Von:


Sehr geehrter Herr Funk,
ich stimme Ihnen zu: Bei manchen Anbietern gehören die Einnahmen aus den Service-Hotlines eindeutig zum Geschäftsmodell. Ebenso stimme ich Ihnen zu, wenn Sie sagen, die Serviceleistung sollte erst dann bezahlt werden, wenn man auch tatsächlich mit einem Mitarbeiter spricht. Leider ist dies bei manchen Anbietern nicht der Fall.
Wissen Sie, was ich dagegen tue? Ich schließe bei solchen Anbietern keine Verträge ab. Ich wähle solche Anbieter, die mir eine gebührenfreie Hotline bieten oder bei denen während der Wartezeit keine Gebühren anfallen.
Das ist eine ganz einfache und wunderbar effektive Lösung. Man nennt so etwas Marktwirtschaft. Habe ich bereits in der Schule gelernt. Funktioniert ganz einfach und sehr effektiv.
Wenn die Nachfrage nicht vorhanden ist, passen sich die Angebot in Art, Umfang und Preis sich der Nachfrage an. Das Prinzip versteht sogar jedes Kind, welches schon einmal mit seinem Taschengeld einkaufen war.
Deshalb meine Fragen an Sie Herr Funk:
1. Weshalb bedarf es in solch turbulenten Zeiten wie heute, wo die Menschen und mithin auch die Politik vor zukunftsentscheidenen Problemen stehen, Ihrer Meinung nach einer gesetzlichen Regelung, wann und unter welchen Umständen ein Unternehmen welche Servicegebühren seinen Kunden am Telefon berechnen darf?
2. Als mündiger und freier Bürger entscheide ich selbst, mit welchen Unternehmen ich Vertragsbeziehungen eingehe. Die Auswahl treffe ich dabei individuell ganz nach meinen persönlichen Bedürfnissen und Wünschen. Weshalb glauben Sie, ein freier und mündiger Bürger bedarf für solche Entscheidungen Ihrer Hilfe (in Form eines Gesetzes) und kann nicht, so wie ich, diese Entscheidungen ganz für sich allein treffen?
3. Sofern die Einnahmen aus den Warteschleifen der Service-Hotlines zum Geschäftsmodell gehören, in welche Richtung werden sich dann Ihrer Meinung nach die Preise solcher Anbieter nach Inkrafttreten des Gesetzes entwickeln?
Mit freundlichen Grüßen,
