Änderung des Schulgesetzes
Änderung des Schulgesetzes
SPD und Grüne sind mit ihrem Antrag zur Änderung des Schulgesetzes gescheitert. Eine gültige Meldebescheinigung sollte nicht mehr Voraussetzung für die Aufnahme an einer hessischen Schule sein.
Hintergrundinformationen
Mit der Änderung sollte sichergestellt werden, dass alle Kinder, die in Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben (einschließlich derjenigen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung), Schulen in Hessen besuchen können. Das Vorliegen einer gültigen Meldebescheinigung soll nicht mehr Voraussetzung für die Aufnahme an einer Schule sein.

Die Antragsteller forderten in den Gesetzentwurf folgendes einzufügen:
"Die Schulpflicht besteht für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind und solange ihr Aufenthalt gestattet ist. Für ausreisepflichtige ausländische Kinder und Jugendliche besteht die Schulpflicht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. Im Übrigen unterliegen Kinder von Ausländerinnen und Ausländern der Schulpflicht, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen."

Der Änderungsantrag wurde von der Parlamentsmehrheit aus CDU und FDP abgelehnt.


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