Abstimmungen im Bundestag
Auf abgeordnetenwatch.de dokumentieren wir Abstimmungen im Bundestag, von denen wir denken, dass Sie auf großes öffentliches Interesse stoßen. Das sind in der Regel Beschlüsse, zu denen eine namentliche Abstimmung stattgefunden hat. Namentliche Abstimmungen können nach §52 der Geschäftsordnung des Bundestages (pdf) nur von einer Fraktion oder von mindestens 5 Prozent der anwesenden Abgeordneten beantragt werden. Sollte eine für Sie wichtige Abstimmung nicht dabei sein, dann senden Sie bitte einen kurzen Hinweis an:
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