Anträge zu einzelnen Problemen, wie Sie gerne mit dem Ziel einer medienwirksamen Vermarktung gestellt werden, helfen dem Verbraucher letztlich nicht wirklich weiter. Ich versichere Ihnen, dass ich mich nach Kräften für einen wirksamen und gesetzlich wasserdichten Verbraucherschutz für Telefonkunden einsetzen werde.

Mit besten Wünschen Ihres

Alexander Funk, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
11.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

Ihre Partei steht ja laut CDU-Programm für den Schwerpunkt "Sozial ist, was Arbeit schafft".
WARUM dann wird im Sparpaket der Rechtsanspruch auf Wiedereingliederung für Behinderte Personen abgeschafft?
Für diese Gruppe (zu der auch ich gehöre!) ist ein Rechtsanspruch die einzige Möglichkeit wieder Arbeit zu erhalten (u.a. als Zuschuss für Arbeitgeber o.ä.) und damit wieder in der MITTTE DER GESELLSCHAFT - also der "Zielgruppe" der CDU - anzukommen.

Wenn dieser Rechtsanpruch abgeschafft wird, so ist dies nicht nur widersprüchlich zum EU-Recht, sondern auch sozial unfair. Eine Ermessensfrage bedeutet lediglich, dass für mich:
1. Ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit (oder schlimmer noch: der ARGE) nach Gutdünken und nach "Kassenlage" (wir wissen über die zentralen Vorgaben von Sanktionen z.B. bei HARTZ 4 Bescheid !!) entscheidet. Behinderung oder Krankheit werden einer "Entscheidung nach Gutsherrenart" geopfert.
2. Ich keine Chance habe, der Allgemeinheit wieder durch eigene Arbeit Steuern zu zahlen.
3. Ich der Wirtschaft nicht zum Konsum zur Verfügung stehe.
4. Armut im Alter vorprogrammiert ist - für die wieder die Allgemeinheit zahlt !!

Was also soll dieser Blödsinn? Wenn man es nicht besser bissen wollte (Konjunktiv!), dann gleicht dies in geradezu unmöglicher Weise sozialer Eugenik.
Ich bin gespannt, ob Sie sich Ihren kranken und behinderten Mitbürgern in Homburg und dem "Rest" der Republik entgegen stellen werden?!?

Mit freundlichen Grüssen,
C.
Antwort von Alexander Funk
bisher keineEmpfehlungen
14.07.2010
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie zurecht auf den richtigen Grundsatz hinweisen, nach dem eine erfolgreiche Sozialpolitik Beschäftigung und Arbeit fördern soll.

Zu Ihrer konkreten Frage möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich das Parlament und die Bundesregierung zur Zeit am Anfang der Haushaltsberatungen und damit auch am Anfang der Debatten über das sogenannte Sparpaket befinden. Gerade mögliche Veränderungen im wichtigen Sozialetat, der mit einem Anteil von 54% an den Gesamtausgaben den weitaus größten Posten im Bundeshaushalt ausmacht, bedürfen intensiver und verantwortungsbewusster Prüfungen. Diese kann ich Ihnen hiermit zusichern.

Nichtsdestoweniger bitte ich Sie gerade in diesem Sinne um Verständnis dafür, dass für eine detaillierte Beantwortung Ihrer Frage überhaupt erst einmal Anträge und Gesetzesentwürfe vorliegen müssen. Bis dahin sollten Sie sich nicht von den beinahe täglich eingehenden Vorschlägen irritieren lassen.

Kontaktieren Sie mich auch gerne unter meiner Mailadresse alexander.funk@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alexander Funk, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

Sie legen dar, wie sinnvoll Ihrer Meinung nach die weitere Nutzung unserer vorhandenen, sicheren Kernkraftwerke zur Deckung unseres Energiebedarfs ist.

Da Sie von fachkundingen Lobbyisten sicher mit fundierten Informationen zu diesem Thema versorgt sind möchte ich Sie fragen, ob es Ihnen bekannte Studien gibt (und natürlich was da drin steht), zum Thema Kosten der Lagerung der radioaktiven Abfälle und Verteilung dieser Kosten.
Zwar stelle ich mir die Abschätzung dieser Kosten einigermaßen schwierig vor: in 100-200 Jahren gibt es vielleicht weder das heute bekannte Gemeinwesen, noch die Energiekonzerne, die heute diese Abfälle erzeugen. Dennoch die Frage: Wer kommt für diese Kosten auf, und wie können Sie es rechtfertigen, zukünftigen Generationen diese Abfälle und Verantwortung ungefragt zu hinterlassen, ja davon immer mehr zu produzieren ?

Inwieweit haben Sie die Abschätzung unseres Energiebedarfs in den nächsten 50 Jahren hinterfragt, und welche Schwankungsbreite, bedingt durch gesteigerte Effizienz weist dieser auf ?

Weitere Frage: Halten Sie das beschlossene Sparpaket für ausgewogen und können Sie mir bitte den Anteil sog. starken Schultern aufzeigen, von denen z. B. der saarländische Ministerpräsident spricht ?

