Der Ältestenrat hat die Aufgabe, die Präsidentin bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen und insbesondere eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeits- und Zeitplan des Parlaments, die Reihenfolge der Beratungsgegenstände der Sitzungen des Landtags sowie über die Verteilung der Stellen der Ausschussvorsitzenden herbeizuführen. Sitzungstermine und Tagesordnungen werden nach Beratung mit dem Ältestenrat festgesetzt, ebenso die Redezeiten für die einzelnen Abgeordneten oder Fraktionen. Der Ältestenrat empfiehlt auch, an welche Ausschüsse Beratungsgegenstände überwiesen werden sollen. Der Ältestenrat stellt ab sofort auch den Voranschlag des Haushaltsplans für den Landtag fest und erlässt Ausführungsbestimmungen über die Ausstattung der Mitglieder des Landtags mit Informations- und Kommunikationseinrichtungen.