Alexander Dobrindt (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Alexander Dobrindt
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.06.1970
Berufliche Qualifikation
Diplom-Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, CSU-Generalsekretär
Wohnort
Peißenberg
Wahlkreis
Weilheim
Ergebnis
52,0%
Landeslistenplatz
5, Bayern
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(...) Wir haben sowohl in unserem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2009 als auch in unserem Koalitionsvertrag mit CDU und FDP klar festgelegt, dass die Kernenergie für uns eine Brückentechnologie ist. Unser Maßstab für die Betriebserlaubnis war stets die uneingeschränkte Sicherheit. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Alexander Dobrindt
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Frage zum Thema Sicherheit
17.11.2009
Von:

Herr Dobrit,

habe Ihre Antworten im Bezug auf die Wehrpflicht gelesen. Könnten Sie mir hierzu folgende Fragen beantworten

1. waren sie bei der Bundeswehr ?

2. Wie wollen Sie in 6 Monaten Soldaten ausbilden die mit der neuen Wehrtechnik sicher umgehen können.

MFG

O.
Antwort von Alexander Dobrindt
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25.11.2009
Alexander Dobrindt
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die ich gern wie folgt beantworte:

Zu Ihrer 1. Frage: Nein.

Zu Ihrer 2. Frage: Der Bundesminister der Verteidigung ist beauftragt, ein Konzept zur Fortentwicklung der Bundeswehr zu entwickeln. Dabei wird die zukünftige Ausbildung der Wehrpflichtigen eine besondere Bedeutung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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Frage zum Thema Finanzen
26.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

vergangenes Jahr wurde mit sehr viel Steuergeld der Bankensektor gerettet.....Sie sind Wirtschaftsabgeordneter der bayrischen CDU. Eine Frage: Trifft es zu, dass der bayerische Staat die Rettungsgelder für Banken bei selbigen via Anleihen für Zinsen aufnehmen muss? Retten wir die LB über Steuergelder, welche per Staatsanleihen den Banken Zinsschuld geben? Können Sie mir den Geldkreislauf erklären?

Versteht jemand da oben, was eigentlich abläuft? Ich habe keine Lust mehr zu zahlen....:)
Antwort von Alexander Dobrindt
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04.12.2009
Alexander Dobrindt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre neue Frage.

Erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich weder ein "Wirtschaftsabgeordneter"
bin, noch es eine "bayerische CDU" gibt.

Inhaltlich verweise ich auf meine Antwort, die ich Ihnen am 3. Juli 2009 auf
abgeordnetenwatch.de gegeben habe.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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Frage zum Thema Soziales
03.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich stelle diese Frage auch weiteren Bundestagsabgeordneten aller Parteien, da ich hoffe, durch die Antworten mir und anderen hier in der begrenzten Öffentlichkeit von Abgeordnetenwatch.de einen Überblick über diese wichtige Problematik zu verschaffen.

Am 28.11.2009 hörte ich eine Meldung des Statistischen Bundesamtes über die sog. "Armutsgrenze". Demnach musste im Jahr 2007 (neuere Zahlen gibt es wohl nicht) ein Alleinstehender mit weniger als 913,00 Euro monatlichem verfügbarem Einkommen in Deutschland als arm gelten.

Daher nun meine (bewusst provokante) Frage: Sind es der Bundesrepublik Deutschland ihre Staatsbürger wert, dass sie mehr als 913,00 Euro monatlich haben, und zwar unabhängig ob erwerbstätig, erwerbslos oder verrentet?

Ich selbst arbeite Teilzeit und habe nur Anspruch auf Wohngeld, komme damit auf knapp 700,00 Euro; und ich kann mir kaum vorstellen, dass es viele Langzeitarbeitslose gibt, die die genannten 913,00 Euro als Transferleistungen beziehen.

Diese Frage hat meines Wissens noch kein Abgeordneter des Bundestages in dieser Form beantwortet, bitte machen Sie den Anfang. Ich halte die beschriebene Problematik nämlich für eine Grundsatzfrage.

Es grüßt Sie freundlich
Antwort von Alexander Dobrindt
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24.02.2010
Alexander Dobrindt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Nach den neuesten Zahlen der Europäischen Union liegt die Armutsgrenze für eine alleinstehende Person bei einem Einkommen, das weniger als 60% eines durchschnittlichen mittleren Einkommens in Deutschland beträgt. Dieser Betrag liegt nach Ansicht der Europäischen Union bei 925€ Nettoeinkommen.

Sicher lässt sich trefflich über die Berechnung nach dem durchschnittlichen mittleren Einkommen streiten und ich halte auch die Frage des Wohn- und Arbeitsortes für relevant, die hier ausgeblendet wird. Zu Ihrer Frage: Ich glaube nicht, dass wir den "Wert" oder die Würde eines Bundesbürgers nach seinem Einkommen bzw. nach dem vom Staat bezahlten Sozialleistungen definieren können.

Wichtig ist, dass der Staat nach dem Gebot der Solidarität denjenigen helfen muss, die (im besten Fall vorübergehend) nicht in der Lage sind, durch ein Einkommen für sich zu sorgen. Nach meinem Verständnis bedeutet Solidarität von Seiten des Staates gleichwohl unterstützen und fördern wie auch fordern. Beides gehört untrennbar zusammen, und wird von mir bei der anstehenden Neugestaltung des ALG II in dieser Weise vertreten.

Mit freundlichen Grüßen


Alexander Dobrindt MdB
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Frage zum Thema Finanzen
24.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

ist es richtig, daß Teile der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Altersversorgung bei der HypoRealEstate angelegt waren und diese nur durch die massiven Rettungsmaßnahmen nicht verloren gegangen sind. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller Stützungsmaßnahmen für Banken insgesamt und welche Risiken werden noch erwartet.
Antwort von Alexander Dobrindt
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08.03.2010
Alexander Dobrindt
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre beiden Fragen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zu einzelnen Kunden und Anlagen bei der Hypo Real Estate (HRE) einerseits sowie zu den Anlagestrategien der Rentenversicherungen anderseits keine Angaben machen kann. Es war nicht auszuschließen, dass ein Zusammenbruch der HRE auch Rückwirkungen auf öffentliche Anleger hätte haben können. Im Vordergrund stand bei den Maßnahmen zu Gunsten der HRE jedoch die Stabilisierung der deutschen Finanzmärkte insgesamt.

Zu Ihrer zweiten Frage nach der Gesamtsumme aller Stützungsmaßnahmen für Banken kann ich Ihnen mitteilen: Zum aktuellen Zeitpunkt hat der SoFFin neun Banken Garantien in Höhe von 147 Mrd. Euro gewährt und weitere vier Banken mit rund 28 Mrd. Euro rekapitalisiert.

Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz ist vorbehaltlich einer jeweils sechsmonatigen beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission bis zum Ende 2010 befristet. Die Bundesregierung hat für das staatliche Rettungsprogramm zuletzt die Verlängerung der Genehmigung bei der EU-Kommission bis Ende Juni 2010 erwirkt. Dieser Verlängerung liegt zu Grunde, dass weitere Risiken nicht ausgeschlossen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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Frage zum Thema Finanzen
11.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dobrindt,

wann werden Sie die Fragen von Frau Henke und Herrn Grünbauer

Frau vom 3.12.2009
Herrn vom 24.01.2010

beantworten?


Saludos
Antwort von Alexander Dobrindt
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10.09.2010
Alexander Dobrindt
Sehr geehrte Frau ,

die Fragen sind beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB
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