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Alexander Funk
1Empfehlung
14.07.2010
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Fragen vom 18. Juni danke ich Ihnen nur bedingt. "Bedingt" deshalb, weil aus den Formulierungen hervorgeht, dass Ihnen an sachkundigen Antworten wenig gelegen ist und Sie von vornherein davon ausgehen, sie seien von "fachkundigen Lobbyisten" gesteuert. Fragen zur Kernkraft sollten Sie daher besser an ihre Gegner richten, dort werden Sie sicherlich eher die Ihnen genehmen Antworten erhalten.

Dass ich das Sparpaket der Bundesregierung für ausgewogen, aber noch nicht für ausreichend genug halte, habe ich öffentlich mehrfach betont. Sie können es auch auf meiner Homepage nachlesen.

In der Erwartung weiterer tendenziöser Fragestellungen Ihrerseits grüße ich Sie herzlich.

Ihr Alexander Funk
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
21.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

ich stimme Ihnen zu: Bei manchen Anbietern gehören die Einnahmen aus den Service-Hotlines eindeutig zum Geschäftsmodell. Ebenso stimme ich Ihnen zu, wenn Sie sagen, die Serviceleistung sollte erst dann bezahlt werden, wenn man auch tatsächlich mit einem Mitarbeiter spricht. Leider ist dies bei manchen Anbietern nicht der Fall.

Wissen Sie, was ich dagegen tue? Ich schließe bei solchen Anbietern keine Verträge ab. Ich wähle solche Anbieter, die mir eine gebührenfreie Hotline bieten oder bei denen während der Wartezeit keine Gebühren anfallen.

Das ist eine ganz einfache und wunderbar effektive Lösung. Man nennt so etwas Marktwirtschaft. Habe ich bereits in der Schule gelernt. Funktioniert ganz einfach und sehr effektiv.
Wenn die Nachfrage nicht vorhanden ist, passen sich die Angebot in Art, Umfang und Preis sich der Nachfrage an. Das Prinzip versteht sogar jedes Kind, welches schon einmal mit seinem Taschengeld einkaufen war.

Deshalb meine Fragen an Sie Herr Funk:

1. Weshalb bedarf es in solch turbulenten Zeiten wie heute, wo die Menschen und mithin auch die Politik vor zukunftsentscheidenen Problemen stehen, Ihrer Meinung nach einer gesetzlichen Regelung, wann und unter welchen Umständen ein Unternehmen welche Servicegebühren seinen Kunden am Telefon berechnen darf?

2. Als mündiger und freier Bürger entscheide ich selbst, mit welchen Unternehmen ich Vertragsbeziehungen eingehe. Die Auswahl treffe ich dabei individuell ganz nach meinen persönlichen Bedürfnissen und Wünschen. Weshalb glauben Sie, ein freier und mündiger Bürger bedarf für solche Entscheidungen Ihrer Hilfe (in Form eines Gesetzes) und kann nicht, so wie ich, diese Entscheidungen ganz für sich allein treffen?

3. Sofern die Einnahmen aus den Warteschleifen der Service-Hotlines zum Geschäftsmodell gehören, in welche Richtung werden sich dann Ihrer Meinung nach die Preise solcher Anbieter nach Inkrafttreten des Gesetzes entwickeln?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Alexander Funk
bisher keineEmpfehlungen
07.07.2010
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre Zustimmung zu meiner Position und kann Sie nur zu Ihrer Reaktion auf Missstände bei Anbietern von Service-Hotlines beglückwünschen. Nichts führt den Anbietern von Servicediensten stärker die Missbilligung ihrer Praxis vor Augen, als der Verlust von Kunden. Sie haben recht, denn als Verbraucher sitzen Sie – und das völlig unabhängig von politischen und juristischen Eingriffen – nun einmal am längeren und im übrigen auch effizienteren Hebel.

Kein Unternehmen wird sich dauerhaft Kündigungen leisten können; insofern sind wir alle als Kunden und Verbraucher aufgerufen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, mit wem wir Verträge abschließen möchten.

Dennoch bitte ich Sie um etwas Verständnis für eine Verbraucherpolitik, die sich nicht nur auf Appelle an die Eigenverantwortlichkeit des mündigen Kunden beschränkt. Als engagierter Wahlkreisabgeordneter erhalte ich häufig Post von Bürgerinnen und Bürgern, die sich einen stärkeren rechtlichen Schutz vor überteuerten Gebühren und Abzocke wünschen und die Politik zum Handeln auffordern.

Gerade im Bereich der Verbraucherpolitik ist die Ballance zwischen Eigenverantwortung des Kunden und rechtlichem Schutz sicher nicht immer leicht zu wahren. Ich stimme Ihnen daher zu, dass Sie als mündiger und frei entscheidender Kunde nicht prinzipiell die ‚Hilfe‘ staatlicher Reglementierung benötigen, sehe es aber auch nicht als entmündigend an, wenn Auswüchsen wie etwa bei den Hotline-Gebühren Einhalt geboten wird.

Eine Einschätzung zur Preisentwicklung nach der gesetzlichen Regelung ist sicher schwierig. Ich bin mir aber sicher, dass Firmen, die auf überteuerte Service-Hotlines setzen, nicht nur durch die gesetzlichen Regelungen, sondern insbesondere durch die aktuelle öffentliche Debatte und Kritik ihre Geschäftspraxis überdenken werden. Keinem Unternehmer kann an einer dauerhaften Missbilligung seines Geschäftsgebarens gelegen sein.

Ich wünsche Ihnen guten Service zu moderaten Preisen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alexander Funk.
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Frage zum Thema Umwelt
04.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

ich nehme Bezug auf den Beitrag von Herrn Schaaf vom 16.6.2010 und Ihrer Entgegnung darauf.

Dass Herr Schaaf (ich kenne ihn nicht; ich bin in Ihrem Wahlkreis wohnhaft) in sarkastischer Form eine Frage gestellt hat, mindert nicht den ernsten Hintergrund derselben. Die aktuelle (oder sollte ich sagen "eingeschlafene") Diskussion um Gorleben böte eine Grundlage für die gewählte Formulierung bzgl. angewandter Lobbyistenarbeit. Ich halte den Inhalt seines Beitrages für sehr interessant und für einer ernsthaften Beantwortung wert (Ihre Entgegnung darauf halte ich bestenfalls für überheblich).

Der von Hr. Schaaf gewählte Zeitrahmen von 100-200 Jahren für die Existenz gegenwärtiger Verwaltungs-/Unternehmensstrukturen ist ein Klacks gegen die Zeiträume der realen Bedrohung durch den entstehenden Sondermüll.
Wie wollen Sie über einen Zeitraum von mehreren zehntausenden/hundertausenden Jahren eine funktionierende Kennzeichnung desselben bewerkstelligen? Von Handlungsanweisungen im Umgang ganz zu schweigen (wir haben jetzt schon Probleme die schriftlichen Hinterlassenschaften von Kulturen vor ca. 40 Generationen zu entziffern und inhaltlich zu verstehen). Wie können Sie vor diesem Hintergrund das Entstehen weiterer hochgiftiger Stoffe rechtfertigen, deren Handhabung und Lagerung sich nach wenigen Generationen jeder jetzt beabsichtigten und geplanten Kontrolle entziehen wird?

Ich bitte Sie um eine seriöse Beantwortung, auch um eine Beantwortung der "tendenziösen" (in meinen Augen vernünftigen, wenn auch nur die pekuniären Aspekte berücksichtigenden) Fragen von Hr. Schaaf bzgl des Themas.

mit freundlichen Grüssen
Antwort von Alexander Funk
1Empfehlung
05.08.2010
Alexander Funk
Sehr geehrte Frau ,

ich nehme Bezug auf meine Antwort zum Thema Laufzeitverlängerungen vom 3. März 2010. Dort habe ich ausführlich und sachlich meine Meinung zum Thema "Kernenergie" dargelegt. Selbstverständlich erwarte ich nicht, dass jeder meine Meinung teilt. Aber so wie ich die Auffassung anderer respektiere, erwarte ich das auch umgekehrt. Nicht jeder, der Befürworter der Kernenergie als Brückentechnologie ist, ist zugleich Lobbyist. Dies möchte ich für mich klipp und klar feststellen. Im Übrigen darf ich auf das Sprichwort verweisen, nach dem es aus dem Wald so herausschallt, wie in ihn hineingerufen wird.
Was das Thema radioaktiver Abfälle angeht, teile ich im Übrigen Ihre (und Herrn Schaafs) Bedenken weitestgehend. Dies konsequent zu Ende gedacht, komme ich aber zu dem Schluss, dass die SPD in den 60er Jahren gar keine Kernkraftwerke hätte bauen dürfen. Und konsequenterweise, hätte Rot-Grün im Jahr 2001 den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie beschließen müssen und nicht eine willkürliche Laufzeit von 32 Jahren festlegen dürfen.

Ich plädiere dafür, Kernenergie so lange zu nutzen, wie erstens die Kraftwerke sicher sind und zweitens bis alternative Energieträger in ausreichender Quantität und zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen. Außerdem bin ich mir absolut sicher, dass es keine hundert oder zweihundert Jahre brauchen wird, bis die Forschung sichere Möglichkeiten der Endlagerung entwickelt hat.

Es kann nicht angehen, alle Annehmlichkeiten modernen Lebens in Anspruch zu nehmen - vom elektrischen Licht bis zum Kühlschrank und Fernseher- und gleichzeitig gegen die Kernkraft- oder auch Kohlekraftwerke zu Felde zu ziehen. Was manche de facto anstreben, ist die um 60 Jahre verspätete Umsetzung des Morgenthau-Planes. Das aber liegt weder im Interesse des Einzelnen, noch einer Industrienation, wie Deutschland sie nun einmal ist und allein wegen der Sicherung der Arbeitsplätze bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Alexander Funk, MdB
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